Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

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  • Björn Klaassen
    Fachreferat Flugbetrieb
    • 06.03.2002
    • 23

    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

    Hallo zusammen,

    kommt mal ein bißchen runter. Die Diskussion entgleitet ja völlig ins Nirwana. Ziemlich grenzwertig.

    Ein paar Punkte muss ich noch loswerden:

    1. Die Sache mit der Zulassung der Fluggelände hat uns ein Budesland aus dem Südwesten eingebrockt. Die Allgemeinverfügung wurde gekippt, weil man den Luftsport besonders genau regeln wollte. Der Gesetzgeber (Bund) musste daher die Zulassung für Gleitschirm- und Hängegleitergelände einführen. Glücklicherweise wurde dies dem DHV übertragen. Die Alternative wäre die Zulassung über die Luftämter gewesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir heute fast 1000 Fluggelände im Bestand hätten, wenn nicht der Pilotenverband DHV die Zulassung übernommen hätte.
    2. Die Zulassung von Geländen hat einen absolut gewichtigen Vorteil. Die Rechtssicherheit auf einem Gelände auch dauerhaft starten zu können, wäre mit der Allgemeinverfügung nicht gegangen. Für die zugelassen Gelände haben wir praktisch Bestandsschutz. Wir sind also nicht geduldet, sondern haben das Recht zu starten.
    3. Die luftrechtliche Zulassung ist bei einer Zulassung das geringste Problem. Knackpunkt ist fast immer der Naturschutz. Oder es sind Bedenkenträger, Jäger oder andere Interessensvertreter, die uns die Zulassung erschweren. In den Hanggeländen sind wir praktisch immer in FFH-, Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder Natura 2000 Gebieten. Daran hängen praktisch immer Verordnungen, in denen häufig das Fliegen entweder verboten ist oder allgemein eine Störung von Flora und Fauna nicht zulässig ist. Und jetzt komme ich wieder zum Anfang: Wenn wir rechtlich einwandfreie Geländezulassungen besitzen (die meisten sind übrigens unbefristet), dann können wir dauerhaft starten und unseren Flugsport ausüben und entwickeln. Da ist doch klar, dass die Geländehalter alles versuchen, diese Gelände zu erhalten. Die Realität sieht doch so aus: Die Vereine (Geländehalter) sind die Stütze für unseren Sport.
    4. Es wäre der Idealzustand, wenn wir völlig frei Fliegen könnten und uns der Bauer am Landeplatz noch ein Gläschen Wein aus Dankbarkeit nach der Landung anbietet. Die Wirklichkeit sieht halt leider anders aus.
    5. Der DHV tut alles, damit Gäste möglichst überall fliegen können. Wir können allerdings nur darauf hinwirken. Zwingen kann der DHV niemanden. Gäste sollten sich aber auch entsprechend als Gäste verhalten. An vielen Geländen ist zu beobachten, dass (zum Glück aber eher selten) sogar versucht wird die Startgebühren für den Unterhalt des Geländes zu umgehen.
    6. Der DHV setzt sich mit allen Mitteln für möglichst liberale Regelungen ein. Beispiel Luftraum: Schaut Euch mal um, wie es in anderen Ländern aussieht. Da sieht es in Deutschland super aus. Wir können trotz eines der weltweit dichtesten Lufträume legal den Luftraum E (in der Regel bis FL 100, also ca. 10.000 ft MSL) voll nutzen und das ohne Transponderpflicht. Die Betonung liegt auf LEGAL. Das hat der DHV erreicht. Das ist die Realität.
    7. Flugverbote in Geländen: Um es mal gerade zu rücken: Das ist die absolute Ausnahme. Am Wallberg beispielsweise wurde in den letzten 4 Jahren gerade mal ein Flugverbot (wegen Behinderung eines Rettungseinsatzes) verhängt. Und das bei ca. 40.000 Flugbewegungen in diesem Zeitraum.
    8. Wir haben im Fall Flori vermittelt. Nach der abgelaufenen Diskussion im Forum, kann ich mir ein aufeinander zugehen ehrlich gesagt nicht vorstellen. Da ist das Porzellan wohl endgültig zerbrochen. Der GSC Nordhelle erhält seit Jahren das Fluggelände, auch für Gäste zugunsten des Luftsports. Vorliegend wurde dem Piloten das Angebot gemacht, nach einer Pause ein Gespräch zu suchen (hatten wir angeregt).
    9. Warum ich mich erst nach 6 Tagen im Forum zu Wort melde? Ganz einfach: Ich war für Euch in Sachen Fluggelände und Luftraum unterwegs (Freiburg, Frankfurt, Stuttgart) und sitze heute (Freitag nach 18.30 Uhr) immer noch im Büro um Dinge auf den Weg zu bringen.

