Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

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  • Erwin Zipfel
    Registrierter Benutzer
    • 15.06.2001
    • 165
    • Erwin Zipfel
    • Elzach

    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

    @ Hartmut
    da hast du was in den falschen Hals bekommen. Als Badener kenn und schätze ich die Schweiz, auch die Fliegerei dort recht gut, und das mit dem "Kantönligeischt" habe ich von den Schweizern selbst. Ein Ironiesmilie wäre angebracht gewesen.
    @ Herr Klamigro
    Die Genehmigung nach §25 Luftvg Außenstart- und landungen mit Hänggleitern und Gleitsegeln ist bundesweit einheitlich. Nur war vor etlichen Jahren Baden-Württemberg der Ansicht, die bis dahin geltende liberalere "Allgemeinverfügung" sei nicht mit dem Luftverkehrsgesetz konform und hat dies auch in einem Prozess erstritten. Den Prozess habe ich hautnah mitbekommen.

    Was mich an diesem Thread massiv stört ist die Haltung von etlichen Schreibern, dass Vereine ober Privatpersonen, die eine Geländezulassung und -erhaltung auf sich nehmen, als nützliche Idioten angesehen werden denen man auf der Nase herumtanzen kann.

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    • ruewa
      Registrierter Benutzer
      • 10.03.2007
      • 654
      • Rüdiger Walter

      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

      Zitat von Erwin Zipfel
      Was mich an diesem Thread massiv stört ist die Haltung von etlichen Schreibern, dass Vereine ober Privatpersonen, die eine Geländezulassung und -erhaltung auf sich nehmen, als nützliche Idioten angesehen werden denen man auf der Nase herumtanzen kann.
      Das, Erwin, ist aber nicht der Tenor dieses Threads. Auch wenn es stimmt, daß man hin und wieder Vereine gegen einzelne vorurteilsbeladene Poster in Schutz nehmen muß, können sie andererseits doch nicht sakrosankt gegen jede Kritik sein, wenn sie sich mies verhalten.

      Und das war, wie inzwischen kaum noch jemand bestreiten mag, hier offenbar der Fall.

      Gruß Rüdiger

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      • klamigro
        Registrierter Benutzer
        • 27.05.2010
        • 172

        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

        Zitat von Erwin Zipfel
        ...das mit dem "Kantönligeischt" habe ich von den Schweizern selbst.
        .. er hat unbestritten Vor- wie Nachteile. Bezüglich der Startplatzproblematik sehe ich eher die Vorteile

        ...als nützliche Idioten angesehen werden denen man auf der Nase herumtanzen kann.
        naja, wer hier wem auf oder vor der Nase herumtanzt, sei mal dahingestellt...

        Ganz offenbar gibt es Konfliktpotenzial (u. a. durch die Rechte, die man aus einer Zulassung ableitet), welches zu senken gilt. imho.

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        • Erwin Zipfel
          Registrierter Benutzer
          • 15.06.2001
          • 165
          • Erwin Zipfel
          • Elzach

          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

          @ Cacao
          scheint, du lebst in einem anderen Deutschland als ich. Von jeher, und ich kenne das von Anfang an zumindest hier, hat sich alles was sich mit Naturschutz befasst, ganz selbstverständlich auf die Gegenseite gestellt und uns bekämpft. Das passiert bis heute.
          Mir wäre es lieb, wenn ein starker Dachverband mit zäher Lobbyarbeit diese ungerechte Front weiterhin aufzuweichen versucht. Gelingt dies irgendwann, wird auch der Druck von "oben" nachlassen und an den Startplätzen eine ähnlich entspannte Situation anzutreffen sein, wie ich sie in anderen Ländern gerne immer wieder erlebe.

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          • WA
            Registrierter Benutzer
            • 12.05.2006
            • 4097
            • wolfgang apel
            • Ravensburg

            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

            ...ein wenig OT!

            Das "Nordhelle-Syndrom" gibt´s allenthalben und überall, sogar im WorldCupDrome in SA.

