Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
@Claus
Danke Claus für den Tip.
So werde ich es in meinem Fall jetzt auch tun.
Erste Anzeige vom Verein wegen Hausfriedensbruch hab ich schon und muss am 28.10. zur Polizei als Beschuldigter.
Werde die Sache jetzt durchziehen.
Mein Rücken ist bestimmt breiter als der von Florian.
Ich zolle Respekt dem Florian.
Gruß Stephan
da die Polizei von dieser Wirrwarr-Materie des bekloppten "Gesetzgebers" mit Sicherheit keine Ahnung hat - sonst würden die nämlich auch so vorzeitig wie die Lehrer in den Ruhestand gehen müssen, solltest Du darauf achten, daß dort Deine eigenen Formulierungen stehen und nicht das, was Dir in den Mund gelegt wurde, weil der Beamte es so nicht besser formulieren konnte. Du bist nicht für diese im fliegerischen Umfeld grassierenden Kompetenz-Überschneidungen verantwortlich!
Außerdem steht Dir das Recht zu, während des Durchlesens dieser Niederschrift handschriftliche Notizen darauf zu hinterlassen, so etwa "geändert: Datum, Unterschrift" oder Korrektur lesen vor endgültigem PC-Ausdruck.
Darüberhinaus kannst Du nach Hinterlassen Deiner Personalien auch um richterliche Vernehmung bitten. Dem muß stattgegeben werden.
Gruß hobKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
da ist doch etwas grundsätzliches falsch, wenn Privatleute quasi das Monopol für ein Fluggebiet bekommen und in Gutsherrenart, schalten und walten können wie sie wollen.
Da ist genauso wie wenn Straßen zur Pacht vergeben werden, und der Pachtinhaben entscheiden kann, ob ich seine Straße benutzen kann oder nicht.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Wegen Hausfriedensbruch angezeigt...zum Kadi???
Welches " Verbrechen" hast du begangen um überhaupt in den Genuss eines Hausverbot´s zu kommen Stephan?
Hast etwa mit Fluggebietaufseher`s Tochter geschlafen?
Ich hab´s ja schon gepostet, diese Sportart hat ihren Zenit wohl wirklich schon überschritten!
So wie es aussieht sollte man sich Gedanken machen dieses Hobby wohl langsam auslaufen zu lassen, also keinen Heller mehr zu investieren.Zuletzt geändert von BudSpencer; 24.10.2009, 16:29.Kommentar
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Gruß
Ralf
www.dhv-mitgliederinitiative.de
Wenn Du ein Problem hast, versuche es zu lösen. Wenn Du es nicht lösen kannst, dann mache kein Problem daraus.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Zitat von BudSpencerHabe bereits bei zwei meiner Hobby´s erst die markttechnische Sättigung, dann die Überregulierung und letztendlich das verlieren des Interesses miterleben dürfen!!!
Betreibe diese deswegen nur noch im fernen Ausland, dort wo man noch so manche Freiheit hat.
So wie ich das bei der Fliegerei sehe, stehen wir gerade am Anfang der Überregulierung aufgrund zu vieler Flieger...
Dachte wirklich dass es hier etwas länger dauern würde.
Ich fliege nun schon 20 jahre und habe immer noch spass.....Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Schade, dass ich nicht dabei war.
Wenn ich ein Verfolgter vom Führer wäre, hätte ich Berlin angegriffen.
Wenn ich Gesetze nicht leiden könnte, hätte ich geklagt, um das Verfassungsgericht zu verbieten.
Wenn ich bei klarem Verstand wäre, hätte ich hier gar nicht angefangen, mitzuposten.
Eigentlich gut, dass ich nicht dabei war.
Da streiten bekennende Nichttrolle über etwas, wovon sie keinerlei Fakten haben. Wenn man gar nichts Sicheres weiß aber davon ne Menge läßt es sich trefflich streiten.
Das war schon früher so.
Man schrieb das Jahr 325. In der kleinen Stadt Nicäa (heute İznik, Türkei) bei Konstantinopel (heute Istanbul) fand ein Konzil statt. Es ging wie hier in diesem Forum um eine sehr wichtige ernste Frage: Ist Gott zweigeteilt oder dreigeteilt?
