Papiere in Italien

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  • Martin76
    Registrierter Benutzer
    • 25.06.2001
    • 197
    • Martin Kogler
    • Innsbruck

    Papiere in Italien

    Bericht in der TT vom 25.06.02:

    Paragleiter in Südtirol im Visier der Polizei

    " ..... Wer ohne Versicherung, ärtzliches Zeugnis, Flugschein, und Strafauszug angetroffen wird, muss 631 EURO zahlen. Wer lediglich ohne Strafauszug unterwegs ist zahlt 50 Euro. ..."

    Braucht man in Italien jetzt wirklich alle Papiere? Ich dachte mit Sopi, IPPI und Versicherung kann man fliegen gehen. Wer hat den schon den Strafauszug und ein ärtzliches Zeugnis dabei?

    Martin
  • tobias m
    Registrierter Benutzer
    • 12.06.2001
    • 137

    #2
    ?

    Was bitte ist ein Strafauszug? Vorstrafenregister? Darf ich ohne (Vor-)Strafe fliegen?

    Kommentar

    • Mario
      • 24.07.2001
      • 22

      #3
      Italiens Polizei

      Hallo Martin!

      Wie die TT schreibt gibt es diese Abkassiererei im Dorf Tirol. Ich selbst bin bis jetzt nur am Idrosee geflogen, und hatte keine polizeiliche Kontrolle.
      Naja... was tun. Mit den italienischen Gesetzteshütern sollte man sich auf keinen Fall anlegen. Vielleicht nur mit italienischen Freunden oder Bekannten fliegen gehn, denn bei einheimischen sieht die Lage sicher anders aus.

      überraschte bis geschockte Grüsse
      aus dem Stubaital
      sendet
      Mario
      MCM

      Nachtrag:
      Anbei original Zitat aus der Tiroler Tageszeitung vom 25.Juni 2002 (Seite 11):

      "
      Paragleiter im Visier der Polizei
      BOZEN. Paragleiter müssen in Südtirol versichert sein und über einen gültigen Flugschein verfügen. Kontrollen der Behörden haben jedoch ergeben, dass viele Paragleiter ohne Papiere unterwegs sind. Bei Kontrollen im Mai wurden allein in Dorf Tirol, wo viele Paragleiter nach einem Flug von der Hochmut landen, acht von 20 Sportler bestraft. Die Geldstrafen beliefen sich auf 50 bis 631 Euro. Wer ohne Versicherung, ärztliches Zeugnis, Flugschein und Strafauszug angetroffen wird, muss 631 Euro zahlen. Wer lediglich ohne Strafauszug unterwegs ist zahlt 50 Euro.
      "
      Zuletzt geändert von Mario; 26.06.2002, 06:38.

      Kommentar

      • Dirk
        Registrierter Benutzer
        • 04.06.2001
        • 262

        #4
        In Italien reicht die IPPI Card völlig aus; sie ist aber auch offiziell vorgeschrieben; ich selbst hatte beim Paragleiten auch schon Kontakt mit der Polizei; aber im positiven Sinn: sie ließen sich das Gleitschirmfliegen erklären und warnten vor einem Waldbrand in der Nähe.

        Wichtigtuer gibt es leider überall; auch bei einheimischen Gesetzeshütern.

        Dirk

        Kommentar

        • paragliding
          Registrierter Benutzer
          • 01.10.2001
          • 62

          #5
          Leider ist die italienische Gesetzeslage etwas seltsam!!

          Hallo zusammen!

          So ab und zu melde auch ich mich wieder mal im Forum!

          Wir südtiroler Piloten selbst haben uns über die Kontrollen der Polizei im Raum Meran sehr gewundert und darüber gerätzelt, wer diese wohl veranlasst haben könnte. Allerdings waren mir persönlich schon Fälle bekannt, daß Leute (einheimische) ohne Versicherung und/oder Flugschein im meraner Raum flogen. Bei einer Tandemflugorganisation fliegt ein Pilot gar mit Touristen, ohne den Tandemschein und somit eine Versicherung zu besitzen. Ich persönlich bin sehr dafür, daß diese Personen ausfindig gemacht werden und auch eine saftige Strafe erhalten, denn durch diese schwarzen Schafe gerät die gesamte Szene wieder in ein schlechtes Licht und ich selbst bemühe mich mit einem kleinen Team um mich herum seit zwei Jahren, den Gleitschirmsport als sichere und wunderschöne Sportart in unserer einzigartigen südtiroler Landschaft zu propagieren.
          Aber weiter mit den Fakten...

          Da war einmal ein Bericht in unserer Lokalzeitung, daß die Sanitätseinheit ihr Finanzloch durch Zusatzversicherungen für sog. "Extremsportarten" stopfen möchte. Natürlich war ein Foto eines Drachenfliegers in der Zeitung, und die Gleitschirmflieger blieben auch nicht ungescholten. Aber die treffende Stellungnahme einer in Sportbelangen sehr einflussreichen Person hat diese Wogen sofort geglättet. Aber wir dachten zunächst, daß die Kontrollen vielleicht durch diesen Bericht ausgelöst wurden.