            Da werden Holländische Damen aus dem Stadion entfernt und auf der Polizeiwache verhört, weil sie nette Kleidchen tragen, die eine "falsche" Werbeaufschrift tragen. "Bavaria" ein viell. 1 x 3cm kleines Fähnchen an der Kleidernaht. Grund: Die Brauerei Bavaria gehört nicht zu den Werbesponsoren und damit hätten die Damen kein Recht, das Stadion zu betreten.........kam eben auf "N24"

            Wie blöd kann die Welt noch sein,

            fragt WA
            Zuletzt geändert von WA; 16.06.2010, 13:17. Grund: Stadium ist was anderes
            Grüßle,
            Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

            Kommentar

            • Klaus@skyfool
              Registrierter Benutzer
              • 05.06.2001
              • 1129
              • Klaus Künzel
              • Köln

              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

              Zitat von WA
              ...ein wenig OT!

              Das "Nordhelle-Syndrom" gibt´s allenthalben und überall, sogar im WorldCupDrome in SA.

              Da werden Holländische Damen aus dem Stadium entfernt und auf der Polizeiwache verhört, weil sie nette Kleidchen tragen, die eine "falsche" Werbeaufschrift tragen. "Bavaria" ein viell. 1 x 3cm kleines Fähnchen an der Kleidernaht. Grund: Die Brauerei Bavaria gehört nicht zu den Werbesponsoren und damit hätten die Damen kein Recht, das Stadion zu betreten.........kam eben auf "N24"

              Wie blöd kann die Welt noch sein,

              fragt WA
              war bei der WM 2006 in Deutschland auch schon so, musst auch eine Kappe mit dem falschen Aufdruck am Eingangstor bei einem Spiel "auf Schalke" abgeben.
              Ist aber eine Regel der Fifa und die sitzt in .... wer hat's erfunden :-)

              -Klaus
              skyfool.de / PARAGLIDING, PARAMOTORING AND MORE

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              • Pikachu
                Registrierter Benutzer
                • 31.05.2004
                • 1556

                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                Zitat von Cacao
                Normalerweise „will“ der „Zulasser“ an dem Ort der Zulassung fliegen.
                Dort wollen aber andere auch zu Recht fliegen, aber
                nur „Einer“ kann ja die Zulassung machen.

                Wenn er sich anschließend über die anderen ärgert,
                weil diese auch da fliegen,
                wo „ER“ nun mal den Job der Zulassung gemacht hat,
                hat er das Prinzip nicht verstanden.

                So jemand ist das „größere Ärgernis“, nicht die angeblichen „Schmarotzer".
                Also das sehe ich anders. Das hört sich so an, als wäre die Zulassung eine reine Formsache und die Geländeerhaltung eine völlig zu vernachlässigende Größe.

                Sorry, aber welches "Prinzip" soll denn da dahinterstecken? Altruismus um jeden Preis?

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                • El Zorro
                  Registrierter Benutzer
                  • 28.12.2001
                  • 3339
                  • Nähe Freiburg ( D )

                  AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                  Irgendwie fällt mir dazu der Film "Die Götter müssen verrückt sein" ein.

                  Das Thema mit der Cola Flasche, als der Zank in dem Moment losgeht, wo es etwas gibt, das nicht jeder haben kann.

                  Ich bin auch für eine Rückkehr zur Allgemeinverfügung. Das heisst ja nicht im Umkehrschluss, dass Björn Klaasen und die Vereine deshalb ihre gute Geländearbeit aufgeben müssen!

                  • Es könnte die geplagten Vereine möglicherweise von den lästigen Gästen erlösen.

                  • Es würde denen, die es nicht so mit der Vereinsmeierei haben, neue Möglichkeiten eröffnen.

                  • Es würde vermutlich die Hotspots entlasten.


                  Ob sich dadurch was ändert - müsste mal eben ausprobieren! Schlechter wird's doch wohl kaum, oder?

                  ( Ich bin bestimmt schlecht informiert und zu naiv! )

                  Gruß
                  Bernd

                  Kommentar

                  • stevelaposta
                    Registrierter Benutzer
                    • 02.05.2010
                    • 51
                    • Dennis

                    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                    Zitat von El Zorro
                    Ich bin auch für eine Rückkehr zur Allgemeinverfügung. Das heisst ja nicht im Umkehrschluss, dass Björn Klaasen und die Vereine deshalb ihre gute Geländearbeit aufgeben müssen!
                    Kann ich nur unterstreichen!

                    • Es könnte die geplagten Vereine möglicherweise von den lästigen Gästen erlösen.

                    • Es würde denen, die es nicht so mit der Vereinsmeierei haben, neue Möglichkeiten eröffnen.

                    • Es würde vermutlich die Hotspots entlasten.
                    Es würde zudem alle, die es jetzt schon "wagen" aus der Illegalität holen.

