Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

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  • ruewa
    Registrierter Benutzer
    • 10.03.2007
    • 654
    • Rüdiger Walter

    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

    Hallo Rainman,

    okay, ich will versuchen, einen Anfang zu machen.

    Zitat von rainman
    Jetzt, wieder durch unglückliches Agieren verursacht, habt ihr den Nordhelle Verein aufs Rad geflochten und glaube mir, die sind stockend sauer. Die Karre steckt so tief im Dreck ... die Gemüter müssen ersteinmal abkühlen ... vielleicht dann, aber ich bin nicht autorisiert für den Verein zu sprechen.
    Daß Du nicht für den Verein sprechen kannst, nehme ich zur Kenntnis, nur bist Du weit und breit der einzige (nahe) Befürworter des Vereins, der sichtbar ist und die intellektuelle Bereitschaft zu ernsthaften Gesprächen erkennen läßt. Das war ja immer auch ein Teil des Problems: Der Verein hat sich bisher standhaft geweigert, mit irgendjemandem zu sprechen - gleichwohl konnten "wir" immer mit ihm sprechen, denn daß er mit Argusaugen das Forum verfolgen würde, war (mir jedenfalls) schon klar. Das war ein dreiviertel Jahr lang eine kommunikative Einbahnstraße - nur: Wem willst Du das vorwerfen? Es hätte zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit bestanden, das zu ändern. Da gab es eine Entscheidung, und wenn die sich im Nachhinein als "unglücklich" erwiesen hat, hilft es auch nichts, mit dem Finger auf andere zu deuten.

    Insofern können wir es uns sparen, zu sagen "Ihr habt den Verein auf's Rad geflochten" - er hat das - jedenfalls ein gutes Stück weit - selbst getan. Er hatte jederzeit Handlungsalternativen. Du sprichst ja selbst von "unglücklichem Agieren" - das war so, ganz ohne Frage. Aber wollen wir unsere Zeit wirklich noch weiter mit Schuldzuweisungen vergeuden? Okay, dann laß uns das ändern und miteinander reden!

    Vielleicht liege ich da falsch, aber mein Gefühl sagt mir, da hat sich unversehens ein Fenster aufgetan, das wir im allseitigen (!) Interesse nützen sollten. Aber viel Zeit, um die "Gemüter abkühlen" zu lassen, bleibt dann nach aller Erfahrung nicht. Es gab so einen ähnlichen Punkt schon einmal Ende Oktober letzten Jahres, und ich glaube, wir alle hätten uns viel erspart, wenn wir die Chance damals nicht vergeudet hätten!

    * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

    Ich möchte im Folgenden zwei Dinge etwas genauer untersuchen. Vielleicht helfen sie uns, danach etwas klarer zu sehen. Ich werde mich um eine ganz nüchterne Darstellung bemühen und hoffe, ich übersehe dabei nichts Wesentliches.

    Zitat von rainman
    Was von Flori und der "Community" durch das, ich nenne es mal Reinsteigern erzeugt wurde, läßt den Tathergang halt in einem völlig falschen Licht erscheinen. (...)

    Jetzt einfach Hände schütteln und alles ist wieder gut, wäre bestimmt machbar, wenn sonst weiter nichts passiert wäre - aber nach jetzigem Status, befürchte ich, dass da einfach zuviel verbrannte Erde liegt. Das ist sehr unglücklich. (...)
    Du legst Wert auf die Feststellung, daß Du nicht der Verein bist. Das ist okay, aber bitte: Florian ist auch nicht die Community! Florian hat diesen Thread gestartet, das ist richtig. Was sich daraus entwickeln würde, hat keiner vorhergesehen, und auch Florian konnte das nicht. Die Frage ist, hat Florian den Konflikt darüberhinaus angeheizt, "Öl in's Feuer gegossen"? Daß dieses Bild entstanden ist, kann ich (psychologisch gesehen) gut nachvollziehen - aber stimmt es denn eigentlich?

    Hier ist die Liste aller Postings von Florian. 18 Stück in diesem Thread, etwa die Hälfte davon kurze, tagesaktuelle Einzeiler. Ich bitte Dich, sie Dir unvoreingenommen der Reihe nach durchzulesen. Ich finde nichts, was dieses Zerrbild eines "Öl ins Feuer gießenden" Florian rechtfertigen würde. Er wurde zu Anfang ganz heftig attackiert, hat sich hier und da auch zur Wehr gesetzt, hat natürlich auch auf seiner Darstellung beharrt (wer will ihm das verdenken), aber er hat sich unterm Strich auf ganz bemerkenswerte Weise zurückhaltend verhalten (am 20. 10. ist ihm das einzige Mal der Kragen geplatzt). Mir wäre das, ehrlich gesagt, nicht gelungen. Ich meine sogar, aus manchen seiner Postings ein arges Erschrecken über die auch für ihn nicht vorhersehbare Dynamik der Auseinandersetzung herauslesen zu können. Aber egal, das ist jetzt erstmal nur mein Eindruck. Ich bitte Dich lediglich, Dir selbst ein Bild anhand seiner Texte zu machen.

