Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Air1
    Registrierter Benutzer
    • 05.06.2004
    • 192

    #46
    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

    Hallo,

    schade dass ich so weit vom fluggelände entfernt bin sonst würde ich glatt mit 15-20 piloten den Hang "befliegen"

    nein im ernst vielleicht kannst du übers forum ein freies treffen organisieren wo sich viele piloten für dein "ich möchte wie alle anderen hier auch fliegen" fliegend od. auch nicht fliegend einsetzen.
    oft kann man solchen leuten nur mit "masse" klarmachen dass so ein verhalten nicht akzeptiert werden kann.
    traurig finde ich auch dass sich ihm nur eine person gestellt hatt vor angeblich vielen leuten
    die besagte frau hätte sich in dem moment sicherlich unterstützung erwartet...
    das könnte mein bester freund sein so was muss richtig gestellt werden (vielleicht hat er ja keine freunde!!!)

    ich hoffe auf einen guten ausgang der situation!

    Kommentar

    • El Zorro
      Registrierter Benutzer
      • 28.12.2001
      • 3339
      • Nähe Freiburg ( D )

      #47
      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

      Zitat von zenzi
      Ich stell mir grad vor, in wie weit sich die Stimmung in der Gemeinde wohl ändern würde falls sich herausstellen sollte, daß die Werbung vom Flugschulkonzern WaKu / Willingen / Stubaital stammt.
      Wäre ja net auszuschließen, Willingen ist so weit weg nicht,
      Bernd
      Ich geh sogar durch den Schirmtyp stark davon aus.
      So was geht halt trotzdem nicht...und wenn 10 x WAKU draufsteht.

      Ich halte es für eine sehr gute Idee, einen Kollegen mit dem Schirm zu dem Gelände loszuschicken um zu sehen was passiert. Kann ja sagen, er hat ihn von ihm abgekauft...

      Also Sachen gibt's...

      Kommentar

      • Cay-Enne
        Registrierter Benutzer
        • 01.02.2005
        • 164
        • im Süden

        #48
        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

        Zitat von El Zorro
        Ich geh sogar durch den Schirmtyp stark davon aus.
        So was geht halt trotzdem nicht...und wenn 10 x WAKU draufsteht.

        Ich halte es für eine sehr gute Idee, einen Kollegen mit dem Schirm zu dem Gelände loszuschicken um zu sehen was passiert. Kann ja sagen, er hat ihn von ihm abgekauft...

        Also Sachen gibt's...
        Noch besser:

        Wie wärs mit einer Gleitschirmflugtour zum benannten Fluggebiet.
        Natürlich nur mit Schirmen welche dick Werbung anderer Flugschulen und oder Fluggebieten drauf haben!

        Eigentlich geile Idee....
        ..leider liegen für mich ~700km dazwischen, von ganz unten im Südwesten, sonst würde ich echt gerne diesen Hang befliegen...
        Ps: Ich glaube, "obengeblieben" ist noch keiner!

        Kommentar

        • JHG
          Registrierter Benutzer
          • 16.02.2005
          • 3096
          • Sepp
          • n.a.

          #49
          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

          Hallo Flori,

          es gab schon mal einen ähnlichen Fall der hier ausführlich diskutiert wurde. Vielleicht versuchst du mal den Threaderöffner zu kontaktieren und nachzufragen wie die Sache bei ihm dmals ausgegangen ist. Der Thread ist da unergibig.

          Bin zwar kein Jurist und schon gar kein deutscher, interessant wäre aber auf welcher Rechtsgrundlage das schriftliche Verbot begründet ist. Einfach so verbieten ist nämlich nicht. Im obigen Fall wurde (rechtlich gesehen) ein Betretungsverbot des Startplatzes verhängt (kein Flugverbot) begründet mit "Hausrecht".