                    Ob sich dadurch was ändert - müsste mal eben ausprobieren! Schlechter wird's doch wohl kaum, oder?
                    Nein, probieren ist der falsche Ansatz. Der Gesetzgeber probiert nichts. Es muss entschieden werden!
                    In unserem Sinne.
                    Zuletzt geändert von stevelaposta; 21.06.2010, 10:06.

                    Kommentar

                    • Akbu
                      Registrierter Benutzer
                      • 20.10.2009
                      • 36

                      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                      Zitat von ruewa
                      Das, Erwin, ist aber nicht der Tenor dieses Threads. Auch wenn es stimmt, daß man hin und wieder Vereine gegen einzelne vorurteilsbeladene Poster in Schutz nehmen muß, können sie andererseits doch nicht sakrosankt gegen jede Kritik sein, wenn sie sich mies verhalten.

                      Und das war, wie inzwischen kaum noch jemand bestreiten mag, hier offenbar der Fall.

                      Gruß Rüdiger
                      Ganz genau !

                      Und in erster Linie geht es immer noch um Florian, der in der misslichen Lage ist, dass zwei Flugschulen / Vereine, die eine zwillingsgleiche Strukturierung an den Tag legen, ihr Konkurrenzgebaren über ihn austragen.

                      Die Nordhelle durch falsche Anschuldigungen und Machtmissbrauch, die Wasserkuppe durch mangelnde Unterstützung bei den Auswikungen ihres fragwürdigen verbilligten Werbeschirmverkaufs.

                      Vom Dhv erwarte ich keine Hilfe mehr. Björn ist ein sehr netter Mensch und ich zweifel in keinster Weise an seinem Verhandlungsgeschick. Zu Verhandlungen gehören aber immer 2...

                      Lest euch doch bitte noch einmal Jessis Bericht durch.(irgendwo auf den ersten 10 Seiten) Sie war letztes Jahr dabei und wollte direkt vor Ort - zum direkten Zeitpunkt des "Geschehens"- ein Gespräch der Klärung. Sie sollte sich raushalten und ihr ist direkt oder indirekt mit Flugverbot gedroht worden. So viel zum Thema Gesprächsbereitschaft von Anfang an. Es kann eben nur Einen geben...

                      Sicherlich wäre eine langfristige Änderung der Gesetzeslage - wie auch immer die aussehen mag - wünschenswert. Aber wie gesagt....langfristig. Im Moment nutzt das gar nichts. Und das merkwürdige Verhalten an der Nordhelle scheint ja weiter zu gehen.

                      Wenn ich einen Patienten, der mit einem Rezept in die Praxis kommt, auf dem ein Stempel ist der mir nicht passt, zur Schnecke machen will - ihm dann unterstelle, er hätte andere in der Praxis angerämpelt - dabei anwesende Patienten mundtot mache .... ich hätte innehalb kürzester Zeit alle möglichen Institutionen am Hals. Ich dürfte in meinem Beruf nicht mehr arbeiten, weil mir die Basis dazu aberkannt würde. Und das zu Recht.

                      Die Gleitschirmszene ist eine andere Welt. Da gelten andere Gesetze wie es aussieht. Wenn ich mir aber vorstelle, dass Florian weiterhin im Regen steht mit seinem mutigen und graden Rücken, könnte ich tatsächlich aus der Haut fahren. Ich möchte eine persönliche, öffentliche Entschuldigung bei Florian !

                      Wenn das durch eine Pettition möglich ist, bin ich dabei. Wer noch?

                      Anke

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                      • Akbu
                        Registrierter Benutzer
                        • 20.10.2009
                        • 36

                        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                        Zitat von jesseen
                        Hallo!

                        Da ich hier gelegentlich erwähnt wurde, möchte ich mich nun doch äußern und versuchen, einige Dinge zu klären.

                        Ich kenne Florian und habe einige schöne Flugstunden mit ihm zusammen in der Luft verbracht. Er ist mir nie gefährlich nahe gekommen oder hat seine Ausweichpflicht mir gegenüber verletzt. Auch habe ich bis jetzt nicht mitbekommen, daß andere Piloten Probleme mit seinem Flugstil haben.

