Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

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  • micbu
    Registrierter Benutzer
    • 13.08.2006
    • 506
    • Michael Burkholz

    AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

    Das französische.

    Michael
    Michael

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    • Sascha
      Registrierter Benutzer
      • 27.11.2001
      • 296

      AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

      Zitat von winDfried

      Dass wir als deutsche Piloten mit Hauptwohnsitz in D auch im benachbarten Ausland nach deutschem Recht fliegen, ohne Schein also eine Straftat begehen, steht auf einem anderen Blatt.
      W.
      DAs wäre mal interessant, dies rechtlich zu klären. Ich glaube nicht, dass es eine Straftat ist. In Frankreich ist ein Gleitschirm ein Sportgerät wie ein Windsurfer oder ein Kite. Damit muss man zwar allgemeine Regeln befolgen (nicht in CTRs einfliegen, genauswenig wie man mit dem WIndsurfer im FAhrwasser der Berufsschiffahrt herumkreuzen darf), aber eine Scheinpflicht besteht nicht, ob man nun Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ist oder nicht.

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      • JörgE
        Registrierter Benutzer
        • 14.05.2004
        • 676
        • Jörg
        • Pfälzer

        AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

        .... wir drehen uns im Kreis. Das Fliegen ist in Frankreich wegen des fehlenden Scheins grds. nicht strafbar.

        "Anders" ein Unfall mit Fremdschaden: Die Franzosen kommen dann ggf. wegen des "rüplehaftem, dummen" Flugstil auf die Idee zu sagen, der Unfall und die Verletzung eines Dritten sei eine fahrlässige Körperverletzung.

        Das ist dann in Frankreich auch strafbar, hat aber nichts mit dem fehlenden Schein zu tun. Wobei ich mir vorstellen könnte, dass ein franz. Staatsanwalt/die Polizei bei der Beurteilung einer Fahrlässigkeit schon schaut, ob der Kerl das Fliegen überhaupt gelernt hat. Das ist die Klammer, in der das zum Problem werden könnte.

        § 7 StGB sagt nur, dass eine solche Tat (fahrlässige Körperverletzung eines Deutschen) grundsätzlich auch in Deutschland strafbar ist. Berühmtes Beispiel: Der deutsche "Prügelprinz", der dem deutschen Diskobetreiber kräftig einen einschenkte. Strafverfahren in Deutschland. Körperverletzung ist auch in Kenia strafbar. Wurde dort aber nicht verfolgt. Ist § 7 StGB jetzt klar.

        Wenn die fahlässige Körperverletzung aber in Frankreich schon verfolgt wurde, wird in Deutschland die gleiche Tat grds. nicht noch einmal verfolgt. Das sind dann wieder ganz andere Vorschriften. Bitte verschohnt uns alle, diese Tiefe des Strafrechts hier zu diskutieren.

        Interessant wird es m.E. dann, wenn die Franzosen einen Unfall mit einem verletzten Deutschen nicht verfolgen, aber der Verletzte meint, es sei fahrlässige Körperverletzung gewesen .... daraus könnte sich dann in Deutschland etwas entwickeln - vgl. oben Prinz "Haudraufundschluss".

        Zusammenfasend kann man sagen: Baust Du in Frankreich Mist, ist das genauso strafbar wie in Deutschland. Einzig ohne Schein zu fliegen wird nicht verfolgt.

        Gruß
        Jörg

        PS: bin aber aus dem Strafrecht schon ein paar Jahre raus, also bitte auch selber denken..... so wie wir das beim fliegen gewohnt sind.
        Zuletzt geändert von JörgE; 01.10.2010, 10:39. Grund: "Recht"schreibung - Beispiel eingefügt

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        • winDfried
          Registrierter Benutzer
          • 21.11.2003
          • 1620
          • Winfried O.
          • Rheinhessen

          AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

          Ah, endlich ein weiterer Klardenker !

          Zitat von JörgE
          "Anders" ein Unfall mit Fremdschaden: Die Franzosen kommen wegen des "rüpelhaftem, dummen" Flugstil auf die Idee zu sagen, der Unfall und die Verletzung eines Dritten war ein fahrlässige Körperverletzung. Das ist dann in Frankreich auch strafbar hat aber nichts mit dem Schein zu tun. ...
          Genau diesen hypothetischen Fall wollte ich heute abend in epischer Breite ausführen. Danke JörgE.

