Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

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  • hob
    Registrierter Benutzer
    • 03.11.2004
    • 956
    • n.a.

    #31
    AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

    Abholung und Barzahlung, evtl. mit Zeugen.

    Gruß hob

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    • WA
      Registrierter Benutzer
      • 12.05.2006
      • 4097
      • wolfgang apel
      • Ravensburg

      #32
      AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

      Zitat von hob
      Abholung und Barzahlung, ...

      Gruß hob
      ...genau, so habe ich meine gesamte Modellflugflotte verhökert, aber diese z.T. Großmodelle kann man ja auch nur abholen.

      Meine Kraxe habe ich erst nach empfangener Überweisung versendet, da waren wir halt beide ehrlich, moment, eigentlich nur ich (weil Geld hatte ich ja schon) aber den richtigen, für beide Seiten fairen Weg bei Versendung, weis ich jetzt immer noch nicht.

      WA
      Grüßle,
      Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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      • HarryXX88
        Registrierter Benutzer
        • 20.10.2009
        • 1132

        #33
        AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

        @ Sommerflieger
        Kann man das aufgezeichnete Gespräch mal anhören ?

        @ All
        Ich seh es so ohne Paypal, wie kritisch das auch einzustufen ist, hab ich bei überweisung bei Vorkasse keine Chance mein Geld zurückzubekommen. Bzw. der Ebay Käuferschutz übernimmt nur einen Bruchteil. Ich denke Paypal bietet hier trotz aller Kritikpunkte die bisher angesprochen wurden den besten "Schutz"

        Und bei Ebay zumindest kenne ich keinen Verkäufer der auf eine Lastschriftzahlung eingehen würde .....

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        • hob
          Registrierter Benutzer
          • 03.11.2004
          • 956
          • n.a.

          #34
          AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

          Bewertungen und "Andere Artikel dieses Verkäufers anzeigen" können Vertrauenskriterien sein.

          Es gibt z.B. die klickTel-CD für kleines Geld, und die wird manchmal incl. inverser Suche als vorletzte Ausgabe kostenlos der PC-Zeitschrift PC-WELT beigegeben. So hat ALDI mal das dazu gehörige PC-NAVI-Programm klickRoute unter anderem Namen für 3,99 EUR verkauft - kostete sonst 34,99 o.ä.. Hier mußte man nur die Unterordner samt und sonders ins Stammverzeichnis von klickTel kopieren und voila: mit 2 Klicks stehst Du vor der Haustür der Adresse, die Dir als offizielle nach Versteigerungsende bekanntgegeben wird, und mit einem weiteren Klick liegt Dir die Route vor zur Entscheidung, ob Du abholen willst oder nicht.

          Lustig wird es, wenn Orte vor der Versteigerung ohne Postleitzahl angegeben werden, die von SH bis Bayern oder RP 12 mal vorkommen.

          Oder man bemüht www.telefonbuch.de - ebenso mit inverser Suche ausgestattet - und/oder diverse andere Dienste.

          Man stellt oft fest, daß es Schein-Adressen bei "Opa und Oma" sind, abgesehen davon, daß Handy-Nummern i.d.R. dort nicht erfaßt sind. Viele wollen auch aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr dort verzeichnet sein, weil wir in Deutschland eine wirksame und lobby-gestützte Verbrecherschutzordnung haben, die das Opfer stets verhöhnt, alleine läßt und verbrecherische "Intelligenz" eindeutig als clever und unverfolgt durchgehen läßt. Das galt auch mal für Ladendiebstähle, bis es zu teuer wurde. Abenteuerlich: Geschlechtsverkehr mit Kindern gehörte auch mal zu dieser politisch ernsthaft geäußerten Welt- und Werteanschauung, die nicht im rechten Spektrum angesiedelt war.

