Gebühren und Gastflugregelungen in verschiedenen Fluggeländen Europas
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AW: Gebühren und Gastflugregelungen in verschiedenen Fluggeländen Europas
Michel: Erhält der Eigentümer des Geändes für die Nutzung als Fluggelände im irgendjemanden (FFVL oder Club) eine Entschädigung ? Oder hat er die Nutzung gewissermassen kostenlos zu dulden ? Wer ist in der Regel der Eigentümer des Geländes - Gemeinde/Staat oder ein privater Bauer ?
es gibt verschiedene Varianten :
- Eigentümer = Gemeinde, Region, Staat,... :
schriftliche Vereinbarung, meistens kostenlos sonst symbolischer Betrag, Zugang frei für alle
- Eigentümer = privat :
schriftliche Vereinbarung und entweder kleiner Pauschalbeitrag, oder kostenlos, oder ein Essen und ein paar Flaschen Wein
Zu 95% sind es die Klubs die sich drum kümmern, die dann Subventionen von FFVL oder von anderen (Sportministerium, Region,...) bekommen können.
Die übrigen 5% : es können auch Flugschulen sein die sich drum kümmern.
(95-5 grob geschätzt )
Auf jeden Fall Zugang frei für alle.
Und sonst noch habe ich exotische Fälle mitbekommen, vor allem in der tiefen Pampa :
- mündliche Vereinbarung mit dem Bauer
- kleine Gemeinde die alles mögliche zahlt da es am Sonntag ein paar Touris für das einzige Restaurant in einem Kreis von vielen Kilometern ziehen könnteZuletzt geändert von Meyer Michel; 30.10.2009, 08:34.Kommentar
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AW: Gebühren und Gastflugregelungen in verschiedenen Fluggeländen Europas
...Werden die Gelände in der Schweiz üblicherweise von den Clubs gepachtet ? Wohin fliessen die Gebühren, insofern welche erhoben werden ?....
Üblicherweise bekommt der Eigentümer (Landwirt) etwas Geld und der schaut dann dafür, dass der Lande-/Startplatz (oder ein Tel davon) brauchbar ist und man nicht im meter hohen Gras versinkt. Wichtig ist halt, dass sich der Verein eben bei den Eigentümern und den Gemeinden stark macht, dass geflogen werden darf.
(Ein gutes Beispiel dass schon länger zu reden gibt: http://archiv.rz-online.ch/news2005/...3mar/index.htm)
Klubs können wie erwähnt keine Papiere kontrollieren (und wollen das sicher auch nicht). Allgemein haben Sie wohl keine Hoheit über ein Gebiet. Ich denke slebst wenn ein Pilot die alfälligen Gebühren nicht zahlen will, könne die Klubs nicht viel tun?
Ich habe aber auch noch nie von solchen Problemen gehört. Wir machen das ja alle zur Freude, und so sollten wir uns auch benehmenKommentar
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AW: Gebühren und Gastflugregelungen in verschiedenen Fluggeländen Europas
Was mir gegen den Strich geht sind solche 'elitäre' Gebietsregelungen, wo zum Beispiel nur Clubmitglieder fliegen dürfen etc. In sochen Fällen kümmere ich mich wenig darum und fliege trotzdem...Zum Glück haben wir hier in der CH nur ganz wenige solche Fälle... konkret kenne ich nur ein Gebiet (Laubberg).
(*) Ist mir natürlich auch schon vorgekommen, dass ich es vergessen habe oder keine Münzen hatte um die Kasse zu füttern, dann hole ich das üblicherweise beim nächsten Mal nach.Kommentar
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In D-Land werden die meisten Gelände vom lokalen Club gepachtet, zugelassen und gepflegt. Die Clubs tragen auch die Verantwortung für die Gelände.
Was eher bedeutet, das die Bauern, der Naturschutz, die Jäger und die Gemeinde den Verein für alle Vorkommnisse auf dem Gelände verantworlich macht und zur Rechenschaft zieht.
Vom DHV werden die Gelände meistens nicht bezuschusst, werden also nicht von der Allgemeinheit der DHV Mitglieder mitfinanziert.
Selbst die Zulassungsgebühren bei der Gemeinde usw. müssen selbst bezahlt werden.
Ich persönlich halte die, von vielen gelebte Konsumhaltung für äusserst kontraproduktiv. Niemand hält gerne jemandem den Steigbügel ohne eine Gegenleistung zu bekommen.
Geiz ist Geil ist hier der falsche Ansatz. Mitmachen, helfen und Verantwortung übernehmen ist das, was Gelände sichert und Neue möglich macht.
Vereine, die keine Probleme mit Gastfliegern hatten, werden Gäste auch immer problemlos fliegen lassen.
Wenn das Heuscheckentum einfällt, dann wird es meistens ernst.
Gibt es doch einige große Vereine in D-Land die keine Gelände halten und nur auf Gastflieger machen. Ich habe dafür wenig Verständnis und bin der Meinung, wer kein eigenes Gelände zur Verfügung stellen kann, kann als Gast in anderen Geländen auch keine Ansprüche stellen.
