Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

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  • reinhard may

    #16
    AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

    Hallo
    Auch wenn die alten Vorrausetzungen vielleicht nicht ganz optimal waren,so frage ich mich ,wie will denn der Hersteller beurteilen,ob man in der Lage ist so einen Schirm zu fliegen.Bei bekannten Gesichtern sicherlich nicht unbedingt ein Problem, aber was ist mit den ganzen Unbekannten,zu denen ich mich auch mal zähle.
    Ich sehe schon,da hat man 20 Jahre Erfahrung fast ausschließlich mit Wettkampfschirmen und dann will der Hersteller ,weil man ja unbekannt ist,lieber keine Verantwortung übernehmen.Bin mal gespannt wie´s weitergeht...

    Gruß Mayer

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    • El Zorro
      Registrierter Benutzer
      • 28.12.2001
      • 3339
      • Nähe Freiburg ( D )

      #17
      AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

      Zitat von reinhard may
      Ich sehe schon,da hat man 20 Jahre Erfahrung fast ausschließlich mit Wettkampfschirmen und dann will der Hersteller ,weil man ja unbekannt ist,lieber keine Verantwortung übernehmen.Bin mal gespannt wie´s weitergeht...

      Gruß Mayer
      Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung. So oder so nicht. Hat er noch nie, wird er auch nie. Die muss der Pilot schon selbst übernehmen.

      Kommentar

      • reinhard may

        #18
        AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

        Hallo Zorro
        Das der Hersteller dich nicht an die Hand nimmt ist klar. Allerdings frage ich mich auch,wer dann überhaupt noch mit der offenen klasse rumfliegt, wenn niemand so recht weiß wie´s wird.
        Ich könnte mir vorstellen,daß immer weniger Piloten dann legal so einen Schirm fliegen können,weil ja niemand däfür"zuständig" ist.
        Quintessence wäre dann ja auch,daß immer weniger solcher,von mir geliebten, Flügel hergestellt werden ,weil es sich für den dann noch vorhandenen noch kleineren Pilotenkreis einfach nicht mehr lohnt diese zu nähen.(zuwenig Käufer)

        Wie gesagt,ich bin mal gespannt

        Gruß Mayer

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        • "Willio"
          Registrierter Benutzer
          • 30.08.2007
          • 4342

          #19
          AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

          Zitat von UlrichPrinz
          > und wer bestätigt zb. das mister x zb. fähig ist einen wettkampschirm zu fliegen?

          Einfach lesen: Der Hersteller!
          Man geht also davon aus, dass der Hersteller am besten weiss, ob jemand
          diesen Schirm fliegen kann oder nicht. Er hat auch das grösste Interesse
          daran, dass sein guter Ruf nicht in Gefahr gerät, weil irgendjemand mit
          seinem Schirm abstürzt. Du wirst also den Hersteller überzeugen müssen,
          z.B. mit deinen Erfolgen in der Liga, beim DHV-XC oder sonstigen Fähigkeiten,
          die ihm ausreichen.

          Das ist eigentlich auch einer bessere Lösung, denn die Pilotenbescheinigung
          der alten BEP war eigentlich ein Witz: Das man bei einem Siku besser abschneidet
          als der Durchschnitt, ist rein statistisch bei 50% der Teilnehmer der Fall
          Und auch die XC-Flüge, die man alternativ nachweisen konnte (1*50FAI=100pkt)
          kann man auch locker mit jedem 1er fliegen... Dazu braucht man keine besonderen
          Fähigkeiten. Und in der Liga sind ca die Hälfte der Piloten der Meinung, dass
          sie unter einem Serienschirm besser aufgehoben sind.

          Also: geh zum Hersteller deines Vertrauens und frag ihn, ob du "qualifiziert" bist.