          Nach wie vor gehören aber dazu auch Telefonwerbung und das Gesetz über Unlauteren Wettbewerb, das wegen selbstverschuldeter Anwaltsschwemme gemacht wurde. Die Folge ist rücksichtslose Abzocke, die auch vor 14-jährigen nicht halt macht, weil nirgends auf der Welt Musik so teuer ist wie hier. 4.000,00 EUR sind keine Seltenheit für einige Musikstücke und haben Familien schon finanziell ruiniert. Die Abzocker selbst traten dabei nicht selten als Agent Provocateur auf.

          Noch heute ist es so, daß beim Telefonieren mit call by call Rechnungen von 400% gelegt werden. Die Methode habe ich mal ermittelt und mich erfolgreich geweigert zu zahlen. Das Justizministerium sieht bis heute keinen Handlungsbedarf!!! Ekelerregendes Gammelfleisch darf verkauft werden, ohne die Täter nennen zu müssen - die nächste Lobby, die in der Regel sogar die Gesetze vorformuliert, die dann nur noch abgenickt werden – von "unabhängigen" Abgeordneten. Sie - die Lobbyisten - sind wie an einer Perlenschnur aufgereiht in Berlin zu finden. Und der Verbraucher frisst sich krank und/oder fett, weil die klar umsetzbare Ampelkennzeichnung hintertrieben wurde. Neuster Geniestreich: Nano-Partikel in der Nahrung, welche spielend die Blut-Hirn-Schranke überwinden. Guten Appetit. Der evtl. Krebs läßt grüßen - so wie beim Wunderbaustoff Asbest nach durchschnittlich 20 Jahren?

          Hat der Versteigerer also keine Telefon-Nummer angegeben oder ist die angegebene nicht erreichbar, und wird dazu nicht eindeutig auf eine Mail reagiert, ist das für mich bei teuren Artikeln i.V.m. dem ersten Satz dieses Beitrages ein NoGo.

          Es gibt für den Verkäufer keinen logisch akzeptierbaren Grund, sich zu verstecken, denn das Finanzamt findet ihn garantiert:

          Das ist auch so eine deutsche Besonderheit. Hat man erst mal gekauft und kommt dann auf den Geschmack, das Sammelsurium eines halben Lebens zu verscherbeln, weil es nutzlos in den Ecken umher liegt, nehmen Abzockmafia und Finanzamt je nach Art der zum Verkauf angebotenen Ware an, daß bei spätestens 80 - 100 Artikeln der Speicher leer sein müßte und von nun an ein Gewerbe besteht mit der Folge, daß wegen fehlender Rechtebelehrung abgezockt wird. Das Finanzamt hingegen möchte für schon mit versteuertem Geld gekaufte Waren noch einmal kassieren.

          Mir konnte aber einschließlich meines Steuerberaters noch niemand sagen, wie man ein Gewerbe anmeldet, das man "Gewerbe zur Vermeidung von Abzocke" nennen müßte.

          Gruß hob
          Zuletzt geändert von hob; 09.09.2010, 10:35. Grund: "t" entfernt

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          • Klaus@skyfool
            Registrierter Benutzer
            • 05.06.2001
            • 1129
            • Klaus Künzel
            • Köln

            #35
            AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

            Zitat von hob
            Bewertungen und "Weitere Verkäufe" können Vertrauenskriterien sein.

            ...
            Was willst Du uns eigentlich mitteilen?

            Ich denke Deine Ergüsse besser auf Politik-Foren aufgehoben, als auf einem Flieger-Forum.

            -Klaus
            skyfool.de / PARAGLIDING, PARAMOTORING AND MORE

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            • hob
              Registrierter Benutzer
              • 03.11.2004
              • 956
              • n.a.

              #36
              AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

              Die (Politik) beseitigt aber auch nicht den Flugplatz- bzw. Startplatzzwang - und auch nicht die Abzocke.

              Im Gegenteil: Sie ist der Grund.

              Aber Du kannst ja gerne die Summen für letzteres übernehmen.

              Dann benötigen wir auch keine Informationen mehr - ist auch bequemer so.

              In der Tat, Klaus, "Weitere Verkäufe" könnte mißverständlich aufgefaßt werden. Ich hatte es korrigiert: "Andere Artikel dieses Verkäufers anzeigen", aber noch nicht gesehen, daß Du es zitiert hast.