    Und falls Du dann zu dem Ergebnis kommst, daß diese Lektüre nicht zu Deiner Wahrnehmung seiner Rolle in diesem Thread paßt, bitte ich Dich, dies auch öffentlich zu sagen. Dann müßten wir uns darüber unterhalten, wie sich Zerrbilder aufbauen und verselbständigen.

    * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

    Zweites Thema: Florians Flugverbot am Stachelhardt.

    Ich beziehe mich auf die beiden hier geposteten Texte: Einmal das Schreiben des Delta Club Rheinland an den DHV, und zum anderen die gleichfalls an den DHV gerichtete Stellungnahme Florians (in Kenntnis des ersten Schreibens). Inwieweit stimmen die Darstellungen überein, wo differieren sie, was ist plausibel, was nicht?

    1) Die Darstellungen unterscheiden sich zunächst in der Datierung. Florian sagt, es war Februar, timifelix spricht von April 2009. Das ist nicht besonders wichtig, bemerkenswert ist aber, daß keiner ein genaues Datum angeben kann. Der Club hat, und das sagt er auch ausdrücklich, damals nichts protokolliert. Das Schreiben des Clubs ist datiert vom 27. Oktober (da mußte ich erst einmal nachfragen, timifelix hat das Datum nicht mitgepostet), also erst 6 oder 8 Monate nach dem Vorfall (darauf komme ich noch einmal zurück).

    2) Florian hätte als A-Schein-Inhaber auf dem B-Schein-Gelände nicht starten dürfen - dagegen hat er verstoßen. Soviel steht fest, und hier ist er angreifbar, keine Frage. Interessant sind jedoch die ganz unterschiedlichen Darstellungen, wie es dazu kam:

    Zitat von timifelix
    Florian Hxxxxxx stellte sich als A-Schein Pilot bei uns am Startplatz auf der Stachelhardt vor. Ich, Marcus Rxxxxx kam mit ihm ins Gespräch. (...) Im laufe des Gespräches stellte sich heraus, dass Florian Hxxxxx ein junger A-Schein Pilot war und ein Start wegen fehlender Lizenz daher für ihn nicht in Frage kam.
    Ich selbst habe Florian darauf hingewiesen, dass er hier nicht fliegen darf.
    Dagegen Florian:

    Zitat von Flori
    Am Startplatz angekommen stellten wir uns bei den Clubpiloten vor und holten uns eine Geländeeinweisung (...) Dort erfuhr ich auch das es sich bei diesem Fluggebiet um ein B Schein Gelände handelt . Ich teilte den Piloten mit das ich nur Besitzer des A Scheines bin, jedoch recht sicher und immer sehr regelmäßig mit meinem Gleitschirm unterwegs bin . Somit bat ich um eine Ausnahme. (...) Mir wurde dann gesagt das dies ein B Schein Gelände ist, jedoch wenn sie halt gerade nicht hingucken und ich in der Luft bin, sie dann halt auch nichts dran ändern können. ( Mit anderen worten : Wir haben halt nichts gewusst :-).
    Beide Seiten reklamieren Zeugen für ihre Version. Beide Versionen klingen gleichermaßen plausibel. Unplausibel scheint mir allerdings eines: Florian hat dort zwei Starts gemacht, wurde dann von der Landewiese abgeholt und fuhr nach Hause. Timifelix saß mit Vereinskollegen an der Hütte am Startplatz. Nach seiner Darstellung sei Florian so schnell verschwunden, daß man kein Gespräch mehr hätte führen können. Timifelix sagt, er wäre beim ersten Start "nicht dabei gewesen" - obwohl er nach eigener Aussage zu Anfang Florian eingewiesen hatte. Aber seine Kollegen offenbar schon. Wenn irgendjemand an Florians erstem Start (einem kurzen Abgleiter) wirklich Anstoß genommen hätte, warum ist dann keiner der Clubmitglieder vor dem zweiten Start eingeschritten? Hier ist die Darstellung von timifelix inkonsistent, die Florians hingegen schlüssig.

    3) Timifelix äußert sich nicht zu den Wetterverhältnissen an jenem Tag. Aus Florians Darstellung geht jedoch hervor:

    Zitat von Flori
    Zu diesem Zeitpunkt zeigte sich eine herrliche Winterliche Hochdruckwetterlage mit Sonneneinstrahlung. Es wehte zeitweise eine leichte Südliche Windbriese . Leider jedoch nur in Abständen sodass die meiste Zeit kein Wind zu erkennen war. (...) Ich selber bin 2 mal am Stachelberg gestartet. Beim ersten mal sind wir alle ca. 8 Piloten sofort abgesoffen. Nach dem ersten Flug der ganze 72 sec gedauert hatte, lief ich noch mal zum Startplatz rauf. An diesem Tage war die Wetterlage einfach zu stabil und somit war nicht mehr wie abgleiten drinne.
    Der Hang hat offenbar nicht getragen. Die Clubpiloten saßen auf der Bank und sind nicht geflogen - soviel scheint sicher.

