Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

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  • batflyker
    Registrierter Benutzer
    • 12.07.2006
    • 486
    • Beat Fischler, SHV Mitglied

    AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

    Zitat von JörgE
    ...

    Basta, der/die Geschädigte schaut in die Röhre - so etwas hat, in Kenntnis der fehlenden Versicherung ganz wenig mit sozialem Verantwortungsbewusstsein und noch viel weniger mit der Kameradschaft unter Fliegern zu tun, oder ?

    Gruß
    Jörg
    Hallo Jörg

    Das kann ja jetzt wohl nicht ganz Ernst gemeint sein oder? Einfach mal einen Fliegerkollegen zum behinderten Fliegen und dann grinsend sagen: Sorry, habe kein Geld und keine Versicherung, guck selber wie du zurechtkommst, ich mache mal Privatinsolvenz....Also bitte schön!! Der beschriebene Fall war genau so, ein Deutscher flog ohne Schein und Versicherung einen deutschen Piloten an der Düne um.

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    • Meyer Michel
      Registrierter Benutzer
      • 24.03.2004
      • 578
      • Saint-Louis / Elsass (F)

      AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

      Zitat von baldus
      natürlich gibts keinen B-Schein in F.
      Das das mal so am Treh (durch den DHV?) mit der Liz. für D-Piloten so geregelt wurde, konnte ja leider noch keiner bestätigen.


      Mensch, also nochmals :
      das Fluggebiet Treh (1 Startplatz + 2 Landeplätze) wurde zuerst langjährig vom Klub "les éperviers du Treh" verwaltet (schon damals als nur Drachen starteten) und nun seit einigen Jahren von der elsässischen Liga.
      Es gab NIE irgendwelche Sonderregelung wegen XYZ-Schein für deutsche, serbokroatische oder mongolische Flieger (wieso auch denn ?)
      Alle Infos stehen bei den von mir erwähnten Links oder auf dem Schild am Startplatz.

      Soweit zum Fluggebiet, ich werde auch nichts mehr dazu schreiben, wenn einer nicht hören will bringts auch nicht das gleiche 50 Mal zu erklären.

      Und wenns um Versicherunstechnik für D-Piloten geht, nur eine Frage : wieso sollte der DHV eine Sonderregelung nur für den Treh herausgeben ???

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      • hob
        Registrierter Benutzer
        • 03.11.2004
        • 956
        • n.a.

        AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

        Irgendwer hat doch hier das Zitat einer Schriftstellerin gebracht, das da lautete:

        Es ist sinnlos, jemandem etwas zu erklären, der dafür bezahlt wird, es nicht zu verstehen.

        Deutsche Regelungswut oder Einnahmengeilheit halt.

        Gruß hob

        Kommentar

        • hob
          Registrierter Benutzer
          • 03.11.2004
          • 956
          • n.a.

          AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

          Beim Kfz. ist es so, daß die Gefährdungshaftung gilt, d.h. der Gesetzgeber geht davon aus, daß ein Kfz. grundsätzlich und unabhängig von Verschulden eine Betriebsgefahr darstellt, die ja auch lfd. erweitert wurde. Das nennt sich Haftpflichtversicherung. Ein Halter ohne Führerschein kann aber in Deutschland durchaus ein Kfz. völlig unbeanstandet zulassen, auch wenn er keinen Führerschein hat.

          Die eigentliche Sauerei im Fliegen aber ist, daß ein Junktim besteht, nämlich ohne deutschen Flugschein keine deutsche Versicherung.

          Dadurch wird M.E. erst eine Gefahr heraufbeschworen, nämlich die durch permanenten Nichtabschluß einer Versicherung, weil planmäßig verhindert. Diesen Zirkus kann man für deutsches Territorium so gestalten, denn jedermann nimmt ja im obrigkeitshörigen Deutschland fälschlicherweise an, daß eine Gefahr schon allein dadurch kleiner wird oder gar nicht erst besteht, weil ein Schein existiert.

          Das weiß natürlich auch ein Klapper, denn er hat vorher eigens bei den deutschen Versicherungen angefragt, wo er klappen darf und wo nicht.

          Und was tut er? Er hält sich nicht dran.

