Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

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  • timifelix
    Registrierter Benutzer
    • 21.10.2009
    • 31
    • Marcus Ruhnow

    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

    Zitat von baldus
    weil Fluglehrer ja auch "Lehrer" sind und damit in der Gunst der Bevölkerung ganz hoch im Kurs sind, genau wie die Polizei.

    Wenn ich abends in der Kneipe meine Ruhe haben will, sage ich einfach ich wäre Lehrer.

    Ne im Ernst, ist das nicht alles nur ne riesen Posse und Zeitvertreib hier?!

    Kommt doch eh nix bei rum, es wird alles nur noch peinlicher für den Geschädigten

    Ich sag nur eins!!! Ich fliege seit Jahren an der Nordhelle und zwar mit Werbung im Schirm u. die hat nichts mit dem dortigem Verein zu tun, alles kein Problem. Ich wundere mich wirklich wie viele hier auf Flories Behauptungen aufspringen . Keiner war dabei! Und in unserm Fluggebiet ist er auch schon aufgefallen!! Zum Glück war keiner in der Luft!!

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    • Clubflieger
      Registrierter Benutzer
      • 20.10.2009
      • 7

      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

      Hi ruewa
      du hast recht mit deinem Post.
      Ich werde jetzt meine Fehler bei mir suchen.
      Um mich geht es hier gar nicht .
      Wünsche euch allen noch ein
      schönes Forum.
      Clubflieger tschüss

      Kommentar

      • El Zorro
        Registrierter Benutzer
        • 28.12.2001
        • 3339
        • Nähe Freiburg ( D )

        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

        Wirklich beeindruckendes Fluggebiet. Mit nicht verkaufbaren Schirmen, die nicht im "Programm" sind.
        Ihr seid schon lustig.

        LOL++

        Hmm, fällt das nicht schon in den Bereich Wettbewerbsrecht?

        @ Clubflieger: Deine "Tips" an Anke passen genau ins Bild. Mundtot machen und weitermobben!

        @ timifelix: Kommt wahrscheinlich drauf an, was für Werbung!

        Kommentar

        • El Zorro
          Registrierter Benutzer
          • 28.12.2001
          • 3339
          • Nähe Freiburg ( D )

          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

          Zitat von Clubflieger
          Aber jetz mal ehrlich: wer könnte den Job besser machen als ein Fluglehrer, der jedesmal da ist, wenn es zum Fliegen geht!!
          Und wie undankbar das ist, sehen wir jetzt.
          Mir kommen die Tränen!

          Kommentar

          • timifelix
            Registrierter Benutzer
            • 21.10.2009
            • 31
            • Marcus Ruhnow

            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

            Zitat von el zorro
            wirklich beeindruckendes fluggebiet. Mit nicht verkaufbaren schirmen, die nicht im "programm" sind.
            Ihr seid schon lustig.

            Lol++

            hmm, fällt das nicht schon in den bereich wettbewerbsrecht?

            @ clubflieger: Deine "tips" an anke passen genau ins bild. Mundtot machen und weitermobben!

            @ timifelix: Kommt wahrscheinlich drauf an, was für werbung!
            :d

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            • Stefan_Schumacher
              Registrierter Benutzer
              • 15.05.2003
              • 1107
              • Stefan Schumacher
              • Breckerfeld, Kamshet

              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

              Zitat von JHG
              Darf der Geländehalter

              - Startverbot verhängen ?
              - Flugverbot verhängen
              - Betretungsverbot verhängen ?
              - Befristet oder unbefristet ?
              - Unter welchen Voraussetzungen ?
              - mich am Start hindern ?
              - darf das jedes Vereinsmitglied oder nur speziell Befugte?
              - Wie müsste sich derjenige ausweisen ?
              - .... ?
              Sind das Fragen?
              2. Der Startleiter sorgt auf dem gesamten Fluggelände einschließlich verschiedener Start- und Landestellen für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betriebsablauf. Wenn vor oder beim Start mit anderen Personen Sprech- oder Zeichenverbindung zu bestehen hat, so hält der Start-leiter diese Verbindung für den Piloten aufrecht.
              3. Wenn Startleitung vorgeschrieben oder angeordnet ist, darf nur gestartet werden, solange der Startleiter das Starten freigibt. Der Pilot muss sich vor dem Start bei ihm melden. Die Startfreiga-be entbindet den Piloten nicht von seiner persönlichen Sorgfaltspflicht. Er startet auf eigene Ge-fahr und in eigener Verantwortung.