    Strittig ist nun vor allem Florians zweiter Flug - der einzige, den timifelix mitbekommen haben will. Zunächst Florians Darstellung:

    Zitat von Flori
    Beim zweiten Flug konnte ich mich dann doch ganze 4 Minuten halten, wobei ich ziemlich kratzen musste um mich halten zu können. Zu diesem Zeitpunkt war ich ganz alleine in der Luft. Es befanden sich auch nur noch 3 Piloten am Fluggelände Dort rief ich auch Spasseshalbber zu den anderen Piloten die noch da waren: Es geht doch. Danach bin ich jedoch sofort wieder abgesoffen . Ich hatte leider keine Startplatzüberhöhung .
    Timifelix hat dies in jenem 6 oder 8 Monate später entstandenen Schreiben an den DHV so dargestellt:

    Zitat von timifelix
    Florian fiel erst dadurch auf, als er sinngemäß, lautstark rief "... es geht doch ..." und kurzerhand startete. Nach dem Start befand sich Florian als einziger Pilot in der Luft. Ein umsichtiger Flug, wäre zu diesem Zeitpunkt möglich gewesen, allerdings fiel Florian weiterhin durch seinen unsicheren und riskanten Flugstiel auf, der sich durch Wingoverversuche in Hangnähe mit fast Baumberührung zeigte.
    Zitat von Klaus Dieter: "Wenn der so weiterfliegt können wir vorsorglich die Feuerwehr rufen".
    Worin stimmen sie überein? In der Schilderung von Florians Ruf "Es geht doch!". Was sollte das mehr sein als ein völlig harmloser Ausruf? Rainman, Du hast in einem Posting das als "Verhöhnung" der Clubpiloten dargestellt (in Kenntnis dieser Schreiben?) - ich denke, diesen Vorwurf sollten wir wirklich ganz schnell beiseite legen, nicht wahr?

    Wichtiger ist, daß timifelix einerseits von einem "unsicheren" Flugstil spricht, andererseits einem "riskanten" mit "Wingoverversuchen" in Baumwipfelhöhe. Höhenvernichtende "Wingoverversuche" (Plural!) in Baumwipfelhöhe an einem 130 m hohen Hang, der nur für einen Moment mehr schlecht als recht trägt? Das kann so nicht gewesen sein! Was immer Florian gemacht und vielleicht auch den anwesenden Clubfliegern wirklich nicht gefallen haben mag - aber der Begriff "Wingoverversuche" kann unter den geschilderten Bedingungen allenfalls eine heftige Überzeichnung sein. Diese Darstellung des Delta Club Rheinland ist nicht plausibel!

    Eine subjektive Ergänzung: Dafür spricht für mein Empfinden auch das unpassende Bemühen, einen Zeugen hierfür zu zitieren. Was Klaus-Dieter zu Gert-Rudolf sagt, hat in der Darstellung eines Sachverhalts ja nichts zu suchen. Und tatsächlich stellt dies in dem Schreiben einen stilistischen Bruch dar. Ich interpretiere es so: Es ist der rhetorisch etwas tapsige Versuch einer Lautverstärkung. Dazu läßt man sich nur verführen, wenn man selbst spürt, daß das Argument nicht tragfähig ist.


    4) Das angebliche Flugverbot gegen Florian bezieht sich nach timifelix' Darstellung hier im Forum ausdrücklich auf den Zeitpunkt der Hangeinweisung.

    Zitat von timifelix
    Das Flugverbot wurde vor dem starten erteilt !!! Mangels B- Schein!!!
    Demnach habe Florian zweimal das Flugverbot mißachtet. Wie gesagt, hier gibt es auch die andere Darstellung, es habe ein augenzwinkerndes Einverständnis gegeben. Wir können das nicht eindeutig klären, beide Seiten reklamieren Zeugen für ihre Version. Aber unabhängig davon ist hier timifelix' Darstellung inkonsistent. In seinem Schreiben an den DHV liest sich dies nämlich anders:

    Zitat von timifelix
    Florian Hxxxxx ist seitdem nicht mehr bei uns auf der Stachelhardt erschienen. Für ihn wurde ein Flugverbot auf der Stachelhardt beschlossen.
    Wenn es aber so gewesen wäre, wie es der Verein beschrieben hat, würde man doch annehmen, daß das (dann explizit beschlossene) Flugverbot dadurch zustandekam, daß sich die Clubmitglieder über diesen Verstoß zum damaligen Zeitpunkt (!) ärgerten. Warum wurde dann weder irgendetwas protokolliert, noch der Versuch unternommen, nachträglich noch einmal mit Florian Kontakt aufzunehmen, und sei es auch nur, um ihm den Beschluß mitzuteilen? Der Verein kann nicht einmal das Datum des Verstoßes benennen - das ist in sich nicht schlüssig.

