Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

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  • baldus
    Registrierter Benutzer
    • 23.09.2003
    • 336

    AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

    Zitat von micbu
    Ändert aber nix daran, daß es in F keinen Schein gibt. Was einzelne Geländepächter
    Ich habe aber nur den A Schein! Es hat mich niemand danach gefragt. Hinweise gab es auch nirgendwo.

    Michael
    fragen tut in den seltensten Fällen jemand danach.
    Interessant wirs auch erst wenn du nach dem STart am Treh in den Bäumen hängst (und hoffentlich glimpflich ausgeht) und du anschliessen vom DHV bzw. Haftpflicht die Bergekosten erstatten haben möchtest.

    Die Hinweise gibts wohl bei der deutschen Fluschule papillon im Ort.
    Ist meines wissens schon seit Anfang der 90er so

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    • micbu
      Registrierter Benutzer
      • 13.08.2006
      • 506
      • Michael Burkholz

      AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

      Ich glaube, hier wird wieder etwas verwechselt.
      Die F Regierung und der Geländepächter können einen B-Schein verlangen.
      Ich habe gerade mal gegoogelt. Ich kann keine Informationen darüber finden, daß dort ein B-Schein gefordert ist. Glaubt ihr wirklich, daß die ganzen Franzosen extra einen B-Schein machen um in ihrem eigenen Land fliegen zu dürfen in welchem es gar keinen Flugschein gibt? Ich glaube das erst, wenn ich ich eine rechtlich verbindliche Stelle findet, die den B-Schein verlangt. Wenn jemand Infos darüber hat, dann bitte her damit.

      Michael
      Michael

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      • Sascha
        Registrierter Benutzer
        • 27.11.2001
        • 296

        AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

        1)In Frankreich wird zumindest von Franzosen kein Schein gefordert, zumindest nicht von der Gesetzeslage her. Zum legalen Fliegen reicht das Einverständnis des Grundstückseigentümers und ein Hinweis an den Bürgermeister (der kann sich nochnichtmal dagegen wehren, er kann höchstens das Betreten kommunaler Grundstücke verbieten).
        Ausserdem muss man versichert sein.

        Fliegen darf man mit allem, was nach Gleitschirm aussieht, und wenn's eine selbsgebastelte Mülltütenkappe ist. Und mit oder ohne Helm ist genauso legal. Dito für den Retter.

        2) Gleitschirmschulen u;ä. können aber als Geländehalter einem Piloten die NUtzung des Geländes verbieten oder mit Auflagen belegen (Schein, Helm etc) - man hat dann eben nicht das Einverständnis des Grundstückhalters (oder dessen Bevollmächtigen).
        Das ist zum Glück noch selten.

        3) Das ist der Fall an Düne: Die Schule von Charlie Piccolo ist dort mit der Kommune gemeinsam am Regelnmachen. Helm ist vorgeschrieben, ohne den hat man eben nicht das Recht, auf dem Grundstück zu starten.

        4) Diese ganze Freiheit sollte nicht dazu verleiten, einfach die Sau rauszulassen. Leider sind wir Deutsche mittlerweile in diesen Ruf geraten! (Wegen ein paar Chaoten...) Denn trotz dieser Freiheiten verhalten sich die Franzosen eigentlich ganz vernünftig: sie machen den freiwillligen Verbands-Pilotenschein, weil sie diesen eben am Ende einer vernünftigen Ausbildung bekommen. Und sie fliegen nicht Mülltüten, sondern kaufen LTF oder EN-Schirme. Und sie setzen sich einen Helm auf den KOpf und nehmen einen Retter mit. Ganz einfach aus Vernunft... ;-)

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        • Flynix
          Registrierter Benutzer
          • 02.07.2007
          • 307
          • Baden

          AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

          Zitat von baldus
          fragen tut in den seltensten Fällen jemand danach.
          Interessant wirs auch erst wenn du nach dem STart am Treh in den Bäumen hängst (und hoffentlich glimpflich ausgeht) und du anschliessen vom DHV bzw. Haftpflicht die Bergekosten erstatten haben möchtest.
          Ja genau:
          Haftpflicht-Versicherung sind zum Zahlen eigener Bergungskosten da.

          Das sind so die rechten Diskussions-Grundlagen.





          Es gibt ja
          ______________________________________
          Grüße aus 0m GND,

          Flynix

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          • baldus
            Registrierter Benutzer
            • 23.09.2003
            • 336

            AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

            Zitat von Sascha
            1)In Frankreich wird zumindest von Franzosen kein Schein gefordert, zumindest nicht .

