Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Hier auch gleich die Frage, die immer wieder auftaucht, ob die „Öffentlichen Hände“ einem Club ein Gelände „exklusiv“ (ex|klu|siv (nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich; sich absondernd; auf etw. beschränkt,) geben kann.
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz - LG) § 2a LG(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenGrundflächen der öffentlichen Hand, Bereitstellen von Grundflächen
(1) Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden. Für den Naturschutz besonders wertvolle Grundflächen sollen, soweit angemessen, in ihrer ökologischen Beschaffenheit nicht nachteilig verändert werden. Die Sätze 1 und 2 stehen der Erfüllung bestimmter öffentlicher Zweckbestimmungen von Grundflächen nicht entgegen.
(2) Land, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Personen des öffentlichen Rechts stellen in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundflächen, die sich für die naturverträgliche Erholung der Bevölkerung eignen oder den Zugang der Allgemeinheit zu solchen Grundflächen ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem Umfang für die Erholung bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine öffentliche Zweckbindung nicht entgegensteht.
(3) Unberührt von den Verpflichtungen der Absätze 1 und 2 bleibt die Möglichkeit, Flächen als Kompensationsflächen im Rahmen der §§ 4 bis 5a zu nutzen.
Die Ausschlüsse betreffen nicht das, was sich manche „Vereinsmeier“ so denken!
Kein "Wenn" kein "Aber" !!!Zuletzt geändert von Cacao; 10.07.2010, 18:48.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Ansonsten, besorg Dir einen Schönfelder oder ne Beratung (Honorarsatz RVG 190 EUR)Zuletzt geändert von rainman; 10.07.2010, 18:58.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Was Du meinst könnte ein Gesetz eines Bundeslandes sein? (Fragen über Fragen!)
Gesetze des Landes und Landesgesetze (wie Du schreibst) könnte auch noch ein Unterschied sein…..Zuletzt geändert von Cacao; 10.07.2010, 19:19.Kommentar
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Eine handvoll Unverbesserlicher und der Apparat fängt an zu arbeiten.
Ein paar Werktage noch und der Thread wird "crashen". Mal sehen wer da noch schadlos seine Haut retten kann.Kommentar
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Also nochmal,
an alle aus Berlin, Freiburg, Wien oder woher auch immer, wenn ihr weder die Nordhelle, Eitorf, den Arno, den Florian, den Michael oder Leute aus den Vereinen kennt oder in sonstiger Weise an der Sache beteiligt seid dann habt ihr hier nichts beizutragen!!!
Frei nach Dieter Nuhr: „Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“
Neuerdings werden aber in vielen Gebieten. Die B-Scheine zu "pflicht" um dort auch so fliegen können. Sei es ein schwerer Startplatz oder ein schwerer Landeplatz .... es gibt immer einen Grund.
Es stellt sich nun die Frage. Bilden die Flugschulen die Schüler zu schlecht aus so dass sie dort einfach mit einem A-Schein überfordert sind oder ist es eine schutzhaltung der Geländebetreiber um die Meute am Hang möglichst gering zu halten und somit selbst entspannter fliegen zu können. Ich selbst mache jetzt extra auch einen B-schein damit ich an bestimmten Startplätzen meines Hausberges auch starten darf. Streckenambitionen habe ich jedoch keine. Da läuft doch was falsch !
Und um zum Schluss nochmal zum Thema Flugverbot. Klar der DHV alleine kann ein Lebenslanges Flugverbot aussprechen schön und recht. Der Geländehalter hat allerdings das Hausrecht und wenn dem deine Visage nicht passt wirft er dich von seinem Grund und Boden bums aus da gibts nix dran zu rütteln. Hat in Andelsbuch jem mal das Schild oben am Bergrestaurant gelesen?
Da steht in etwa folgendes:
Die Flugschule und Ihrer Mitarbeiter haben das Weisungsrecht über den Start und Landeplatz und handeln im Namen des Grundstückseigentümers.Zuletzt geändert von HarryXX88; 10.07.2010, 19:47.Kommentar
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Um nicht zu sagen die Kritiker Mundtod zu machen, woher kennen wir solche "Praktiken"?