    5) Das Schreiben des Vereins datiert vom 27. Oktober 2009. Exakt zu dieser Zeit erreichte die Auseinandersetzung im Forum einen ersten Höhepunkt, und das war auch genau der Zeitpunkt, als die Chance einer Vermittlung zwischen den Parteien zum Greifen nahe war. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, daß dies ein reiner Zufall war. Wir wissen, daß es persönliche Beziehungen zwischen timifelix und Arno G. gibt und daß die Flugschule O. das fragliche Gelände nutzt. Daß es im Vorfeld des Schreibens des Delta Club an den DHV nicht zu Gesprächen zwischen timifelix und Arno G. zum Thema "Florian" gekommen wäre, ist kaum vorstellbar (und wurde m.W. auch nie behauptet). Damit ergibt sich aber zwangsläufig ein Bild, daß man hier hat "Beziehungen spielen" lassen, mit der Stoßrichtung, dafür zu sorgen, daß Florian sich "in der Gegend nicht mehr blicken lassen kann".

    Damit ergibt sich folgendes Fazit: Florian hat tatsächlich dort gegen Fluggebietsregeln verstoßen. Ob das aufgrund einer Tolerierung der anwesenden Clubmitglieder zustande kam oder nicht, läßt sich im Moment nicht klären. Wohl aber hat die Art und Weise, wie der Delta Club Rheinland und sein Vorsitzender timifelix Monate später, im Oktober 2009 agiert haben, ein eindeutiges "Gschmäckle": Ob die Vorwürfe gegen Florian in Teilen konstruiert sind oder nicht, ist unklar, immerhin aber auch nicht ausgeschlossen. Sie sind, soviel kann man sagen, in Teilen aufgebauscht. Die Dramaturgie aber ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Ergebnis einer Absprache mit dem Ziel, Florian zu desavouieren.

    Differenziert betrachtet, bleibt also vom Bild des unverbesserlichen Heißsporns Florian H. in Bezug auf das Stachelhardt-Flugverbot nicht wirklich viel übrig.

    Gruß Rüdiger
    Zuletzt geändert von ruewa; 11.07.2010, 07:39.

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    • Blasi
      Registrierter Benutzer
      • 08.07.2010
      • 6

      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

      Lieber Ruewa,
      Wer hier was nicht verstanden hat, kommt doch jetzt klar hervor.
      Nachdem du, der so Intelligent ist und von Respekt schreibt, ein dreiviertel Jahr einseitig Stellung bezogen und gehetzt hat das sich die Balken biegen. Wundert sich über plötzlich auftretenden Gegenwind. (wirklich sehr schlau).
      Eins ist doch wohl klar, jetzt wo sich die andere Seite auch meldet, versuchst du mit ellenlangen Abhandlungen und wirren Überlegungen die Kurve zu bekommen und versuchst Dein vorheriges Handel damit zu rechtfertigen, Forumsteilnehmer der anderen Seite weiterhin zu diskreditieren.
      Ja, wie wir ja jetzt sehen können, brauchen manche Leute und vor allendingen solche die sich für die Überflieger halten eine klare kräftige Ansprache damit Sie wach gerüttelt werden und im Anschluss versuchen einen Konsens zu finden.

      Denk mal drüber nach, so schlau wie du bist schaffst du dass!

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      • HarryXX88
        Registrierter Benutzer
        • 20.10.2009
        • 1132

        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

        Zitat von baldus
        jau harry,
        deswegen war das Flugverbot ja temporär! Hätte der Verurscher nur mal "den Ball flachgehalten" würde dieser heute da m.E.munter rumfliegen können.

        Nein, hier wird erstmal losdiskutiert u. politisiert!
        Wie soll der Platzhalter/Flugschule und alle angegriffenen darauf angemessen reagieren?!
        Lebenslanges Flugverbot natürlich, nur verständlich oder?!

        Langsam glaube ich fast, Flori ist ein Student, Fach Psychologie und test hier aus was so geht in D.
        und belacht sich hier über den Zirkus hier.

        So wars das jetzt für mich!
        Vermutungen bla bla ist doch egal ob er Student ist oder nicht. Und der Fall hat auch nix mit dem Forum zu tun. Jeder kann hier seine Sorgen und Nöte reinschreiben. Wenn dann ein negatives Bild gewisser Menschen oder einer Flugschule entsteht ist es die Aufgabe des Forumsbetreibers dort rechtzeitig einzugreifen. Schliesslich haftet auch der für den Schmu der in seinem Forum steht. Ausserdem Ihr ganzen Nordhellejünger diesen Thread gibts schon seit Ende letzten Jahres (glaub Oktober) wieso hat sich damals keiner von euch gemeldet um die Sache mal zu besprechen ? Kann ich euch nämlich auch sagen weil ihr einfach nicht damit gerechnet habt dass das ganze hier doch Wellen schlägt ....

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        • rainman
          Registrierter Benutzer
          • 22.02.2007
          • 44

          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

          @ ruewa

          oh je, Du bist mir einer ... und das soll ich alles durchlesen und dazu auch noch Stellung nehmen?
          Wäre es für Dich verständlich, wenn ich Dir sage, dass ich nur eine Modellbahn habe und Du mit Deiner Antonov da jetzt nicht landen kannst?

