Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

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  • parajo
    Registrierter Benutzer
    • 26.08.2007
    • 83

    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

    danke für die klaren Worte, da bedarf es nur Zustimmung!!

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    • Bair
      Registrierter Benutzer
      • 30.06.2006
      • 696
      • Frieder Rieke

      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

      Zitat von quaxbp
      Absolut geil geschrieben und auf den Punkt gebracht, besser geht es nicht!!!

      Ich denke Florian wird ohne diesen tollen Verein/ dieses Fluggebiet auskommen und andere (Gast-)Piloten bestimmt auch !
      Dann hat dieser Verein sein Ziel also erreicht? Absolute Lufthoheit ohne Störung durch lästige Gäste, Freiflieger und andere Insekten? Das Gegenteil wäre angebracht: pro WE 100 Gastflieger, die sich um den Startplatz balgen. Da könnte der Vorstand schreien wie er wollte, da wäre immer jemand dabei, der die jeweils letztgültige Anweisung "nicht gehört" hat...
      Die Natur bevorzugt den opportunistischen Mitläufer. Die Welt verändern werden aber die Querköpfe.

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      • quaxbp
        Registrierter Benutzer
        • 23.06.2007
        • 143
        • Patrick
        • Flintsbach

        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

        Grundsätzlich verstehe ich dich schon! Aber Ich weiß nicht, ob der Verein sein Ziel erreicht hat, indem möglicherweise Mitgliedschaftsinteressierte auf Grund dieser Geschichte diesem Verein nicht beitreten und fernbleiben...oder evtl. sogar Leute austrteten, da sie doch ein bischen Gerechtigkeitsempfinden haben! Und jeder Verein braucht um zu überleben was? RIIICHTIIIIISCH, Mitglieder!

        Und diese Aktion wird sich s e h r w e i t rumsprechen!
        Zuletzt geändert von quaxbp; 11.06.2010, 07:23.
        Suche Bautek Spice für 2019...

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        • harrygatty
          Registrierter Benutzer
          • 21.09.2009
          • 21
          • Joern Meisterjahn
          • Iserlohn

          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

          zitat ruewa:
          "Dieser junge Kerl beschämt mich hitzköpfigen alten Dackel. Abgesehen davon, daß Florian diese Debatte überhaupt angestoßen hat (was ihm letztlich ein "lebenslänglich" eingebracht hat), hat er sich in allen seinen Postings bei Licht betrachtet um Deeskalation bemüht. Mir wäre das gewiß nicht gelungen. Respektiert ihn bitte genau dafür! Und zeigt ihm, daß die Welt aus anderen Leuten besteht als aus denen des GSC Nordhelle. Umgekehrt denen das zu zeigen, wird wohl nicht gelingen, denn sie werden sich inzwischen kaum mehr getrauen, zu sagen, woher sie kommen. Wenn es ein bißchen Gerechtigkeit gibt, dann ist das auch gut so!"

          genau so siehts aus. super analyse ruewa! du hast telefonate angedeutet, die rückschlüsse auf den clubflieger schließen lassen. das würde mich genauer interessieren. ich war an diesem tag mit in der luft und habe in einem brief an den dhv meine zweifel an der "clubfliegergeschichte" geäußert.
          hat dem florian aber wohl nichts gebracht...

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          • Cacao
            Registrierter Benutzer
            • 22.07.2003
            • 995

            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

            Die Wissenschaft „Jura“ sollte der „Gerechtigkeit“ dienen.
            „Justitia“ ist die römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens.
            Als solche wird sie auch heute noch oft als Wahrzeichen für die Justiz verwendet.

            Die wesentlichen Zeichen der "Justitia“ sind das Schwert zur Durchsetzung der Urteile,
            die Waage als Zeichen der Abwägung von Schuld und Strafe und
            die Binde vor den Augen als Zeichen, „ohne Ansehen der Person“ zu urteilen.

            xxxxxxxxxxx, der „Silberrücken“ des Fluggebietes ist beim DHV eine „große Nummer“.
            Wenn er das nicht wäre, wäre der Fall schon längst vergessen.
            Aber „in Ansehen der Person xxxxxxxxxxxxxxxx“ wurde der Fall
            vom DHV gegen Flori entschieden,
            so sieht es nun mal aus.