Dieser Streit war in Alexandria ausgebrochenen.
Die Anhänger des Arianismus vertraten die Auffassung, der Gott wäre nur zweigeteilt in Vater und Sohn.
Leider verloren sie Arianer und seit dieser Zeit gibt es den Dreieinigen Gott inklusive des Heiligen Geistes.
Wie kam es zu diesem Ergebnis?
Zu Beginn brachten viele Bischöfe Eingaben über private Streitigkeiten vor den Kaiser, der alle diese Papiere verbrennen ließ, ohne über sie zu reden, und die Teilnehmer zu Versöhnung und Harmonie ermahnte.
Ähnlich wie in diesem Thread!!!
Und da reden einige Neugeborene davon, daß sie anders wären wie unsere Generation. Ja vielleicht noch viel, viel älter.
Verbrennen wäre genau der richtige Lösungsvorschlag.
Wie kam es, daß die Trinitarier siegten? Ganz einfach, sie hatten längere Knüppel.
Ok Jungs, völlig neuer Antrag:
Ich stifte 'ne Kiste Landebier unter folgenden Voraussetzungen:
1.) Flori darf ab der nächsten Nordwindlage an der Nordhelle flugverbotsfrei fliegen.
2.) Weder Arno, noch sonst ein Nordhelleflieger mobbt andere wegen fascher Schirmmarke oder Werbung - auch wenn's ne Konkurrenzflugschule ist.
3.) Flori verspricht lieb zu fliegen, sich an Ausweichregeln zu halten und andere Flieger nicht zu bedrängen.
4.) Es wird ein Foto gemacht mit Arno, Flori und einem Vereinsvorstand, auf dem alle glaubhaft glücklich aussehen.
Ist das nicht mal ein Anreiz über Schatten zu springen und Größe zu zeigen?
Macht noch wer mit? Vielleicht kriegen wir's ja hin eine Nordhellefliegerversöhnungsparty zu sponsoren.
Phil
Deshalb mein Vorschlag:
Die Streitparteien ( Der Flori und der Fluglehrer) treffen sich zu einem öffentlichen Duell an der Nordhelle. Wahl der Waffen wird vom DHV, dem Beauftragten der Beauftragten entschieden. Mein Vorschlag wäre Kendo. Derjenige, welcher am Schluß des Kampfes noch fliegen kann hat gewonnen. Der Langhaarrocker, die Waidlerin und das Blonde Flugstück sind einerseits Schiedsrichter und andererseits für das leibliche Wohl der Zuschauer verantwortlich.
Ich komme als Leitender Notarzt mit einem Packen Leichenscheine dazu.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
hm, mir fällt auf das in diesem Forum keiner die richtige Definition von Trollen kennt.
Ein Troll ist wer nicht..ach ich poste den Wikieintrag.
In einem Internet-Medium wird ein Autor als Troll bezeichnet, dessen Beitrag nicht zu dem Thema beiträgt, sondern der vor allem das Ziel hat, weitere Reaktionen hervorzurufen, ohne am eigentlichen Thema interessiert zu sein.
In diesem Forum wird der Trollvorwurf immer dann verwendet, wenn man anderer Meinung ist oder wenn einige Beiträge für einen zu aggresiv ist..oder schlichtweg man einen anderen Humor hat.
Ich empfehle das Heiseforum...Rubrik Linux..da lernt man was Trolle sind.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
hoi florian!
warum nennst du nicht Roß und Reiter ?
zu vermuten,wer der FL "wahrscheinlich" war, reicht hier wohl nicht aus!
Das Aussprechen eines Flugverbots halte ich für schlicht rechtswidrig, solang nicht gegen rechtl Regelungen verstoßen wurde, was auch die FBO darstellt.
Solange du dir diesbezüglich nichts zu Schulden kommen hast lassen, kann dir keiner das Fliegen dort verbieten, und du solltest dir es auch nicht verbieten lassen.