          Weiter funktioniert das dann so:
          Beide, Schädiger und Geschädigter sind Deutsche.
          Körperverletzung ist ein Kapitaldelikt, die Justiz muss handeln.
          Die Französische Saatsanwaltschaft übergibt (muss nicht, kann aber) das ganze an die deutsche am Wohnsitz des Geschädigten.

          Ein ehrgeiziger Staatsanwalt macht aus der "Fahrlässigen Körperverletzung" eine
          "vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Fliegen ohne Fluglizenz".
          Der Richter entscheidet auf "schwere fahrlässige Körperverletzung" und wertet das Wissen des Schädigers um seine unzureichende Ausbildung und das Fehlen einer Lizenz als "erschwerende Umstände".

          Das anschließende Zivilverfahren bietet mit so einem Urteil als Grundlage keinerlei Verhandlungsspielraum (Behandlungskosten, Schadensersatz und Schmerzensgeld) und ruiniert den Schädiger...

          Nochmal:
          Ich habe von "Grauzone" geschrieben.
          und von "wo kein Kläger, da kein Richter".

          Augenzwinkernde Lösungen gibt es.
          Wahlfreiheit zwischen bequemer und weniger bequemer Rechtsnorm gibt es nicht, wir müssen beide einhalten.
          Und das ist einfach und billig (A-Schein GS kostet weniger, als ein Motorrad-Führerschein!).

          "Schwarzfliegen gehen in F" ist kein guter Ratschlag an hyperaktive Fluganfänger !
          Fadeneröffner Dummchen Paul hätte beim DHV Mitglied werden können und die Versicherung abschließen.
          Zu sagen, der Schirm gehört meinem mitreisenden Kumpel XYZ, mit Lizenz und DHV-Versicherung,
          geht, birgt aber für den Kumpel das Risiko des Regreß.

          @Sascha
          Noch interessanter wird die Sache dann, wenn es ums Streckenfliegen in F geht.
          Aber das wäre einen neuen Faden Wert.

          Die Einhaltung von Rechtsnormen und das Auswählen der bequemeren Version ist ja auch beim Fliegen in Italien lange ohne Respekt vor den italienischen Rechtsvorschriften gelaufen. Zum Glück tut sich da langsam etwas.
          Weiterfliegen. Aufpassen. Gruß, W.
          Zuletzt geändert von winDfried; 01.10.2010, 10:44.

          Kommentar

          • Sascha
            Registrierter Benutzer
            • 27.11.2001
            • 296

            AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

            Zitat von winDfried

            Ein ehrgeiziger Staatsanwalt macht aus der "Fahrlässigen Körperverletzung" eine
            "vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Fliegen ohne Fluglizenz".
            ...
            @Sascha
            Noch interessanter wird die Sache dann, wenn es ums Streckenfliegen in F geht.
            Aber das wäre einen neuen Faden Wert.
            Gruß, W.

            @Ehrgeiziger Staatsanwalt: geht eben nicht, weil die Lizenz in F nicht Pflicht ist. Das kann der Staatsanwalt drehen wie er will.

            @Streckenfliegen: was ändert das?

            Kommentar

            • winDfried
              Registrierter Benutzer
              • 21.11.2003
              • 1620
              • Winfried O.
              • Rheinhessen

              AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

              Zitat von Sascha
              Das kann der Staatsanwalt drehen wie er will.
              Für erschwerende Umstände reicht es aber.

              Er könnte dazu argumentieren, dass ein deutscher nicht als Gastpilot nach F fahren und dort fliegen kann, da er ohne Lizenz nicht Pilot ist und im Moment des Grenzübertritts auch nicht schlagartig dazu mutiert.
              Die nicht (nachgewiesene) ausreichende fliegerische Ausbildung und Übung ist aber hier der Knackpunkt.

              B.t.w. Das könnte auch mal so Fliegerfreunde treffen, die niemals zu Hause fliegen gehen, sondern nur alle zwei-drei Jahre in F im Urlaub...

              Zitat von Sascha
              @Streckenfliegen: was ändert das?
              Da ist auch in F eine Lizenz vorgeschrieben
              Die Luftraumstruktur in F ist eine völlig andere
              Das frz. Militär mischt eifrig in der Gemengelage mit, und mit denen sollte man sich auf keinen Fall anlegen (man kennt dort noch die Prügelstrafe ).

              Ici: Fin du "Vol Libre" !