          Gruss, Ulli
          hei uli,also die frage war nicht auf mich bezogen,da sehe ich kein problem,sondern allgemein!

          problem wird sein,wie will der hersteller beurteilen ob ein pilot,den er nicht kennt,fähig ist seinen wettkampfschirm zu fliegen?(muss dann jeder beim hersteller vorbeikommen)
          und ob ein guter freiflieger mit einem wettkampfschirm abstürzt, oder ein wettkampfpilot bei einem wettkampf ist wohl fast das selbe....?(guter ruf der firma....)
          deshalb zu sagen wettkampfpiloten sind die sogenannten bessere piloten,nur weil sie liga...pwc oder ähnliches fliegen kann ja wohl auch nicht sein und da danach die freigabe erteilt bekommen!

          und bei deiner aussage ca. die hälfte der liga sind mit einem wettkampfschirm überfordert,denke ich,dass sie eigentlich überfordert sind in der liga zu fliegen.
          ich habe auch schon manchmal gedacht,dass dieser oder jener eigentlich dafür zu schlecht ist,aber irgendwie halt hatten sie sich dafür mal qualifiziert.....
          aber das tut nix zu dem thema.....

          problem sehe ich,.... es gibt ja auch sehr gute piloten die kein wettkampf fliegen,nur zum spass mit einem wettkampfschirm und den auch wirklich sehr gut beherrschen,wie sollen die denn dann eine vom hersteller genehmigte zustimmung kriegen?

          denke der dhv wird das formular aufbauen,auf.....wie und wo man wettkämpfe geflogen ist und sich dort plazierte....!

          da kann dann ein "nobody".....nix hinschreiben,obwohl er vielleicht besser fliegt als mancher ligapilot!

          bin gespannt wie diese sachen gehandhabt werden......

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          • "Willio"
            Registrierter Benutzer
            • 30.08.2007
            • 4342

            #20
            AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

            Zitat von El Zorro
            Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung. So oder so nicht. Hat er noch nie, wird er auch nie. Die muss der Pilot schon selbst übernehmen.
            aber die freigabe kann er verweigern.....wie will er wissen wie herr xy fliegt?

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            • UlrichPrinz
              Registrierter Benutzer
              • 31.10.2003
              • 2579

              #21
              AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

              Juergen und Reinhard,

              Ihr seid hier auf einem völlig falschen Pfad unterwegs!
              Auch bisher musste der Hersteller bei der BEP bestätigen, dass
              genau ihr qualifiziert seid auf genau diesem Schirm zu fliegen.
              Und eben dieser Punkt ändert sich auch nicht!

              Was wegfällt, ist, das zusätzlich zu diesem OK auch noch der
              DHV
              sein OK für Euch geben musste. Offensichtlich kannten sich
              einige Piloten nicht detailliert mit der alten BEP aus - sehe ich auch
              seit 3 Jahren immer wieder an den Fragen, die ich bekomme.

              Also nochmal:
              > aber die freigabe kann er verweigern.....wie will er wissen wie herr xy fliegt?


              Konnte er bisher ganz genauso!

              Und Jürgen: Bitte lies genauer: Du fragst oft Sachen, die ich schon
              geschrieben habe und behauptest andere Dinge die ich nie gesagt habe.

              Z.B.
              "deshalb zu sagen wettkampfpiloten sind die sogenannten bessere
              piloten,nur weil sie liga...pwc oder ähnliche"


              Mein Satz war:
              "Du wirst also den Hersteller überzeugen müssen, z.B. mit deinen
              Erfolgen in der Liga, beim DHV-XC oder sonstigen Fähigkeiten, die ihm
              ausreichen."

              Und dies bezog sich einzig und allein auf die Kriterien der alten BEP, die
              ich 2 Posts zuvor auch nochmal erläutert habe.
              Ich hoffe nun wird es klarer?

              Ich sehe, dass die meisten Fragenden einfach nicht genau den Text des
              LBA gelesen haben, siehe ganz oben, ich zitiere ihn hier nochmal :

              Gemäß § 3, Abs. 3 der LuftBO ist ein Betrieb von z.B. Gleitsegeln nur
              nach abgeschlossener Musterprüfung zulässig.

