Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

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  • klausmichel
    Registrierter Benutzer
    • 10.05.2010
    • 11
    • Klaus Michel

    Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

    Was passiert eigentlich wenn..

    ich eine deutsche B-Lizens habe aber eine ausländische Tandemlizens (keine Italienische, Österreichische oder schweizerische) besitze und in Italien einen Unfall mit einem Passagier habe ?
    Deutsche Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung für mich und meinen Passagier besitze ich.

    Welche rechtlichen Konsequenzen habe ich zu befürchten ?
    Haftet die Versicherung?




    Grüße

    Klaus


    PS:
    NEIN, ich habe nicht vor auch nur einen Tandemflug durchzuführen !!!!!!!!!!! Ich stelle die Frage einfach interesse halber!
    Zuletzt geändert von querformat; 11.05.2010, 08:29.
  • winDfried
    Registrierter Benutzer
    • 21.11.2003
    • 1620
    • Winfried O.
    • Rheinhessen

    #2
    AW: Was passiert eigentlich wenn..

    Als Deutscher mit (Haupt-) Wohnsitz in D fliegst Du in D und im Rest der Welt nach deutschem Luftrecht.

    Deine "ausländische Tandemlizens" ist einen feuchten Pups wert.

    Deine Versicherung zahlt an den durch Dich beim Unfall geschädigten.
    Dann kommt sie zu Dir und nimmt Dich in Regress, bis zur Höhe Deines geamten Privatvermögens und
    Deines Arbeitseinkommens abzüglich des Sozialhilfesatzes für Dich und die von
    Deinem Einkommen abhängigen.

    Kurz, es wäre ziemlich dämlich. Meint W.

    Kommentar

    • klausmichel
      Registrierter Benutzer
      • 10.05.2010
      • 11
      • Klaus Michel

      #3
      AW: Was passiert eigentlich wenn..

      Hallo und danke für die schnelle Antwort !
      Was passiert wenn ich zusätzlich noch die deutsche Tandemlizens besitze ?
      Man beachte das Tandemflüge von Ausländern in Italien verboten sind.

      Wird die Versicherung mich dann verschonen ??


      Grüße

      Klaus
      Zuletzt geändert von klausmichel; 10.05.2010, 23:29.

      Kommentar

      • Hornisserl
        Registrierter Benutzer
        • 10.12.2001
        • 68

        #4
        Tandemflüge in Italien

        Zitat von klausmichel
        ...Man beachte das Tandemflüge von Ausländern in Italien verboten sind....
        Grüße Klaus
        ---

        Wo steht das geschrieben, dass man mit A, D oder CH-Lizenzen nicht in Italien Tandemfliegen darf?
        Würd mich schon interessieren, denn dann wären einige Piloten in Südtirol, Bassano usw. illegal unterwegs!

        Hast du diesbezüglich einen Link für weitere Infos?

        Thx, G. Hornisserl

        PS: Eine Versicherung lässt dich gerne zahlen & im Glauben, dass du versichert bist. Das große Erwachen kommt dann nach einem Unfall. Deshalb immer vorher alles abklären und dann die Polizzen durchlesen & nachfragen!
        ______________________________________

        "Wer einmal fliegt, dem glaubt man nicht ..."

        Kommentar

        • klausmichel
          Registrierter Benutzer
          • 10.05.2010
          • 11
          • Klaus Michel

          #5
          AW: Was passiert eigentlich wenn..

          Genau Hornisserl !!!

          Das ist ja das komische...

          Hier der Link:


          Kommentar

          • traumspiel
            Registrierter Benutzer
            • 14.04.2009
            • 123
            • Steffen
            • Kirchheim

            #6
            AW: Tandemflüge in Italien

            Zitat von Hornisserl
            ---

            Wo steht das geschrieben, dass man mit A, D oder CH-Lizenzen nicht in Italien Tandemfliegen darf?
            Würd mich schon interessieren, denn dann wären einige Piloten in Südtirol, Bassano usw. illegal unterwegs!

            Hast du diesbezüglich einen Link für weitere Infos?
            Bin die Tage auch drübergestolpert..

            Kommentar

            • Dirk
              Registrierter Benutzer
              • 04.06.2001
              • 262

              #7
              AW: Was passiert eigentlich wenn..

              Deine "ausländische Tandemlizens" ist einen feuchten Pups wert.