            Nicht nur ich hatte darauf hingewiesen, dass es schwierig sein dürfte, den Fall vor
            ein ordentliches Gericht zu bringen, wegen der „Kleinheit“ der Sache.
            Dass dieser Fall aber bisher vom DHV NICHT „gerecht“ behandelt wurde, weil eben
            doch „in Ansehen der Person des Klägers xxxxxxxxxxx" entschieden wurde,
            liegt auf der Hand.
            So was nennt man in D. und sonst auf der Welt
            „Willkür“, und das ist überall verboten.
            Deshalb sollte der Fall „gerecht“ gelöst werden, sonst fällt das Ganze dem DHV doch noch mal auf die Füße,
            auch wenn es im Augenblick so aussieht, als ob er besonders „schlau“ die Sache gelöst hat.

            Dass xxxxxxxxxxxxx als „Kläger“ auch zugleich der „Richter in eigener Sache“ sein soll,
            ist noch so ein „Hintertreppenwitz“!
            Zuletzt geändert von ForumAdmin; 14.06.2010, 10:04. Grund: Realnamen heraus genommen

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            • Dennis_the_menace
              Registrierter Benutzer
              • 22.10.2005
              • 1322

              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

              Ich find's definitiv auch nicht in Ordnung was da lief, aber der letzte Vorfall stellt i.m.A. schon eine Provokation dar. Da ging es dann (vielleicht) nicht um den Schirm, sondern um eine (vielleicht provozierte) Verwechslung mit Flori (weil sein Schirm fliegt, ist schließlich ein Unikum). Das man da schnell stinkig wird wenn man sieht, dass sich der Bursche nicht an die Regeln hält dürfte klar sein. Wenn man sich dann vorstellt, wie sich alle aufregen und der Typ, welcher quer über den Landeplatz zum vermeindlichen Flori angerannt kommt, dasteht wie ein Trottel, dürfte die Aufregung um dieses Thema vielleicht klar sein. Schließlich liegen auch beim Verein die Nerven blank nach so einer Schlammschlacht (aus welchen Gründen diese auch geführt wurde).
              Nochmal: Ich habe absolut nichts gegen Flori, ich halte ein lebenslanges Startverbot schonmal grundsätzlich für falsch (In Deutschland beträgt die Höchststrafe 25Jahre = lebenslänglich), uber die Motive für ein Startverbot kann ich überhaupt nichts sagen, aber Jungs...
              bleibt mal auf'm Teppich. Sektengebahren in einem Verein?!!? Ein Verein besteht deshalb, weil ein gemeinschaftliches Interesse besteht. Besteht das nicht mehr kann man binnen einen Jahres austreten. Ein Verein kann einem nicht wirklich drohen und Angst machen, anders als bei Sekten wo schon öfters mal "Unfälle" vorkommen.
              Das bei Flori und dem Verein die Emotionen hochkochen sollte klar sein, aber als Aussenstehender sollte man das ganze schon etwas sachlicher betrachten. Das Internet hat auch den Vorteil, dass man seine komplette emotionale Meinung nochmals durchlesen und sachlich umgestalten kann (Soll kein Erziehungsversuch sein [lebe ganz glücklich ohne nervende Kinder], sondern ein Hinweis).

              Gruß Dennis
              Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
              Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

              Kommentar

              • Dennis_the_menace
                Registrierter Benutzer
                • 22.10.2005
                • 1322

                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                Zitat von Cacao
                xxxxxxxxxxxxxxxx, der „Silberrücken“ des Fluggebietes ist beim DHV eine „große Nummer“.
                Wenn er das nicht wäre, wäre der Fall schon längst vergessen.
                Aber „in Ansehen der Person xxxxxxxxxxxxxxxx“ wurde der Fall
                vom DHV gegen Flori entschieden, so sieht es nun mal aus.
                Soweit ich weiss, hatte der DHV nur vermittelnde Tätigkeit. Der Verein hat das Gelände auf sich zugelassen und somit [In Absprache mit Pächter/ Grundeigentümer] auch das Sagen.