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          • hangglider
            Registrierter Benutzer
            • 08.08.2002
            • 641

            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

            Es wird sich hier nun schon seit fast einem Jahr mit, zu Stahlbeton, verhärteten Positionen gestritten.

            Es ist m.A. höchste Zeit diese Peinlichkeit zu beenden !

            Diese Peinlichkeit bietet leider ein unrühmliches Lehrstück deutscher Vereinsmeierei.

            Die Postionen sind längst klar:

            - Geländehalter kann(darf) Flugverbote erteilen (auch wenn die Nase nicht passt)

            - Geländenomaden wollen das nicht akzeptieren

            Es wird nur mit gegenseitiger Öffnung und Kompromissbereitschaft eine Lösung geben, hier im Thread sehe ich sowas nicht.

            Eines am Rande, die fluggeilen jungen Hüpfer sind die Zukunft unseres Sports, wir "Alten" waren alle mal solche fluggeilen jungen Hüpfer und haben uns mehr oder weniger um nichts geschert.

            Man wird von allein älter und gesetzter, wir sollten nicht fordern das die Jugend schon alt und gesetzt auf die Welt kommt.
            Wir würden unser Grab schaufeln.

            HG

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            • Akbu
              Registrierter Benutzer
              • 20.10.2009
              • 36

              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

              Zitat von rainman
              @ ruewa

              oh je, Du bist mir einer ... und das soll ich alles durchlesen und dazu auch noch Stellung nehmen?
              Wäre es für Dich verständlich, wenn ich Dir sage, dass ich nur eine Modellbahn habe und Du mit Deiner Antonov da jetzt nicht landen kannst?
              Bitte rainman....lies Dir alles durch und lass Dich auf ein Gespräch ein. Du bist der Erste, bei dem ich die Chance auf ein echtes Gespräch sehe.

              Ich habe letztes Jahr dem DHV schon alles aus meiner Sicht geschildert. Ich habe in einem Schreiben betont, dass es in Niemandes Interesse liegen kann, dass Existenzen auf dem Spiel stehen. Wenn Du möchtest, schick ich dir gern die Mails.

              Bitte. Lass Dich auf das Gespräch ein. Bietet es doch eine Chance, dass beide Parteien einen, für alle besseren Weg einschlagen könnten.

              Lieben Gruss

              Anke

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              • rainman
                Registrierter Benutzer
                • 22.02.2007
                • 44

                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                @ Anke

                Ja sicher, bin ich gesprächsbereit. Nur ist das kaum von Belang, ob ich das bin oder nicht. Sieh mal, das entwickelt sich alles in diese Richtung, dass die Regularien des Nordhelle Clubs ähnlich rigide werden wie die in Eurem - möglicherweise noch härter.

                Und warum kann das geschehen? Weil die Nachfrage an Fluggelegenheiten im Vergleich zu den Gebirgsregionen, ungleich grösser ist, als das Angebot. Das können Alpenflieger überhaupt nicht nachvollziehen.

                So sind die Geländehalter hier in einer ähnlichen Position wie, sagen wir mal der eines Szeneclubbesitzers wie das P1 in München oder Tor3 in Köln. Da steht ein Türsteher. An dem musst Du vorbei, sonst ist nichts mit Trinken, Zappeln und Spaß haben.

                Mir gefällt das nicht - aber ich kann nur eines machen, mich so verhalten dass der keinen Anlass sieht, mir den Zugang zu verwehren oder, wenn ich schon drin bin, dass er mich wieder vor die Tür setzt.

                Mit juritischem Geplänkel, Vereinsstatuen oder Verbandsregeln kann man da m.E. kaum was ausrichten, die Fronten werden sich nur verhärten und der Türsteher wird in seinen Schultern immer breiter.

                Hier ging der Anstand über Bord. Wenn der zurückkehrt kann ich mir vorstellen, ist alles möglich.

                Kommentar

                • Cacao
                  Registrierter Benutzer
                  • 22.07.2003
                  • 995

                  AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                  Ich will mich mal so kurz fassen, wie es (für mich gilt meine Ansicht, wessen denn sonst) irgend geht.
                  Der Sport GS und HG Fliegen ist eigentlich ein Sport wie alle anderen auch,
                  mit der Ausnahme, dass
                  „in der Luft“ die entsprechende Gesetzgebung gilt.

                  Das ist aber nichts besonderes, das man sich an die Gestze hält, sondern überall Bestandteil des täglichen Lebens.

                  Ein ähnlicher Fall ist das Segeln und Motorboot Fahren, wo es Deutschland, soweit ich weiß, allein auf 7 Scheine bringt (lächerlicherweise habe ich alle), wenn man alle Sparten betreiben will.
                  In den USA z.B. braucht man keine, allerdings alle möglichen Einweisungen, was die Sache auch nicht gerade einfach macht.