                        Als er mir von dem Flugverbot an der Nordhelle berichtete, war ich sehr verwundert und habe ihm geglaubt, daß es an der Werbeaufschrift seines Schirmes liegt. Ich war an dem Tag, an dem er erstmalig Flugverbot erteilt bekommen hat jedoch nicht anwesend und kann daher zu den Geschehnissen an jenem Tag nichts sagen. Doch natürlich fiel mir auf, daß es zumindest einen zeitlichen Zusammenhang gibt: Solange Florian einen Schirm ohne Werbung flog, gab es keine Probleme; mit dem neuen Schirm mit Werbeaufschrift einer fluggebietsfremden Flugschule gab es plötzlich Flugverbot.

                        Florian hat dieses Flugverbot nicht ernstgenommen und ist einige Zeit später wieder an der Nordhelle geflogen. An diesem Tag war ich anwesend. Zu den Geschehnissen in der Luft kann ich nichts sagen, da ich den von "Clubflieger" beschriebenen Vorfall nicht beobachtet habe.
                        Nachdem Florian jedoch direkt nach der Landung verbal agressiv angegangen wurde, habe ich mich erkundigt, was genau der Grund für das Flugverbot sei. Ich kann nur soviel sagen: den genauen Grund habe ich leider nicht erfahren, da ich direkt zurechtgewiesen wurde, es gehe mich nichts an und ich solle mich heraushalten. Ich habe darauf bestanden, daß es mich wohl etwas angehe, wenn jemandem scheinbar willkürlich ein Flugverbot erteilt wird. In der nun folgenden Diskussion fielen unter anderem die Sätze:"Du hast ja hier noch nicht Flugverbot." und "Wir brauchen euch hier nicht, ihr braucht uns." Ich möchte klarstellen, daß ich kein Flugverbot bekommen habe, nur weil ich mich eingemischt habe. Wohl aber habe ich (vor allem durch das kleine Wörtchen "noch") das Gefühl, ich sollte eingeschüchtert werden. Die Einstellung Gastfliegern gegenüber, die aus diesen Worten abzulesen ist, gefällt mir auch nicht und so habe ich zwar (noch!) kein Flugverbot, aber die Lust, an der Nordhelle zu fliegen ist mir erstmal vergangen. Ob der Verein an sich hinter so einer Einstellung steht wage ich zu bezweifeln, da ich an jenem Tag eigentlich einen sehr freundlichen Eindruck von den anwesenden Vereinsmitgliedern hatte. Es waren die Worte eines Einzelnen (der wohl leider großen Einfluss auf Andere nimmt). Schade, daß so etwas passiert ist.

                        Es wird weiterhin Aussage gegen Aussage stehen, so viel ist wohl hier im Forum nun deutlich geworden. Jeder sollte sich Gedanken machen, hinter welchen Aussagen er wirklich stehen kann. Um Klärung zu schaffen müssten Gespräche geführt werden, und zwar nicht in einem Forum im Internet sondern von Mensch zu Mensch.

                        Interessant für dieses Forum finde ich jedoch die Frage, die ich mir nun stelle: Darf jemand mit komerziellen Interessen so viel "Macht" in einem Verein bzw. Fluggelände haben?
                        Es ist so einfach, zu behaupten, jemand würde riskant fliegen und ihn dann zu
                        "verbannen". Es gibt immer Mittel und Wege, jemanden aus dem Weg zu räumen, wenn er unbequem wird.

                        Ich wünsche euch allen, daß euch so etwas niemals passiert.....

                        Jessica

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                        • Cacao
                          Registrierter Benutzer
                          • 22.07.2003
                          • 995

                          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                          Zitat von Pikachu
                          Also das sehe ich anders. Das hört sich so an, als wäre die Zulassung eine reine Formsache und die Geländeerhaltung eine völlig zu vernachlässigende Größe.

                          Sorry, aber welches "Prinzip" soll denn da dahinterstecken? Altruismus um jeden Preis?
                          Altruismus um jeden Preis wäre eine Übertreibung meines Standpunktes. Solch Übertreibungen dienen nicht der Erhellung des Problems.
                          Aber wenn man die Übertreibung ablehnt und widerlegt, hat man ja die Sache selbst noch nicht widerlegt, nur eine eigenen Übertreibung.

                          Kommentar

                          • Pikachu
                            Registrierter Benutzer
                            • 31.05.2004
                            • 1556

                            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                            Na, dann gehen wir noch mal auf die einzelnen Sätze ein...