                Zitat von Zitat DHV
                Aufgrund der gegensätzlichen Aussagen können wir nicht beurteilen, ob das ausgesprochene Flugverbot der Luftaufsicht (Startleiter) gerechtfertigt war. Dennoch ist der Anordnung einer Luftaufsicht Folge zu leisten. Das Aussprechen eines Startverbotes ist möglich. Die Örtliche Luftaufsicht ist durch den DHV beauftragt und ernannt. Es ist Aufgabe der Luftaufsicht, bei Gefahr Maßnahmen zu ergreifen.

                Der Verein als Geländehalter hat Florian zudem ein Startverbot erteilt. Dies kann ein Geländehalter aussprechen, als Nutzungsberechtigter der Grundstücke und als Inhaber der luftrechtlichen Erlaubnis. Ein Geländehalter ist nicht verpflichtet, Gäste fliegen zu lassen. Dennoch ermöglicht der GSC Nordhelle Gästen den Flugbetrieb mit Auflagen. Selbst wenn das Flugverbot durch den Beauftragten für Luftaufsicht nicht gerechtfertigt gewesen wäre, besteht seitens des Vereins ein Flugverbot. Der DHV kann das Flugverbot nicht aufheben.

                Der DHV hatte versucht zwischen Florian und dem GSC zu vermitteln. Nachdem das Thema im Forum wochenlang zerredet wurde (Verein wurde stark angegriffen) und nach dem vorfall im Winter ( Florian hatte einem Freund seinen schirm gegeben und der ist an dem nordhellengelände damit geflogen) ist das verhältnis seitens des GSC zerrüttet, dass ein Gespräch und eine erneute Flugmöglichkeit als gast derzeit nicht möglich ist
                Immer schön sachlich bleiben!
                Zuletzt geändert von ForumAdmin; 14.06.2010, 10:08. Grund: Realnamen heraus genommen
                Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
                Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

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                • dottore.chaos
                  Registrierter Benutzer
                  • 21.02.2008
                  • 334
                  • Tim W.
                  • Berlin

                  AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                  Rüdiger,

                  meine Hochachtung für Deinen absolut treffenden Beitrag. Neben der sicherlich inakzeptablen und nunmehr entlarvten Verhaltensweisen des Vereins bzw. des "Silberrückens" weist Du zutreffend auf die sicher ebenso unbefriedigende Handhabung der Sache durch unsere Interessenvertretung, den DHV hin. Ob ein Austritt allerdings der richtige Schritt ist, muss jeder für sich entscheiden. Vor gut eineinhalb Jahren gab es mal eine sehr hoffnungsvolle und engagierte Gemeinde , die sich in der DHV-Mitgliederinitiative versammelt hatten und auf zahlreiche Missstände aufmerksam gemacht haben, dann aber auf der Hauptversammlung leider mehr der weniger elegant "ausgebremst" wurden.

                  Vielleicht ist das "fliegerische Schicksal" von Flori an der Nordhelle mal ein Anlass, dass sich diese Initiative wieder zusammenfindet und auch Unterstützung von allen vernünftig denkenden Mitgliedern - ich glaube da gibt es noch ein paar mehr - erfährt, die sich in der Vergangnheit als mehr oder weniger unkritisches Stimmvieh haben missbrauchen lassen.

                  Gruß aus Berlin

                  Kommentar

                  • El Zorro
                    Registrierter Benutzer
                    • 28.12.2001
                    • 3339
                    • Nähe Freiburg ( D )

                    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                    Es ist bereits alles gesagt. Wer jetzt immer noch nicht versteht, wie das läuft, der wird es wohl nur durch Eigenerfahrung herausfinden können - aber nicht müssen!
                    Ich meine - man kann sich ja stromlinienförmig verhalten und auch ein bisschen von der schicken Macht knabbern.
                    Mir ist klar, dass es juristisch äusserst schwierig, lästig, zeitaufwendig sein wird den "Silberrücken" an den Karren zu fahren. Ich erwarte auch nicht dass der DHV repressiv gegen diesen "Verbund" im Verein vorgeht. Mit welcher Rechtsgrundlage auch.

                    Ich erwarte aber ein Statement, und zwar von höchster Stelle, welches solch ein willkürliches Verhalten eines Vereins bzw. dessen Spitze auf das allerschärfste verurteilt!

