AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Hallo zusammen,
kommt mal ein bißchen runter. Die Diskussion entgleitet ja völlig ins Nirwana. Ziemlich grenzwertig.
Ein paar Punkte muss ich noch loswerden:
1. Die Sache mit der Zulassung der Fluggelände hat uns ein Budesland aus dem Südwesten eingebrockt. Die Allgemeinverfügung wurde gekippt, weil man den Luftsport besonders genau regeln wollte. Der Gesetzgeber (Bund) musste daher die Zulassung für Gleitschirm- und Hängegleitergelände einführen. Glücklicherweise wurde dies dem DHV übertragen. Die Alternative wäre die Zulassung über die Luftämter gewesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir heute fast 1000 Fluggelände im Bestand hätten, wenn nicht der Pilotenverband DHV die Zulassung übernommen hätte.
2. Die Zulassung von Geländen hat einen absolut gewichtigen Vorteil. Die Rechtssicherheit auf einem Gelände auch dauerhaft starten zu können, wäre mit der Allgemeinverfügung nicht gegangen. Für die zugelassen Gelände haben wir praktisch Bestandsschutz. Wir sind also nicht geduldet, sondern haben das Recht zu starten.
3. Die luftrechtliche Zulassung ist bei einer Zulassung das geringste Problem. Knackpunkt ist fast immer der Naturschutz. Oder es sind Bedenkenträger, Jäger oder andere Interessensvertreter, die uns die Zulassung erschweren. In den Hanggeländen sind wir praktisch immer in FFH-, Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder Natura 2000 Gebieten. Daran hängen praktisch immer Verordnungen, in denen häufig das Fliegen entweder verboten ist oder allgemein eine Störung von Flora und Fauna nicht zulässig ist. Und jetzt komme ich wieder zum Anfang: Wenn wir rechtlich einwandfreie Geländezulassungen besitzen (die meisten sind übrigens unbefristet), dann können wir dauerhaft starten und unseren Flugsport ausüben und entwickeln. Da ist doch klar, dass die Geländehalter alles versuchen, diese Gelände zu erhalten. Die Realität sieht doch so aus: Die Vereine (Geländehalter) sind die Stütze für unseren Sport.
4. Es wäre der Idealzustand, wenn wir völlig frei Fliegen könnten und uns der Bauer am Landeplatz noch ein Gläschen Wein aus Dankbarkeit nach der Landung anbietet. Die Wirklichkeit sieht halt leider anders aus.
5. Der DHV tut alles, damit Gäste möglichst überall fliegen können. Wir können allerdings nur darauf hinwirken. Zwingen kann der DHV niemanden. Gäste sollten sich aber auch entsprechend als Gäste verhalten. An vielen Geländen ist zu beobachten, dass (zum Glück aber eher selten) sogar versucht wird die Startgebühren für den Unterhalt des Geländes zu umgehen.
6. Der DHV setzt sich mit allen Mitteln für möglichst liberale Regelungen ein. Beispiel Luftraum: Schaut Euch mal um, wie es in anderen Ländern aussieht. Da sieht es in Deutschland super aus. Wir können trotz eines der weltweit dichtesten Lufträume legal den Luftraum E (in der Regel bis FL 100, also ca. 10.000 ft MSL) voll nutzen und das ohne Transponderpflicht. Die Betonung liegt auf LEGAL. Das hat der DHV erreicht. Das ist die Realität.
7. Flugverbote in Geländen: Um es mal gerade zu rücken: Das ist die absolute Ausnahme. Am Wallberg beispielsweise wurde in den letzten 4 Jahren gerade mal ein Flugverbot (wegen Behinderung eines Rettungseinsatzes) verhängt. Und das bei ca. 40.000 Flugbewegungen in diesem Zeitraum.
8. Wir haben im Fall Flori vermittelt. Nach der abgelaufenen Diskussion im Forum, kann ich mir ein aufeinander zugehen ehrlich gesagt nicht vorstellen. Da ist das Porzellan wohl endgültig zerbrochen. Der GSC Nordhelle erhält seit Jahren das Fluggelände, auch für Gäste zugunsten des Luftsports. Vorliegend wurde dem Piloten das Angebot gemacht, nach einer Pause ein Gespräch zu suchen (hatten wir angeregt).
9. Warum ich mich erst nach 6 Tagen im Forum zu Wort melde? Ganz einfach: Ich war für Euch in Sachen Fluggelände und Luftraum unterwegs (Freiburg, Frankfurt, Stuttgart) und sitze heute (Freitag nach 18.30 Uhr) immer noch im Büro um Dinge auf den Weg zu bringen.
Ich betrachte die Diskussion damit als beendet.