              Deine Versicherung zahlt an den durch Dich beim Unfall geschädigten.
              Dann kommt sie zu Dir und nimmt Dich in Regress, bis zur Höhe Deines geamten Privatvermögens und
              Deines Arbeitseinkommens abzüglich des Sozialhilfesatzes für Dich und die von
              Deinem Einkommen abhängigen."


              Das ist so nicht ohne weiteres richtig. Frage schriftlich bei Deiner Versicherung nach und lege eine Kopie Deines Tandemscheins bei. Frage auch nach ihren Regressregelungen nach. Die sind keinesfalls bei jeder Versicherung gleich.

              Die rechtliche Einordnung der Tandemregelungen in Italien ist hier schon mehrfach erörtert worden und auch unter Juristen umstritten. Fakt ist, dass sich hier wohl eine Art Gewohnheitsrecht herausgebildet hat, dass ausländische Tandemflieger (mit gültiger ausländischer Lizenz) in Italien geduldet werden. Wäre dies nicht so, würde sicherlich in den Gleitschirmhochburgen wie Bassano und Südtirol das Tandemfliegen von Ausländern unterbunden werden.

              Dirk

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              • Flynix
                Registrierter Benutzer
                • 02.07.2007
                • 307
                • Baden

                #8
                AW: Was passiert eigentlich wenn..

                Zitat von winDfried
                Als Deutscher mit (Haupt-) Wohnsitz in D fliegst Du in D und im Rest der Welt nach deutschem Luftrecht.

                Deine "ausländische Tandemlizens" ist einen feuchten Pups wert.
                .... Meint W.
                Um mal einen kleinen Teil vom Rest der Welt herauszunehmen: Die schöne Schweiz.

                Die lassen die deutsche Tandemlizenz nämlich überhaupt nicht gelten, die interessiert dort nicht. Was dort alleine zählt, ist der "feuchte Pups", nämlich die schweizer Tandemlizenz. Die must du haben. Ob Schweizer, Deutscher oder sonstiger Weltbürger.

                Außerdem: in keinem Land der Welt fliegt man nach deutschem Luftrecht (Deutschland mal ausgenommen :-) )

                Meint M.
                ______________________________________
                Grüße aus 0m GND,

                Flynix

                Kommentar

                • Pikachu
                  Registrierter Benutzer
                  • 31.05.2004
                  • 1556

                  #9
                  AW: Was passiert eigentlich wenn..

                  Zitat von winDfried
                  Als Deutscher mit (Haupt-) Wohnsitz in D fliegst Du in D und im Rest der Welt nach deutschem Luftrecht.
                  Never ever stimmt das...

                  Kommentar

                  • hartmut_k
                    Registrierter Benutzer
                    • 25.11.2003
                    • 590
                    • Hartmut
                    • Flugnomade, zwischen Giessen und Fulda

                    #10
                    AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                    Hallo miteinander,

                    Um die Verwirrung zu komplettieren:

                    ich hab 2002 die Ausbildung zur deutschen Tandemlizenz bei einer deutschen Flugschule in italienischer Luft (offensichtlich höchst illegal ) absolviert .
                    Ist die Lizenz deswegen auch nur "einen feuchten Pups" wert ?
                    Naja, zu der ganzen Tandem-Ausland-Problematik kenne ich inzwischen genug Statements:
                    zB Andy Breuer (deutscher Fluglehrer und Flugschulinhaber, ansässig in Bassano) - mit Sicherheit kompetenter Kenner der italienischen Verhältnisse
                    oder ein bekannter Salzburger Jurist (der hier nicht zitiert werden darf... )
                    oder...

                    Verwirrte Grüsse von Hartmut
                    https://vimeo.com/49892438

                    Kommentar

                    • oberflow
                      Registrierter Benutzer
                      • 07.09.2009
                      • 255
                      • M. M.
                      • unterm Speikboden

                      #11
                      AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                      What about tandem flight: is a foreigner pilot allowed to commercially operate?
                      No foreigner pilot is allowed to perform tandem flight.
                      Bezieht sich das jetzt auf kommerzielle oder private Flüge?