          Also ist nur zu prüfen, ob eine Versicherung in dem Land wo man ohne Lizenz fliegen darf, abgeschlossen werden kann. Da auch die meisten Franzosen das tun, sollte man dem Beispiel folgen. Zu prüfen ist, ob man von seiner Krankenkasse in Regreß genommen wird. Das ist der eigentlich wichtige Punkt, da Fremdschaden äuerst selten ist.

          Gruß hob
          Zuletzt geändert von hob; 30.09.2010, 08:53. Grund: erweitert

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          • micbu
            Registrierter Benutzer
            • 13.08.2006
            • 506
            • Michael Burkholz

            AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

            Die eigentliche Sauerei im Fliegen aber ist, daß ein Junktim besteht, nämlich ohne deutschen Flugschein keine deutsche Versicherung.
            Da bin ich genau gegenteiliger Meinung!
            Ich finde es eine Sauerei, daß man ein Kfz Zulassen kann wenn man keinen Führerschein hat. Da wird dann schnell mal ein Auto auf den Opa zugelassen um etwas günstiger fahren zu können und der Enkel, der gerade den Lappen bekommen hat baut dann auch noch einen Unfall. Ein 80 jähriger ohne Führerschein der erstmalig einen PKW zulässt bezahlt nämlich deutlich weniger als ein 18 jähriger der gerade den Lappen bekommen hat. Der Frischling baut dann einen Unfall und die Allgemeinheit zahlt drauf.

            Das System bei den GS ist mir da deutlich lieber, denn es erhöht, meiner Meinung nach, die Sicherheit beim fliegen. Die Hemmschwelle ohne Versicherung und Schein z.B. in F zu fliegen ist deutlich höher als nur ohne Schein aber dafür mit Versicherung.



            Michael
            Zuletzt geändert von micbu; 30.09.2010, 09:21.
            Michael

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            • Pikachu
              Registrierter Benutzer
              • 31.05.2004
              • 1556

              AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

              Zitat von micbu
              Ich finde es eine Sauerei, daß man ein Kfz Zulassen kann wenn man keinen Führerschein hat.
              Geht nicht anders bei Körperschaften.

              Das System bei den GS ist mir da deutlich lieber, denn es erhöht, meiner Meinung nach, die Sicherheit beim fliegen.
              Man kann doch einen Schirm versichern, ohne Scheininhaber zu sein (oder)?

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              • herrgottnochmal
                Registrierter Benutzer
                • 07.10.2009
                • 281
                • Stefan Gutmann
                • Sindelfingen

                AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                Zitat von Pikachu
                Geht nicht anders bei Körperschaften.



                Man kann doch einen Schirm versichern, ohne Scheininhaber zu sein (oder)?
                Was nutzt es, den Schirm zu versichern, wenn der Pilot keine Flughaftpflicht hat? Im Unterschied zum Kfz greift beim Schirm nicht die Gefährdungshaftung sondern die des Piloten!

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                • micbu
                  Registrierter Benutzer
                  • 13.08.2006
                  • 506
                  • Michael Burkholz

                  AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                  Man kann doch einen Schirm versichern, ohne Scheininhaber zu sein (oder)?
                  Nicht, daß ich wüßte.

                  Im Unterschied zum Kfz greift beim Schirm nicht die Gefährdungshaftung sondern die des Piloten!
                  Beim Gleitschirmfliegen gilt ebenfalls die Gefährdungshaftung.
                  Das bedeuted nur, daß die Versicherung des Piloten, unabhängig von dessen Schuld, für den angerichteten Schaden aufkommen muß. Das ist keine andere Versicherung. Ich glaube, daß du das missverstanden hast.

                  Michael
                  Zuletzt geändert von micbu; 30.09.2010, 09:52.
                  Michael

                  Kommentar

                  • baldus
                    Registrierter Benutzer
                    • 23.09.2003
                    • 336

                    AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                    mensch hob,

                    du wirst schon wieder persönlich.
                    Sachlich bleiben ist nicht deine Stärke, was.

                    Nein ich werde nicht für irgendwas hier bezahlt, ist doch mein hobby!

                    Was hier viele von dir halten, muss ich ja nicht nochmal wiederholen.

                    Vielleicht solltest du mal bei dir ansetzen, den Rat einiger Poster nachgehen und dieses Forum nicht mehr für deinen politsichen Quatsch missbrauchen, ich bin mir jedenfalls zu schade dafür von dir instumentalisiert zu werden!


                    man man, ist echt tragisch...


                    mir ist das persönlich übrigens schei.... egal ob jemand in F schwarzfliegt, ..

                    solange ich nicht von so einem Blindgänger umgemäht werde....

                    das da schon einige bei selbst verschuldeten Unfällen sehr sehr unglücklich geworden sind, muss man auch nicht nochmal wiederholen.