                    Das ist das mindeste, wozu unser Verband sich verpflichtet fühlen sollte!

                    Gruß
                    Bernd

                    Kommentar

                    • ForumAdmin
                      Administrator
                      • 03.06.2004
                      • 2814
                      • Richard Brandl
                      • Schliersee

                      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                      Hallo zusammen,

                      zur kompletten Info, hier das Schreiben des DHV an den Flori im Original (Namen heraus genommen). Der DHV hat intensiv versucht, in der Sache zu vermitteln - leider erfolglos. Mehr als ein solcher Vermittlungsversuch ist rechtlich nicht möglich.

                      Flugverbot an der „Nordhelle“ für Florian xxxxxxxxx am 20.09.2009 - Geländehalter Gleitschirmclub Nordhelle e.V.

                      Luftaufsicht nach § 29 Abs. 1 / Bewertung des Flugverbotes durch den DHV



                      Lieber Florian xxxxxxxx,

                      vielen Dank für die Zusendung Deiner ausführlichen Stellungnahme hinsichtlich „Flugverbot an der Nordhelle“. Auch seitens des Vereins liegen ausführliche Stellungnahmen vor. Grundsätzlich ist der Vorfall nicht eindeutig zu beurteilen, da von beiden Seiten völlig gegensätzliche Darstellungen vorliegen.

                      Wir haben den Vorfall mit dem Luftfahrt Bundesamt (LBA) besprochen.


                      Rechtslage:

                      Der Deutsche Hängegleiterverband (DHV) ist Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr und unter anderem für die Luftaufsicht nach § 29 LuftVG und für Start- und Landeerlaubnisse nach § 25 LuftVG zuständig.

                      Für das Gelände „Nordhelle“ wurde durch den DHV eine Start- und Landeerlaubnis erteilt. Diese Erlaubnis gilt auch für Gastflugbetrieb. Die Flugschule schult auf der „Nordhelle“ mit Zustimmung des Vereins. Die örtliche Luftaufsicht wurde aufgrund des Vorschlag des Vereins auf den Fluglehrer xxxxxxxxxxxxxxx übertragen. Den Anordnungen der Luftaufsicht ist Folge zu leisten. Die Luftaufsicht wird tätig, wenn ein Umstand bekannt wird, der die Sicherheit des Flugbetriebes oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet. Die Luftaufsicht kann Maßnahmen treffen (z.B. das Aussprechen von Startverboten). Längerfristige Anordnungen sind dem DHV zu melden.

                      Start- und Landeerlaubnisse werden durch den DHV nach § 25 LuftVG erteilt. Privatrechtlich kann ein Geländehalter festlegen, wie und durch wen sein Fluggelände genutzt wird. Er kann Startverbote unabhängig von der Luftaufsicht erteilen. Der Geländehalter kann Nutzungsregeln festlegen, welche aber nicht der Geländeerlaubnis entgegenstehen dürfen.

                      Vorfall im Herbst 2009:

                      Florian xxxxxxxxx nutzte als Gast das Fluggelände „Nordhelle“. Ein Flugverbot wurde durch den Beauftragten für Luftaufsicht erteilt (Grund: Gefährliches Fliegen). Eine Auseinandersetzung wegen eines Schirms mit Werbeaufschrift einer Flugschule fiel zeitlich zusammen. Der Verein GSC Nordhelle erteilte zudem ein Flugverbot (25.09.2009). Die Sache wurde im Drachen- / Gleitschirmforum intensivst durchdiskutiert. Zudem kam es im Winter 2010 erneut zu einem Vorfall.

                      Beurteilung durch den DHV:

                      Aufgrund der gegensätzlichen Aussagen können wir nicht beurteilen, ob das ausgesprochene Flugverbot der Luftaufsicht gerechtfertigt war. Dennoch ist der Anordnung einer Luftaufsicht Folge zu leisten. Das Aussprechen eines Startverbots ist möglich. Die örtliche Luftaufsicht ist durch den DHV beauftragt und ernannt. Es ist Aufgabe der Luftaufsicht, bei Gefahr Maßnahmen zu ergreifen.