                  Bei GS und HG gibt es nur einen Schein (soweit ich weis),
                  den „Luftfahrerschein für Luftspotgeräteführer“
                  (ein sprachliches Ungetüm, das nur wir Deutsche hinkriegen, aber zumindest erträglich).
                  Meine Vorstellung ist, dass der „A“ und „B“ Schein abgeschafft ist.
                  An dessen Stelle ist im Schein abgegeben, ob
                  der Scheininhaber „vollständig“ ausgebildet ist,
                  oder ob er „nur teilweise“ fertig ist.
                  Insofern könnte es Sinn machen, erst wenn ein Pilot „fertig“ ist, kann er da und da fliegen.
                  Trotzdem bin ich der Meinung, dass dieses „Herum-Tanzen“ um die A- und B-Scheine eine deutsche Erscheinung ohne rechten Sinn ist, weil „wir“ denken, alles müsste „justifiziert“ sein.

                  Der erste Präsident des DHV, Peter Jansen“ ist Rechtanwalt, und er hat
                  seine Berufskenntnisse voll in den Sport eingebracht.
                  In anderen Ländern ist das nicht so, trotzdem gibt es dort deswegen noch
                  keinen „reichsfreien Raum“,
                  wie viele aus Unkenntnis meinen.
                  Aber anders als in anderen Sportarten in Deutschland haben sich
                  die GS und HG Flieger und
                  schlimmer noch die „Vereinsmeier“ sich angewöhnt,
                  immer in (Schmalspur)-Rechts-Kategorien zu reden, offensichtlich weil sie
                  im „Nachgang“ zu RA Jansen meinen,
                  das sei ein unverzichtbarer Teil des Fliegens.

                  Dass sie dabei Kategorien benutzen (z.B. Hausrecht) die in die Fliegerei nicht hinpassen, zieht
                  die Sache vollends ins lächerliche,
                  wie auch schon viele bemerkt haben.

                  Der Staat (das LBA) hat ja schon versucht,
                  die „Justifikation“ „zurückzudrehen“,
                  sogar in Österreich ist das gelungen, obwohl vorher auch da „Einige“ mit Hilfe von „Checkflügen“ usw.
                  versuchten, dem „kleinen Flieger“ die „Kröten aus der Taschen zu ziehen“.

                  Wie auch immer, dieses „wichtigtuerische“ Gehabe vieler Clubs mit „juristischen Kategoriehen“
                  ist NICHT notwendiger Bestandteil unseres Fliegens, von eigentlich nur
                  der „Vorfahrt“ als einzigem „Paragrafen“ mal abgesehen*.

                  Für alles andere reicht der „gesunde Menschenverstand“, wie in anderen Sportarten auch.

                  DAS ist die Lösung auch hier....

                  * Weil man duch "nachdenken" nicht feststellen kann, ob Vorfahrt von rechts oder links gilt, es ist eine "Festlegung".
                  Zuletzt geändert von Cacao; 11.07.2010, 14:18.

                  Kommentar

                  • ruewa
                    Registrierter Benutzer
                    • 10.03.2007
                    • 654
                    • Rüdiger Walter

                    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                    Zitat von rainman
                    @ ruewa

                    oh je, Du bist mir einer ... und das soll ich alles durchlesen und dazu auch noch Stellung nehmen?
                    Wäre es für Dich verständlich, wenn ich Dir sage, dass ich nur eine Modellbahn habe und Du mit Deiner Antonov da jetzt nicht landen kannst?
                    Verstehe ich nicht. Auch Du hast doch Vorwürfe gegen Florian formuliert wegen der Stachelhardt-Geschichte. Du z.B. hast das Wort von der "Verhöhnung" überhaupt erst in die Arena geworfen.

                    Dann ist es doch nur eine Frage des Anstands, anhand der maßgeblichen Texte einmal nachzuschauen, ob bzw. wieweit die haltbar sind. Du bist Rechtsanwalt?

                    Der Rainman hat Köln in die Luft gejagt, dafür sollte er hängen und es interessiert mich nicht, ob jemand was anderes sagt, denn mir macht das einfach zuviel Mühe, nachzusehen, ob Köln noch steht - für mich zählt nur, was ich glaube...? Ist es das, was Du sagen willst?

                    Gruß Rüdiger

                    Kommentar

                    • Pikachu
                      Registrierter Benutzer
                      • 31.05.2004
                      • 1556

                      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                      @CaCao
                      Vor ca. 3-4 Jahren gab's schon mal einen Thread, wo ein Verein einem Piloten ein unbefristetes Startverbot aufgrund oder in Zusammenhang mit dessen Unfall erteilt hat:



                      In dem Forum, auf das hier nicht verlinkt werden darf , gab es hierzu von einem Östereicher eine "Abhandlung" über die juristischen Zusammenhänge mit Schluß auf Deutschland. Ob die dort dargestellen Gesetze und Zusammenhänge so stimen bzw. auf DE übertragbar ist, dürfte zumindest fraglich sein. Vielleicht findet sich mal jemand, der gegen so ein Startverbot juristisch vorgeht. Dann wüßten wir's...