          PS: Du hast PM
          Zuletzt geändert von JHG; 17.10.2009, 17:25. Grund: PS:

          Kommentar

          • Bobby
            Registrierter Benutzer
            • 23.11.2007
            • 135
            • Thomas Althoff
            • Taunus

            #50
            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

            Zitat von JHG
            ...interessant wäre aber auf welcher Rechtsgrundlage das schriftliche Verbot begründet ist.
            Offiziell geht es um den (subjektiven und angeblichen) Verstoß gegen Flugregeln. Jeder weiss aber, dass der eigentliche Grund die Werbung für eine feindliche Flugschule auf dem Schirm ist.

            Juristisch gesehen könnte der Fluglehrer auch nach dem UWG (unlauterer Wettbewerb) argumentieren, dies braucht aber Zeit und Geld und es ist äußerst fraglich, ob er obsiegt. Also kommt ihm der Flugstil als schnelles Argument gerade recht, zumal er auch noch als führend im lokalen Verein gilt (wie Flori schreibt).

            Da Flori selbst sagt, dass er "noch jung sei", ist verständlich, dass ihm ausgrechnet ein Schirm mit FS-Werbung unterkam; leider hat er die Unannehmlichkeiten nicht vorhergesehen. Jeder erfahrene Hase hätte dieses Produkt abgelehnt oder Sponsoring-Gelder verlangt (siehe aktuelle DHV-Info zum Thema Sponsor). Einem Betriebswirtschaftler oder einem Juristen mit Erfahrung wäre das wohl nicht passiert.

            Es hilft wenig, sich aufzuregen, am besten, Flori tauscht den Schirm wieder, denn auf Dauer wird er mit einer solchen Werbung nur schräg angequatscht, zumal er selbst an der Werbung keinen Pfennig zu verdienen scheint.
            Zuletzt geändert von Bobby; 17.10.2009, 18:55.

            Kommentar

            • Idefix
              Registrierter Benutzer
              • 07.01.2004
              • 931

              #51
              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

              Egal ob wegen eines Bleistifts gefeuert oder nach 'Auffaelligkeit' von der Polizei gefilzt - das ist in D alles juristisch wasserdicht.

              Der Startleiter haette das Recht alle deine Scheine, Zulassungen, Plaketten, Kompatibilitaetspruefungen, Nachpruefprotokolle, Packnachweise und Einweisungen akribisch zu kontrollieren bis die Sonne untergegangen ist.

              Muss er aber gar nicht, solange es die SmartBomb 'Verstoss gegen die Flugbetriebsordnung' gibt.


              Wenn sie deinen Namen (Autonummer?) haben bekommst Du evtl. noch Post.
              Dann gilt vorallem (auch wenn's schwer faellt): Reue und Demut zeigen und einschleimen.




              Gruss,
              Iderealix

              Kommentar

              • Andreas M. W.
                Registrierter Benutzer
                • 21.02.2007
                • 560
                • Realname (nur für registrierte Benutzer einsehbar):
                • Erde

                #52
                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                Zitat von Idefix
                Egal ob wegen eines Bleistifts gefeuert oder nach 'Auffaelligkeit' von der Polizei gefilzt - das ist in D alles juristisch wasserdicht.

                Der Startleiter haette das Recht alle deine Scheine, Zulassungen, Plaketten, Kompatibilitaetspruefungen, Nachpruefprotokolle, Packnachweise und Einweisungen akribisch zu kontrollieren bis die Sonne untergegangen ist.

                Muss er aber gar nicht, solange es die SmartBomb 'Verstoss gegen die Flugbetriebsordnung' gibt.


                Wenn sie deinen Namen (Autonummer?) haben bekommst Du evtl. noch Post.
                Dann gilt vorallem (auch wenn's schwer faellt): Reue und Demut zeigen und einschleimen.




                Gruss,
                Iderealix

                Was soll das sein, ein Tip? Reue wofür? Guter Rat ist teuer, schlechte Tips gibt es an jeder Ecke.
                www.freiflieger-niederrhein.de

                Kommentar

                • JHG
                  Registrierter Benutzer
                  • 16.02.2005
                  • 3096
                  • Sepp
                  • n.a.