Schöne Flüge
Björn Klaassen
DHV Flugbetrieb
Hallo zusammen,
kommt mal ein bißchen runter. Die Diskussion entgleitet ja völlig ins Nirwana. Ziemlich grenzwertig.
Ein paar Punkte muss ich noch loswerden:
1. Die Sache mit der Zulassung der Fluggelände hat uns ein Budesland aus dem Südwesten eingebrockt. Die Allgemeinverfügung wurde gekippt, weil man den Luftsport besonders genau regeln wollte. Der Gesetzgeber (Bund) musste daher die Zulassung für Gleitschirm- und Hängegleitergelände einführen. Glücklicherweise wurde dies dem DHV übertragen. Die Alternative wäre die Zulassung über die Luftämter gewesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir heute fast 1000 Fluggelände im Bestand hätten, wenn nicht der Pilotenverband DHV die Zulassung übernommen hätte.
2. Die Zulassung von Geländen hat einen absolut gewichtigen Vorteil. Die Rechtssicherheit auf einem Gelände auch dauerhaft starten zu können, wäre mit der Allgemeinverfügung nicht gegangen. Für die zugelassen Gelände haben wir praktisch Bestandsschutz. Wir sind also nicht geduldet, sondern haben das Recht zu starten.
3. Die luftrechtliche Zulassung ist bei einer Zulassung das geringste Problem. Knackpunkt ist fast immer der Naturschutz. Oder es sind Bedenkenträger, Jäger oder andere Interessensvertreter, die uns die Zulassung erschweren. In den Hanggeländen sind wir praktisch immer in FFH-, Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder Natura 2000 Gebieten. Daran hängen praktisch immer Verordnungen, in denen häufig das Fliegen entweder verboten ist oder allgemein eine Störung von Flora und Fauna nicht zulässig ist. Und jetzt komme ich wieder zum Anfang: Wenn wir rechtlich einwandfreie Geländezulassungen besitzen (die meisten sind übrigens unbefristet), dann können wir dauerhaft starten und unseren Flugsport ausüben und entwickeln. Da ist doch klar, dass die Geländehalter alles versuchen, diese Gelände zu erhalten. Die Realität sieht doch so aus: Die Vereine (Geländehalter) sind die Stütze für unseren Sport.
4. Es wäre der Idealzustand, wenn wir völlig frei Fliegen könnten und uns der Bauer am Landeplatz noch ein Gläschen Wein aus Dankbarkeit nach der Landung anbietet. Die Wirklichkeit sieht halt leider anders aus.
5. Der DHV tut alles, damit Gäste möglichst überall fliegen können. Wir können allerdings nur darauf hinwirken. Zwingen kann der DHV niemanden. Gäste sollten sich aber auch entsprechend als Gäste verhalten. An vielen Geländen ist zu beobachten, dass (zum Glück aber eher selten) sogar versucht wird die Startgebühren für den Unterhalt des Geländes zu umgehen.
6. Der DHV setzt sich mit allen Mitteln für möglichst liberale Regelungen ein. Beispiel Luftraum: Schaut Euch mal um, wie es in anderen Ländern aussieht. Da sieht es in Deutschland super aus. Wir können trotz eines der weltweit dichtesten Lufträume legal den Luftraum E (in der Regel bis FL 100, also ca. 10.000 ft MSL) voll nutzen und das ohne Transponderpflicht. Die Betonung liegt auf LEGAL. Das hat der DHV erreicht. Das ist die Realität.
7. Flugverbote in Geländen: Um es mal gerade zu rücken: Das ist die absolute Ausnahme. Am Wallberg beispielsweise wurde in den letzten 4 Jahren gerade mal ein Flugverbot (wegen Behinderung eines Rettungseinsatzes) verhängt. Und das bei ca. 40.000 Flugbewegungen in diesem Zeitraum.
8. Wir haben im Fall Flori vermittelt. Nach der abgelaufenen Diskussion im Forum, kann ich mir ein aufeinander zugehen ehrlich gesagt nicht vorstellen. Da ist das Porzellan wohl endgültig zerbrochen. Der GSC Nordhelle erhält seit Jahren das Fluggelände, auch für Gäste zugunsten des Luftsports. Vorliegend wurde dem Piloten das Angebot gemacht, nach einer Pause ein Gespräch zu suchen (hatten wir angeregt).
9. Warum ich mich erst nach 6 Tagen im Forum zu Wort melde? Ganz einfach: Ich war für Euch in Sachen Fluggelände und Luftraum unterwegs (Freiburg, Frankfurt, Stuttgart) und sitze heute (Freitag nach 18.30 Uhr) immer noch im Büro um Dinge auf den Weg zu bringen.
Ich betrachte die Diskussion damit als beendet.
Schöne Flüge
Björn Klaassen
DHV Flugbetrieb
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