                    Im übrigen kann ich besser damit leben, die Denkweise einiger chaoten zu sensibilisieren als wie du dzum grossen Anarcho-fliegen in F aufzurufen.

                    Vielleicht gehen ja dann solche Unfälle auch auf dein Konto wenn hier einige Rookies deinen Rat befolgen
                    Zuletzt geändert von baldus; 30.09.2010, 09:44.

                    Kommentar

                    • hob
                      Registrierter Benutzer
                      • 03.11.2004
                      • 956
                      • n.a.

                      AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                      Hallo Baldus,

                      um Dich geht es nicht!

                      Es geht darum, daß einige nicht begreifen wollen, daß man in Frankreich keinen Schein braucht. Genau darauf bezog sich mein pinkfarbenes Zitat.

                      ...und auf die, welche in Abrede stellen wollen, daß der deutsche Flugplatz- und Startplatzzwang auf wen zurückgeht?

                      Ich danke Dir, daß Du mein Anliegen wachhälst.

                      Gruß hob

                      Kommentar

                      • hob
                        Registrierter Benutzer
                        • 03.11.2004
                        • 956
                        • n.a.

                        AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                        Wieviel Versicherungen braucht man denn nun in Deutschalnd?

                        Eine für den Schirm oder Drachen.

                        Eine für den Piloten.

                        Eine für die Rettung (Hubi, Krankenwagen).

                        Eine für die Krankheiten nach dem Absturz.

                        Eine für nach Hause im Jet.

                        Eine für Tandemfliegen (Passagierhaftpflicht).

                        ...sonst noch welche?

                        Gruß hob

                        Kommentar

                        • winDfried
                          Registrierter Benutzer
                          • 21.11.2003
                          • 1620
                          • Winfried O.
                          • Rheinhessen

                          AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                          Leute,
                          ich verstehe die 137 ahnungslosen Beiträge in diesem Faden nicht !

                          Wir brauchen nur EINE Versicherung.
                          Das ist die Flugsportgeräte-Halter-Haftpflicht. (BU-, Unfall-, Bergekosten-, Lebens- u.ä. sind Luxus, keine Pflicht).
                          Die bekommt man als Halter eines HG oder GS. Selbstverständlich auch ohne, dass man schon einen Schein hat. Man könnte ja auch andere lizensierte Piloten das Gerät fliegen lassen.
                          Ich bin, als ich meinen ersten Drachen kaufte, DHV Mitglied geworden und habe diesen darüber versichert. Lange bevor ich meinen A-Schein hatte.

                          Was also wäre passiert, wenn ich -damals Blindgänger- beim Schwarzfliegen (egal, ob in D oder F) jemanden umgemäht hätte ?
                          Die Versicherug hätte den Schaden geregelt und mich anschließend in Regreß genommen- bis zum Eintritt der Privatinsolvenz.
                          Als Halter habe ich die Verpflichtung, dass der Flieger nur legal in Betrieb gesetzt wird.
                          Dagegen hätte ich damit verstoßen.
                          Frage des Fadeneröffners beantwortet. Punkt.

                          Dass wir als deutsche Piloten mit Hauptwohnsitz in D auch im benachbarten Ausland nach deutschem Recht fliegen, ohne Schein also eine Straftat begehen, steht auf einem anderen Blatt.
                          In F wird sich dafür voraussichtlich weder Ankläger noch Richter dafür finden.
                          Versicherung siehe oben.

                          Auch hobs Lieblingsthema Flugplatzzwang und wer ihn eingeführt hat, ist hier und überhaupt völlig irrelevant.
                          Der Flugplatzzwang für Motorflieger (und da steckt die Quelle von hob´s unerlösten Komplexen) wird HEUTE aufrechterhalten, weil breite Bevölkerungsschichten nicht von Lärm, Emissionen und tiefen Überflügen durch Flug-"Sportler" belästigt werden wollen.
                          Da endet unsere fliegerische Freiheit leider bei der Rücksichtnahme auf die Freiheit unserer Mitbürger.
                          In unserer Demokratie könntest Du (z.B. in einem Volksbegehren) keine Mehrheit für das freie Starten auf jeder Wiese mit Motorschirm oder mot. Luftsportgeräten der unter 250 kg Klasse bekommen.

