AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Also ruewa,
irgendwo in diesem langen Thread mit 1.311 Beiträgen hast Du Dich bitter beschwert, weil jemand einige Deiner Zitate ohne Zusammenhang zusammengetragen und zitiert hat. Genau das ist aber Deine eigene unfaire Methode, andere zu desavouieren, nämlich mich. Dir geschieht also aufgrund vorangegangenen Tuns Recht.
Danke, daß Du mich verlinkt hast. So erreiche ich bessere Wirkung in meinem Bestreben, mich als Flieger in Deutschland nicht mehr länger per se schuldig fühlen zu müssen. Leider fanden in diesem Forum umfangreiche Löscharbeiten statt, um einen administrativen Großbrand zu verhindern. Meine Beiträge kannst Du alle kopieren - die gelöschten liefere ich Dir als Beitrag zum Staatskunde-Unterricht gerne nach - und jeder Staatsanwaltschaft dieser mittlerweile verkommenen Republik vorlegen.
In Deinem Bestreben, mich herabzusetzen, damit Du im reinen Lichte des selbsternannten Gutmenschen besser glänzen kannst, hast Du leider übersehen, daß ich mich auch noch zu Beerdigungen im Netz geäußert habe, weil damit ebenfalls aufgrund von ca. 70 Jahre alten Gesetzen (Herkunft) bevormundend jede Menge Geld verdient wird, nämlich an Urnen und deren Inhalt.
Da Du selbst hier schon aus dem Forum geflogen bist, wirst Du Verständnis dafür aufbringen, daß ich mich nicht mehr so klar ausdrücken kann wie ich möchte, weil ich verwarnt wurde mit dem Hinweis, beim nächsten Verstoß aus dem Forum zu fliegen. Du kannst mir ja mal einen Tipp geben, wie man dann wieder hier rein kommt, gerne per PN, wie Du in einer solchen - von mir unerwidert - ja schon versuchtest, mich durch die Blume zu erpressen, indem Du auf meine Autorenschaft p24 verwiesest.
Nun, Nordhelle und Flori setze ich hier nach 1.311 Beiträgen (ohne die gelöschten) als bekannt voraus.
Statt den Flieger Flori nehmen wir nun einen x-beliebigen Autofahrer, der von einem Polizisten, der auch eine Fahrschule betreibt, mit einem unbeschränkten Fahrverbot für diese Stadt Xyz belegt wird, weil er an seinem Auto eine Werbeaufschrift des Polizisten-Fahrschul-Konkurrenten hatte.
Dagegen kann der Autofahrer nichts machen, weil der Fahrschulverband, dem der Polizist angehört, nicht einschreitet.
Die gesetzliche Grundlage stammt aus einem totalitären System, ist ca. 70 Jahre alt und in Vergessenheit geraten. Eine unabhängige Beschwerdeinstanz zur Nachprüfung und ggfls. Beseitigung ungerechtfertigter und/oder überzogener Maßnahmen gibt es bis heute nicht.
Wendet man sich im Forum dieses Fahrschulverbandes gegen solcherart willkürliche und keinesfalls unerhebliche Freiheitsein- und beschränkung, werden diese Beiträge wegen OT oder Beleidigung vom Forumsadmin gelöscht.
Was nun Gutmensch?
Gruß hob
Also ruewa,
irgendwo in diesem langen Thread mit 1.311 Beiträgen hast Du Dich bitter beschwert, weil jemand einige Deiner Zitate ohne Zusammenhang zusammengetragen und zitiert hat. Genau das ist aber Deine eigene unfaire Methode, andere zu desavouieren, nämlich mich. Dir geschieht also aufgrund vorangegangenen Tuns Recht.
Danke, daß Du mich verlinkt hast. So erreiche ich bessere Wirkung in meinem Bestreben, mich als Flieger in Deutschland nicht mehr länger per se schuldig fühlen zu müssen. Leider fanden in diesem Forum umfangreiche Löscharbeiten statt, um einen administrativen Großbrand zu verhindern. Meine Beiträge kannst Du alle kopieren - die gelöschten liefere ich Dir als Beitrag zum Staatskunde-Unterricht gerne nach - und jeder Staatsanwaltschaft dieser mittlerweile verkommenen Republik vorlegen.
In Deinem Bestreben, mich herabzusetzen, damit Du im reinen Lichte des selbsternannten Gutmenschen besser glänzen kannst, hast Du leider übersehen, daß ich mich auch noch zu Beerdigungen im Netz geäußert habe, weil damit ebenfalls aufgrund von ca. 70 Jahre alten Gesetzen (Herkunft) bevormundend jede Menge Geld verdient wird, nämlich an Urnen und deren Inhalt.
Da Du selbst hier schon aus dem Forum geflogen bist, wirst Du Verständnis dafür aufbringen, daß ich mich nicht mehr so klar ausdrücken kann wie ich möchte, weil ich verwarnt wurde mit dem Hinweis, beim nächsten Verstoß aus dem Forum zu fliegen. Du kannst mir ja mal einen Tipp geben, wie man dann wieder hier rein kommt, gerne per PN, wie Du in einer solchen - von mir unerwidert - ja schon versuchtest, mich durch die Blume zu erpressen, indem Du auf meine Autorenschaft p24 verwiesest.
Nun, Nordhelle und Flori setze ich hier nach 1.311 Beiträgen (ohne die gelöschten) als bekannt voraus.
Statt den Flieger Flori nehmen wir nun einen x-beliebigen Autofahrer, der von einem Polizisten, der auch eine Fahrschule betreibt, mit einem unbeschränkten Fahrverbot für diese Stadt Xyz belegt wird, weil er an seinem Auto eine Werbeaufschrift des Polizisten-Fahrschul-Konkurrenten hatte.
Dagegen kann der Autofahrer nichts machen, weil der Fahrschulverband, dem der Polizist angehört, nicht einschreitet.
Die gesetzliche Grundlage stammt aus einem totalitären System, ist ca. 70 Jahre alt und in Vergessenheit geraten. Eine unabhängige Beschwerdeinstanz zur Nachprüfung und ggfls. Beseitigung ungerechtfertigter und/oder überzogener Maßnahmen gibt es bis heute nicht.
Wendet man sich im Forum dieses Fahrschulverbandes gegen solcherart willkürliche und keinesfalls unerhebliche Freiheitsein- und beschränkung, werden diese Beiträge wegen OT oder Beleidigung vom Forumsadmin gelöscht.
Was nun Gutmensch?
Gruß hob
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