                  #53
                  AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                  Zitat von Bobby
                  Offiziell geht es um den (subjektiven und angeblichen) Verstoß gegen Flugregeln. Jeder weiss aber, dass der eigentliche Grund die Werbung für eine feindliche Flugschule auf dem Schirm ist.
                  Hallo Bobby,

                  Das hatte ich schon verstanden, allerdings kann ein Verstoß gegen Flugregeln weder von einem Verein noch von einem Fluglehrer geahndet werden, sondern ausschließlich von Behörden. Er kann Flori anzeigen, es kann zu einem Verfahren kommen, dagegen gibts Rechtsmittel, Fristen, das Vergehen muss bewiesen werden, Verfahrensfehler usw. und dann kann die Behörde oder ein Richter auf Scheinentzug oder was auch immer erkennen. Rechtsstaat eben.

                  Ich kann ja auch kein Fahrverbot in meiner Gasse aussprechen weil Person X zu schnell gefahren ist, selbst wenn das die Wahrheit ist und die Übertretung gravierend war. Deshalb ist eben die Frage was genau drinnen steht. Ohne Rechtsgrundlage und die scheint zu fehlen ist das ganze Verbot reines Faustrecht.

                  Edit: sehe gerade Idefixs Post. Sollte das in D wirklich so sein, wärs die reinste Bananenrepublik
                  Zuletzt geändert von JHG; 17.10.2009, 19:37. Grund: Edit

                  Kommentar

                  • zenzi
                    Registrierter Benutzer
                    • 15.04.2007
                    • 692
                    • Bernd
                    • Poppenweiler

                    #54
                    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                    Zitat El Zorro;252622]Ich geh sogar durch den Schirmtyp stark davon aus.
                    So was geht halt trotzdem nicht...und wenn 10 x WAKU draufsteht.

                    Es gibt immer zwei Seiten.
                    Wenn ich mich jetzt in den Fluglehrer und seine Gedankenwelt reinversetze bekommt er auf jeden Fall schon mal mildernde Umstände..........
                    Bernd
                    Gott erhalt den Gerstensaft
                    und meiner Frauens Arbeitskraft

                    Kommentar

                    • MRB
                      Registrierter Benutzer
                      • 04.08.2001
                      • 253

                      #55
                      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                      Vorausgesetzt deine Darstellung stimmt und du kannst dir flugrechtlich nichts vorwerfen und hast bei der "Diskussion" am Flugberg die Form gewahrt:
                      Es geht eigentlich nicht an, dass ein Fluglehrer in Personalunion als Vorstandmitglied des Geländehalters, auch wenn er darin eine wirtschaftliche Bedrohung sieht- ein Flugverbot austeilen lässt und damit aus Willkür handelt.
                      Man stelle sich nur mal vor Privatfeden würden jetzt überall dadurch ausgetragen, dass jemand die Macht seines öffentlichen Amtes benützt, um persönlichen Vorteil zu nehmen.
                      Es muss im Interessse des DHV sein derartiges Verhalten im Keim zu ersticken. Viel schlimmer, wir würden uns als Flieger unserer gemeinsamen Grundlage berauben. Ich würde erwarten, dass der DHV hier eine Klärung sucht- es gibt ja hier Administratoren mit führender Aufgabe beim DHV. Wenn sich der Fall, wie von Flori dargestellt, ereignet hat, wurde hier Unrecht getan... dass Problem ist nur, dass hier gehofft wird, dass ein im Prinzip schon uneinsichtiger Mensch sein falsches Handeln begreift. Würde dies funktionieren, würde sich jede Rechtsprechung erübrigen. Also muss ihn eigentlich eine höhere Instanz auf das von ihm begangene Unrecht hinweisen.
                      Eine Klärung des Problems aus dem Tread zu erhoffen schein mir aber eher Bild-Niveau zu sein.
                      Vernünftig wäre es auch gewesen einen unberechenbaren Platzhirschen nicht ein zweites Mal zu reizen und der Konfrontation auszuweichen. Wer sich den Gesetzen der Natur aussetzt, wird, wenn er der Schwächere ist, den kürzeren ziehen.
                      Ein Jurist würde sagen: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.
                      Eine Schande, dass unser Sport immer wieder mal auf ein solches Niveau heruntergequält wird.

