Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich
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AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich
dass auch Deutschland dem Weg Europas folgen wird.
ihl pitiwww.flytours.ch -
Deregulierung der Zulassung für Gleitschirme
Das muß doch einschlagen wie eine Bombe:
Die Deregulierung der Zulassung für Gleitschirme in Österreich wird im Mai 2010 in Kraft treten
Nach Auskunft des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr ist im Mai 2010 endlich mit der langersehnten Veröffentlichung der ZLLV 2010 (Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerätverordnung) zu rechnen. Alle nicht-motorisierten Gleitschirme, Hängegleiter und Fallschirme werden damit in Österreich von jeglicher Zulassungspflicht und -bürokratie befreit.
Martin Jursa, früher Chef des damals gemeinsamen deutsch/österreichischen Technikreferates des DHV/ÖAeC, hat im Auftrag der PMA den Wegfall der Zulassungspflicht und -Bürokratie von Gleitschirmen in Österreich erreicht. Martin Jursa kann man auch als den Vater unseres international angewandten und akzeptierten Prüf-Standards für Gleitschirme, der EN-926 bezeichnen.
Nach den neuen Regelungen der ZLLV 2010 dürfen Gleitschirme in Österreich betrieben werden, wenn die Lufttüchtigkeit nach dem Stand der Technik gewährleistet ist und der Hersteller dies auf dem Typenschild bestätigt hat.
Der Halter des Gleitschirms ist für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortlich, indem er dafür sorgt, dass die notwendigen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten gemäß Betriebshandbuch durchgeführt werden.
Alle die schwerfälligen Verwaltungsakte durch den ÖAeC (Österreichischer Aeroclub) wie die Musterzulassung, Ausstellung von Plaketten oder Lufttüchtigkeitszeugnissen etc.fallen in Zukunft weg.
Wie ist die rechtliche Situation jetzt für die motorisierten Gleitschirme in Österreich?
Die neue ZLLV 2010 bringt keine vollständige Deregulierung für motorisierte Gleitschirme. Die Zulassung wird jedoch deutlich erleichtert und flexibler gestaltet als bisher. Zusätzlich zu den Anforderungen wie sie für die nicht-motorisierten Gleitschirme gelten, besteht für Motorschirme die Verpflichtung einer Erstverwendungsprüfung durch den ÖAeC sowie von turnusmässigen Nachprüfungen durch Betriebe, die über eine entsprechende behördliche Genehmigung des ÖAeC verfügen.
Durch den Wegfall der Musterzulassung wird der Markt auch für ausserhalb Österreichs ansässige Hersteller geöffnet und die Beschränkung des Marktes auf jene österreichischen Hersteller, die eine Betriebsbewilligung des ÖAeC besitzen, entfällt.
Österreich ist jetzt vollständig entbürokratisiert für nicht-motorisiertes Gleitschirmfliegen. Die Hersteller übernehmen die volle Verantwortung für die Produkte, die sie verkaufen.
Deutschland ist nach der Deregulierung in Österreich das einzige Land weltweit, das noch über eigene nationale Regelungen hinsichtlich der Musterprüfung von Gleitschirmen verfügt. Es wird erwartet, dass auch die Behörden in Deutschland einsehen werden, dass es keinen Grund für nationale Alleingänge im Bereich des Gleitschirmfliegens gibt und dass auch Deutschland dem Weg Europas folgen wird.
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AW: Deregulierung der Zulassung für Gleitschirme
Hat es bei mir auch........immer noch sprachlos!!!
Alles was mir zunächst einfällt: Dann darf ich ja jetzt endlich in "meinem" Hausrevier legal fliegen.
Bin die ganze Zeit in die Schweiz ausgewichen.
Sonnige Grüße ans BMVIT nach Wien,
habt´s den Herstellern ne schöne Verantwortung aufgebrummt, so ganz ohne Obrigkeitsprüfung.
Was machen wir dann mit unserem DHV, wenn das dermaleinst in DE auch kommen sollte?
WA
PS. @ Piti, daß von Dir soone Bemerkung kommen muß, so als "Nichteuropäer" hat meinen Wiederspruchsgeist schon gestern geweckt...Grüßle,
Wolfgang http://www.dgf-fn.de/Kommentar
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AW: Deregulierung der Zulassung für Gleitschirme
Deutschland ist nach der Deregulierung in Österreich das einzige Land weltweit, das noch über eigene nationale Regelungen hinsichtlich der Musterprüfung von Gleitschirmen verfügt. Es wird erwartet, dass auch die Behörden in Deutschland einsehen werden, dass es keinen Grund für nationale Alleingänge im Bereich des Gleitschirmfliegens gibt und dass auch Deutschland dem Weg Europas folgen wird.www.flytours.chKommentar
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AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich
Hallo zusammen,
hab' mir jetzt nicht die ganze ZLLV durchgelesen, aber wenn ich den Punkt 1.1.3 lese, interpretiere ich daraus, dass das auch für Tandemschirme gilt... oder irre ich?