              Für die Nachweisführung in Vorbereitung der Musterprüfung gemäß 1.1.10
              der LTF ist allerdings fliegerische Erprobung beim Hersteller nötig.
              In diesem Zusammenhang ist es aus unserer Sicht notwendig, dass sich der
              Hersteller qualifizierter Piloten bedient und dass für die fliegerische
              Erprobung zwischen dem Hersteller und dem Piloten haftungs- und
              versicherungstechnische Vereinbarungen geschlossen wurden.
              Vor Antragstellung der Musterprüfung ist der Hersteller für eine
              Inbetriebnahme z.B. eines Gleitsegels im Rahmen der Nachweisführung zur
              Vorbereitung der Musterprüfung verantwortlich.

              Wenn der Hersteller einen Antrag auf Musterprüfung bei einer anerkannten
              Prüfstelle gestellt hat, ist auch die Prüfstelle in der Lage, im Rahmen
              der Musterprüfung Piloten der Prüfstelle mit der Inbetriebnahme der Geräte
              zu beauftragen.
              Nochmal in Kurzform: Das LBA hat festegelegt, dass der Hersteller das
              entscheidet. Warum es das so entschieden hat, oder ob man das gut
              findet oder nicht spielt keine Rolle. Diskutieren kann man mit dem LBA
              ähnlich gut wie mit der Schwerkraft (um Jörg Nuber zu zitieren) das
              habe ich im letzten Monat gesehen.
              Und um es nochmal nochmal zu sagen: Es sind nur Hürden abgebaut
              worden, keine neuen geschaffen worden! (siehe Rote / Grüne Schrift
              in meinem Post 7 - ich dachte, dort sei es sehr klar erkennbar?)

              Gruss,
              Ulli
              PS: Sorry, wenn ich etwas genervt klinge, aber .....

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              • piti
                Registrierter Benutzer
                • 04.06.2001
                • 2799
                • Peter Beusch
                • Flims,Spanien Alicante Calpe,Slovenien ..........

                #22
                AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                Zitat von Jürgen Wilhelm
                problem wird sein,wie will der hersteller beurteilen ob ein pilot,den er nicht kennt,fähig ist seinen wettkampfschirm zu fliegen?(muss dann jeder beim hersteller vorbeikommen)
                einfach beim hersteller oder seines beauftragten vorfliegen und zeigen ob du so ein ding im griff hast.
                kannst mal bei mir vorfliegen

                ihl piti
                www.flytours.ch

                Kommentar

                • "Willio"
                  Registrierter Benutzer
                  • 30.08.2007
                  • 4342

                  #23
                  AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                  Zitat von piti
                  einfach beim hersteller oder seines beauftragten vorfliegen und zeigen ob du so ein ding im griff hast.
                  kannst mal bei mir vorfliegen

                  ihl piti
                  naja soweit kommts noch ;0) fliege nun schon seit 10 jahren offene geräte mit bep... Und werkspilotenlizenz... Das kann ich mir wohl sparen;0)

                  oder willst dir dann damit goldene nase verdienen;0)
                  abpropo.... Verdienen.... Was soll dann die neue zulassung kosten beim hersteller?


                  @ uli:

                  Hallo uli ok, warten wirs ab, was nun wird..... Wenn weniger bürokratie umso besser;0)
                  Aber bei dem wirrwarr..... Kann man ja auch nicht immer alles gleich auf anhieb verstehen;0)

                  Genervt.... Naja in annecy ist wohl zur zeit auch kein tolles flugwetter;0)
                  Gruss jürgen
                  Zuletzt geändert von "Willio"; 13.02.2010, 22:05.

                  Kommentar

                  • piti
                    Registrierter Benutzer
                    • 04.06.2001
                    • 2799
                    • Peter Beusch
                    • Flims,Spanien Alicante Calpe,Slovenien ..........

