Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Das ist ein ungewöhnlich schwacher Beitrag von Björn Klaassen - man lässt seine Mitglieder - hier Flori im Regen stehen bzw kommt seiner Verantwortung als Luftaufsicht nicht nach.
Der Thread handelt allein vom Flugverbot bzgl Flori.
Begründung:
Quelle;http://www.sports-funline.de/typo/Ve...uer.634.0.html
Aus dieser Anordnung geht hervor, dass
2. Der DHV führt die Luftaufsicht mit Hilfe geeigneter Personen, die er zu örtlichen oder überörtlichen "Beauftragten für Luftaufsicht" ernennt. Die Ernennung der örtlichen Beauftragten erfolgt im Regelfall auf Vorschlag des jeweiligen Geländehalters. Die Ernennung ist auf 3 Jahre befristet und kann widerrufen und verlängert werden.
6. Die Maßnahmen müssen in Art, Umfang und Dauer für die Abwehr der Gefahr notwendig und zweckmäßig sein. Der Beauftragte hat bei seiner Tätigkeit die Weisungen des DHV und die Verwaltungsgrundsätze zu beachten, insbesondere das Übermaßverbot und den Gleichbehandlungs-Grundsatz.
7. Wenn ein Anordnung längerfristig erforderlich ist, hat der Beauftragte dies unverzüglich der DHV-Geschäftstelle anzuzeigen, die dann die weiter erforderlichen Maßnahmen trifft. Dies gilt auch für Zweifelsfälle, für dringende Fälle, wenn weder der örtliche noch der überörtliche Beauftrage erreichbar ist, sowie für schwere oder wiederholte Fälle der Nichtbeachtung einer Anordnung.
Darin wird durch den DHV selbst eindeutig und zweifelsfrei festgelegt, dass:
1.) der DHV führt die Luftaufsicht in letzter Verantwortung, siehe §2
2.) Verwaltungsgrundsätze inkl. Gleichbehandlungsgrundsatz sind zu befolgen - dh Begründungs-, Beweis-, und Auskunftspflicht - siehe §6
3.) längerfristige Anordnungen (etwa Flugverbote bis und länger als 6 Monate) sind der DHV Geschäftsstelle anzuzeigen, die weiter erforderliche Massnahmen trifft - siehe §7
Der DHV entzieht sich dieser Verantwortung und verstösst wie dargelegt gegen die eigens erstellten Verfahrensweisen.
Das nenne ich deshalb Luftaufsicht nach "Gutsherrenart" seitens des DHV.
Der DHV täte gut daran sich einmal am Kern der Sache zu orientieren, das würde der Diskussion zu mehr Sachlichkeit verhelfen. Das Ansinnen einer Moderation ist sicherlich sinnvoll - als verantwortliche "beauftragte Behörde des LBA in Sachen Luftaufsicht" ist aber am Ende auch durch den DHV eine Entscheidung für oder gegen Flori oder den Luftaufsichtführenden des Geländes der Nordhelle zu treffen.
MfG an den DHV
A
PS Hausverbote, Startverbote und Flugverbote sind völlig verschiedene Massnahmen und gründen auf jeweils vollkommen verschiedenen Rechtsnormen.
Haus- und Betretungsverbot kann nur der Eigentümer des Geländes verfügen.
Wenn er Charakter hat und wieder fliegen will,muss er schon persönlich,mit dem Verein ,Fluglehrer etc.....sich treffen und das klären!
Denn "er" will ja wieder fliegen und nicht der DHV.....oder wir,die den ganzen Fall verfolgen!
Das ist ja wie wenn der DHV die Mama für alles ist......Zuletzt geändert von "Willio"; 24.10.2009, 08:22.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Den Vergleich finde ich gut, da er anscheinend auf einige hier zuzutreffen scheint.
Stellt die Mama Regeln auf (Um 20Uhr geht's an ins Bett) ist sie die Böse und beraubt uns unserer Freiheit, aber wenn wir Nachbars Fernsterscheibe eingetreten haben, dann muss Mama her und das Regeln...