Geh weiter dort fliegen, immer schön regelkonform mit Tagesmitgliedschaft und Schirm-am-richtigen-Platz-zusammenpacken (LOL) usw. und laß dir den Spaß am Fliegen nicht versauen. Wenn der FL dich anzeigt, muß er dir beweisen können, daß du gegen objektive Regeln verstoßen hast! Das Gesicht des Richters würde ich gern sehen, wenn er erfährt, daß der Grund der Anzeige lediglich die Werbung einer Konkurrenz-FS in deinem Schirm ist!
Das Verhalten des Fluglehrers ist, sofern deine Ausführungen zutreffend sind, infam.
Der FL sei aufgefordert, seine Sicht der Dinge hier zu verbreiten. Ein Statment ist überfällig und eine Entschuldigung bei dir, Florian, wohl unumgänglich. Ich hoffe, daß dem Kollegen die Courage dazu nicht fehlt.
viel Spaß beim fliegen weiterhin, Florian!
lgr talmittenfliegerKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Ok Jungs, völlig neuer Antrag:
Ich stifte 'ne Kiste Landebier unter folgenden Voraussetzungen:
1.) Flori darf ab der nächsten Nordwindlage an der Nordhelle flugverbotsfrei fliegen.
2.) Weder Arno, noch sonst ein Nordhelleflieger mobbt andere wegen fascher Schirmmarke oder Werbung - auch wenn's ne Konkurrenzflugschule ist.
3.) Flori verspricht lieb zu fliegen, sich an Ausweichregeln zu halten und andere Flieger nicht zu bedrängen.
4.) Es wird ein Foto gemacht mit Arno, Flori und einem Vereinsvorstand, auf dem alle glaubhaft glücklich aussehen.
Ist das nicht mal ein Anreiz über Schatten zu springen und Größe zu zeigen?
Macht noch wer mit? Vielleicht kriegen wir's ja hin eine Nordhellefliegerversöhnungsparty zu sponsoren.
Phil
schön wärs wenns schön wird
AnkeKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Danke an Michael für die Bratwürstchen.
Ich nehme dann erst mal Bratwürstchen mit nem Glas Bier, und nachher würd ich dann auch noch einen Schluck Rotwein nehmen. Dazu passen aber besser ein paar leckere Schnitzelchen vom Jogi, die würde ich dann organisieren.
Aber dass mir keiner vorm Fliegen säuft, sonst muss ich Euch Startverbot erteilen, nur für den einen Tag natürlich erst mal. Dafür bring ich dann aber morgens Brötchen mit, damit ihr mir nicht zu böse seid.
Bis neulich
Stefan--
http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)
Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epubKommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Hallo Stephan,
da die Polizei von dieser Wirrwarr-Materie des bekloppten "Gesetzgebers" mit Sicherheit keine Ahnung hat - sonst würden die nämlich auch so vorzeitig wie die Lehrer in den Ruhestand gehen müssen, solltest Du darauf achten, daß dort Deine eigenen Formulierungen stehen und nicht das, was Dir in den Mund gelegt wurde, weil der Beamte es so nicht besser formulieren konnte. Du bist nicht für diese im fliegerischen Umfeld grassierenden Kompetenz-Überschneidungen verantwortlich!
Außerdem steht Dir das Recht zu, während des Durchlesens dieser Niederschrift handschriftliche Notizen darauf zu hinterlassen, so etwa "geändert: Datum, Unterschrift" oder Korrektur lesen vor endgültigem PC-Ausdruck.
Darüberhinaus kannst Du nach Hinterlassen Deiner Personalien auch um richterliche Vernehmung bitten. Dem muß stattgegeben werden.
Gruß hob
bei einem Mitstreiter (ebenfalls Hausverbot) hat die Staatanwaltschaft schon abgewunken.
Zitat: Anfang
Sehr geehrte Herr ......,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 09.10.2009 folgende Entscheidung getroffen:
Das Verfahren wird gemäß § 153 Abs.1 StPO eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Schmidt
Staatsanwältin
Zitat: Ende
Also kommt es so auch zu keiner Klärung.
Deshalb ist dein Rat einer richterlichen Vernehmung eine Überlegung wert.
Um eine richterliche Klärung zu erreichen habe ich nach über einem Jahr der Einhaltung des Hausverbotes bewusst dieses Gelände betreten um mich mit Frau, fliegenden Sohn, Enkel und Freunden des Lebens zu freuen.