              Gruß hob
              Zuletzt geändert von hob; 09.09.2010, 11:19. Grund: "Andere Artikel dieses Verkäufers anzeigen"

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              • El Zorro
                Registrierter Benutzer
                • 28.12.2001
                • 3339
                • Nähe Freiburg ( D )

                #37
                AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

                Er meinte wohl Du hättest aufgezeichnet. Hab ich auch so verstanden.

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                • JHG
                  Registrierter Benutzer
                  • 16.02.2005
                  • 3096
                  • Sepp
                  • n.a.

                  #38
                  AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

                  Zitat von hob
                  Bewertungen und "Andere Artikel dieses Verkäufers anzeigen" können Vertrauenskriterien sein.
                  Jein,

                  bin letztlich auch auf so ein dubioses Angebot reingefallen. Der Preis war deutlich günstiger als üblich, der (gewerbliche) Verkäufer hatte aber über 1000 Bewertungen und fast alle positiv. Auf eine Mailanfrage hat er auch prompt geantwortet. Also dem geilen Geiz freien Lauf gelassen und über Paypal bezahlt. Am nächsten Tag war der Typ von der Bucht verbannt und ich bekam ein Warnmail von Ebay dass der Typ nicht OK ist. Mails bzw. Telefon hat er auch nicht mehr beantwortet. Mail an Paypal weitergeleitet und innerhalb einer knappen Woche war das Geld wieder da. Kann mich also über Paypal nicht beschweren. Waren ca.230 €, also sicher kein großer Betrag aber so wenig auch wieder nicht. Dass das nur auf Kulanzbasis läuft, ist mir neu. Wider Erwarten bildet das Forum doch SCNR

                  Übrigens war der Verkäufer am Tag darauf wieder mit sämtlichen Angeboten für einige Stunden online

                  Es gibt alos offensichtlich doch Wege sich einige hundert gute Bewertungen zu erschleichen.
                  Zuletzt geändert von JHG; 09.09.2010, 17:28.

                  Kommentar

                  • HarryXX88
                    Registrierter Benutzer
                    • 20.10.2009
                    • 1132

                    #39
                    AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

                    Zitat von hob
                    Bewertungen und "Andere Artikel dieses Verkäufers anzeigen" können Vertrauenskriterien sein.

                    Es gibt z.B. die klickTel-CD für kleines Geld, und die wird manchmal incl. inverser Suche als vorletzte Ausgabe kostenlos der PC-Zeitschrift PC-WELT beigegeben. So hat ALDI mal das dazu gehörige PC-NAVI-Programm klickRoute unter anderem Namen für 3,99 EUR verkauft - kostete sonst 34,99 o.ä.. Hier mußte man nur die Unterordner samt und sonders ins Stammverzeichnis von klickTel kopieren und voila: mit 2 Klicks stehst Du vor der Haustür der Adresse, die Dir als offizielle nach Versteigerungsende bekanntgegeben wird, und mit einem weiteren Klick liegt Dir die Route vor zur Entscheidung, ob Du abholen willst oder nicht.

                    Lustig wird es, wenn Orte vor der Versteigerung ohne Postleitzahl angegeben werden, die von SH bis Bayern oder RP 12 mal vorkommen.

                    Oder man bemüht www.telefonbuch.de - ebenso mit inverser Suche ausgestattet - und/oder diverse andere Dienste.

                    Man stellt oft fest, daß es Schein-Adressen bei "Opa und Oma" sind, abgesehen davon, daß Handy-Nummern i.d.R. dort nicht erfaßt sind. Viele wollen auch aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr dort verzeichnet sein, weil wir in Deutschland eine wirksame und lobby-gestützte Verbrecherschutzordnung haben, die das Opfer stets verhöhnt, alleine läßt und verbrecherische "Intelligenz" eindeutig als clever und unverfolgt durchgehen läßt. Das galt auch mal für Ladendiebstähle, bis es zu teuer wurde. Abenteuerlich: Geschlechtsverkehr mit Kindern gehörte auch mal zu dieser politisch ernsthaft geäußerten Welt- und Werteanschauung, die nicht im rechten Spektrum angesiedelt war.