                      Is school activity allowed and can a foreign instructor run a school session in Italy?
                      No, all school activities are strictly forbidden to non-Italians.
                      Hier mal ein ähnlicher Fall wo Realität und Gesetzeslage ziemlich 180° zueinander stehen.
                      Das das Schulen eigentlich nicht erlaubt ist, ist mir klar(ist definitiv so), aber eigentlich wirds nicht kontrolliert und die Einheimischen kümmerts zum Glück ja auch nicht, solange man sich nicht in die Quere kommt.
                      Ich finde es natürlich trotzdem gut wenn viele Leute zu uns kommen und dort fliegen lernen. Aber was würde das bedeuten, sollte etwas passieren. Die ausländische Versicherung wird doch zahlen, oder? Der Schüler begibt sich ja quasi in Obhut seiner Flugschule, da hoffe ich doch nicht, dass er das im Falle des Falles ausbaden müsste.

                      Kommentar

                      • Segelohr
                        Registrierter Benutzer
                        • 11.06.2002
                        • 1096
                        • Wackersberg

                        #12
                        AW: Was passiert eigentlich wenn..

                        Zitat von winDfried
                        Deine Versicherung zahlt an den durch Dich beim Unfall geschädigten.
                        Dann kommt sie zu Dir und nimmt Dich in Regress, bis zur Höhe Deines geamten Privatvermögens und
                        Deines Arbeitseinkommens abzüglich des Sozialhilfesatzes für Dich und die von
                        Deinem Einkommen abhängigen.
                        Nanana, wer wird denn da gleich wieder mit Ammenmärchen kleine Kinder erschrecken. Sehr schön formuliert
                        mit amtlich klingenden Wörtern wie "geamten Privatvermögens" (was immer das ist) und "Sozialhilfesatz".
                        Leider ist der Regress bei Haftpflichtversicherungen für Privatpersonen auf 5000 EUR beschränkt (was
                        zugegebenermaßen dem "geamten Privatvermögen" entsprechen kann)

                        Ich bin noch nicht dahintergekommen, was psychologisch dahinter steckt, daß in Foren immer wieder die
                        Anhänger der -ich nenn sie mal so- 'Law and Order Fraktion' mit lustigen Texten versuchen die Bösen
                        (oder wahlweise Dummen) zu Raison zu bringen. Vielleicht ist es eine Art 'päpstlicher als der Papst'-Syndrom.
                        Oder eine 'Teufel an die Wand'-Psychose, gepaart mit dogmatischer Gesetzesfiktionitis.
                        Sicher ist, daß das Krankheitsbild oft nahtlos über geht in den 'Dich möcht ich mal sehen, wenn'-Automatismus oder
                        die 'Man muß ja auch an die Familie denken'-Kompensation.
                        Bitte nicht so ernst nehmen, das sind die vielen Drogen :O)

                        Kommentar

                        • hartmut_k
                          Registrierter Benutzer
                          • 25.11.2003
                          • 590
                          • Hartmut
                          • Flugnomade, zwischen Giessen und Fulda

                          #13
                          AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                          oberflow & Segelohr,

                          könnt Ihr bitte die Quellen für Eure Informationen nennen ?


                          Danke

                          Gruss Hartmut

                          Nachtrag:
                          "Is school activity allowed and can a foreign instructor run a school session in Italy?
                          No, all school activities are strictly forbidden to non-Italians. "

                          Ja, ja. "Deutschlands beliebteste Flugschule" (so die Eigendarstellung , grins...) schult ja auch regelmässig in Lüsen - und das liegt ja bekanntermassen auf Italienischem Hohheitsgebiet. Nein, ich war dort nicht Schüler...
                          Zuletzt geändert von hartmut_k; 11.05.2010, 13:47.
                          https://vimeo.com/49892438

                          Kommentar

                          • oberflow
                            Registrierter Benutzer
                            • 07.09.2009
                            • 255
                            • M. M.
                            • unterm Speikboden

                            #14
                            AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                            Kommentar

                            • klausmichel
                              Registrierter Benutzer
                              • 10.05.2010
                              • 11
                              • Klaus Michel

                              #15
                              AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                              Hallo,

                              wenn es also offiziel verboten ist, in Italien Tandem zu fliegen, dann spielt es also auch Keine Rolle ob ich mit einer deutschen, Tscheschichen, Amerikanischen Oder Ungarischen Tandemlizens fliege, Oder ??? Ist Ja sowieso verboten...

                              So ein durcheinander!!! Ein Europa? Eher mehrere !!!

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