AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch
Es ist schon ein Bisschen schwierig den derart Eifrigen die Realität näher zu bringen. Um ein System ändern zu wollen muss man es auch gut genug kennen.
Die Starts und Landungen von Ballonen beruht auf einer Außenstart- und Landegenehmigung ( § 25 LutftVG) Die Balloner bekommen die von den unteren Länderluftfahrtbehörden, sind auf den Ballon und den Ballonfahrer beschränkt und mit Auflagen versehen.
Bei uns sind die meisten Fluggelände ebenfalls mit einer Außenstart- und Landegenehmigung (§ 25 LuftVG) versehen und auf Gleitsegel und oder Hängegleiterbetrieb beschränkt, mit Auflagen. Es gibt auch da einen Genehmigungsinhaber, Verein oder natürliche Person.
Diese Genehmigungen darf seit 1993 unser Dachverband als "Beauftragter" erteilen. Wer die Zeiten davor kennt, kann da nur sagen: Gott sei Dank!
Ich halt mich jetzt raus, verhaltet euch klug und werdet nicht zum Don Quichote, Erwin
Es ist schon ein Bisschen schwierig den derart Eifrigen die Realität näher zu bringen. Um ein System ändern zu wollen muss man es auch gut genug kennen.
Die Starts und Landungen von Ballonen beruht auf einer Außenstart- und Landegenehmigung ( § 25 LutftVG) Die Balloner bekommen die von den unteren Länderluftfahrtbehörden, sind auf den Ballon und den Ballonfahrer beschränkt und mit Auflagen versehen.
Bei uns sind die meisten Fluggelände ebenfalls mit einer Außenstart- und Landegenehmigung (§ 25 LuftVG) versehen und auf Gleitsegel und oder Hängegleiterbetrieb beschränkt, mit Auflagen. Es gibt auch da einen Genehmigungsinhaber, Verein oder natürliche Person.
Diese Genehmigungen darf seit 1993 unser Dachverband als "Beauftragter" erteilen. Wer die Zeiten davor kennt, kann da nur sagen: Gott sei Dank!
Ich halt mich jetzt raus, verhaltet euch klug und werdet nicht zum Don Quichote, Erwin
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