                      Kommentar

                      • Skade
                        Registrierter Benutzer
                        • 30.03.2008
                        • 1756

                        #56
                        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                        Zitat von zenzi
                        Zitat El Zorro;252622]
                        Es gibt immer zwei Seiten.
                        Wenn ich mich jetzt in den Fluglehrer und seine Gedankenwelt reinversetze bekommt er auf jeden Fall schon mal mildernde Umstände..........
                        Bernd
                        hm..ich kann mich nicht in ihn hineinversetzen.
                        So blöde bin ich nicht, ich wüsste das zu einer hohen Wahrscheinlichkeit so ein Thread entsteht.

                        Ein Werbeschirm weniger, dafür zig Leute bei denen man in Ungnade gefallen ist.

                        FAILED

                        Kommentar

                        • boones
                          Registrierter Benutzer
                          • 02.10.2009
                          • 10
                          • Jürgen
                          • Rhön

                          #57
                          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                          Zitat von zenzi
                          Zitat El Zorro;252622]Ich geh sogar durch den Schirmtyp stark davon aus.
                          So was geht halt trotzdem nicht...und wenn 10 x WAKU draufsteht.

                          Es gibt immer zwei Seiten.
                          Wenn ich mich jetzt in den Fluglehrer und seine Gedankenwelt reinversetze bekommt er auf jeden Fall schon mal mildernde Umstände..........
                          Bernd
                          Hallo zusammen,
                          ich bin sozusagen "Fluganfänger" mit Ambitionen besser fliegen zu lernen.
                          Also für Flugschulen sozusagen ein Kunde, der beworben werden sollte.
                          Meine Ausbildung habe ich, trotz aller Unkenrufe aus dem Forum, auf der Wasserkuppe mit dem Kombikurs angefangen. Höchstwahrscheinlich bin
                          ich jetzt für manche von vornherein schon unten durch, was man hier so liest,
                          bzgl. Waku. Für mich persönlich war die Nähe zur Waku der ausschlaggebende Punkt dort die Ausbildung zu beginnen. Trotz der Warnungen hier aus dem einen oder anderen Forums-Beitrag. Von meiner Seite aus kann ich nur sagen, dass ich nichts Schlechtes über die Flugschule sagen kann. Im Gegenteil:
                          1. Ich habe in der Woche dort 3 verschiedene Schirme zum Fliegen bekommen.
                          2. Ich habe drei verschiedene Gurtzeuge zum testen bekommen.
                          3. Die Kenntnisse in Meteorologie des Fluglehrers waren Hamma.
                          4. Mir wurde kein Schirm aufgeschwätzt.
                          5. Nach einer persönlichen Beratung habe ich eine fast neue Ausrüstung
                          (Schulungsschirm)zu einem sehr moderaten Preis bekommen. (Skywalk mojito).
                          6. Weil das Motorschirmfliegen nun doch nicht in Frage kommt, hat man mir
                          den Mojito ohne die geringsten Probleme gegen einen mescal 2 ausgetauscht. ebenfalls neuwertig, meiner Meinung nach sogar in besserem Zustand als der Mojito.