                      (Ob dieser Jemand im Gewinnfalle etwas mit seinem erstrittenen Recht anfangen kann, steht auf einem anderen Blatt.)

                      ---

                      Falls jemand Lust hat, sich da mal einzulesen: Es gibt eine interessante Abhandlung von Dr. Harald Dähne über das Thema Betretungsrecht, Hausrecht, etc. Es geht hierbei darum, wie man Rechtsextreme daran hindern kann öffentliche Plätze bei z.B. Volksfesten zu verwehren. Die Arbeit ist relativ neu (2008).

                      Hier heißt es gleich zu Anfang:
                      Das Hausrecht beinhaltet die Befugnis, Personen das Betreten eines Grundstücks oder
                      den Aufenthalt auf diesem zu untersagen. Zivilrechtliche Grundlage des Hausrechts sind
                      die §§ 854, 858 ff., 903, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), ohne dass es dort ausdrücklich
                      geregelt wäre. Das Hausrecht gestattet es dem Inhaber, grundsätzlich frei darüber
                      zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verwehrt. Das schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben
                      und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen. Entgegen
                      seiner mitunter missverständlichen Bezeichnung erstreckt es sich in räumlicher
                      Hinsicht nicht nur auf den innerhäuslichen Bereich einer Wohnung, sondern auch auf
                      abgrenzbare Herrschaftsbereiche, also auch auf Grundstücke, auf denen sich eine Straße,
                      ein Weg oder ein Marktplatz befindet. Hausrechtsinhaber kann nicht nur der Eigentümer
                      des Grundstücks, sondern auch derjenige sein, der die tatsächliche Sachherrschaft
                      über diese Sache ausübt (§ 854 BGB). Das ist auch der Fall, wenn ihm vertraglich ein
                      Nutzungsrecht eingeräumt worden ist (z.B. der Pächter, Mieter oder der Sondernutzungsberechtigte
                      auf einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz).
                      Und:

                      Nicht jede Ungleichbehandlung führt zu einer Diskriminierung und damit zur Sittenwidrigkeit
                      im Lichte des Art. 3 GG. Entscheidend ist die sachliche Rechtfertigung. Der
                      Berechtigtete, der ein Hausverbot ausübt, muss berechtigte Interessen geltend machen
                      können. Das ist z.B. gegeben, wenn der Zutritt zu einem Kostümball nur mit Kostüm
                      oder der Zutritt zu einer Studentenparty nur mit Studentenausweis zulässig ist. Das
                      Hausrecht korrespondiert somit mit der Reichweite der Vertragsabschlussfreiheit.
                      (...)
                      Die Vertragsfreiheit gestattet es dem Unternehmer, bestimmten Personen aus sachlichen
                      Gründen den Zutritt zu seinem Besitztum zu verwehren. Das Zutrittsverbot
                      darf jedoch nicht sittenwidrig sein. Zwar verpflichtet Art. 3 GG Private nicht in
                      gleicher Intensität wie den Staat zur Gleichbehandlung, eine mittelbare Wirkung
                      von Art. 3 Abs. 1 und 3 GG auf das Zivilrecht über die Generalnormen (insb. Sittenwidrigkeit)
                      ist für Private zu beachten. Der Missbrauch der Vertragsfreiheit zur
                      Diskriminierung von Personen mit bestimmten politischen Anschauungen ist daher
                      unzulässig.
                      Quelle:


                      Viel Spaß beim Lesen und Auslegen...

                      (Vielleicht müssen die Verein demnächst Flatterband anbringen und Schilder "Heute Flugbetrieb!" aufstellen, um die Gelände zu "umfrieden"...)
                      Zuletzt geändert von Pikachu; 11.07.2010, 14:52.

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                      • rainman
                        Registrierter Benutzer
                        • 22.02.2007
                        • 44

                        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                        Zitat von ruewa
                        Verstehe ich nicht. Auch Du hast doch Vorwürfe gegen Florian formuliert wegen der Stachelhardt-Geschichte. Du z.B. hast das Wort von der "Verhöhnung" überhaupt erst in die Arena geworfen.

                        Das denkst Du nur, weil Dir vielleicht der Sachverstand fehlt. Ich schrieb "angeblich" ...


                        Dann ist es doch nur eine Frage des Anstands, anhand der maßgeblichen Texte einmal nachzuschauen, ob bzw. wieweit die haltbar sind. Du bist Rechtsanwalt?

                        Woher willst Du wissen, welchem Berufsstand ich angehöre? Von hier aus dem Forum? Weil alles wahr ist, was hier steht? ... so viel zur Realitätsfindung an dieser Stelle ... ;-))
                        Die formulierten Angaben für und gegen die Sache sind mehr oder weniger haltlos und würden immer darin enden, dass der Vereinsentscheid vorrangig zu bewerten ist.


                        Der Rainman hat Köln in die Luft gejagt, dafür sollte er hängen und es interessiert mich nicht, ob jemand was anderes sagt, denn mir macht das einfach zuviel Mühe, nachzusehen, ob Köln noch steht - für mich zählt nur, was ich glaube...? Ist es das, was Du sagen willst?