Gruß
ClausKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Das ist ein ungewöhnlich schwacher Beitrag von Björn Klaassen - man lässt seine Mitglieder - hier Flori im Regen stehen bzw kommt seiner Verantwortung als Luftaufsicht nicht nach.
Der Thread handelt allein vom Flugverbot bzgl Flori.
Begründung:
Quelle;http://www.sports-funline.de/typo/Ve...uer.634.0.html
Aus dieser Anordnung geht hervor, dass
2. Der DHV führt die Luftaufsicht mit Hilfe geeigneter Personen, die er zu örtlichen oder überörtlichen "Beauftragten für Luftaufsicht" ernennt. Die Ernennung der örtlichen Beauftragten erfolgt im Regelfall auf Vorschlag des jeweiligen Geländehalters. Die Ernennung ist auf 3 Jahre befristet und kann widerrufen und verlängert werden.
6. Die Maßnahmen müssen in Art, Umfang und Dauer für die Abwehr der Gefahr notwendig und zweckmäßig sein. Der Beauftragte hat bei seiner Tätigkeit die Weisungen des DHV und die Verwaltungsgrundsätze zu beachten, insbesondere das Übermaßverbot und den Gleichbehandlungs-Grundsatz.
7. Wenn ein Anordnung längerfristig erforderlich ist, hat der Beauftragte dies unverzüglich der DHV-Geschäftstelle anzuzeigen, die dann die weiter erforderlichen Maßnahmen trifft. Dies gilt auch für Zweifelsfälle, für dringende Fälle, wenn weder der örtliche noch der überörtliche Beauftrage erreichbar ist, sowie für schwere oder wiederholte Fälle der Nichtbeachtung einer Anordnung.
Darin wird durch den DHV selbst eindeutig und zweifelsfrei festgelegt, dass:
1.) der DHV führt die Luftaufsicht in letzter Verantwortung, siehe §2
2.) Verwaltungsgrundsätze inkl. Gleichbehandlungsgrundsatz sind zu befolgen - dh Begründungs-, Beweis-, und Auskunftspflicht - siehe §6
3.) längerfristige Anordnungen (etwa Flugverbote bis und länger als 6 Monate) sind der DHV Geschäftsstelle anzuzeigen, die weiter erforderliche Massnahmen trifft - siehe §7
Der DHV entzieht sich dieser Verantwortung und verstösst wie dargelegt gegen die eigens erstellten Verfahrensweisen.
Das nenne ich deshalb Luftaufsicht nach "Gutsherrenart" seitens des DHV.
Der DHV täte gut daran sich einmal am Kern der Sache zu orientieren, das würde der Diskussion zu mehr Sachlichkeit verhelfen. Das Ansinnen einer Moderation ist sicherlich sinnvoll - als verantwortliche "beauftragte Behörde des LBA in Sachen Luftaufsicht" ist aber am Ende auch durch den DHV eine Entscheidung für oder gegen Flori oder den Luftaufsichtführenden des Geländes der Nordhelle zu treffen.
MfG an den DHV
A
PS Hausverbote, Startverbote und Flugverbote sind völlig verschiedene Massnahmen und gründen auf jeweils vollkommen verschiedenen Rechtsnormen.
Haus- und Betretungsverbot kann nur der Eigentümer des Geländes verfügen.
PPS
Die Bieridee von Langhaarrocker ist der bessere und schnellere Weg - wenn es für beide Seiten zum Ziel führt
Aus dem Geeiere der bisherigen Thread-Stellungnahmen des DHV geht klar hervor, daß er sich in einem Intra-Rollenkonflikt befindet, der selbstverschuldet ist.
Das fehlende Gewicht einer wirksamen Pilotenvertretung führt zu einem Absenken der Gerechtigkeitswaage am falschen Ende.
Ein Mangel an Gerechtigkeit aber ist bisher immer die Voraussetzung für kritisches Nachdenken gewesen - egal auf welchem Gebiet, an dessen Ende auch immer eine Veränderung stand, mal weniger, mal mehr gewaltsam.