              Das ist natürlich nicht aus der FlugVO, sondern aus der FlugBO.

              In der FlugBO steht nichts von Gründen, die der Startleiter angeben muss, wenn er meint, das Starten nicht freigeben zu müssen.

              Fliegen hat nichts mit Demokratie zu tun. ;-)

              Bis neulich
              Stefan, der lieber da fliegt, wo es keine Startleiter und keine zugelassenen Gelände gibt.
              --
              http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

              Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epub

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              • FliegenWilli
                Registrierter Benutzer
                • 14.05.2005
                • 3727
                • n.a.

                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                Zitat von timifelix
                Ich sag nur eins!!! Ich fliege seit Jahren an der Nordhelle und zwar mit Werbung im Schirm u. die hat nichts mit dem dortigem Verein zu tun, alles kein Problem.
                Solange keine Konkurrenz zur Flugschule, wo soll das Problem sein?!?

                Und in unserm Fluggebiet ist er auch schon aufgefallen!! Zum Glück war keiner in der Luft!!
                Und wessen Flugbahn hat er dann geschnitten, wenn KEINER in der Luft war??

                Mann mann mann, .dieser Fred wird langsam Entertainment pur. Ich muss Nachschub an Popcorn holen...

                Kommentar

                • timifelix
                  Registrierter Benutzer
                  • 21.10.2009
                  • 31
                  • Marcus Ruhnow

                  AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                  Zitat von FliegenWilli
                  Solange keine Konkurrenz zur Flugschule, wo soll das Problem sein?!?


                  Und wessen Flugbahn hat er dann geschnitten, wenn KEINER in der Luft war??

                  Mann mann mann, .dieser Fred wird langsam Entertainment pur. Ich muss Nachschub an Popcorn holen...
                  Die Werbung ist Konkurrenz der Flugschule!!!

                  Hat sich selbst gefährdet u. das reicht!!

                  Kommentar

                  • ruewa
                    Registrierter Benutzer
                    • 10.03.2007
                    • 654
                    • Rüdiger Walter

                    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                    Zitat von El Zorro
                    @ Clubflieger: Deine "Tips" an Anke passen genau ins Bild. Mundtot machen und weitermobben!
                    Laß mal, Bernd. Clubflieger ist selber erschrocken, hat sich entschuldigt und den Beitrag gelöscht. Das ehrt ihn, im Ernst!

                    Nicht nachtreten!

                    Gruß Rüdiger

                    Kommentar

                    • hstro
                      Registrierter Benutzer
                      • 07.06.2001
                      • 436

                      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                      Zitat von timifelix
                      Die Werbung ist Konkurrenz der Flugschule!!!

                      Hat sich selbst gefährdet u. das reicht!!
                      Selstgefährdung ist nicht strafbar!

                      Hast du auch Flugverbot?
                      Als Fullstall Künstler gefährdest du dich doch auch ständig.
                      Zuletzt geändert von hstro; 21.10.2009, 20:02.

                      Kommentar

                      • flying nic
                        Registrierter Benutzer
                        • 17.09.2002
                        • 93

                        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                        Servus Markus,

                        was hast Du denn in deinem Schirm stehen? Kann man ja sagen, oder? Und wie groß?

                        Grüße,
                        Nic

                        Kommentar

                        • Micha0365
                          Registrierter Benutzer
                          • 27.07.2006
                          • 1778
                          • Michael B.
                          • Süddeutschland

                          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                          Zitat von timifelix
                          Hat sich selbst gefährdet u. das reicht!!
                          Hat er wohl. Er hat nämlich seine Wohnung verlassen
                          Geflogen sein kann er ja wohl nicht, wenn nach Deiner Aussage keiner in der Luft war...

                          Immerhin scheinen die xxxxxxxxxxxxxxxx und der GSC Nordhelle ja doch ein paar Freunde zu haben, die sich extra hier anmelden und sich für sie einsetzen. Vielleicht sind sie ja bei näherer Betrachtung tatsächlich ganz nett. Jedenfalls hätten sie jetzt reichlich Gelegenheit das unter Beweis zu stellen ...
                          Zuletzt geändert von ForumAdmin; 19.07.2010, 13:46. Grund: namen aus rechtlichen gründen heraus genommen
                          ----
                          Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
                          100% biologisch abbaubar.