    Ich betrachte die Diskussion damit als beendet.

    Schöne Flüge

    Björn Klaassen
    DHV Flugbetrieb
    Zuletzt geändert von Björn Klaassen; 26.10.2009, 17:24. Grund: 2005 wurde ein weiteres Flugverbot wegen nicht beachten einer Auflage erteilt.

    Kommentar

    • ruewa
      Registrierter Benutzer
      • 10.03.2007
      • 654
      • Rüdiger Walter

      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

      Zitat von RAc
      ... dein Knöllchenbeispiel ... unglücklich gewählt ..., denn ein Knöllchen ist nun wirklich 100% in einen sehr straffen Rechts- und Vollzugsrahmen eingespannt.
      Hallo Rüdiger,

      da hast Du natürlich recht. Wie jeder Vergleich hinkt auch dieser. Ich habe das 5-Euro-Knöllchen auch nur als Beispiel für eine absolute Bagatell-Maßregel herangezogen, wo der Aufwand, dennoch ein sauberes, überprüfbares Verfahren zu gewährleisten, in keinem Verhältnis mehr zum "Wert" steht.

      Aber dahinter verbirgt sich noch ein anderer, bemerkenswerter Aspekt: Nämlich das Spannungsverhältnis zwischen Recht, Macht und Gewalt. Ohne das nun gesellschaftspolitisch durchdeklinieren zu wollen: Der Verein, der Florian vom Acker gejagt hat, hat seine Macht gebraucht. Diese Macht könnte nun durch das Recht kontrolliert und begrenzt sein - ob erzwungen oder freiwillig gedacht, also z.B. indem Florian sich jetzt einen Anwalt nimmt, oder besser, indem der Vereinsvorstand in bewußter Abwägung der Rechtspositionen behutsam und um Korrektheit bemüht vorgeht und seine Maßnahme gut begründet. Niemand kann den Vorstand zwingen, in Begriffen von Recht zu denken statt in Begriffen von Macht. Aber wenn er sich dem Rechtsaspekt ganz verweigert, kippt seine nunmehr unkontrollierte Macht um in Gewalt, es gibt keine Barriere mehr, die dem Mißbrauch der Macht entgegensteht.

      Um das zu verhindern, kann man nun versuchen, einen juristischen Apparat aufzubauen - das ist bei dem Knöllchen der Fall. Das wollen wir eigentlich nicht. Oder man kann es als eine kulturelle Aufgabe ansehen - nämlich indem man dem Verein aus vielen Richtungen deutlich zu verstehen gibt: "Leute, wir wissen zwar nicht, ob es von der Sache her gerechtfertigt war, aber wie Ihr das gemacht habt, das war auf keinen Fall korrekt! Soetwas wollen wir in unserer Gemeinschaft nicht haben!"

      Und vielleicht, mit einiger Zeitverzögerung, geraten die Dinge dann etwas in Bewegung.

      Gruß Rüdiger
      Zuletzt geändert von ruewa; 23.10.2009, 18:21.

      Kommentar

      • siegmarlange
        Registrierter Benutzer
        • 09.09.2004
        • 480
        • n.a.