Es wächst eine neuere Generation nach, die man nicht mehr mit dem üblicherweise zu erwartendem kritiklosen Kadavergehorsam der Obrigkeit gegenüber so mir nix Dir nix einfach so kontrollieren und beherrschen kann.
Es wäre also klüger, sich dieser neuen geänderten Herausforderung zu stellen und daraus rechtzeitig die richtigen Schlüsse zu ziehen, damit das erfolgreiche Geschäftsmodell Beauftragung DHV nicht schon wieder mit einem Eigentor endet, das die eigene Position letztendlich auch nur schwächt.
Gruß hobKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Flori, du könntest auch mal den Titel ändern, weil wenn du "auf Grund von Werbeaufschrift" Flugverbot hättest, könntest du dort ja mit einem werbefreien Schirm fliegen http://www.gleitschirmdrachenforum.d...ons/icon10.gifKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Augen-reib-blinzel...
Wie?Was?
Party???
Bin dabei
Wann und wo?
Komme mit VW-Bus, aus`m "Süden"...
Hätt`noch Platz für 6 Süd-länder (WN, Radius 50km)... Will noch wer mit?
Bring Bier und Chips...und viel Fliegerversöhn-Laune
Mal-sehn-ob-ich-den-Post-noch-glaub-wenn-ich-wach-bin-Gääähn-GrußAlle großen Leidenschaften entstehen in der Einsamkeit.
www.atelier-art5.deKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
=Björn Klaassen;253447 Hallo zusammen,
kommt mal ein bißchen runter. Die Diskussion entgleitet ja völlig ins Nirwana. Ziemlich grenzwertig.
Ein paar Punkte muss ich noch loswerden:
.....
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir heute fast 1000 Fluggelände im Bestand hätten, wenn nicht der Pilotenverband DHV die Zulassung übernommen hätte
Was viele schon immer wussten, aber nicht zu sagen wagten:
Der DHV macht für die Behörden die Verwaltungsarbeit. Er hat somit die „kleinen“ Sachen in der Hand.
Das hat eine gewisse Wichtigkeit.
Die „großen" Sachen wie
"Gesetzgebung, Polizei-Befugnis oder Gerichtsbarkeit“
kann er nicht haben, weil der Staat diese nicht delegieren darf,
denn es sind „hoheitliche“ Aufgaben von solchem Gewicht, dass dies „einfach nicht geht“.
Das könnten die Herren vom DHV ruhig zugeben,
da sie daraufhin hier in diesem Thread angesprochen werden.
Denn diese „Befugnis“ brauchten sie, um eine
Entscheidung in dem Streitfall zu fällen.
Um zu einer Entscheidung trotzdem zu kommen,
müsste Flori sich schon an die
entsprechenden Stellen (z.B. Gerichte) wenden.
Oder er verzichtet auf eine verbindliche Entscheidung,
weil er kein
„Prozess-Hansel“ sein will.
Da die Gerichte solche Fälle unter „Pack schlägt, sich Pack verträgt sich“ vermutlich einordnen,
ist die Sache nicht einfach, und sie kostet Geld.
Aber wir im Forum könnten noch ewig diskutieren,
manche Sachen werden dadurch zwar klarer,
aber eine Entscheidung kommt nicht zustande,
weil sie nicht zustande kommen kann.
Siehe vorher!
Ich betrachte die Diskussion damit als beendet.
Schöne Flüge
Björn Klaassen
DHV FlugbetriebZuletzt geändert von Cacao; 24.10.2009, 11:51.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Gruß
ClausKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
@Claus
Danke Claus für den Tip.
So werde ich es in meinem Fall jetzt auch tun.
Erste Anzeige vom Verein wegen Hausfriedensbruch hab ich schon und muss am 28.10. zur Polizei als Beschuldigter.
Werde die Sache jetzt durchziehen.