                      Der Verein als Geländehalter hat Dir zudem ein Startverbot erteilt. Dies kann ein Geländehalter aussprechen, als Nutzungsberechtigter der Grundstücke und als Inhaber der luftrechtlichen Erlaubnis. Ein Geländehalter ist nicht verpflichtet, Gäste fliegen zu lassen. Dennoch ermöglicht der GSC Nordhelle Gästen Flugbetrieb mit Auflagen. Selbst wenn das Flugverbot durch den Beauftragten für Luftaufsicht nicht gerechtfertigt gewesen wäre, besteht seitens des Vereins ein Flugverbot. Der DHV kann dieses Flugverbot des Vereins nicht aufheben.

                      Wir haben versucht den GSC Nordhelle vermittelnd davon zu überzeugen, dass nach einem gewissen Zeitraum die Sache mit Dir neu zu besprechen und zu regeln ist. Nachdem das Thema im Forum wochenlang zerredet wurde (Verein wurde stark angegriffen) und nach dem Vorfall vom Winter diesen Jahres, ist das Verhältnis dermaßen zerrüttet, dass ein Gespräch und eine erneute Flugmöglichkeit als Gast derzeit nicht möglich ist.

                      Es besteht offenbar Bedarf an Fluggeländen in der Region. Wie telefonisch dargestellt, unterstützen wir alle Geländeinitiativen. Infos zur Zulassung findest Du unter www.dhv.de .

                      Für Rückfragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

                      Mit freundlichen Grüßen

                      Björn Klaassen
                      DHV Flugbetrieb
                      Schöne Flüge

                      ForumAdmin
                      Richard Brandl

                      Kommentar

                      • klamigro
                        Registrierter Benutzer
                        • 27.05.2010
                        • 172

                        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                        Richard,

                        gibt es ein entsprechendes Schreiben auch an die Gegenseite?

                        Gruss
                        Klaus

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                        • harrygatty
                          Registrierter Benutzer
                          • 21.09.2009
                          • 21
                          • Joern Meisterjahn
                          • Iserlohn

                          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                          HTML-Code:
                          Eine Auseinandersetzung wegen eines Schirms mit Werbeaufschrift einer Flugschule fiel zeitlich zusammen.
                          wird also auch vom verein nicht ausgeschlossen?

                          Kommentar

                          • ForumAdmin
                            Administrator
                            • 03.06.2004
                            • 2814
                            • Richard Brandl
                            • Schliersee

                            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                            Hallo klamigro,

                            gibt es ein entsprechendes Schreiben auch an die Gegenseite?
                            das kann ich dir leider nicht beantworten, da ich zu dem ganzen Vorgang sonst auch nicht mehr weiß. Ich vermute mal, dass die "Gegenseite" eine Kopie des Schreibens bekommen hat.
                            Schöne Flüge

                            ForumAdmin
                            Richard Brandl

                            Kommentar

                            • quaxbp
                              Registrierter Benutzer
                              • 23.06.2007
                              • 143
                              • Patrick
                              • Flintsbach

                              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                              Grundsätzlich ist es so, daß der Geländehalter hier ein Startverbot ausgesprochen hat, also gleichzeitig ein Betretungsverbot des Geländes. Da der Verein der Geländehalter ist, übt er auch das Hausrecht aus. Im Prinzip kann derjenige welcher das Hausrecht ausübt einfach nach gutdünken entscheiden wer darf und wer nicht, ohne Begründung. Dagegen kann NIEMAND etwas tun.
                              Das alles hat im vorliegenden Fall allerdings GARNICHTS damit zu tun, hier ist das "Gebrauchmachen vom Hausrecht" MITTEL ZUM ZWECK um dem Florian einfach eins reinzudrücken! Völlig unsachlich, willkürlich, ...!

                              Lg
                              Suche Bautek Spice für 2019...

                              Kommentar

                              • Laisch
                                Registrierter Benutzer
                                • 10.12.2006
                                • 721
                                • Thomas

                                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                                und nach dem Vorfall vom Winter diesen Jahres, ist das Verhältnis dermaßen zerrüttet
                                Welcher Vorfall? Weil jemand anderer mit Florians Schirm unterwegs war?!! Wenn der Club behauptet es ging nie um die Werbung, wieso bezeichnet man das als "Vorfall" ??!
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