        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

        hallo rüdiger,
        ich glaube du schmeisst ein paar dinge durcheinander!

        du "vorverurteilst" den verein,ohne ,dass du den sachverhalt genau kennst!

        der verein hat hier keinesfalls seine "macht" missbraucht,wie du sagst,sondern lediglich von seinem recht,nämlich dem hausrecht gebrauch gemacht und ein begründetes flugverbot ausgesprochen!
        ob das rechtlich alles haltbar ist,ist sache von florian-eben sein "recht" zu bekommen.dafür steht ihm der rechtsweg offen.
        dass das unter umständen zeit,geld und viele nerven kostet,kann man ohne endgültige entscheidung eines ordentlichen gerichts nicht einseitig dem verein anlasten.
        eine erklärungspflicht der öffentlichkeit gegenüber-hier dem forum- hat der verein jedenfalls nicht!
        ebenso den dhv hier vor den karren spannen zu wollen ist absurd.für den fall,dass am ende florian "sein" recht bekommt,kann der dhv immer noch überprüfen,ob gegen den verein oder betreiber des fluggeländes sanktionen verhängt werden oder nicht.
        der dhv hat jedenfalls nicht die funktion als quasi rechtschutzversicherung aktiv werden zu müssen!
        s lange

        Kommentar

        • El Zorro
          Registrierter Benutzer
          • 28.12.2001
          • 3339
          • Nähe Freiburg ( D )

          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

          Zitat von siegmarlange
          du "vorverurteilst" den verein,ohne ,dass du den sachverhalt genau kennst!
          So wie Du den Betroffenen? Siehe ein Satzzitat weiter:


          der verein hat hier keinesfalls seine "macht" missbraucht,wie du sagst,sondern lediglich von seinem recht,nämlich dem hausrecht gebrauch gemacht und ein begründetes flugverbot ausgesprochen!
          Vorverurteilung! Das weiss doch kein Mensch hier!
          eine erklärungspflicht der öffentlichkeit gegenüber-hier dem forum- hat der verein jedenfalls nicht!
          Der Verein in Einzelpersonen hat aber Erklärungen abgegeben - und dass die teils nicht ganz schlüssig und überzeugend waren, dafür kannst Du dem Rüdiger nicht an den Karren fahren!
          ebenso den dhv hier vor den karren spannen zu wollen ist absurd.für den fall,dass am ende florian "sein" recht bekommt,kann der dhv immer noch überprüfen,ob gegen den verein oder betreiber des fluggeländes sanktionen verhängt werden oder nicht.
          der dhv hat jedenfalls nicht die funktion als quasi rechtschutzversicherung aktiv werden zu müssen!
          Was soll denn der DHV für Sanktionen verhängen? Das ist doch Kappes!
          Aber warum in aller Welt sollte der DHV nicht vermitteln?

          So ein Schuss kann auch für den FL und/oder den Verein nach hinten losgehen...
          Zuletzt geändert von El Zorro; 23.10.2009, 20:01.

          Kommentar

          • El Zorro
            Registrierter Benutzer
            • 28.12.2001
            • 3339
            • Nähe Freiburg ( D )

            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

            Zitat von Björn Klaassen
            2. Die Zulassung von Geländen hat einen absolut gewichtigen Vorteil. Die Rechtssicherheit auf einem Gelände auch dauerhaft starten zu können, wäre mit der Allgemeinverfügung nicht gegangen. Für die zugelassen Gelände haben wir praktisch Bestandsschutz. Wir sind also nicht geduldet, sondern haben das Recht zu starten.

            3..... Wenn wir rechtlich einwandfreie Geländezulassungen besitzen (die meisten sind übrigens unbefristet), dann können wir dauerhaft starten und unseren Flugsport ausüben und entwickeln.
            Hallo Björn,
            schön , dass Du Dich nochmal zu Wort meldest.

            Was ich nicht verstehe:

            Du sprichst ( 2 ) von Bestandsschutz, von einem "Recht zu starten" ( 2 ) und dann noch von "zumeist unbefristet" ( 3 ).

            Auf der anderen Seite scheint doch häufig das Damoklesschwert der verschiedenen unserem Sport entgegengerichteten Interessensgruppen über dem Gelände zu schweben - und scheinbar geht es oft haarscharf her, dass ein Gelände nicht "geschlossen" wird.

