AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Komische Frage, dieser Thread behandelt doch so was. Dass es in Ö. keinen "Sonderpilotenschein" mit "Checkflug" mehr gibt, könnte diesem oder jenem auch schon mal aufgefallen sein. Die Musterprüfung ist noch so ein Beispiel, wo sich allerdings der DHV rechtzeitig "flexibel" zeigte.
Da das Wetter z.Z. nicht so toll ist, könnte man sich auch >die Gesetze der Bundesländer zum Schutze von Natur und Freizeitnutzung der Landschaft< mal im Internet durchlesen. Das ist zwar mühsam, aber viele werden staunen, wie viel der „Staat“ (manchmal etwas verklausuliert) den Bürgern doch erlaubt und „vermeintlichen Obertanen“ NICHT gestattet.
Vielleicht irre ich mich ja, aber ich halte die Art für unzulässig, wie Vereine Landschaftsteile zu ihrem „privaten Besitz“ „umfunktionieren“, die die „Öffentliche Hand“ besitzt und die die „Öffentliche Hand“ denjenigen (allen) Bürgern, die Flieger sind, zur fliegerischen Nutzung zu Verfügung stellt.
„Gott-sei-Dank“ bin ich von solchen „Zurückweisungen“ verschont geblieben, und kann deshalb auch nicht klagen, auch nicht im „juristischen Sinne“, aber interessant wäre es schon, mal ein ordentliches Gericht dazu zu hören.
Rein privat habe ich von „kompetenter juristischer Seite“ dazu schon „fundierte Meinungen“ „eingefangen“, dass die „Öffentlichen Hände“ schlicht und ergreifend „Allen“ (mit Pappe, Papperl oder Fleppe) dieses ohne den „Filter“ eines Vereins zur Verfügung stellen müssten oder „müssen“.
Wie weit das auch private Besitzer betrifft, ist juristisch sicher anders zu bewerten. Aber bezogen auf die „Landschaft“ ganz allgemein ist auch der private Besitzer den Gesetzen unterworfen.
Die meisten Vereine verhalten sich auch in diesem Sinn, aber wie man in diesem Thread sieht, nicht alle.
Komische Frage, dieser Thread behandelt doch so was. Dass es in Ö. keinen "Sonderpilotenschein" mit "Checkflug" mehr gibt, könnte diesem oder jenem auch schon mal aufgefallen sein. Die Musterprüfung ist noch so ein Beispiel, wo sich allerdings der DHV rechtzeitig "flexibel" zeigte.
Da das Wetter z.Z. nicht so toll ist, könnte man sich auch >die Gesetze der Bundesländer zum Schutze von Natur und Freizeitnutzung der Landschaft< mal im Internet durchlesen. Das ist zwar mühsam, aber viele werden staunen, wie viel der „Staat“ (manchmal etwas verklausuliert) den Bürgern doch erlaubt und „vermeintlichen Obertanen“ NICHT gestattet.
Vielleicht irre ich mich ja, aber ich halte die Art für unzulässig, wie Vereine Landschaftsteile zu ihrem „privaten Besitz“ „umfunktionieren“, die die „Öffentliche Hand“ besitzt und die die „Öffentliche Hand“ denjenigen (allen) Bürgern, die Flieger sind, zur fliegerischen Nutzung zu Verfügung stellt.
„Gott-sei-Dank“ bin ich von solchen „Zurückweisungen“ verschont geblieben, und kann deshalb auch nicht klagen, auch nicht im „juristischen Sinne“, aber interessant wäre es schon, mal ein ordentliches Gericht dazu zu hören.
Rein privat habe ich von „kompetenter juristischer Seite“ dazu schon „fundierte Meinungen“ „eingefangen“, dass die „Öffentlichen Hände“ schlicht und ergreifend „Allen“ (mit Pappe, Papperl oder Fleppe) dieses ohne den „Filter“ eines Vereins zur Verfügung stellen müssten oder „müssen“.
Wie weit das auch private Besitzer betrifft, ist juristisch sicher anders zu bewerten. Aber bezogen auf die „Landschaft“ ganz allgemein ist auch der private Besitzer den Gesetzen unterworfen.
Die meisten Vereine verhalten sich auch in diesem Sinn, aber wie man in diesem Thread sieht, nicht alle.
Kommentar