Mein Rücken ist bestimmt breiter als der von Florian.
Ich zolle Respekt dem Florian.
Gruß StephanSatzzeichen können Leben retten:
Wir essen jetzt Opa!Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Viel zu anstrengend, ich weiß...Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Ok Jungs, völlig neuer Antrag:
Ich stifte 'ne Kiste Landebier unter folgenden Voraussetzungen:
1.) Flori darf ab der nächsten Nordwindlage an der Nordhelle flugverbotsfrei fliegen.
2.) Weder Arno, noch sonst ein Nordhelleflieger mobbt andere wegen fascher Schirmmarke oder Werbung - auch wenn's ne Konkurrenzflugschule ist.
3.) Flori verspricht lieb zu fliegen, sich an Ausweichregeln zu halten und andere Flieger nicht zu bedrängen.
4.) Es wird ein Foto gemacht mit Arno, Flori und einem Vereinsvorstand, auf dem alle glaubhaft glücklich aussehen.
Ist das nicht mal ein Anreiz über Schatten zu springen und Größe zu zeigen?
Macht noch wer mit? Vielleicht kriegen wir's ja hin eine Nordhellefliegerversöhnungsparty zu sponsoren.
Wenn DAS klappt, würde ich mir glatt die Mühe machen zur Nordhelle anzureisen! Ich müsste noch irgendwo im Keller eine Flasche Bier übrig haben...
Gruss
FliegenWilli
PS: Ist doch DIE Alternative zu den ausgefallenen Fliegerevents Thermikmesse und BreWa Cup. Sacht mal der PMA Bescheid, die sollen zur Nordhelle kommen!Zuletzt geändert von FliegenWilli; 24.10.2009, 13:23.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
@Claus
Danke Claus für den Tip.
So werde ich es in meinem Fall jetzt auch tun.
Erste Anzeige vom Verein wegen Hausfriedensbruch hab ich schon und muss am 28.10. zur Polizei als Beschuldigter.
Werde die Sache jetzt durchziehen.
Mein Rücken ist bestimmt breiter als der von Florian.
Ich zolle Respekt dem Florian.
Gruß Stephan
Gruß
BerndKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Also Jungs und Mädels
MichaelKommentar
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Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Man kann das Ganze als Gewirr von Besitzständen, Zuständigkeiten und Weisungsbefugnissen auffassen und prächtig darüber streiten, oder man kann versuchen, den Mindeststandards menschlicher Vernunft und Augenmaßes zum Recht zu verhelfen.
Egal, wer wem was verbindlich vorschreiben und wer wann wie eingreifen darf oder sollte. Es ist doch so: Der DHV, Leute wie Karl Slezak, haben eine gewisse Autorität. Wenn der Karl dem Verein einen Brief schreiben würde, wo drinsteht: "Leute, so könnt Ihr das nicht machen. Ihr müßt schon erklären, was Ihr dem Florian im Einzelnen konkret vorwerft, anstatt nur zu sagen, der benimmt sich wie'ne wilde Sau", dann hätte das ein gewisses Gewicht, ganz unabhängig von irgendwelchen Weisungskompetenzen.
Und wenn der Verein einsehen würde, daß soetwas schon Sinn macht, dann würden sie selbst ein Instrument in die Hand nehmen, das ihnen hilft, zu begreifen, wo sie Recht haben und wo nicht. Das setzt nur eine gewisse Bereitschaft voraus, anzuerkennen, daß die prinzipielle Möglichkeit besteht, daß man selbst auch mal im Unrecht sein könnte.
Ich meine, jede Politessenanwärterin bekommt am ersten Tag beigebracht, daß sie kein Knöllchen ausstellen darf, bloß weil sie die Wagenfarbe ganz eklig findet. Das kann man als juristische Vorgabe betrachten und in ein hochkompliziertes Regelwerk pressen, oder auch ganz einfach als Maßgabe des gesunden Menschenverstands.
Gruß RüdigerZuletzt geändert von ruewa; 24.10.2009, 13:57.Kommentar
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