AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Ich verkneife mir -obwohl ich ein Linker bin- auf dieses rechts = links Geschwätz einzugehen und versuche eher näher zum Thema zurückzukommen. Es geht doch um Willkür, das Luftrecht und den DHV.
Da dieses Thema lange im Forum ist, ist mir leider nicht mehr jeder Beitrag gegenwärtig. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Werbeaufschrift eine der Flugschule Wasserkuppe war. Mir fehlt nicht die Vorstellungskraft Gründe zu sehen, weshalb einem anderen Fluglehrer da die Galle hochkommt. Aber deshallb ein Flugverbot auszusprechen zeigt Willkür und Realitätsverlust, denn der Grund einen Schirm mit Werbung für die zu fliegen kann in meiner Vorstellung nur Geldmangel sein. Das es um diese Werbung ging, ist ja mittlerweile klar.
Hier müsste der DHV deutlich mehr Druck ausüben. Dies gilt aber auch in anderen Fällen rein privat zugelassener Gelände z.B. im Weserbergland. Der Verband tut dies aber nicht, da er keine reine Piloteninteressenvertretung ist. Aber ich finde es wirklich ärmlich, was da vom Verband als Stellungnahme kam, vor allem das Ding mit dem "Vorfall" im Winter.
Die Betrachtung des deutschen Luftrechts sind mit Sicherheit historisch richtig. Die Regulierung des Flugbetriebs bringt viel Aufwand und Ärger mit sich. Aber es gibt einen Aspekt, der hier gar nicht bedacht wird: die Regulierung bringt auch eine (geringe) Rechtssicherheit mit sich. Dies kann Auswirkungen in unterschiedliche Richtungen haben:
Das Alte Lager z.B. ist recht nah an der CTR. Es hat aber den Status eines Flugplatzes. Deshalb gibt es dort zwar Einschränkungen, aber es kann dort geflogen werden, auch in der Frage der Ausweitung des Flugplatzes findet das Alte Lager (noch) Berücksichtigung. Gäbe es den Flugplatzzwang nicht, sähe ich es fast zu 100% als sicher, dass dort heutzutage nicht mehr geflogen würde.
Am Rammelsberg z.B. gab es Ärger mit dem Jäger. Es gibt ein paar Einschränkungen für den Südweststartplatz, gegen die von Fliegern leider verstoßen wurde. Die offizielle Geländezulassung, verbunden mit langfristigen Verträgen bedeutet hier aber einen gewissen Schutz davor, dass der Jäger einfach zur Stadt geht und sagt, ich zahl das zwanzigfache im Jahr, schmeisst die raus.
Björn vom DHV legt sich in Fragen der Geländeerhaltung und Zulassung wirklich sehr ins Zeug. Etwas mehr von dem Engagement könnte in dem Fall nichts schaden.
Wenn der DHV die Luftaufsicht an Vereine oder Personen delegiert müsste es doch auch einen umgekehrten Weg geben?
Tommi
Mist heute geht der Rammelsberg und ich muss arbeiten...
Ich verkneife mir -obwohl ich ein Linker bin- auf dieses rechts = links Geschwätz einzugehen und versuche eher näher zum Thema zurückzukommen. Es geht doch um Willkür, das Luftrecht und den DHV.
Da dieses Thema lange im Forum ist, ist mir leider nicht mehr jeder Beitrag gegenwärtig. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Werbeaufschrift eine der Flugschule Wasserkuppe war. Mir fehlt nicht die Vorstellungskraft Gründe zu sehen, weshalb einem anderen Fluglehrer da die Galle hochkommt. Aber deshallb ein Flugverbot auszusprechen zeigt Willkür und Realitätsverlust, denn der Grund einen Schirm mit Werbung für die zu fliegen kann in meiner Vorstellung nur Geldmangel sein. Das es um diese Werbung ging, ist ja mittlerweile klar.
Hier müsste der DHV deutlich mehr Druck ausüben. Dies gilt aber auch in anderen Fällen rein privat zugelassener Gelände z.B. im Weserbergland. Der Verband tut dies aber nicht, da er keine reine Piloteninteressenvertretung ist. Aber ich finde es wirklich ärmlich, was da vom Verband als Stellungnahme kam, vor allem das Ding mit dem "Vorfall" im Winter.
Die Betrachtung des deutschen Luftrechts sind mit Sicherheit historisch richtig. Die Regulierung des Flugbetriebs bringt viel Aufwand und Ärger mit sich. Aber es gibt einen Aspekt, der hier gar nicht bedacht wird: die Regulierung bringt auch eine (geringe) Rechtssicherheit mit sich. Dies kann Auswirkungen in unterschiedliche Richtungen haben:
Das Alte Lager z.B. ist recht nah an der CTR. Es hat aber den Status eines Flugplatzes. Deshalb gibt es dort zwar Einschränkungen, aber es kann dort geflogen werden, auch in der Frage der Ausweitung des Flugplatzes findet das Alte Lager (noch) Berücksichtigung. Gäbe es den Flugplatzzwang nicht, sähe ich es fast zu 100% als sicher, dass dort heutzutage nicht mehr geflogen würde.
Am Rammelsberg z.B. gab es Ärger mit dem Jäger. Es gibt ein paar Einschränkungen für den Südweststartplatz, gegen die von Fliegern leider verstoßen wurde. Die offizielle Geländezulassung, verbunden mit langfristigen Verträgen bedeutet hier aber einen gewissen Schutz davor, dass der Jäger einfach zur Stadt geht und sagt, ich zahl das zwanzigfache im Jahr, schmeisst die raus.
Björn vom DHV legt sich in Fragen der Geländeerhaltung und Zulassung wirklich sehr ins Zeug. Etwas mehr von dem Engagement könnte in dem Fall nichts schaden.
Wenn der DHV die Luftaufsicht an Vereine oder Personen delegiert müsste es doch auch einen umgekehrten Weg geben?
Tommi
Mist heute geht der Rammelsberg und ich muss arbeiten...
Kommentar