              Salut, W.

              Kommentar

              • hob
                Registrierter Benutzer
                • 03.11.2004
                • 956
                • n.a.

                AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                Zitat von winDfried
                Ah, endlich ein weiterer Klardenker !


                Genau diesen hypothetischen Fall wollte ich heute abend in epischer Breite ausführen. Danke JörgE.

                Weiter funktioniert das dann so:
                Beide, Schädiger und Geschädigter sind Deutsche.
                Körperverletzung ist ein Kapitaldelikt, die Justiz muss handeln.
                Die Französische Saatsanwaltschaft übergibt (muss nicht, kann aber) das ganze an die deutsche am Wohnsitz des Geschädigten.

                ...

                Gruß, W.
                Ich bitte doch darum, folgendes zu beachten, nämlich den erforderlichen Strafantrag als Prozeßvoraussetzung, wenn...

                Die Justiz muß also nicht in jedem Fall handeln.

                Gruß
                Zuletzt geändert von hob; 01.10.2010, 11:07. Grund: zu

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                • Sascha
                  Registrierter Benutzer
                  • 27.11.2001
                  • 296

                  AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                  Zitat von winDfried

                  Da ist auch in F eine Lizenz vorgeschrieben
                  Die Luftraumstruktur in F ist eine völlig andere

                  Ici: Fin du "Vol Libre" !

                  Salut, W.
                  Das ist falsch. Wann glaubt ihr einem das denn endlich mal? Ob Du in Frankreich 1 oder 100 km fliegts, kommt aufs selbe hinaus. Keine Scheinpflicht. Null.

                  Gilt übrigens auch für Segelboote. IN Frankreich darfst Du eine 15 Meter lange Segelyacht auf dem Meer bewegen, ohne jeden Schein, und selbst wenn Du von Tuten und Segeln keine Ahnung hast. Ist so!

                  Wenn Du aber mit Deinem Schirm durch Kontrollzonen ratterst, bist Du dran. Genauso wie ein Fussgänger keinen Fussgängerschein braucht, aber trotzdem eine Geldbusse zahlt, wenn er über eine rote Ampel marschiert.

                  Kommentar

                  • hob
                    Registrierter Benutzer
                    • 03.11.2004
                    • 956
                    • n.a.

                    AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                    Zitat von winDfried
                    ...
                    Auch hobs Lieblingsthema Flugplatzzwang und wer ihn eingeführt hat, ist hier und überhaupt völlig irrelevant.
                    Der Flugplatzzwang für Motorflieger (und da steckt die Quelle von hob´s unerlösten Komplexen) wird HEUTE aufrechterhalten, weil breite Bevölkerungsschichten nicht von Lärm, Emissionen undtiefen Überflügen durch Flug-"Sportler" belästigt werden wollen.
                    Da endet unsere fliegerische Freiheit leider bei der Rücksichtnahme auf die Freiheit unserer Mitbürger.
                    In unserer Demokratie könntest Du (z.B. in einem Volksbegehren) keine Mehrheit für das freie Starten auf jeder Wiese mit Motorschirm oder mot. Luftsportgeräten der unter 250 kg Klasse bekommen.

                    Geht gefälligst auf die zahlreichen Flugplätze.
                    Und seid nicht zu geizig für die paar Kröten Gebühren. Motorisiert fliegen, heißt sowieso, dass Geld plötzlich keinen Wert mehr hat.
                    W.
                    Die widerrechtlich tiefen Überflüge bei vorgeschriebener Überland-Regel-Reiseflughöhe von 2.000 ft. GND haben nichts mit dem Flugplatzzwang zu tun.

                    Die 250kg-Klasse gibt es nicht; es ist in Wahrheit die neue mit 120 kg, also Mini-Trike und (im Werden: anzupassende UL-Bauvorschriften) Mini-Dreiachser - Leergewicht wohlgemerkt, mit gültigem UL-Schein, aber ohne deutsches überkandideltes Jetpiloten-Medical - der dadurch angerichtete Flurschaden scheint nun doch zu groß geworden zu sein. Aber das sei Dir verziehen - man muß und kann auch nicht mehr alles wissen.

                    Nein, es geht auch nicht um ein paar Kröten Gebühren und auch nicht um den permanenten NAZI-Status quo - ~70 Jahre nach dem GröFaZ.