            1. Wie passt das zusammen?

            2. Was heisst geschlossen? Wird dann die Zulassung widerrufen? Oder verhängt der Verein dann sich selbst und anderen ein Startverbot?

            Etwas OT, zugegeben, aber da Du nun schon mal ein Statement dazu abgegeben hast, würden mich ergänzende Antworten auf diese Fragen freuen.

            Gruß
            Bernd

            Kommentar

            • marcel1
              Registrierter Benutzer
              • 28.08.2007
              • 3934
              • Marcel

              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

              Die Zulassung von Geländen hat einen absolut gewichtigen Vorteil. Die Rechtssicherheit auf einem Gelände auch dauerhaft starten zu können, wäre mit der Allgemeinverfügung nicht gegangen. Für die zugelassen Gelände haben wir praktisch Bestandsschutz.
              Leider hat dieser gewichtige Vorteil eine sehr entscheidende Prämisse, die in fast allen Fällen nicht gegeben ist:

              Der Geländehalter muß EIGENTÜMER des Start- und Landeplatzes sein. Nur dann ist der dauerhafte Bestandschutz nämlich auch wirklich belastbar.
              Über Pachtverträgen hängt das Damoklesschwert der Nichtverlängerung. Und Pachtverträge mit 100 Jahren Laufzeit sind wohl recht selten...

              ...und scheinbar geht es oft haarscharf her, dass ein Gelände nicht "geschlossen" wird.

              1. Wie passt das zusammen?
              Indem eine Geländezulassung schlicht faktisch nutzlos wird bzw. ruhen muß (keine Ahnung was der korrekte Begriff ist), wenn man das Startgelände nicht mehr betreten darf / kann, weil der Eigentümer es untersagt / zubaut / denk Dir was anderes fieses aus.

              Da gab es leider schon so einige Fälle, wo genau das dann passiert ist.

              Und jetzt frag Dich mal, in wieviel % der Gelände das Start-/Landegrundstück "den Fliegern" direkt oder mittelbar gehört?

              P.S.: Und genau deshalb ist meine Begeisterung von der dt. Sonderregelung / Zulassungspflicht auch nicht soo groß.
              Vielleicht sollten wir mal die DHV Mitgliedsgebühren verdreifachen und anfangen, Schlüsselgrundstücke zu kaufen...
              Zuletzt geändert von marcel1; 23.10.2009, 20:53. Grund: PS
              Wenn es piept - eindrehen...

              Kommentar

              • El Zorro
                Registrierter Benutzer
                • 28.12.2001
                • 3339
                • Nähe Freiburg ( D )

                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                Zitat von mas-

                ... wenn man das Startgelände nicht mehr betreten darf / kann, weil der Eigentümer es untersagt / zubaut / denk Dir was anderes fieses aus.
                Sprich wenn man es sich mit dem Verpächter nicht versaut, oder einem das Gelände gehört kann einem keiner gross ans Bein...?

                Ist das wirklich so?

                Kommentar

                • Idefix
                  Registrierter Benutzer
                  • 07.01.2004
                  • 931

                  AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                  Hi Bjoern,


                  ich find's gut, dass Du Dich an der Diskussion beteiligst.

                  ein bischen dagegenhalten moechte ich trotzdem.
                  Zitat von Björn Klaassen
                  ...6....Beispiel Luftraum: Schaut Euch mal um, wie es in anderen Ländern aussieht. Da sieht es in Deutschland super aus. Wir können trotz eines der weltweit dichtesten Lufträume legal den Luftraum E (in der Regel bis FL 100, also ca. 10.000 ft MSL) voll nutzen und das ohne Transponderpflicht. Die Betonung liegt auf LEGAL. Das hat der DHV erreicht. Das ist die Realität.
                  Der FL100 bringt 90% der Scheininhaber in D nix, weil sie nicht starten duerfen!

                  Diese 90% sind gezwungen fuer ihre 50m-GND-Fluege ins Ausland zu fahren.






                  Die Beitraege 351 und 365 haben mir sehr gut gefallen.
                  Was passiert denn, wenn ich's mal durchexerziere?

