AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Hallo Zusammen!
Damit dieses Thema nun zum Abschluss kommt, weise ich auf das mir vorliegende Ergebnis hin was wir alle zu akzeptieren haben und dies nun auch sollten
Hier ein Auszug aus dem lezten Schreiben des DHV
Beurteilung DHV:
Aufgrund der gegensätzlichen Aussagen können wir nicht beurteilen, ob das ausgesprochene Flugverbot der Luftaufsicht (Startleiter) gerechtfertigt war. Dennoch ist der Anordnung einer Luftaufsicht Folge zu leisten. Das Aussprechen eines Startverbotes ist möglich. Die Örtliche Luftaufsicht ist durch den DHV beauftragt und ernannt. Es ist Aufgabe der Luftaufsicht, bei Gefahr Maßnahmen zu ergreifen.
Der Verein als Geländehalter hat Florian zudem ein Startverbot erteilt. Dies kann ein Geländehalter aussprechen, als Nutzungsberechtigter der Grundstücke und als Inhaber der luftrechtlichen Erlaubnis. Ein Geländehalter ist nicht verpflichtet, Gäste fliegen zu lassen. Dennoch ermöglicht der GSC Nordhelle Gästen den Flugbetrieb mit Auflagen. Selbst wenn das Flugverbot durch den Beauftragten für Luftaufsicht nicht gerechtfertigt gewesen wäre, besteht seitens des Vereins ein Flugverbot. Der DHV kann das Flugverbot nicht aufheben.
Der DHV hatte versucht zwischen Florian und dem GSC zu vermitteln. Nachdem das Thema im Forum wochenlang zerredet wurde (Verein wurde stark angegriffen) und nach dem vorfall im Winter ( Florian hatte einem Freund seinen schirm gegeben und der ist an dem nordhellengelände damit geflogen) ist das verhältnis seitens des GSC zerrüttet, dass ein Gespräch und eine erneute Flugmöglichkeit als gast derzeit nicht möglich ist.
So die Fakten.
werde es nun so hinnehmen müssen und gut ist . Flugverbot bezeichne ich jedoch als Startverbot in diesem Bereich. Das überfliegen jedoch sollte wohl erlaubt sein...
Vielen dank für eure Anteilnahme zu diesem Thema und ich wünsche euch allen noch viele Schöne Flugstunden!
Mit freundlichen grüßen
Florian
Hallo Zusammen!
Damit dieses Thema nun zum Abschluss kommt, weise ich auf das mir vorliegende Ergebnis hin was wir alle zu akzeptieren haben und dies nun auch sollten
Hier ein Auszug aus dem lezten Schreiben des DHV
Beurteilung DHV:
Aufgrund der gegensätzlichen Aussagen können wir nicht beurteilen, ob das ausgesprochene Flugverbot der Luftaufsicht (Startleiter) gerechtfertigt war. Dennoch ist der Anordnung einer Luftaufsicht Folge zu leisten. Das Aussprechen eines Startverbotes ist möglich. Die Örtliche Luftaufsicht ist durch den DHV beauftragt und ernannt. Es ist Aufgabe der Luftaufsicht, bei Gefahr Maßnahmen zu ergreifen.
Der Verein als Geländehalter hat Florian zudem ein Startverbot erteilt. Dies kann ein Geländehalter aussprechen, als Nutzungsberechtigter der Grundstücke und als Inhaber der luftrechtlichen Erlaubnis. Ein Geländehalter ist nicht verpflichtet, Gäste fliegen zu lassen. Dennoch ermöglicht der GSC Nordhelle Gästen den Flugbetrieb mit Auflagen. Selbst wenn das Flugverbot durch den Beauftragten für Luftaufsicht nicht gerechtfertigt gewesen wäre, besteht seitens des Vereins ein Flugverbot. Der DHV kann das Flugverbot nicht aufheben.
Der DHV hatte versucht zwischen Florian und dem GSC zu vermitteln. Nachdem das Thema im Forum wochenlang zerredet wurde (Verein wurde stark angegriffen) und nach dem vorfall im Winter ( Florian hatte einem Freund seinen schirm gegeben und der ist an dem nordhellengelände damit geflogen) ist das verhältnis seitens des GSC zerrüttet, dass ein Gespräch und eine erneute Flugmöglichkeit als gast derzeit nicht möglich ist.
So die Fakten.
werde es nun so hinnehmen müssen und gut ist . Flugverbot bezeichne ich jedoch als Startverbot in diesem Bereich. Das überfliegen jedoch sollte wohl erlaubt sein...
Vielen dank für eure Anteilnahme zu diesem Thema und ich wünsche euch allen noch viele Schöne Flugstunden!
Mit freundlichen grüßen
Florian
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