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                          • BudSpencer
                            Registrierter Benutzer
                            • 19.06.2009
                            • 52
                            • BudSpencer

                            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                            Und da bleibt noch die Frage offen, warum die Flugschule erst auf floris Flugstil aufmerksam wurde, als er mit dem neuen Schirm ankam?
                            Die Zeit zuvor ließ man ihn doch in Ruhe...

                            Wenn man hier die Anzahl seiner vorherigen Flüge (NormalbeSchirmt), durch die Anzahl der paar wenigen Flüge (provokantbeSchirmt) dividiert, könnte man sich doch so den "Agressionsfaktor" ausrechnen, der zu solchen Sperrungen führen kann.
                            Also wenn flori so um die 200 Flüge insgesamt hinter sich hat, mit dem neuen Reklameschirm um die 5 (sind Luftzahlen, nur zur Veranschaulichung) dann wäre das 40/1 ! Und gerade hier kann man die statistisch warscheinliche Abnormität dieser Sperrung aufgrund seines Flugstiles doch deutlich erkennen, oder?
                            Auch wenn der flori ein Temperamentsbündel ist...

                            Meiner Meinung nach müsste man hier einen eigenen Thread einrichten wo solch eine "Berechnung" von allen Fluggebieten stattfinden sollte!!!
                            Dann wäre mit dieser Ausrüstungsdiktatur wohl bald Schluss, darf es wohl nicht geben sowas.

                            Kommentar

                            • hob
                              Registrierter Benutzer
                              • 03.11.2004
                              • 956
                              • n.a.

                              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                              Zitat von Stefan_Schumacher
                              Für mich hinken beide Vergleiche.

                              Wenn die Polizei eine akute Gefahr für die Öffentlichkeit bemerkt, brauchen die keinen Richter, der Führerschein ist erst einmal weg und schlimmstenfalls sieht man die Gitterstäbe von innen, bis die akute Gefahr vorüber ist. Klar darf man dann einen Anwalt einschalten.

                              Der Startleiter ist kein Polizist, aber wenn der Startleiter sagt, es wird nicht gestartet, dann ist das so, da kann auch im Zweifelsfall auch ein Fluglehrer nichts machen. Ein Blick in die Luftverkehrsordnung hilft da sicher.

                              Das kann man jetzt alles drehen und wenden, wie man möchte, diese Beispiele bringen aber die Sache hier nicht voran.

                              Da müssen sich schon ein paar Leute melden, die dabei waren, nicht hier, sondern beim DHV, der dann vermitteln kann oder auch nicht.

                              Bis neulich
                              Stefan
                              Hallo Stefan,

                              Du meinst das Richtige:

                              Zu trennen ist zwischen repressiven Maßnahmen wie Strafrecht und Co. einerseits, sowie andererseits zwischen präventiven Maßnahmen wie Gefahrenabwehr, für die es eigene Gesetze und Zuständigkeiten gibt, die z.B. im Polizeirecht der Länder und des Bundes zum Ausdruck kommen oder in Spezial-Gesetzen für die Ordnungsämter. Es ist nicht erlaubt und daher rechtswidrig, Lücken in der Beweisführung von der einen oder anderen Seite her aufzufüllen, um als Organ der vollziehenden Gewalt bei einem Verdächtigen zum Ziel zu kommen. Das nennt man u.a. Rechtstaatlichkeit.

                              Bei ersterem gibt es Regeln, z.B. jemand nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung zwar vorläufig festnehmen zu dürfen, aber auch in einer gesetzlichen Frist dem Richter vorzuführen, der das weitere entscheidet.

                              Bei der Gefahrenabwehr wird i.d.R. eine Verfügung erlassen, die ein Tun oder Unterlassen verlangt, um eine drohende und gegenwärtige Gefahr abzuwehren. Dazu ist es meist erforderlich, den sofortigen Vollzug durchzusetzen, gegen den Widerspruch eben keine aufschiebende Wirkung hat. Nur in Ausnahmefällen wird man unter Beachtung von Erforderlichkeit, Notwendigkeit und Übermaßverbot etc. zu einer Verhaftung schreiten müssen, die wiederum zeitlich eng begrenzt ist und sachlich begründet werden muß.

                              Ist die Gefahr nicht konkret, sondern abstrakt, steht da in aller Regel ein Schild, daß dies und jenes zu unterlassen ist oder es gibt diesen Gesetzeswust, der entstanden ist, weil der Deutsche es sich anmaßt, mehrere Milliarden Lebenssachverhalte unbedingt in einen gesetzlichen Rahmen pressen zu müssen. Nur die Italiener sind darin noch erfolgreicher, ignorieren aber (fast) alles meisterlich.