                  Sagen wir mal die Ordnungswidrigkeit 'Schwarzflug'.
                  Da wird mir im Wiederholungsfall der Schein abgenommen.
                  Vom DHV, nicht vom Luftfahrtbundesamt.
                  Fliege ich trotzdem weiter und werde von der Polizei kontrolliert, bekomme ich evtl. ein Problem.

                  Aber wer kontrolliert, ob der DHV mir den Schein abnimmt?
                  Wird der Schein beim Luftfahrtbundesamt entstempelt?
                  Wird es in den Polizeicomputer eingetragen?

                  EU-Auslaender fliegen in D teilweise legal ohne Schein.
                  Was wird denen im Wiederholungsfall abgenommen?


                  Am Ende ist das ganze sowas wie die 'Plakettenpflicht', wo die gutglaeubigen Hersteller jahrelang geloehnt haben :-)


                  Gruss,
                  Idefix
                  Zuletzt geändert von Idefix; 23.10.2009, 21:32.

                  Kommentar

                  • lemma
                    Registrierter Benutzer
                    • 31.03.2008
                    • 1269
                    • freiburg

                    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                    Zitat von El Zorro
                    Sprich wenn man es sich mit dem Verpächter nicht versaut, oder einem das Gelände gehört kann einem keiner gross ans Bein...?

                    Ist das wirklich so?
                    kennst ja die menschen (vor allem im plural) , musst es dir nicht direkt mit dem verpächter versauen.

                    Kommentar

                    • Stefan_Schumacher
                      Registrierter Benutzer
                      • 15.05.2003
                      • 1107
                      • Stefan Schumacher
                      • Breckerfeld, Kamshet

                      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                      Schade,

                      dass ich nicht dabei war.

                      Wenn der Arno dem Flori wirklich Unrecht getan hätte, hätte ich den Arno verwemmst.
                      Wenn der Flori wirklich wie ein Berserker geflogen wäre, hätte ich dem Flori die A-Leinen gestutzt.
                      Wenn ich im Vorstand wäre, hätte ich schon lange meinen Kumpel in der öffentlichen Hand gebeten, die Pacht nur zu verlängern, wenn nur Vereinsmitglieder fliegen dürfen. (Verklag mal die öffentliche Hand.)
                      Wenn ich ein Verfolgter des DHV wäre, würde ich den DHV dafür verklagen, dass der Flori nicht fliegen darf.
                      Wenn ich ein Verfolgter von Fluglehrern allgemein wäre, hätte ich den A. verklagt.
                      Wenn ich ein Verfolgter von BFLs wäre, hätte ich die Beauftrager der BFLs verklagt.
                      Wenn ich ein Verfolgter vom Führer wäre, hätte ich Berlin angegriffen.
                      Wenn ich Gesetze nicht leiden könnte, hätte ich geklagt, um das Verfassungsgericht zu verbieten.

                      Wenn ich bei klarem Verstand wäre, hätte ich hier gar nicht angefangen, mitzuposten.

                      Eigentlich gut, dass ich nicht dabei war.

                      Gut, dass ich heute meinen Retter gepackt habe, morgen ist wieder Flugwetter.
                      Bis neulich
                      Stefan, der den Thread wirklich aufregend amüsant findet
                      --
                      http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

                      Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epub

                      Kommentar

                      • Idefix
                        Registrierter Benutzer
                        • 07.01.2004
                        • 931

                        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                        He Stefan :-)

                        eins haste vergessen:
                        Zitat von Stefan_Schumacher
                        Wenn ich bei klarem Verstand wäre, hätte ich hier gar nicht angefangen, mitzuposten.

                        Eigentlich gut, dass ich nicht dabei war.

                        Gut, dass ich heute meinen Retter gepackt habe, morgen ist wieder Flugwetter.
                        'und vor allem gut, dass ich abgehauen bin aus D.'

                        Kommentar

                        • Stefan_Schumacher
                          Registrierter Benutzer
                          • 15.05.2003
                          • 1107
                          • Stefan Schumacher
                          • Breckerfeld, Kamshet

                          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                          Zitat von Idefix
                          Der FL100 bringt 90% der Scheininhaber in D nix, weil sie nicht starten duerfen!
                          Diese 90% sind gezwungen fuer ihre 50m-GND-Fluege ins Ausland zu fahren.
                          Welchen Schein haben die denn, den Lottoschein?