Ja bis die Polizei eintraf.
"Anzeige Hausfriedensbruch"
Das Gelände ist nicht eingefriedet und Eigentümer ist die Gemeinde mit kostenloser Verpachtung an den Verein.
Somit meiner Meinung nach kein Hausfriedensbruch!
Man wird sehen.
Mehr möchte ich jetzt nicht dazu schreiben.
Ihr wisst ja "schwebendes Verfahren"
Gruß StephanSatzzeichen können Leben retten:
Wir essen jetzt Opa!Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Conzelmann
Da streiten bekennende Nichttrolle über etwas, wovon sie keinerlei Fakten haben. Wenn man gar nichts sicheres weiss aber davon ne Menge lässt es sich trefflich streiten.
Danach hat Flori ein bis jetzt reichendes Flugverbot erhalten.
Nun lesen wir mal:
VERFAHRENSWEISE FÜR LUFTAUFSICHT
1. Der Luftaufsicht des DHV unterliegen alle Fluggelände, die ausschließlich dem Betrieb von Hängegleitern und Gleitsegeln dienen, unabhängig von der Rechtsgrundlage für die Nutzung…...
7. Wenn eine Anordnung längerfristig erforderlich ist, hat der Beauftragte dies unverzüglich der DHV-Geschäftstelle anzuzeigen, die dann die weiter erforderlichen Maßnahmen trifft. Dies gilt auch für Zweifelsfälle, für dringende Fälle, wenn weder der örtliche noch der überörtliche Beauftrage erreichbar ist, sowie für schwere oder wiederholte Fälle der Nichtbeachtung einer Anordnung.
Jeder sieht, dass auch in Zweifelsfällen (liegt hier offensichtlich vor)
die DHV-Geschäftsstelle dann die weiter erforderlichen Maßnahmen trifft.
Also nicht eine andere Stelle, (wie z.B. der Verein).
Karl Slezak
Arno hat dann nochmal nachgelegt und einen Fall geschildert, wo Florian, trotz Flugverbot an der Nordhelle geflogen war und einem anderen Piloten so nahe gekommen war, dass dieser es mit der Angst zu tun bekommen hat und seinen Flug sofort abgebrochen hat.
Aber die „Gefahr“ ist sowieso vorüber.
Karl Slezak
DHV Ende der letzen Woche traf ein Schreiben des Vereinsvorstandes an Florian, CC an den DHV ein. Hier wird ein Flugverbot ausgesprochen, mit o.g. Begründung, gleichzeitig aber die Aufhebung des Flugverbotes im Frühjahr, nach einem klärenden Gespräch, in Aussicht gestellt.
Soviel zu den mir bekannten Fakten.
das Flugverbot aufzuheben.
Es sei denn eine von Flori ausgehende Gefahr dauert an.
Aber das sieht wohl keiner,
denn wenn ein einmaliger „ Near Miss“ ein andauerndes Flugverbot nach sich ziehen würde, brauchen wir bald keine Fluggelände mehr.
Björn Klaassen
DHV Flugbetrieb
Eine Maßnahme der Luftaufsicht muss natürlich verhältnismäßig sein.
Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Oje Cacao, kleines durcheinander!
Dieses Zitat welches du mir beanstandest ist nicht von mir!
Ich nahm dieses Zitat aus einem post von conzelmann heraus, jenes post indem er die Geschichte mit den "türkischen Glaubensfragen" erzählt.
Muss mal lernen wie das mit dem Grauschattieren geht
Ich war von Anfang an immer, und immer noch zu 100% auf der Seite flori´s!!!
Auch wenn ich versuche die Gegenseite zu verstehen.Kommentar
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AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Zitat von ConzelmannLieber Lehrer Skade!
Es ging um bekennende Nichttrolle.
Den thread mit den Trollen hatten wir schon einige Male. Und der Troll Nr.1 hat sich ja auch vertrollt.
Schau mal in Wiki nach bei Nichttroll und poste mal den Eintrag.
Danke
Nichttrolle gibt es im Slang nicht, deswegen hat mein Gehirn wohl das "Nicht" nicht gelesenKommentar
Kommentar