                          Geht gefälligst auf die zahlreichen Flugplätze.
                          Und seid nicht zu geizig für die paar Kröten Gebühren. Motorisiert fliegen, heißt sowieso, dass Geld plötzlich keinen Wert mehr hat.
                          W.

                          Kommentar

                          • AlterSack
                            Registrierter Benutzer
                            • 19.10.2005
                            • 38
                            • Manfred Schmidt
                            • Mainz

                            AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                            @winDfried: Du sprichst mir aus der Seele!
                            Manfred

                            Kommentar

                            • Pikachu
                              Registrierter Benutzer
                              • 31.05.2004
                              • 1556

                              AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                              @micbu

                              Zitat von micbu
                              Nicht, daß ich wüßte.
                              Habe ich aber gemacht. Habe mir damals einen Schirm zur Höhenschulung gekauft, bevor ich den Schein hatte. Den hatte ich dann auch versichert.

                              Beim Gleitschirmfliegen gilt ebenfalls die Gefährdungshaftung.
                              Das bedeuted nur, daß die Versicherung des Piloten, unabhängig von dessen Schuld, für den angerichteten Schaden aufkommen muß. Das ist keine andere Versicherung. Ich glaube, daß du das missverstanden hast.
                              "Gefährdungshaftung" ist ein Rechtsbegriff, der zunächst mal mit einer Versicherung nichts zu tun hat. Er beschreibt die Haftung, die einer Person aus dem Betrieb einer "gefährlichen" Sache entsteht, und zwar auch dann, wenn diese Person keine sog. "unerlaubte Handlung" durchgeführt hat. D.h. es kommt auf ein "Verschulden" des Schädigers nicht an.


                              @winDfried
                              Zitat von winDfried
                              Wir brauchen nur EINE Versicherung.
                              Das ist die Flugsportgeräte-Halter-Haftpflicht. (BU-, Unfall-, Bergekosten-, Lebens- u.ä. sind Luxus, keine Pflicht).
                              Die bekommt man als Halter eines HG oder GS. Selbstverständlich auch ohne, dass man schon einen Schein hat. Man könnte ja auch andere lizensierte Piloten das Gerät fliegen lassen.
                              Sehe ich auch so.

                              Was also wäre passiert, wenn ich -damals Blindgänger- beim Schwarzfliegen (egal, ob in D oder F) jemanden umgemäht hätte ?
                              Die Versicherug hätte den Schaden geregelt und mich anschließend in Regreß genommen- bis zum Eintritt der Privatinsolvenz.
                              Als Halter habe ich die Verpflichtung, dass der Flieger nur legal in Betrieb gesetzt wird.
                              Dagegen hätte ich damit verstoßen.
                              Nicht "egal, ob in F oder D"!
                              In F hättest Du das Gerät entsprechend den in Frankreich geltenden Bestimmungen (keine Scheinpflicht, nur Haftpflichtvers.) betrieben, was also nicht illegal ist.

                              Es gibt m.E. keine Verpflichtung, einen Schein zu haben, um nicht in "Regreß" genommen zu werden. Das ist absurd. Jeder Mensch hat sich an die Gesetze und Regeln des Landes zu halten, in dem er sich aufhält. Nicht an die, aus dem er kommt!


                              Dass wir als deutsche Piloten mit Hauptwohnsitz in D auch im benachbarten Ausland nach deutschem Recht fliegen, ohne Schein also eine Straftat begehen, steht auf einem anderen Blatt.
                              Halte ich für Unsinn.

                              Kommentar

                              • Vibe
                                Registrierter Benutzer
                                • 02.09.2002
                                • 3753
                                • Claus Bönnhoff
                                • Herdecke

                                AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                                Zitat von Pikachu

                                Dass wir als deutsche Piloten mit Hauptwohnsitz in D auch im benachbarten Ausland nach deutschem Recht fliegen, ohne Schein also eine Straftat begehen, steht auf einem anderen Blatt.
                                Halte ich für Unsinn.
                                Wenn dem so wäre, dann dürfte ja im Umkehrschluß ein Franzose bei uns nicht fliegen wenn er keinen Schein hat, da er ja nach deutschem Recht unterwegs ist.
                                Ist das so ?

                                Gruß

                                Claus

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