          Heute scheint es aber sehr sicher zu sein, daß der Aero Club d'Italia selbst alle Polizeistellen in Italien zu vermehrten Kontrollen beauftragt hat. Was nun in der Presse geschrieben wurde ist etwas verwirrend, weil die Leute (Redakteure) sich natürlich nicht bei jenen Personen informieren, die aus der Szene kommen und einiges Wissen haben, sondern sich so einiges einfach selbst aus Presseaussendungen herauskopieren.

          Ich schreibe hier zunächst mal den originalen Gesezestezt heraus, in Italienisch, aus der Gazzetta ufficiale della Republica Italiana vom 26.6.1993. Das alles steht im DPR n° 207, Art. 4:
          "L'art. 12 del decreto del Presidente della Repubblica 5 agosto 1988, n. 404, é sostituito dal seguente: ........
          I cittadini stranieri, non residenti, che intendano praticare l'attivitá di volo da diporto o sportivo sul territorio dello Stato, devono essere in possesso della licenza sportiva FAI in corso di validitá, rilasiata dalla FAI per il tramite dell'Aero club nazionale di appartenenza, o di altro attestato abilitanta all'attivitá di volo da diporto o sportivo rilasciato dell'autoritá competente del Paese di appartenenza e riconosciuto dall'Ae.C.I. Gli stessi devono essere inoltre muniti del nulla osta del questore competente per il luogo delle gare sportive o delle manifestazioni auronautiche e devono provvedere alla copertura assicurativa ai sensi del presente decreto."

          Nun das ganze frei übersetzt:
          "Nicht in Italien Ansässige, ausländische Personen welche in Italien fliegen wollen müssen im Besitz einer gültigen FAI-Sportlizenz sein, welche von der FAI über den nationalen, der FAI angehörenden Aeroclub ausgestellt wurde, oder einer anderen Berechtigung zur Ausübung der Flugsporttätigkeit, welche von einer anderen nationalen, kompetenten Autorität, die vom italienischen Aeroclub anerkannt ist, ausgestattet ist. Diese Personen müssen, sofern sie an WETTKÄMPFEN oder anderen FLUGSPORTVERANSTALTUNGEN teilnehmen, mit einem Strafauszug des für den Ort der Veranstaltung zuständigen Questors, ausgestattet sein, sowie einer in diesem Dekret vorgeschriebenen Versicherung."

          Ich bin derzeit dabei, eine Textvorlage für den DHV vorzubereiten, um diesem Thema einfach und ohne großen Aufwand entgegenzutreten. Die IPPI-Card ist hier völlig ausreichend, eine Versicherung ist onehin Pflicht und die Versicherungskarte soll einfach zusammen mit der IPPI-Card mitgeführt werden. So kann es keine Probleme für euch geben. Ansonsten lasst euch mal den Gesetzestext von den Kontrolleuren zeigen, da werden sie dann ins Schwitzen kommen!!

          Das mit dem Strafauszug ist für die ausländischen Piloten nicht wichtig, es sei denn sie nehmen an Veranstaltungen und Rennen teil. Für den Paragliding Südtirol Cup wollen wir im kommenden Jahr die österreichischen und deutschen Piloten, welche vielleicht ein Rennen mitfliegen wollen, zu einer Voranmeldung bewegen. So können wir als Veranstalter die vom Gesetz vorgeschriebene Meldung machen und damit hat sich die Sache!

          Also, habt keine Angst in Italien und besonders in Südtirol zu fliegen. Bei Fraben meldet euch bei mir!!

          Viele Grüße

          Andreas Frötscher
          Diese Domain steht zum Verkauf!
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          • Mario
            • 24.07.2001
            • 22

            #6
            Italien Info

            Danke Andreas für deine genauen Ausführungen!

            Nun können wir ja beruhigt sein. Eine Kleinigkeit ist mir jedoch noch nicht ganz klar:
            Ist die IPPI-Card der Sonderpilotenschein oder die Haftpflichtversicherungskarte?

            liebe Grüsse
            Mario
            MCM

            Kommentar

            • Thomas Gietl
              Registrierter Benutzer
              • 03.06.2001
              • 913
              • 85077 Manching

              #7
              IPPI

              IPPI = International Pilot Proficiency Information

              Detail-Infos bekommst Du hier:


              Ausgestellt wird die IPPI beim DHV und/oder DAEC

              HTH

              Thomas
              Wer fliegen will muß starten wollen!

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              • paragliding
                Registrierter Benutzer
                • 01.10.2001
                • 62

                #8
                Thomas war schneller. So sieht sie aus.......
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                • Tobias S.
                  Registrierter Benutzer
                  • 03.06.2001
                  • 2361
                  • Tobias Schreiner
                  • Tegernseer Tal

                  #9
                  Sportlizenz?

                  Hi Andreas,

                  in deiner freien Übersetzung steht ja was von der FAI-Sportlizenz, die sowieso jeder Wettkampfpilot hat. Wenn ich die FAI-Lizenz dabei habe, brauch ich dann trotzdem noch die IPPI-Card?