                          Wenn aber jemand wegen einer Werbeaufschrift auf dem Schirm in einem Gebiet Flugverbot bekommt, finde ich das gelinde gesagt schwer nachvollziehbar. Und mache mir Gedanken, ob sowas in der Gleitschirm-Szene "normal" ist?? Das kann doch eigentlich nicht sein!! Es schadet ja nicht nur
                          der Flugschule, die dieses lächerliche Flugverbot ausgesprochen hat, sondern
                          auch der Flugregion dort. Ich könnte mir vorstellen, das auf Grund dieses Threats so mancher dieses Gebiet meiden wird, weil einem dort ein willkürliches Flugverbot ausgesprochen wird. Und ich bin derMeinung, dass "fliegende" Gleitschirmflieger die beste Werbung für ein Gebiet sind. Egal was auf der Kappe steht. Wo geflogen wird wird auch geschult. Und wer Fliegen lernen möchte geht dahin, wo geflogen wird. Also an den Hang an dem der Übeltäter mit seiner beworbenen Kappe geflogen ist. Wenn dort der besagte Fluglehrer
                          sowieso immer anwesend ist, wird er ja hinlänglich bekannt sein, und man wird
                          interresiert fragende, zukünftige Piloten doch an ihn verweisen, oder? Ob er dann das Geschäft mit der Ausbildung macht oder nicht, hängt von ihm, seinen Leistungen und von der Ausstattung seiner Flugschule ab. Und nicht von einem
                          Werbebanner!! Oder einem Forumsbeitrag. Falls es doch von einem Beitrag hier abhängt, dann bin ich froh auch mal über die Waku ein gutes Wort hier schreiben zu können. Mal sehen, ob der Schubi mir das nächste "Landebier" bezahlt

                          Kommentar

                          • Nic
                            Registrierter Benutzer
                            • 28.05.2009
                            • 884
                            • Nicolas Behrens
                            • Ostallgäu

                            #58
                            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                            Hallo Flori,
                            der Bericht eines Anwesenden in diesem Thread bestärkt deine Aussage, und ich schätze dein Bemühen um Korrektheit/Objektivität - zumindest kommt es bei mir so an.
                            Auch wenn es vielleicht nicht so positive Erfahrungen gegeben haben sollte: In Deinem eigenen und unserer aller Interesse geh bitte den offiziellen Weg - und der ist m.E. der über den DHV-Geländewart und über die rechtsberatung des DHV, um zu Klären ob das Flugverbot rechtens ist und was ggf. dagegen zu tun ist. Auch der Tipp mit dem Hineingehen in den Verein ist sinnvoll - es gibt Beispiele wo es eine Trennung zwischen Verein und Fluglehrer aufgrund erheblicher Differenzen gab.
                            Und das Ganze mit möglichst viel Gelassenheit und Verständnis auch für den Fluglehrer, aber auch Klarheit bzgl. der Grenzen unfairen Verhaltens.
                            Nebenbei: Eine Flugschulle, die aufgrund solcher Verhaltensweisen nicht mehr von uns Fliegern empfohlen wird, wird sicher weniger Schüler bekommen - ich werde zumindest öfter von Interessenten nach Tipps zur Schulung gefragt.
                            Alles Gute - und berichte weiter über den Verlauf!
                            Nicolas

                            Kommentar

                            • Bobby
                              Registrierter Benutzer
                              • 23.11.2007
                              • 135
                              • Thomas Althoff
                              • Taunus

                              #59
                              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                              Zitat von boones
                              Von meiner Seite aus kann ich nur sagen, dass ich nichts Schlechtes über die Flugschule sagen kann.

                              4. Mir wurde kein Schirm aufgeschwätzt.
                              5. Nach einer persönlichen Beratung habe ich eine fast neue Ausrüstung
                              OT. Hihi.

                              Kommentar

                              • Bobby
                                Registrierter Benutzer
                                • 23.11.2007
                                • 135
                                • Thomas Althoff
                                • Taunus

                                #60
                                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                                Zitat von Cacao
                                Am besten wäre es, möglichst viele Flieger vor Ort würden eindeutig für .... Partei beziehen.
                                O.K. dann fang ich mal an mit meinem Wahlzettel: ich beziehe Partei für den Fluglehrer, Flori kann den Schirm ja umtauschen.

                                Kommentar

                                Lädt...