Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
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schwachwindkomiker
AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
flori
bitte lass dich nich unterkriegen.
flieg weiter. lass es darauf ankommen. ich denke, es hat genügend leute, die mit allem hinter dir stehen.
mich eingeschlossen.
meld dich
grüsse
aKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
wenn das mal kein fake ist...Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Zitat von Idefix:
akut: Versuche die Werbung abzuziehen, die Klebstellen anschliessend mit Talkum, Fusspuder etc. 'deaktivieren'Auf was fuer 'nem Planet lebt ihr denn?
Das meinst du doch nicht im Ernst, dass man wegen xxxxxxxxxxxxxx die Werbung abnehmen und den Schirm mit Fußpflegemittel behandeln soll??
Schließlich ist es ja nicht verboten mit Werbung auf dem Schirm herumzufliegen.
Es wäre viel wichtiger einen solchen xxxxxxxxxxxxxxxxx Platzhirsch" mal in die Schranken zu weisen.
Zitat von Idefix:
achsoooo, GS-Liga, Quasipromi.
R.G. landet in Andelsbuch auch unter Applaus dort oben ein, wo Ottonormalflieger von Hilfspolizisten die Todesstrafe angedroht wird.
VG
Gipfelflieger
Zuletzt geändert von ForumAdmin; 21.10.2009, 07:24. Grund: beleidgungen wegen rechtsproblematik heaus genommenKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
wollte es grad rausnehmen, bevor's jemand liest - leider zu spaet. (ich loesche es trotzdem, muss ja net 2* drin stehen)
Hi JN: Sorry, kam zu scharf rueber.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Ich bin selbstständig (arbeite selbst und ständig ;-) und kann nachvollziehen, dass sich Personen mit Werbung der Konkurrenz von meinem Standort fernhalten sollen.
@Flori: ist ja auch eine Provokation übler Sorte, das mit der Konkurrenzwerbung. Ausgerechnet eine andere Flugschule - hättest Dir nicht eine Parfum-Werbung nehmen können?
Vielleicht gibt's eine einvenehmliche Lösung: die Nordhelle-Flugschule könnte Ihre Werbung auf Deinen U-turn obsession 2 malen ...Zuletzt geändert von Bobby; 17.10.2009, 07:57.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Wenn Du alleine gegen die Masse bist und dort weiter fliegen willst, bringt's Dir nichts im Recht zu sein.
Im Extremfall koennen solche Aktionen dann zur Komplettsperrung des Fluggelaendes fuehren.
Achja, Regenwetter :-)Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Ich stell mir grad vor, in wie weit sich die Stimmung in der Gemeinde wohl ändern würde falls sich herausstellen sollte, daß die Werbung vom Flugschulkonzern WaKu / Willingen / Stubaital stammt.
Wäre ja net auszuschließen, Willingen ist so weit weg nicht,
BerndGott erhalt den Gerstensaft
und meiner Frauens ArbeitskraftKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Besser einfach weiter dort fliegen gehen und gut ist. Und nicht von jedem FONK
bequatschen lassen.
A.www.freiflieger-niederrhein.deKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Gruß FloriKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Solange Du Dich benimmst dürfte das kein Problem sein, und selbst wenn Du Dich nicht benimmst kann Dir keiner das Starten verbieten. Dieses Verbot muss doch wohl schon von einer behördlichen Stelle kommen. Auch ist keiner Berechtigt Deine Papiere zu verlangen, außer die Polizei oder das LBA.
A.
P.S.: Man sollte sich überlegen ob dieser Herr Sicherheitsbeauftragter sein darf wenn er diese Position so missbraucht. Frag den DHV, so geht es auf keinen Fall.Zuletzt geändert von Andreas M. W.; 17.10.2009, 09:53.www.freiflieger-niederrhein.deKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
wie fast alle, ist auch die Nordhelle KEIN "öffentliches Fluggelände" es gibt einen Geländehalter und der macht die Regeln.
Das ist aber nicht eine Flugschule, sondern, wieder wie in fast allen ein Flieger-Verein.
An der Nordhelle sind es deren zwei:
Einer für Gleitschirmflieger, und einer für Drachenflieger, die manchmal auch Gleitschirm fliegen.
Tritt in einen der beiden Vereine ein, engagiere Dich bei Startplatz-Aufräumaktionen, beim Startleiter-Dienst und beim Fliegerfest.
Damit bekommst Du Hausrecht, und stimmst auf der übernächsten Jahreshauptversammlung mit über Deinen Antrag ab, dass am Wochenende Freiflieger-Vereinsmitglieder Vorrang haben sollen vor Flugschulbetrieb .
Oder dass Flugschulbetrieb am WE am flugschuleigenen Übungshang stattzufinden hat...
Als allseits bekanntem und beliebten Vereinsmitglied wird Dir auch keiner mehr auch nur leise ins Gesicht pfurzen, wegen einer lächerlichen Werbeaufschrift von einem lächerlichen Mitanbieter in einem Schirm einer lächerlichen Marke...
Weiterhin fröhliches Fliegerleben, W.
PS.: Ein Rechtsstreit bringt nur böses Blut, langanhaltende Narben und kurzfristig auch keine freies Fliegen.
PPS.: Mein persönlicher Ratschlag wäre: lern Drachenfliegen und flieg das nächste Mal mit dem Drachen an der Nordhelle. Das geht da gut.
Man wird sehr freundlich empfangen, alle GS müssen Rücksicht nehmen und einen eigenen Landeplatz gibt es auch.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Wo ist eigentlich das Problem, alle Kontrahenten beim Namen zu nennen.
Seltsam wie oft hier in diesem Forum diesbezüglich rumgeeiert wird.
In einer freien Gesellschaft braucht man bekanntlich sogar ganz dringend eine freie Presse die Öffentlichkeit schafft.
Solange man sich nicht beleidigt oder den anderen durch Falschaussagen in seinen Rechten verletzt steht man dabei mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Rechtsstaates
Also wer genau hat was wirklich gemacht und gesagt?Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
PPS.: Mein persönlicher Ratschlag wäre: lern Drachenfliegen und flieg das nächste Mal mit dem Drachen an der Nordhelle. Das geht da gut.
Man wird sehr freundlich empfangen, alle GS müssen Rücksicht nehmen und einen eigenen Landeplatz gibt es auch.
auch wenn HG Fliegen eine gute Sache ist, bei so einer Begründung kann man nur den Kopf schütteln.
Lies noch mal, was Markus Schmidt schreibt!Kommentar
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