                    #24
                    AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                    Zitat von Jürgen Wilhelm
                    naja soweit kommts noch ;0) fliege nun schon seit 10 jahren offene geräte mit bep... Und werkspilotenlizenz... Das kann ich mir wohl sparen;0)
                    du willst ja so ein flügel fliegen, also dann wird dir ja sicher keine zacke aus der krone fallen, mir zu beweisen das du das kannst. oder
                    es geht ja sicher nicht um piloten, die schon x jahre offene geräte fliegen oder schon eine bep hatten, sondern um piloten die wir nicht kennen oder das erste mal einen offenen fliegen wollen.

                    oder willst dir dann damit goldene nase verdienen;0)
                    abpropo.... Verdienen.... Was soll dann die neue zulassung kosten beim hersteller?
                    warum sollte so was etwas kosten? immer gleich an abzocke denken!

                    ihl piti
                    www.flytours.ch

                    Kommentar

                    • "Willio"
                      Registrierter Benutzer
                      • 30.08.2007
                      • 4342

                      #25
                      AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                      Zitat von piti
                      du willst ja so ein flügel fliegen, also dann wird dir ja sicher keine zacke aus der krone fallen, mir zu beweisen das du das kannst. oder
                      es geht ja sicher nicht um piloten, die schon x jahre offene geräte fliegen oder schon eine bep hatten, sondern um piloten die wir nicht kennen oder das erste mal einen offenen fliegen wollen.



                      warum sollte so was etwas kosten? immer gleich an abzocke denken!

                      ihl piti
                      und was soll man dann dir zeigen?
                      Muss man dann ein perfekter acropilot sein
                      ich bezweifle dann, dass 80%, der pwc piloten nicht deine norm erfüllen.
                      Ausserdem gehts darum wie schon uli sagte, die vermeidung der klapper mit so einem flügel.
                      ich hatte in 10 jahren offene klasse nie einen vollzerstörer, geschweige musste die rettung schmeissen,also kann ich schon sagen habe es im griff.
                      Aber wenn du meinst fullstall frontklapper, etc. Dann schau dir das video an mit dem icepeak3,http://www.airaddicts.ch/2010/02/01/2266/ wo ein acropilot dann nach einem frontklapper die rettung ziehen musste, also wenn der dann den wettkampfschirm nicht mehr in griff kriegte, dürften eigentlich alle keinen offenen schirm mehr fliegen....

                      ausserdem bist du qualifiziert für sowas, ich denke nicht, dass du beurteilen kannst wer einen wettkampfflügel fliegen darf.

                      Also wenn du willst dass ich es dir beweise, zahle mir anfahrt und logie, plus rettungsboot am wasser!
                      Zuletzt geändert von "Willio"; 14.02.2010, 11:19.

                      Kommentar

                      • Mark Stermann
                        Registrierter Benutzer
                        • 18.05.2008
                        • 140
                        • na im Allgäu halt....

                        #26
                        AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                        Zitat von Jürgen Wilhelm
                        und was soll man dann dir zeigen?

                        .......................
                        Hey Jürgen nun bleib doch mal bitte sachlich!

                        Genau solche beiträge sorgen dafür das leute die wirklich plan haben sich im Forum nicht mehr all zu gerne äußern.

                        Außerdem fänge dieser Thread langsam an zu versumpfen. Dazu ist er zu interessant!

                        keep cool!

                        Mark
                        Alles wird gut!!!!!

                        Kommentar

                        • "Willio"
                          Registrierter Benutzer
                          • 30.08.2007
                          • 4342

                          #27
                          AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                          Zitat von Mark Stermann
                          Hey Jürgen nun bleib doch mal bitte sachlich!

                          Genau solche beiträge sorgen dafür das leute die wirklich plan haben sich im Forum nicht mehr all zu gerne äußern.

                          Außerdem fänge dieser Thread langsam an zu versumpfen. Dazu ist er zu interessant!

                          keep cool!