Ganz egal ob Ihr hier dieses Unterfangen nun schaffen solltet oder auch nicht, zumindest wird sich in Zukunft so mancher "Grosskopfate" derartige Schweinereien wie die hier mit dem Flori sehr gut überlegen...
Und dieser Thread wurde garantiert oft genug gespeichert, so dass er im Falle eines plötzlichen "Chrashes" immer wieder wo auftauchen wird...Zuletzt geändert von BudSpencer; 10.07.2010, 20:17.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Es scheint euch 07.2010er A..ogefügigen ein unwiederstehliches Verlangen zu sein diesen Thread zu Schliessen, mit allen Mitteln wie mir scheint!
Um nicht zu sagen die Kritiker Mundtod zu machen, woher kennen wir solche "Praktiken"?
Ganz egal ob Ihr hier dieses Unterfangen nun schaffen solltet oder auch nicht, zumindest wird sich in Zukunft so mancher "Grosskopfate" derartige Schweinereien wie die hier mit dem Flori sehr gut überlegen...
Und dieser Thread wurde garantiert oft genug gespeichert, so dass erim Fallei eines plötzlichen "Chrashes" immer wieder wo auftauchen wird...
(§185 - 187 StGB) ... mach mal.
Schade eigentlich, ich dachte Du hättest an Objektivität gewonnen. Die wenigsten von Euch haben dazugelernt. Es gibt eine klare Grenze zwischen Kritiker und dem was Ihr seid, bzw. was Ihr Euch da geleistet habt.Kommentar
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Und wo Du gerade dabei bist, zähle uns doch mal den Paragraphensalat auf, über das von uns in diesen Thread beanstandete Verhalten des A..o gegenüber dem Flori!
Diese Art der "Objektivität" scheint wohl an Dir vorbei gegangen zu sein?
Da gibt´s doch sicherlich auch etwas zu erzählen rainmanKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Sehr gut Herr Anwalt!
Und wo Du gerade dabei bist, zähle uns doch mal den Paragraphensalat auf, über das von uns in diesen Thread beanstandete Verhalten des A..o gegenüber dem Flori!
Diese Art der "Objektivität" scheint wohl an Dir vorbei gegangen zu sein?
Da gibt´s doch sicherlich auch etwas zu erzählen rainmanKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Ja, vieles stört mich.
Aber von welchem Verein redest Du jetzt?
Wenn ich richtig gelesen haben, haben bereits zwei Vertreter (Vorstände) von Vereinen hier in angemessenem Schreibstil Stellung bezogen und wurden, wenn ich auch richtig gelesen habe, mit Unsachlichkeiten niedergemäht. Alle weiteren Kandidaten hier operieren, glaube ich, nicht in irgendeinem Auftrag eines Vereines - so wie Du oder ich eben. Es sind also individuelle Meinungen, die keinesfalls mit der Ansicht eines Vereines in Zusammenhang gebracht werden sollten.
Und weil Du im Gegensatz zu den meisten anderen Neuanmeldungen einen höflicheren Schreibstil pflegst, dachte ich, es könnte Dich stören, wenn die anderen Mitstreiter unflätig werden.
Es muss diesen Leuten doch klar sein, dass sie so nicht ernstgenommen werden können.Kommentar
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Ok, ich hatte es so verstanden, dass ihr euch alle kennt und im Namen des Nordhelle-Vereins hier postet. ( Blasi, Hasi, und Fanta usw. ). Man könnte es beim Lesen der Beiträge so verstehen!
Und weil Du im Gegensatz zu den meisten anderen Neuanmeldungen einen höflicheren Schreibstil pflegst, dachte ich, es könnte Dich stören, wenn die anderen Mitstreiter unflätig werden.
Es muss diesen Leuten doch klar sein, dass sie so nicht ernstgenommen werden können.Kommentar
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Es wird nichts "crashen" und glaub mir die Nordhelle wird in kurzer Zeit weltweit negativ bekannt werden. Gerüchten zufolge ist eine entsprechende Webseite bereits in Arbeit. Der gesamte Thread liegt als pdf vor.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Aber bei dem anderen formulierten möchte ich Dir ernsthaft die Frage stellen, ob du noch bei Trost bist - lies Dir das nocheinmal durch, was Du da von Dir gibst.
Ich meine, man könnte das bestimmt therapieren.Kommentar
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