Muss eine Rettung auch verpflichtend gecheckt werden?

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  • Bausparfuchs
    Registrierter Benutzer
    • 14.09.2009
    • 330
    • Jochen
    • Saarbrücken

    Muss eine Rettung auch verpflichtend gecheckt werden?

    Hallo,

    folgendes: Ich schickte gerade einen Schirm und Rettung zum Checkbetrieb meiner Wahl mit dem Auftrag Zwei-Jahrescheck und Rettung packen. Vorab wurde mir dafür ein Preis von 175€ und 45€ in Aussicht gestellt. Jetzt kommt eine Rechnung über insgesamt 275€, die Rettung wurde nicht nur gepackt sondern der Punkt "Rettung packen, Nachprüfung und Einbau" schlägt mit 100€. zu Buche.

    Auf den ersten Blick eine Leistung, die ich nicht gewünscht habe. Aber, wie sieht das aus, muss die Rettung denn auch verpflichtend zu einer Nachprüfung, statt nur neu gepackt zu werden? Der Hersteller bietet zwar ein Nachprüfprotokoll zum Download an, aber kein Dokument aus dem hervorgeht, dass das Rettungsgerät in Zweijahresintervallen auch einer Nachprüfung unterzogen werden muss.

    Also bevor ich das telefonisch nochmal kläre, wollte ich mal fragen, was Ihr so dazu meint. Vielleicht ist das ja auch alles in Ordnung so.

    Gruß

    Jochen
  • vorstadtcowboy
    Registrierter Benutzer
    • 04.08.2008
    • 81

    #2
    AW: Muss eine Rettung auch verpflichtend gecheckt werden?

    Ich versteh nicht, warum Du das hier im Forum fragst. Da wird dir hier keiner helfen können. Du hast im Vorfeld Preis und Leistung mit dem Anbieter verhandelt. Wenn die Dienstleistung deiner Meinung nach eine andere war oder sich die Preise geändert haben, dann musst du das mit dem Anbieter klären.

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    • SaschaN
      Registrierter Benutzer
      • 18.10.2004
      • 1701
      • Sascha Nilius
      • ...aus M

      #3
      AW: Muss eine Rettung auch verpflichtend gecheckt werden?

      Die Rettungsgerätehersteller schreiben i.d.R. ein Nachprüfintervall von 2 Jahren vor. Das steht auch so in den Anleitungen drin.

      Aber nur weil für die Rettung eine Nachprüfung fällig gewesen wäre, darf der Betrieb dies nicht einfach so eigenhändig durchführen.
      Ich fahre ja auch nicht zur Autowerkstatt zum Bremsenwechsel, und habe am Ende noch die zu diesem Zeitpunkt fällige Inspektion oder vielleicht TÜV auf der Rechnung stehen.

      Das soll jetzt keine Unterstellung an den Checkbetrieb sein, wahrscheinlich gab's hier nur ein Missverständnis. "Zwei-Jahrescheck und Rettung packen" kann man vielfältig interpretieren.
      http://www.vimeo.com/SaschaN
      https://www.facebook.com/saschan.hg
      https://www.youtube.com/channel/UC7lgX90a3BVgwoYzNZLRMIg

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      • Hägo
        Registrierter Benutzer
        • 06.03.2002
        • 1016

        #4
        AW: Muss eine Rettung auch verpflichtend gecheckt werden?

        Servus,

        bei meiner Rettung schreibt der Hersteller eine "Nachprüfung" der Rettung nach einem Retterabgang oder erstmals nach 10 Jahren vor. Wenn keine Auslösung erfolgt, wird also nur neu gepackt. Ich würde den Hersteller der Rettung oder den Händler bzw. Importeur fragen.
        Ich persönlich packe ( nach Selbstpackerlehrgang ) meine Rettung selber, spart Kosten und man weiß dann selber wie so eine Rettung ausschaut, funktioniert und gepackt werden muß.

        Hägo

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        • Dennis_the_menace
          Registrierter Benutzer
          • 22.10.2005
          • 1328

          #5
          AW: Muss eine Rettung auch verpflichtend gecheckt werden?

          btw:

          der Parashop bietet vom 01.01 - 28.02.2010 für 139€ den 2 Jahrescheck inclusive Rettung packen + Porto an. Ist ein Jubiläumspreis und wie ich glaube erwähnenswert, da der Check normalerweise schon 140- 170€ kostet.

          PS: wie oben beschrieben Check der Rettung nach 10 Jahren, dann kann die Rettung dem Zustand entsprechend nochmal 1-2 Jahre (bis zum nächsten Check) verlängert werden. Bei der Orange sind es glaube ich 15 und 3 Jahre.
          Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
          Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

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          • JörgE
            Registrierter Benutzer
            • 14.05.2004
            • 676
            • Jörg
            • Pfälzer

            #6
            AW: Muss eine Rettung auch verpflichtend gecheckt werden?

            .... ich würde den vereinbarten Preis von € 220,00 zahlen. Über mehr ist nach Deiner Schilderung zunächst einmal kein Vertrag zustand gekommen - nicht einmal eine Anfrage, Angebot von Dir oder dem Dienstleister liegt vor.

            Oder anders gewendet: Wenn Sie Dir einen neuen Schirm zurückgeschickt und € 3.000,00 verlangt hätten, wäre die Sache doch klar.

            Gruß
            Jörg

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            • schwachwindkomiker

              #7
              AW: Muss eine Rettung auch verpflichtend gecheckt werden?

              die frage im betreff ist ja eigentlich noch nicht beantwortet. muss die rettung oder muss sie nicht?
              interessiert mich grade brennend weil eben erst eine neue gekauft.

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              • micbu
                Registrierter Benutzer
                • 13.08.2006
                • 506
                • Michael Burkholz

                #8
                AW: Muss eine Rettung auch verpflichtend gecheckt werden?

                Nein, muß sie nicht.
                Es sei denn, sie wäre 10 Jahre alt und soll weiterhin genutzt werden.

                Michael
                Michael

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                • #Jürgen#
                  Registrierter Benutzer
                  • 04.06.2001
                  • 323

                  #9
                  AW: Muss eine Rettung auch verpflichtend gecheckt werden?

                  wird immer wieder aufgewärmt:

                  Kommentar

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