            4) Diese ganze Freiheit sollte nicht dazu verleiten, einfach die Sau rauszulassen. Leider sind wir Deutsche mittlerweile in diesen Ruf geraten! (Wegen ein paar Chaoten...) Denn trotz dieser Freiheiten verhalten sich die Franzosen eigentlich ganz vernünftig: sie machen den freiwillligen Verbands-Pilotenschein, weil sie diesen eben am Ende einer vernünftigen Ausbildung bekommen. Und sie fliegen nicht Mülltüten, sondern kaufen LTF oder EN-Schirme. Und sie setzen sich einen Helm auf den KOpf und nehmen einen Retter mit. Ganz einfach aus Vernunft... ;-)
            ja so siehts aus.

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            • Bliestalflieger
              Registrierter Benutzer
              • 30.11.2004
              • 112
              • Uwe Preukschat
              • Herbitzheim

              AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

              Hallo zusammen,
              also ich fliege seit über 6 Jahren am Treh. Dass man dort einen B-Schein braucht, habe ich noch nie (weder von den ansässigen noch von den angereisten Flugschulen) gehört. Ausserdem sind dort ständig eine große Anzahl an Flugschulen zur A-Scheinausbildung vertreten. Das würde sich ja beissen. Der Franzose ist in solchen Dinge wesentlich entspannter als wir Deutschen. Ich kann mir eine solche Auflage nur sehr schwer vorstellen. Zumal -wie oben beschrieben- die Franzosen ja selbst gar keinen Schein brauchen.
              Meines Erachtens eine Fehlinformation.

              So long
              Uwe

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              • Andreas M. W.
                Registrierter Benutzer
                • 21.02.2007
                • 560
                • Realname (nur für registrierte Benutzer einsehbar):
                • Erde

                AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                Von welchen Versicherungen ist hier dauernd die Rede?

                Welcher Schaden soll abgedeckt werden?

                A.
                www.freiflieger-niederrhein.de

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                • Meyer Michel
                  Registrierter Benutzer
                  • 24.03.2004
                  • 573
                  • Saint-Louis / Elsass (F)

                  AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                  Zitat von baldus
                  nun, das ist so nicht ganz richtig!
                  In den Vogesen, das zweifelsohne zu Frankreich gehört, beispilsweise ist am Treh der B-Schein gefordert!
                  Da das Gelände vor vielen Jahren von der Schliessung wegen zahlreichen Unfällen, verursacht von gerade D-Piloten,wurde das so eingeführt.

                  Hä ? Aber gar nicht.

                  Man schaue
                  Le Treh(Trehkopf)-Markstein site majeur pour le vol parapente et aile delta dans le Massif des Vosges et d'Alsace

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                  • baldus
                    Registrierter Benutzer
                    • 23.09.2003
                    • 336

                    AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                    leider ist mein franz. so schlecht das ich daraus nix erkennen kann.

                    Auch wenn ich mich wiederhole: es lag mal ein Infoblatt für deutsche Piloten aus (Flugschule Harri Huber) in der der Treh als B-Scheingelände ausgewiesen wurde.

                    Liegt wohl auch mit daran, das hier viele deutsche Fluschulen unterwegs sind.

                    Auch wenn hier keine franz. Instanz prüft, behaupte ich mal das es rechtliche Probleme im Schadensfalle geben würde
                    Zuletzt geändert von baldus; 28.09.2010, 09:47.

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                    • micbu
                      Registrierter Benutzer
                      • 13.08.2006
                      • 506
                      • Michael Burkholz

                      AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                      Auch auf die Gefahr hin, daß ich mich ebenfalls wiederhole:
                      Du verwechselst da etwas!
                      Wenn eine Flugschule den B-Schein fordert, damit andere Personen MIT DIESER FLUGSCHULE dort fliegen gehen können, dann dürfen die das gerne machen. Wer abseits dieser Flugschule alleine dort fliegen möchte, der braucht sich nur an die gesetzlichen Bestimmungen und die des Geländepächters zu halten.
                      Im Fall von Le Treh: hingehen und fliegen, auch ohne irgendwelchen (deutschen) Schein.

                      Michael
                      Michael

                      Kommentar

                      • Meyer Michel
                        Registrierter Benutzer
                        • 24.03.2004
                        • 573
                        • Saint-Louis / Elsass (F)

                        AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                        Ist genau wie Michael geschrieben hat.

                        Kommentar

                        • batflyker
                          Registrierter Benutzer
                          • 12.07.2006
                          • 486
                          • Beat Fischler, SHV Mitglied

                          AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                          So liebe Kollegen

                          Kein Geld für den A-Schein, aber Ferien machen in Frankreich?!