                          Das Hauptproblem ist doch, dass 99 Prozent es nicht so hoch schaffen.

                          Ach Idefix,
                          ich komm doch wieder, ist nur temporär. Ich bin doch ein treuer Deutscher, der die Fluggesetze in Deutschland in Kauf nimmt, weil er weiß, dass in anderen Ländern, in denen es keine Gesetze zu den Gleitschirmen gibt, auch die anderen Gesetze nichts wert sind. Das tue ich doch meinen Kindern nicht an.
                          Wenn hier ein Bauer nicht möchte, dass man von seinem Besitz startet, kommt der mit ner Heerschar Leuten und großen Koitas, das sind diese universellen Werkzeuge zum Kleinhacken von Holz und Gestrüpp und Gleitschirmen. Naja, eigentlich kommen die nur, wenn man auf den Reisfeldern landet.

                          Streitet Euch noch schön weiter, wenn ich wieder komme, kann sich eh keiner mehr an dieses Spektakel erinnern. Wie ihr schon gesagt habt, das lassen wir mal schön im Sande verlaufen.

                          Und wenn der Flori wirklich so lieb ist, und lieb fliegt, dann bekommt er auch meine bescheidene Stimme in der Jahreshauptversammlung, dass er wieder fliegen darf und in den Verein aufgenommen wird. Dann darf er auch mal Startleiter sein. Wir werden ja alle mal ruhiger, wenn wir älter werden, naja, die Meisten jedenfalls.

                          Genug philo
                          Bis denne
                          Stefan
                          Zuletzt geändert von Stefan_Schumacher; 23.10.2009, 23:10. Grund: minor changes
                          --
                          http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

                          Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epub

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                          • langhaarrocker
                            Registrierter Benutzer
                            • 10.06.2003
                            • 838

                            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                            Ok Jungs, völlig neuer Antrag:

                            Ich stifte 'ne Kiste Landebier unter folgenden Voraussetzungen:

                            1.) Flori darf ab der nächsten Nordwindlage an der Nordhelle flugverbotsfrei fliegen.
                            2.) Weder Arno, noch sonst ein Nordhelleflieger mobbt andere wegen fascher Schirmmarke oder Werbung - auch wenn's ne Konkurrenzflugschule ist.
                            3.) Flori verspricht lieb zu fliegen, sich an Ausweichregeln zu halten und andere Flieger nicht zu bedrängen.
                            4.) Es wird ein Foto gemacht mit Arno, Flori und einem Vereinsvorstand, auf dem alle glaubhaft glücklich aussehen.

                            Ist das nicht mal ein Anreiz über Schatten zu springen und Größe zu zeigen?

                            Macht noch wer mit? Vielleicht kriegen wir's ja hin eine Nordhellefliegerversöhnungsparty zu sponsoren.

                            Phil
                            Zuletzt geändert von langhaarrocker; 24.10.2009, 08:05.
                            ------------------------
                            http://www.youtube.com/user/philflieger

                            Kommentar

                            • Nick gelöscht

                              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                              ,..................
                              Zuletzt geändert von Gast; 13.11.2009, 08:34. Grund: PPS

                              Kommentar

                              • Waidlerin
                                Registrierter Benutzer
                                • 13.11.2007
                                • 694

                                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                                Zitat von langhaarrocker
                                Ok Jungs, völlig neuer Antrag:
                                ...
                                Macht noch wer mit? Vielleicht kriegen wir's ja hin eine Nordhellefliegerversöhnungsparty zu sponsoren.

                                Phil
                                Du sprichst zwar nur die Jungs an, aber ich stifte für die Nicht-Bier-Trinker 6 Flaschen trockenen Rotwein.

                                @ Blondes Flugstück
                                Kommst du auch mit? Das wäre doch die Gelegenheit sich zum Fliegen zu treffen und nicht nur davon zu schreiben.

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