                    Es geht darum , daß der demokratisch legitimierte Staat in seinem nach wie vor vorhandenen Wahn - und nun noch seit 20 Jahren per Wiedervereinigung unterstützt durch ~18 Millionen ideologisch-gewohnheitsrechtlich domestizierte Zwangs-Freiheitsverzichter, die erst lernen mussten, die Freiheit einzufordern, alles und jedes und erst recht nach 9/11 kontrollieren zu müssen, aber kein Personal dafür bezahlen kann.

                    Also fliegt man im Sommer, der bei uns realistisch (Temperaturen) nur maximal 4 Monate als solcher brauchbar ist, aber noch durch Regenperioden unterbrochen und verkürzt wird, von morgens 9 bis Abends um 19 Uhr, wenn man Pech mit dem Wohnsitz hat. Hinzu kommen von Umweltschützern und lokalen Wichtigtuern Mittagspausen, zahlenmäßige Start- und Landebegrenzungen und, und, und... vor allem die Segelflieger. Diese subventionierten Nutznießer der fiskalisch noch freigiebigen jungen BRD haben sich eingerichtet in der alten Infrastruktur. Wenn also keine Thermik mehr ist, wird eingeräumt. Sollen doch die anderen sehen, wie sie mit den knappen Hallenplätzen als weiteres wirksames Erpressungspotential zurechtkommen. Diese Segelflugvereine stellen sich leider als äußerst ernst zu nehmende Flugverhinderer dar, ohne die so gut wie nichts läuft. Nordhelle ist überall (möglich) in Deutschland.

                    Fliegen dürfte man aber von 5 bis nach 22h - grob gerechnet, vom Breitengrad abhängig und in Tabellen oder Programmen abrufbar, Sonnenaufgang = Sunrise, SR, bis Sonnenuntergang = Sunset, SS, nicht das andere rechts, weshalb diese Bezeichnung auch auf Kfz.-Kennzeichen verboten ist, also nicht vorkommt.

                    Aber: Die Folgen dieser Leute, die namentlich als Kardinal-Organisation dieses GröFaZ nicht mehr vorkommen dürfen, diese Folgen - die dürfen wir alle ausbaden.

                    WARUM???

                    Man verzichtet also im Hochsommer auf über 7 Stunden Tages- und damit Flugzeit, was auch für die Unternehmer und Entscheider und Arbeitplatzbeschaffer gilt, die deshalb mit ihren Firmen und Flugzeugen abwandern – u.a. nachzulesen in Pilot und Flugzeug.

                    Das ist definitiv eine illegale Freiheitsbeschränkung.

                    Wenn sie kein Personal haben, diesen selbsternannten NAZI-Pferch per Flugleiter

                    - der außer im Falle konkreter Gefahr keinerlei Weisungsbefugnis einem Piloten gegenüber hat, den Flug also ebenso wenig leitet, wie der Zitronenfalter Zitronen faltet -

                    zu kontrollieren, haben sie auch nicht das Recht, Freiheitsbeschränkungen durchzuführen. Ein Flugplatz ist schließlich kein Schwimmbad.

                    Ein Ausländer ist regelmäßig fassungslos, daß bei uns Landeplätze abends geschlossen werden und die Landung auf demselben nach Schließung deshalb eine verbotene Außenladung ist.

                    Man stelle sich mal vor, eine Bundesstraße – die BAB wäre analog dann ein Flughafen wie Hamburg oder München und rund um die Uhr also besetzt und geöffnet - wird um 19 Uhr gesperrt, weil die Polizei unterbesetzt ist oder gerade mal wieder die Bundesliga schützen muß vor genau den Idioten, denen die wenigen ULs, Minimums und Motorschirme zu laut sind, während das Fahren auf der gesperrten Bundesstraße nach 19h Punkte in Flensburg* einbringen würde.

                    *Ja, dieses Register haben sie, die gründlichen Deutschen, aber kein Krebsregister, damit die Pharmaindustrie und schlimmeres nicht entlarvt werden kann oder gar Zusammenhänge frühzeitig zum Wohle von - dann hoffentlich - Nichtpatienten erkannt werden.

                    Gruß hob

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                    • JörgE
                      Registrierter Benutzer
                      • 14.05.2004
                      • 676
                      • Jörg
                      • Pfälzer

                      AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                      ... es ist alles gesagt. Getretener Quark wird breit nicht stark (Zitat meines alten Deutschlehrers).

                      Ich klinke mich aus und fahr´ in die Dolos zum fliegen.