Kann mich da jemand aufklären, der sich damit auskennt?
1.1.3 Gleitsegel sind Gleiter ohne starre Grundkonstruktion, die zu Fuß gestartet und gelandet
werden und bei welchen der Pilot (und gegebenenfalls ein Passagier) in einem (zwei)
Gurtzeug (Gurtzeugen) hängt (hängen) das (die) mit dem Flügel verbunden ist (sind).
Gleitsegel im Sinne dieser Luftüchtigkeitsforderung ist das gesamte Fluggerät einschließlich
Steuerleinen mit Tragegurten und Handschlaufen der Steuerleinen ohne Gurtzeug sowie bei
doppelsitzigen Gleitsegeln einschließlich des Verbindungselements zwischen den
Tragegurten und den beiden Aufhängeschlaufen am Gurtzeug. Wenn das Gurtzeug in das
Gleitsegel eingearbeitet ist, gelten dafür die Luftüchtigkeitsforderungen für
Gleitsegelgurtzeuge. Die Luftüchtigkeitsforderungen müssen mit allen für das
Gleitsegelmuster zugelassenen Gurtzeugen erfüllt sein.Kommentar
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AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich
Hallo Leute,
eine PM an mich von einem mir unbekanntem User möchte ich Euch nicht vorenthalten.
Eine Stimme mit einer anderen Beleuchtung der Sachlage......
Zitat User "Hellmut":
"Sorry, aber euer Geschreibsel über die ZLLV ist nur lächerlich. Wenn ihr einfach ungesehen etwas übernehmt, was auf irgendeiner Webseite steht, ist euch wahrlich nicht zu helfen.
1. bin ich sicher, dass die meisten Schreiber den Entwurf der ZLLV nicht gelesen haben und auch nicht wissen worin der Unterschied zur alten ZLLV tatsächlich liegt.
2. ist die ZLLV noch nicht in Kraft und es steht noch nichtmal fest, ob sie so wie im Entwurf auch tatsächlich in Kraft tritt.
Wer aber mehr als nur lesen kann weiß, dass von einer Entbürokratisierung keine Rede sein kann, falls die ZLLV so wie im Entwurf in Kraft tritt.
Ein Lob an den M. J. ist überhaupt das lächerlichste was es gibt. Er hat einen laienhaften ersten Entwurf (gegen eine Menge Kohle) gemacht, von dem kein Buchstabe mehr übrig ist.
Aber offensichtlich dient das DHV-Forum immer mehr der Volksverblödung. Die neue ZLLV ist nur eine Fortsetzung der sinnlosen Reguliererei, die man aber sehr gut verkauft und sich dabei in hemmungsloser Selbstbelobung ergeht.
Die im März in Kraft getretenen LVR 2010 werden peinlichst totgeschwiegen, weil dort (vermutlich ungewollt) eine Transponder- und Chrashsenderpflicht für motorisierte HG/PG festgeschrieben steht.
Also mal langsam mit der Lobhudelei ;-)
Gruß
Ende Zitat.
Soweit die PM. Ich gebe sie an´s Forum weiter zur gefl. Betrachtung!
WAGrüßle,
Wolfgang http://www.dgf-fn.de/Kommentar
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AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich
Hallo zusammen,
hab' mir jetzt nicht die ganze ZLLV durchgelesen, aber wenn ich den Punkt 1.1.3 lese, interpretiere ich daraus, dass das auch für Tandemschirme gilt... oder irre ich?
Kann mich da jemand aufklären, der sich damit auskennt?
Wo findet man denn diesen Entwurf der ZLLV?Viele Grüße
HerbertKommentar
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AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich
Grüßle,
Wolfgang http://www.dgf-fn.de/Kommentar
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AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich
§63 abs 2 ist besonders lesenswert - das kann ja heiter werden (betrifft nach meinem verständnis die Kombination Schirm / GZ / Retter) ....Kommentar
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AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich
Hi DonP,
ich geh jetzt mal davon aus, dass § 63 Abs.2 zumindest nicht so gemeint ist.
Zu den kritischen Stimmen: Nein - ich habe beispielsweise den Entwurf nicht gelesen, sondern nur die Zusammenfassung auf der PMA-Seite. Und jetzt den § 62 u. 63...
We will see...Kommentar
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