                          Mark
                          hei mark dann sag das dem pitit,der reitet darauf rum.....
                          eben ,will ja auch zum thema was schreiben und mich nicht mit irgendwelchen fremden no..names(ach ist ja im team 5...alles klar,dank google)
                          hier unterhalten müssen!,ob ich so einen flügel fliegen kann oder nicht,darum gehts hier auch nicht.......zszszszs
                          Zuletzt geändert von "Willio"; 14.02.2010, 09:47.

                          Kommentar

                          • Tino
                            Registrierter Benutzer
                            • 01.06.2009
                            • 620
                            • Tino

                            #28
                            AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                            Zitat von UlrichPrinz
                            > und wer bestätigt zb. das mister x zb. fähig ist einen wettkampschirm zu fliegen?

                            Einfach lesen: Der Hersteller!
                            Man geht also davon aus, dass der Hersteller am besten weiss, ob jemand
                            diesen Schirm fliegen kann oder nicht. Er hat auch das grösste Interesse
                            daran, dass sein guter Ruf nicht in Gefahr gerät, weil irgendjemand mit
                            seinem Schirm abstürzt. Du wirst also den Hersteller überzeugen müssen,
                            z.B. mit deinen Erfolgen in der Liga, beim DHV-XC oder sonstigen Fähigkeiten,
                            die ihm ausreichen.
                            Eigentlich müsste man das am Anfang einer jeden neuen Seite noch einmal schreiben damit die Streitereien aufhören. Einige Hersteller sagen doch auch mehr oder weniger klar dass sie nicht an Jeden verkaufen. Schließlich will der Hersteller qualifiziertes Feedback vom Piloten und keine Negativwerbung durch Abstürze.

                            Als problematischer sehe ich es wenn solche Schirme nach Jahren über 10 Ecken auf dem Gebrauchtmarkt erscheinen und dann von völlig unterqualifizierten Piloten geflogen werden. Wenn es die dann zerlegt steht in der Zeitung dass ein Pilot mit einem Testschirm der Marke XYZ verunglückt ist. Vielleicht wäre es besser Prototypen nicht mehr zu verkaufen sondern auszuleihen, damit man als Hersteller die Kontrolle hat und die Teile nicht bei Abenteuerpiloten landen.

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                            • uweneesen
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                              • 03.06.2001
                              • 1088

                              #29
                              AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                              ich kann nicht nachvollziehen was es bei diesem Thema zu Streiten gibt!!!??? Und Ulli gibt sich alle Mühe das Thema sachlich(!) zu klären und hat auch hinter den Kulissen einiges bewegt. Danke für deine Geduld und Mühen Ulli.
                              viele Grüße, Uwe

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                              • Tille
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                                • 19.10.2003
                                • 987

                                #30
                                AW: Unsere Breitenerprobung ist nicht mehr gültig?

                                Auch ich würde mir wünschen das dies hier eine sachliche Diskusion bleibt, mich interessiert es nicht im geringsten ob jemand der Meinung ist er könne mit einem Hochleister umgehen oder nicht. Bitte diese Diskusion an anderer Stelle führen, dafür reicht auch PM.

                                Hier geht es um die Breitenerbrobung, Legalität & Versicherungsschutz - die Wettbewerbe stehen vor der Tür und viele Piloten sind versunsichert was nun passiert, da sie für ihren neuen Schirm erst einmal keinen BEP bekommen.

                                Ob ein Hersteller eine Haftpflicht für mich abschließt, wage ich zu bezweifeln.


                                Zitat von Tino
                                Als problematischer sehe ich es wenn solche Schirme nach Jahren über 10 Ecken auf dem Gebrauchtmarkt erscheinen und dann von völlig unterqualifizierten Piloten geflogen werden.
                                Sorry Tino, aber das ist völliger Quatsch. Ich kann mir sofort ein UL gebraucht kaufen - ohne das mich jemand nach der Lizens fragt, ebenso ein Auto ohne Führerschein usw.
                                Das liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, wer sich heute einen Fallschirm kauft und morgen ohne Lizens aus dem Flugzeug springt ist selber schuld, dafür kann kein Hersteller was.

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