                              Und nun haben wir aber das Luftfahrtgesetz, das in der Nazizeit Juden daran hindern sollte, per Flugzeug unkontrolliert Deutschland auf dem Luftwege zu verlassen. Dieses Gesetz mit für die heutige Zeit sehr strengen und astronomisch hohen Strafandrohungen wurde nach dem Krieg mit nur wenigen redaktionellen Änderungen einfach übernommen und führte zu dem noch heute gültigen Flugplatzzwang, der bis hinunter zum Gleitschirm, ja nun schon bis zum Modellflugzeug reicht - nur in Deutschland oder in diktatorischen Ländern halt; und es wurde nach 9-11 - den Muslimen sei "Dank" - durch Schäuble und Schily noch verschärft, um an einer Minderheit, nämlich die der Flieger, eine Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, welche die ganze Hilflosigkeit der Regierung erst offenbarte. So wurden hier die GPS-Daten aller deutschen Atom-Kraftwerke veröffentlicht, damit deutsche Flieger sie per drakonischer Strafandrohung auf keinen Fall überfliegen. Ob sich Muslime im Wiederholungsfall daran halten, mag jeder selbst beurteilen: Das ist wie ein Halteverbot vor einer Bank, damit diese nicht überfallen werden kann. Seither haben die Muslime die Koordinaten ihrer Ziele griffbereit in der ICAO-Luftfahrtkarte zur Hand, also auch im Nebel bei IMC per IFR zu finden.

                              Auswirkungen und Schilderung eines Falls aus neuester Zeit:

                              Auf dem normalen Verkehrslandeplatz Dinslaken, Schwarze Heide, nördliches Ruhrgebiet, sitzt jemand auf dem Turm, den der Platzhalter dort hingesetzt hat. Er darf nur Wind und Start-/Landerichtung mitteilen, Flugzeuge betanken und eben außer bei [b]konkreter[/] Gefahr keine Weisungen erteilen, denn der Pilot handelt immer in eigenem Ermessen.

                              Nun rollte dort jemand, der an seinem Flugzeug das Beacon (weißes Blinklicht) auf dem Seitenleitwerk defekt hatte - das aber als Zubehör an dem Flugzeug gar nicht dran sein mußte, zum Start, hatte aber vorher einen monatelangen Dauerdisput mit dem Türmer, der nicht einmal BfL, also Beauftragter für Luftaufsicht, war.

                              Es wurde Startverbot erteilt, das ignoriert wurde.

                              Es erfolgte Anzeige beim zuständigen Regierungspräsidenten (Münster/Westf.)

                              Es erging eine saftige Strafe.

                              Es ging vor Gericht.

                              Es wurde der Prozeß verloren.

                              Es kostete so zwischen 4.000,00 – 5.000,00 EUR – wegen einer defekten Glühbirne und als Ausfluß eines vorangegangenen Disputs.

                              Das heißt also, daß NAZI-Recht so tief in unserer Administration bis hin zu den Gerichten verwurzelt ist, daß man sich nur noch wundern kann: Kadavergehorsam einer Art, wie sie Hitlers Machtergreifung erst ermöglichte.

                              Gruß hob




                              Zitat von Jürgen Wilhelm
                              Verstehe nicht,warum die Mehrheit hier hinter Floris Aussage stehen,obwohl sie nicht da waren und wissen wie es sich wirklich zugetragen hat.
                              Und wenn ein Fluggebiet vielleicht in Gefahr ist.....möcht ich die anderen Schreiber hier sehen,ob sie so was bei ihrem Berg so einfach hinnehmen würden
                              Hallo Jürgen,

                              es gibt immer noch zu viele dieser Türmer und Funktionsträger. Das zeigen die Reaktionen auf diesen Thread. Und damit neigt sich die Waage in Richtung dringend notwendige Mißbrauchsbekämpfung.

                              Im übrigen ist das hier keine Mehrheitsentsheidung. Hier geht es ums Prinzip, nämlich das der Freiheit und Demokratie. Fliegen ist eine Leidenschaft, gleichbedeutend mit Freiheit, Religion und anderen per Verfassung garantierten Grundrechten. Bei diesen verhandelt man nicht, sondern führt erfahrungsgemäß Krieg. Wer sich darüber wundert, hat nichts verstanden und die Freiheit, für die Generationen gekämpft haben und dafür gestorben sind, nicht verdient.

