AW: Muss eine Landeeinteilung bzw Platzrunde geflogen werden?
In "Sicherheit"
schülerin gegen tandem in neustift
Da das am Elfer passierte, wirft es ein bezeichnendes Licht auf diese Diskussion.
Denn am dortigen Landeplatz ist die Landevolte verboten.
Da beide PG offensichtlich zum Landen ansetzten, ist die Frage nach dem Lande-Procedere überfällig und berechtigt.
Ansonsten gute Besserung!
Die Landevolte ist der Landeteil der Platzrunde, also kann bzw. muss der Pilot bei stärkerem Wind, der die Landevolte bei starkem Talwind umöglich macht, auch nach den ges. Vorschriften das Anflugverfahren ändern. Das hat der Gesetzgeber bedacht, ein Verbot der Landevolte also ansonsten nicht berechtigt.
In "Sicherheit"
schülerin gegen tandem in neustift
Da das am Elfer passierte, wirft es ein bezeichnendes Licht auf diese Diskussion.
Denn am dortigen Landeplatz ist die Landevolte verboten.
Da beide PG offensichtlich zum Landen ansetzten, ist die Frage nach dem Lande-Procedere überfällig und berechtigt.
Ansonsten gute Besserung!
Landung und Landeeinteilung: Plant Eure Landeeinteilung rechtzeitig. Besonders im Frühjahr und Sommer, starker Talwind. Die Höhe wird bei uns in Achterschleifen abgebaut, keine LANDEVOLTE!
Die Platzrunde ist ein standardisiertes An- und Abflugverfahren für alle Flüge nach Sichtflugregeln (VFR). Sie dient z. B. der Einleitung eines sicheren Landeanfluges, aber auch dem Schutz lärmempfindlicher Gebiete rund um den Flugplatz. Als Besonderheit in Deutschland und Österreich gibt es spezielle Anflugkarten, auf denen der Flugweg sowie die Flughöhe in der Platzrunde angegeben ist. Im Ausland gilt meist die Standard-Platzrunde nach ICAO (nebenstehende Skizze). Der Pilot kann von der Platzrunde jedoch abweichen, wenn es die sichere Führung des Flugzeuges verlangt (z. B. Schauer, Wolken, Leistungsvermögen des Flugzeuges etc.).
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