                  Tobi

                  Kommentar

                  • paragliding
                    Registrierter Benutzer
                    • 01.10.2001
                    • 62

                    #10
                    Hallo Tobi!

                    Tja, da bin ich etwas überfragt, aber ich denke daß du mit deinem Schein keine Probleme haben solltest.

                    Viele Grüße und schöne Flüge

                    Andy

                    Kommentar

                    • Weißwange
                      Registrierter Benutzer
                      • 14.02.2003
                      • 394
                      • Harald Rost

                      #11
                      Fliegen in Italien

                      High,

                      immer wieder gibt's Fragen zum Fliegen in Italien, so u.a. auch zum Tandemfliegen. Immer wieder lese ich auch von diversen Aktivitäten deutscher Schulen in Italien.

                      Unser DHV bemüht sich dankenswerter Weise - so wie sich's andererseits aber eben auch gehört - die Rechtslage etwas durchschaubarer für uns zu machen und auch Andy Frötscher hat hier schon etliche Male Fragen in diesem Sinne beantwortet.

                      Dennoch wiederholen sich einerseits die Fragen und habe ich andererseits noch nie einen direkten Link auf Infos des ital. Verbandes gefunden. War daher erstaunt, als ich heute diese hier gefunden hab (sind allerdings tatsächlich etwas "versteckt"):

                      -> FIVL for Foreigners

                      -> FAQ

                      Denke jedenfalls, daß die ruhig genannt werden dürfen (auch wenn ich fühere vielleicht nur übersehen hab) und dies hier war der neutralste und am wenigsten zerschriebene "Italienthread", den ich über die Suchfunktion auf die Schnelle gefunden hab.

                      Jetzt wär noch gut, wenn einer ergänzend einen direkten Link auf die aktuelle Italieninfo des DHV dranhängen könnte, weil die find ich ebensoschnell gerade nämlich genausowenig.

                      So, und jetzt muß ich doch ...
                      007-Gleitschirme auf Pro7 ...

                      Gruß Harald
                      Zuletzt geändert von Weißwange; 14.03.2004, 21:27.
                      15.07.2008, aufgrund Bitte Forums-Admin:
                      (nicht, daß dies vorher etwa geheim gewesen wäre oder ich nicht in entsprechenden Beiträgen auch ohne Aufforderung selbst geeignet gezeichnet hätte):

                      http://dmsv.eu - http://motorschirm-verband.de/homepage/vorstand.html

                      Kommentar

                      • paragliding
                        Registrierter Benutzer
                        • 01.10.2001
                        • 62

                        #12
                        Jaja, die Italiener!!!

                        Hallo Harald!

                        Schön daß du auf der Webseite der FIVL was gefunden hast. Auch schön wie du beschrieben hast wie du zu diesen Infos kamst. So wie die FIVL- Webseite organisiert ist ist auch der Rest in italiens Flugsport organisiert: chaotisch!

                        Es ist ja interessant wenn ein Gesetz in der heutigen Zeit den Piloten vorschreibt, einen Helm zu tragen, aber den Rettungsschirm nur empfielt. Eigentlich ein absoluter Schwachsinn und ein Zeichen dafür, daß diese Gesetze wohl noch auch dem fernen Jahre 1809 (Andreas Hofer) stammen.

                        In Italien ist ja so ziemlich alles verboten. Die Höhenreglementierung ist ein Witz, niemand könnte bei Einhaltung dieser Regeln auf Strecke gehen. Das Tandemfliegen wäre für Piloten komplett uninteressant denn ein Tandempilot dürfte nur einen anderen Piloten mitnehmen. In Italien erneuert kaum ein Pilot seinen Flugschein, obwohl im Gesetzestext genau geschrieben steht was man zu tun hätte. Aber sogar die FIVL empfielt den Piloten, sich hier in der Dunkelzone zu bewegen und nur das ärztliche Zeugnis zu erneuern.

                        Es ist gut informiert zu sein und sich an sinnvolle Regeln zu halten. Aber so wie die italienischen Piloten werden es auch "ausländische" Piloten etwas locker mit diesen Gesetzen nehmen und sie sollten einfach den Hausverstand einsetzen. Denn wer von den deutschen Piloten wird, wenn er nach Italien zum Fliegen fährt, seine Rettung aus dem Sitz nehmen und zu Hause lassen nur weils in Italien nicht Pflicht ist?

                        Es ist einfach zu empfehlen, daß sich die Piloten beim jeweiligen Club oder Ansprechpersonen informieren und vor allem sich nicht um Belange oder Gesetzesübertretungen anderer kümmern. Je weniger Staub aufgewirbelt wird desto eher können wir alle problemlos unserem Sport fröhnen. Wenn einmal mit Kontrollen begonnen wird, dann zahlen, aufgrund der zum Teil sinnlosen Gesetze, alle Flugsportler drauf!

                        Ich hoffe wir sehen uns in den knackigen Frühjahrsthermiken oberhalb südtirols Startplätzen

                        Andy
                        Diese Domain steht zum Verkauf!

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