                          Nehmen wir mal an, du fliegst ohne Versicherung und Flugschein, das geht. Nehmen wir mal an es herrschen gute Bedingungen und es hat viele Piloten am soaren und dann knallts, du fliegst einen Piloten um und der ist dann verletzt, wenns arg kommt mit bleibenden Schäden und du bist Schuld.

                          Was dann??

                          Ich sags dir, du zahlst ein Leben lang. Glaubst du nicht, genau so ein Fall war vor Jahren im Fly and Glide beschrieben, dieser Flieger musste für so einen Unfall mit bleibenden Schäden an einem Spaziergänger am Strand insgesammt über 350'000 Eure berappen.

                          Also spar doch noch ein wenig, mache deinen Schein endlich, löse eine Versicherung und fliege ohne Sorgen versichert!!!!!

                          Kommentar

                          • baldus
                            Registrierter Benutzer
                            • 23.09.2003
                            • 336

                            AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                            Zitat von batflyker
                            So liebe Kollegen

                            Kein Geld für den A-Schein, aber Ferien machen in Frankreich?!


                            Ich sags dir, du zahlst ein Leben lang. Glaubst du nicht, genau so ein Fall war vor Jahren im Fly and Glide beschrieben, dieser Flieger musste für so einen Unfall mit bleibenden Schäden an einem Spaziergänger am Strand insgesammt über 350'000 Eure berappen.
                            versichert!!!!!
                            natürlich gibts keinen B-Schein in F.
                            Das das mal so am Treh (durch den DHV?) mit der Liz. für D-Piloten so geregelt wurde, konnte ja leider noch keiner bestätigen. Im Schadensfalle (was selten vorkommt) könnte es wie oben beschrieben eng werden!

                            Kommentar

                            • JörgE
                              Registrierter Benutzer
                              • 14.05.2004
                              • 676
                              • Jörg
                              • Pfälzer

                              AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                              Zitat von batflyker
                              So liebe Kollegen

                              Kein Geld für den A-Schein, aber Ferien machen in Frankreich?! Ich sags dir, du zahlst ein Leben lang. Glaubst du nicht, genau so ein Fall war vor Jahren im Fly and Glide beschrieben, dieser Flieger musste für so einen Unfall mit bleibenden Schäden an einem Spaziergänger am Strand insgesammt über 350'000 Eure berappen.

                              Also spar doch noch ein wenig, mache deinen Schein endlich, löse eine Versicherung und fliege ohne Sorgen versichert!!!!!
                              .... ich meine es wird hier ein wenig die Tragweite der Frage übersehen.

                              Es scheint Einigkeit zu bestehen, dass der Schirm nicht ohne Lizenz für einen Deutschen mit Sitz in Deutschland versicherbar ist.

                              Wer diese Frage stellt hat kein Geld. Wer kein Geld hat fürchtet sich auch kaum vor einer Forderung von € 350.000,00. Denn wo nichts ist, hat der Kaiser (Gerichtsvollzieher) sein Recht verloren.

                              Zur Not wird sich halt in die Privatinsolvenz geflüchtet und nach 6 Jahren ist man die Schulden los. Da in Frankreich das Fliegen ohne Schein möglich ist, sollte der mögliche Unfall auch keine Straftat sein (habe ich nicht ganz durchgeprüft - vielleicht versicherungsrechtliche Straftat nach franz. Recht - vielleicht deutsche Straftat wenn Opfer Deutscher ?) - Folge keine Versagung der Restschuldbefreiung, da es sich um keine Forderung aus unerlaubter Handlung handelt.

                              Basta, der/die Geschädigte schaut in die Röhre - so etwas hat, in Kenntnis der fehlenden Versicherung ganz wenig mit sozialem Verantwortungsbewusstsein und noch viel weniger mit der Kameradschaft unter Fliegern zu tun, oder ?

                              Gruß
                              Jörg
                              Zuletzt geändert von JörgE; 29.09.2010, 11:55. Grund: Ergänzung

                              Kommentar

                              • micbu
                                Registrierter Benutzer
                                • 13.08.2006
                                • 506
                                • Michael Burkholz

                                AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                                Das das mal so am Treh (durch den DHV?) mit der Liz. für D-Piloten so geregelt wurde, konnte ja leider noch keiner bestätigen. Im Schadensfalle (was selten vorkommt) könnte es wie oben beschrieben eng werden!
                                Der DHV kann nicht im Ausland gültige Gesetze oder Richtlinien festlegen.
                                Dazu fehlt einfach jegliche Handhabe.


                                Michael
                                Michael

                                Kommentar

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