                            Normalerweise „will“ der „Zulasser“ an dem Ort der Zulassung fliegen.
                            Ja. Natürlich. Deswegen macht er es ja. Und da ein einzelner das i.a. nicht allein stemmen kann und/oder will, sucht er sich Gleichgesinnte. Damit gründet er eine IG oder GbR oder gleich einen e.V.

                            Dort wollen aber andere auch zu Recht fliegen, aber
                            nur „Einer“ kann ja die Zulassung machen.
                            "Zu Recht"? Wieso? Welches "Recht"? Besteht bereits ein "Recht auf Fliegen" an diesem Platz?
                            Wohl eher nicht, solange die Zulassung nicht durch ist.
                            (Ob man diese deutsche Gesetzgebung nun gut findet oder nicht, ist eine andere Frage und ein anderer Thread.)

                            Die Zulasser (bzw. das zulassende Organ, bsp. der Verein) haben nachher das Nutzungs-Recht, sonst niemand.

                            Das ist natürlich auch bei fast allen anderen Nutzungsrechten im täglichen Leben der Fall:
                            - Du mietest einen Einstellplatz und möchtest ihn allein nutzen
                            - Du kaufst Dich in einen Kleingärtnerverein ein und möchtest den Garten allein nutzen
                            - Du mietest einen Leihwagen und möchtest ihn allein nutzen
                            etc. etc.

                            Natürlich würde jeder von uns normalerweise auch Gästen "mal" und "vorübergehend" das Nutzungsrecht überlassen. Meist wohl auch ohne "Gebühr". Aber Du würdest wohl nicht auf die Idee kommen, daß Du den Wagen mietest und dann jeder andere diesen auch nutzen könnte, oder? Oder daß die Nachbarn sich auf Deinen Parkplatz stellen?

                            Wenn er sich anschließend über die anderen ärgert,
                            weil diese auch da fliegen,
                            wo „ER“ nun mal den Job der Zulassung gemacht hat,
                            hat er das Prinzip nicht verstanden.
                            Noch mal: Welches Prinzip?

                            Das Interesse, ein Gelände zum Fliegen nutzen zu wollen, sollte auch mit dem Willen einhergehen, sich dafür einzusetzen, daß dies ermöglicht wird und möglich bleibt.

                            Dies kann bei Gästen halt damit einhergehen, daß sie sich am Aufwand des Zulassers beteiligen, sei es finanziell, sei es durch "Gastarbeit" oder wie auch immer. Wenn ich z.B. als Gast fliege, helfe ich auch immer bei Arbeiten mit, sei es Seile holen oder Startleitertätigkeit, und das natürlich auch ZUSÄTZLICH zur Gebühr. Für mich eine Selbstverständlichkeit.

                            Auf der anderen Seite heißt unser Verein Gäste auch immer willkommen, und wir freuen uns auf sie. Wir erwarten aber auch, daß sie sich "normal" benehmen und sich am Betriebsablauf beteiligen bzw. eine Gebühr zahlen. Wir hatten allerdings auch nie Probleme damit.

                            So jemand ist das „größere Ärgernis“, nicht die angeblichen „Schmarotzer".
                            Anderen Übertreibung vorwerfen, selbst aber mit unnötigen Pauschalisierungen "argumentieren"?
                            Zuletzt geändert von Pikachu; 17.06.2010, 10:52.

                            Kommentar

                            • klamigro
                              Registrierter Benutzer
                              • 27.05.2010
                              • 172

                              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                              Zitat von Pikachu
                              Die Zulasser (bzw. das zulassende Organ, bsp. der Verein) haben nachher das Nutzungs-Recht, sonst niemand.
                              Kann das jemand bitte belegen?

                              Gruss
                              Klaus

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                              • Ulvis
                                Registrierter Benutzer
                                • 24.10.2006
                                • 143
                                • Ulrich Dehe

                                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                                Zitat von klamigro
                                Kann das jemand bitte belegen?

                                Gruss
                                Klaus
                                Das mit dem angeblichen exclusiven Nutzungsrecht eines Fluggeländes würde mich auch interessieren - ich glaube nicht dass es hierfür eine klare rechtliche Grundlage gibt sondern vielmehr dass es sich um aus irgendwelchen Vereinsstatuten gebildete d.h. gefühlte nicht relevante "Sonderrechte" handelt....siehe hierzu auch meinen Beitrag #108 in diesem Thread, bzw. jene österreichische website zum Thema "angebliches Hausrecht" auf die man hier ja leider nicht verlinken darf....

                                Gruß

                                Ulvis

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