                              Gruß hob




                              Zitat von Pikachu
                              In dubio pro reo. Richtig.

                              Reus ist hier aber der Arno xxxxxxxxx, im weiteren der Vorstand des Vereins.

                              Es fand von vorneherein eine Vorverurteilung der Flugschule, später auch des Vereinsvorstands statt. Einseitig haben fast alle den Ausführungen Floris und HarryGattis geglaubt. Warum eigentlich?

                              Bei mir dreht sich so langsam jedenfalls das Bild...

                              (Kenne niemanden der Beteiligten, auch das Fluggelände nicht. Aber das Gefühl, daß hier nur die halbe Wahrheit verkauft wird, stellt sich bei mir immer mehr ein...)
                              Hallo Pikachu,

                              in diesem Falle eben nicht in dubio "torero". Der Vorrat an Vertrauensvorschuß ist aufgebraucht.

                              Gruß hob




                              Zitat von JHG
                              Vielleicht kann ein Jurist bzw. ein DHV Mitglied beim Rechtsbeistand des DHVs ja einmal klären was ein Verein als Geländehalter bzw. dessen Mitglieder eigentlich dürfen. Fragen die vor 2 Jahren genau so aufgeworfen worden sind. Antworten gibts bis jetzt leider keine. Dabei würde das aber sowohl den betroffenen Piloten als auch den Vereinen helfen einmal Klarheit über die Befugnisse zu haben.

                              Also zB.:

                              Darf der Geländehalter

                              - Startverbot verhängen ?
                              - Flugverbot verhängen
                              - Betretungsverbot verhängen ?
                              - Befristet oder unbefristet ?
                              - Unter welchen Voraussetzungen ?
                              - mich am Start hindern ?
                              - darf das jedes Vereinsmitglied oder nur speziell Befugte?
                              - Wie müsste sich derjenige ausweisen ?
                              - .... ?
                              Hallo JHG,

                              das sind die richtigen Fragen!

                              Ich wage zu bezweifeln, ob beim DHV juristisch überhaupt jemand in der Lage ist, die rechtlich einwandfreie Kausalkette, also die Rechtsgrundlagen mit Zuständigkeiten und Befugnissen bis hinunter nach Nordhelle auseinander zu klamüsern.

                              Wer hat auf dem Fluggelände das Sagen? – Boden und / oder Luft!

                              Was hat die Flugschule als Haupt-Einkommens-Träger zu bestimmen?

                              Welche Mitsprache hat der Gelände-Eigentümer in Bezug auf die reine fliegerische Tätigkeit des Einzelnen?

                              Wie weit reicht also der Widmungsakt?

                              Was begründet ein Starverbot? – und durch wen?

                              Wer bestimmt den Umfang bzw. die zeitliche Dauer?

                              Welche Strafbarkeiten sind bei Zuwiderhandlungen seitens des DHV regelbar und usus?

                              Wie weit gehen die Kompetenzen des DHV, in Sachen Strafbarkeit selbst negativ zu sanktionieren?

                              Wie werden Anzeigen beim DHV bearbeitet und ggfls. wohin weitergeleitet, welche die eigene Kompetenz überschreiten?

                              Gruß hob

                              Kommentar

                              • chpw
                                Registrierter Benutzer
                                • 25.09.2006
                                • 821
                                • Chris Werner
                                • Berlin - Steglitz

                                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                                Zitat von Micha0365
                                ... Vielleicht sind sie ja bei näherer Betrachtung tatsächlich ganz nett. ...
                                Sie sind ganz bestimmt sehr nett. War auch mal im Sauerland und habe nur einen einzigen Sauertopf kennengelernt. Kein sogenannter Silberrücken übrigens. Ist vielleicht auch so ein Lemmingeffekt, der sich die Leute hier um Kopf und Kragen schreiben lässt. Naja, was heißt "Kopf und Kragen" - es wird ja nur der eine oder ander Nick verbrannt. Schon interessant, wie dieser Thread zur Nummer 1 in der Disziplin Neuanmeldungen und Erstpostings wird.
                                Zitat von Micha0365
                                ... Jedenfalls hätten sie jetzt reichlich Gelegenheit das unter Beweis zu stellen ...
                                Och nö, wer möchte schon gerade dann nett sein, wenn er dazu genötigt wird? Im Gegenteil, so ein Gewitter wie dieses hier kann doch ganz reinigend sein. Später verträgt man sich und spricht noch mindestens 15 Jahre darüber, wie man sich dannemals zerfetzt hat.

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