                      Gruß
                      Jörg

                      Kommentar

                      • Bausparfuchs
                        Registrierter Benutzer
                        • 14.09.2009
                        • 330
                        • Jochen
                        • Saarbrücken

                        AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                        Zitat von winDfried
                        (A-Schein GS kostet weniger, als ein Motorrad-Führerschein!)
                        Windfried, hast du das durchgerechnet?

                        Ich mach es mal fǘr Dich:

                        Mein Motorradlappen hat mich mit Prüfungsgebühren und tralala 2002 etwas um 890€ gekostet.

                        Mein A-Schein GS hat mich inklusive Liftkarten und allem pipapo wie Unterkunft vor Ort 1500€ gekostet. Nimm die Unterkunft und eventuell Verpflegung für insgesamt 4 Kurswochen raus, dann sind es immer noch 1100€

                        Und das ist schon alles niedrig geschätzt.
                        Gruß

                        Jochen

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                        • baldus
                          Registrierter Benutzer
                          • 23.09.2003
                          • 336

                          AW: Fliegen in Frankreich ohne Flugschein möglich? Versicherung über Schirm...

                          also Mopedfahren mit Gleitifliegen ist wie Äpfel u. Birnen vergleichen.

                          Natürlich ist Motorradfahren billiger, wenns nicht gerade ne Harley ist.
                          Vor allem man hat einen Vorteil, man ist mit Mopped hinterher da wo man hon will.
                          Beim Gleitifliegen ist erstmal die Anfahrt angesagt....

                          Beim Fliegen hören die finanz. Masstäbe auf, beim Motorfliegen,PPL sowieso.

                          Eiin Kollege der schon lange in der Ecko-Klasse unterwegs ist sagte mal,:
                          grabe ein tiefes Loch im Garten und werfe Geld, äh sehr viel Geld rein und buddels wieder zu.

                          So ist fliegen, das ergebnis ist hinterher ähnlich

                          Kommentar

                          • Hornisserl
                            Registrierter Benutzer
                            • 10.12.2001
                            • 68

                            generelle Einstellung und Finanzen

                            Mein Gott, ich hätte den Thread nicht lesen sollen ...

                            Ich bin ja immer wieder erstaunt was die Leute für Hobbies betreiben und dann herumraunzen, dass es was kostet.
                            Und noch dazu viel. So ziemlich jedes coole Hobby kostet sehr viel - Beispiele:

                            * Tauchen
                            * Motorradfahren
                            * Kiten
                            * Skifahren und Snowboarden
                            * Mountainbiken & Rennradfahren
                            * Motorsport allgemein
                            * Windsurfen
                            * ....

                            Bei jedem einzelnen dieser Hobbies gibt man mit der Zeit eine Menge Geld aus, bekommt aber dafür auch sehr viel!
                            Wer es sich nicht leisten kann soll es einfach bleiben lassen. Ich würde auch gerne einen Heli-Schein machen. Geht einfach nicht, somit ist die Sache erledigt für mich!

                            Ich muss ja immer schmunzeln, wenn sich einer über teure Freizeitaktivitäten ausmöhrt und monatlich etliche Hunderter versäuft und verraucht, dazu noch einen 300PS-Spritschlucker fährt und zweimal im Jahr auf Urlaub fliegt! Jeder muss Abstriche machen und die anderen haben meist keine Zeit, hähä

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                            Wenn ich aber lese:"Kein Schein ... nicht versichert ... usw....", dann kann ich nur noch den Kopf schütteln!

                            Das sind dann genau die Leute, die beim Soaren keine Regeln kennen, diese nicht beachten, alle anderen in der Luft gefährden und nach einem Unfall abschwirren (=Fliegerflucht)!
                            Und ich habe es schon des öfteren gesagt, und ich werde es auch hier nochmals schreiben:

                            Meiner Meinung nach gehörten in jedem Fluggebiet stichprobenartige Überprüfungen gemacht, wo die Lizenzen, die Ausrüstung und die Versicherungen gecheckt werden! Und wenn eine(r) etwas nicht mit hat -> Flugverbot.
                            Und bei Missachtung drakonische Strafen und Sperre für's Fluggebiet!


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                            ...es ist schon genug passiert...

                            go(o)d night
                            's Hornisserl
                            ______________________________________

                            "Wer einmal fliegt, dem glaubt man nicht ..."

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