HGKommentar
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AW: Gebühren und Gastflugregelungen in verschiedenen Fluggeländen Europas
hast du dir schon mal überlegt, dass es in Deutschland Vereine gibt, die kein Gelände halten können? (ok, man könnte halt immer so 1,5 h zum Gelände fahren müssen).... warum den Mitgliedern nun hier wieder gleich Schmarotzertum unterstellen?
und warum ist das nur in D so ein gegenrechnen? In Italien, Österreich, Schweiz, wo ich zum größten Teil fliege, trifft man diese Meinung nicht. Deiner Meinung nach dürfte man dort dann ja gar nicht fliegen, da hier auch ein Ungleichgewicht herrscht
was das nun mit Geiz ist Geil und Konsumhaltung zu tun hat, erschliesst sich mir auch nicht. Ich glaube nicht, dass in jedem Geländehaltenden Verein 100 % zum Arbeiten kommen.
Das ich mich als Gast auch als solcher aufführe ist selbstverständlich.
ciao
woodstock__________________________
jedes Ding hat drei Seiten:
eine die du nicht siehst, eine die ich nicht sehe und eine die wir beide nicht sehenKommentar
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AW: Gebühren und Gastflugregelungen in verschiedenen Fluggeländen Europas
das ist genau das, was ich etwas weiter oben meinte...
@ hangglider: Als ich z.B. das Gleitschirmfliegen angefangen habe, hat mir niemand gesagt, dass ans grosse freie Fliegen die Bedingung geknüpft ist, gefälligst erstmal ein Gelände vorzuhalten. Vielleicht sollte das der DHV mal in seine Werbebotschaft einbauen, damit ein jeder weiss, auf was er sich da einlässt.
Bin auch in zwei Vereinen ( mit Gelände ), käme aber nicht auf solche Schlüsse wie Du.
Wenn es um Gastfluggebühren geht, kann ich ja den Kuhhandel nachvollziehen.
Aber generell...?Zuletzt geändert von El Zorro; 03.11.2009, 15:48.Kommentar
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AW: Gebühren und Gastflugregelungen in verschiedenen Fluggeländen Europas
Das Problem liegt darin, das in Ö und CH nur der Grundstückseigentümer zustimmen muss und man kann starten.
In D-Land ist solch eine Regelung seinerzeit von der Politik in BaWü gekippt worden. Wir hatten schon mal die sogenannte Allgemeinverfügung(=wie die Ö-Regelung).
Seither müssen alle Gelände luftrechtlich zugelassen werden. So eine Zulassung bedingt aber einen Verantwortlichen bzw. Halter vor Ort.
Das ist Rechtslage in Deutschland und wurde von keinem der Geländehalter erfunden.
Den Aufwand einer Geländezulassung zu erbringen ist echte Arbeit.
Die Gelände dann gegen die Einwürfe von allen Seiten zu erhalten weitere Arbeit.
Daher ist es m. A. nach auch normal das man diese Arbeit, wenn man sie nicht selber Tun will, abgelten muß.
HGKommentar
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AW: Gebühren und Gastflugregelungen in verschiedenen Fluggeländen Europas
Ich kenne Gelände im Ausland, wo auch um einen Zuschuss gebeten wird. Ohne "muss"! Dort wird es einem z.B. nahegelegt. Das funktioniert auch, ist irgendwie höflicher, bedingt aber die dringende Einsicht, dass das Gelände auch überlebt, wenn der eine oder andere eben auch mal nicht zahlt. Wenn das jemand öfter macht wird er auf Dauer ein blödes Gefühl haben oder schräg angeguckt. Sollte er ohnehin nur einmalig auftauchen ist es doch auch so was von egal.
Und es ist keinesfalls so, dass in anderen Ländern keine Arbeit an den Geländen anfällt bzw. auch Betriebskosten entstehen. Das hat dann mit der Zulassung aber wieder weniger zu tun.
So rum kann man es doch auch mal betrachten und nicht immer nur die Erwartungshaltung der "Demut vor dem geländehaltenden Verein" an den Tag legen!
Vor Leuten, die Gelände-Arbeit machen, sich kümmern und ohne Erwartungshaltung stolz darauf sein können, habe ich den allergrössten Respekt!
Gruß
BerndKommentar
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Hallo Hartmut,
am Hahnenkamm in Reutte wird Landegebühr kassiert. Ich meine das waren 3 Euro.
Gruß
Ach ja, dreimal dürft Ihr raten, wo mein Profilbild aufgenommen wurde :-))Kommentar
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Jajaja dann pass mal obacht !
Fliegen kann starke Kopfschmerzen verursachen.
Die eigentlich fast nur noch in Deutschland vorkommende Spezies der antiquirten Regelungen, Vorschriften und Gesetze warten nur darauf von vernünftigen Menschen der Zeit angepasst zu werden.
Es sind nicht nur die Fliegersleut die da unten durch müssen, man sieht und hört es auch immer wieder wenn an Gerichten Recht gesprochen wird. Abzocker und andere Gauner werden geschont, während dem Geschädigten der Spiegel vorgehalten wird oder denkt daran an all den üppigen Nachbarstreit der in Deutschland blüht und niemand findet eine Handhabe dies abzustellen.
Eigentlich Wunschdenken solange niemand auf die Hinterbeine steht, jeder ist sich selbst der Nächste.
Nur Fliegen ist schöner !
PS: Habt ihr den Flori schon vergesse der wegen einer falschen Reklame auf dem Schirm das Gelände nicht mehr betreten darf ?Zuletzt geändert von Pedro; 26.03.2012, 12:13.Kommentar
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