                        Für mich zählt was ich weiß (und nur das zählt bei Gericht), für Dich bis dahin, was Du glaubst. Dein Post von heute Morgen war keine Frage an mich, sondern die Aufforderung zur Erwiederung eines mittelmäßigen Schriftsatzes. Woher erhebst Du den Anspruch von mir zu fordern, Deinem Rechtsverständnis auf die Sprünge zu helfen? Du bist der Anwalt? Nimm Dir ein Beispiel an der Bitte von Anke - das ist das, was ich mit Anstand meinte - du bist davon weit entfernt.

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                        • ruewa
                          Registrierter Benutzer
                          • 10.03.2007
                          • 654
                          • Rüdiger Walter

                          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                          Was hast Du nur für ein Problem? Du hast Dich selbst zum Thema Florian / Stachelhardt mehrfach geäußert, also könnten wir doch mal ganz unaufgeregt die Papiere durchsehen, die hierfür maßgeblich sind. Da gibt es Widersprüche und Übereinstimmungen, und da gibt es Dinge, die nicht stimmig sind. Die kann man benennen und analysieren. Dann kommen wir der Wahrheit doch etwas näher, also was um alles in der Welt ist dagegen einzuwenden?

                          Wer hindert Dich daran, einen "mittelmäßigen Schriftsatz" mit einer brillanten Erwiderung zu zerpflücken?

                          Gruß Rüdiger


                          P.S.: Das war übrigens einfach eine Frage, ob Du Rechtsanwalt wärst. Zugegeben eine von der Sorte, die man nicht nur mit "Ja" oder "Nein" beantworten kann, sondern auch mit "Was ist das nur für eine ekelhafte Unterstellung!" - ich persönlich neige auch eher der letzteren Variante zu, da treffen wir uns ja...

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                          • Pikachu
                            Registrierter Benutzer
                            • 31.05.2004
                            • 1556

                            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                            Zitat von ruewa
                            Was hast Du nur für ein Problem?
                            Er?

                            Dann kommen wir der Wahrheit doch etwas näher, ...
                            Du verstehst es immer noch nicht, oder? Zumindest muß man Dir wohl zugute halten, Du bist von Deiner "Methode" überzeugt... Erinnert mich an "Bild kämpft für Sie!"

                            P.S.: Das war übrigens einfach eine Frage, ob Du Rechtsanwalt wärst. Zugegeben eine von der Sorte, die man nicht nur mit "Ja" oder "Nein" beantworten kann, sondern auch mit "Was ist das nur für eine ekelhafte Unterstellung!" - ich persönlich neige auch eher der letzteren Variante zu, da treffen wir uns ja...
                            Völlig unnötige, m.E. dumme, Bemerkung. (Was sich z.B. JörgE jetzt denkt?)
                            Was soll das?

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                            • rainman
                              Registrierter Benutzer
                              • 22.02.2007
                              • 44

                              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                              @ ruewa
                              ... schön, dann mach ich's kurz:

                              Das alles liegt im Bereich des Zivilrechts - das ist langweilig, weil am Ende, nach enormen Rechtskosten, nur übrig bleibt, dass der Sache nicht weiter auf den Grund gegangen werden kann. Zeugenaussagen, Zeugenaussagen ... und so weiter. Der Richter wird gähnend vom Stuhl kippen, vielleicht den Vorschlag einer aussergerichtlichen Lösungen anheim stellen und wenn die Parteien sich dessen nicht einig werden (davon mußt Du ausgehen), nach Sachlage entscheiden. Und die sieht, dadurch, dass, aktenkundlich, voneinander unabhängige Organe ein Startverbot verhängt haben, bescheiden für Flori aus. Das finanzielle Risiko ist im Vergleich mit der winzigen Aussicht auf Erfolg exorbitant. Und selbst wenn, es hat vorhin schon einer gepostet: ... meinst Du Flori wird an den genannten Fluggebieten, wenn er nicht in der Luft ist, noch Spaß haben?

                              Kommentar

                              • ruewa
                                Registrierter Benutzer
                                • 10.03.2007
                                • 654
                                • Rüdiger Walter

                                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                                @rainman:

                                Was vor Gericht ablaufen würde, da mag stimmen, was Du schreibst. Aber das interessiert mich ehrlich gesagt nicht weiter. Es ist doch so, daß hier Vorwürfe gegen Florian an die Öffentlichkeit getragen wurden, in vorderster Front von Dir und timifelix. Ihr wolltet doch, daß die Welt sie sich ankuckt! Nun hat natürlich auch Florian ein Recht darauf, daß die Welt sich seine Gegendarstellung ansieht. Soweit so gut.

                                Es macht doch aber keinen Sinn, sich darüber zu beschweren, daß die Öffentlichkeit sich nun dieser Texte, die ihr selbst lanciert habt, annimmt und die Frage erörtert, welche Aussagen wie zu bewerten sind! Was ist daran illegitim?

                                Gruß Rüdiger

                                Kommentar

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