                    Nach wie vor gehören aber dazu auch Telefonwerbung und das Gesetz über Unlauteren Wettbewerb, das wegen selbstverschuldeter Anwaltsschwemme gemacht wurde. Die Folge ist rücksichtslose Abzocke, die auch vor 14-jährigen nicht halt macht, weil nirgends auf der Welt Musik so teuer ist wie hier. 4.000,00 EUR sind keine Seltenheit für einige Musikstücke und haben Familien schon finanziell ruiniert. Die Abzocker selbst traten dabei nicht selten als Agent Provocateur auf.

                    Noch heute ist es so, daß beim Telefonieren mit call by call Rechnungen von 400% gelegt werden. Die Methode habe ich mal ermittelt und mich erfolgreich geweigert zu zahlen. Das Justizministerium sieht bis heute keinen Handlungsbedarf!!! Ekelerregendes Gammelfleisch darf verkauft werden, ohne die Täter nennen zu müssen - die nächste Lobby, die in der Regel sogar die Gesetze vorformuliert, die dann nur noch abgenickt werden – von "unabhängigen" Abgeordneten. Sie - die Lobbyisten - sind wie an einer Perlenschnur aufgereiht in Berlin zu finden. Und der Verbraucher frisst sich krank und/oder fett, weil die klar umsetzbare Ampelkennzeichnung hintertrieben wurde. Neuster Geniestreich: Nano-Partikel in der Nahrung, welche spielend die Blut-Hirn-Schranke überwinden. Guten Appetit. Der evtl. Krebs läßt grüßen - so wie beim Wunderbaustoff Asbest nach durchschnittlich 20 Jahren?

                    Hat der Versteigerer also keine Telefon-Nummer angegeben oder ist die angegebene nicht erreichbar, und wird dazu nicht eindeutig auf eine Mail reagiert, ist das für mich bei teuren Artikeln i.V.m. dem ersten Satz dieses Beitrages ein NoGo.

                    Es gibt für den Verkäufer keinen logisch akzeptierbaren Grund, sich zu verstecken, denn das Finanzamt findet ihn garantiert:

                    Das ist auch so eine deutsche Besonderheit. Hat man erst mal gekauft und kommt dann auf den Geschmack, das Sammelsurium eines halben Lebens zu verscherbeln, weil es nutzlos in den Ecken umher liegt, nehmen Abzockmafia und Finanzamt je nach Art der zum Verkauf angebotenen Ware an, daß bei spätestens 80 - 100 Artikeln der Speicher leer sein müßte und von nun an ein Gewerbe besteht mit der Folge, daß wegen fehlender Rechtebelehrung abgezockt wird. Das Finanzamt hingegen möchte für schon mit versteuertem Geld gekaufte Waren noch einmal kassieren.

                    Mir konnte aber einschließlich meines Steuerberaters noch niemand sagen, wie man ein Gewerbe anmeldet, das man "Gewerbe zur Vermeidung von Abzocke" nennen müßte.

                    Gruß hob
                    Au man was schwafelst du da eigentl. von sein oder nicht sein? Wenn dir unser politisches System nicht passt wander aus oder änder selbst was dran aber komm nicht von nem Thema bei dem es um Ebay Betrug geht zu Äpfel und Birnen. Was ein schwachsinn.

                    KANN DEN MIST HIER MAL JEM SCHLIESSEN ?

                    Kommentar

                    • erni
                      Registrierter Benutzer
                      • 25.09.2009
                      • 204

                      #40
                      AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

                      Wer bist du denn?

                      Stimmt doch alles.

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                      • El Zorro
                        Registrierter Benutzer
                        • 28.12.2001
                        • 3339
                        • Nähe Freiburg ( D )

                        #41
                        AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

                        Zitat von Sommerflieger
                        6.2 Verfügbarkeit des PayPal-Käuferschutzes. PayPal behält
                        sich das Recht vor, jederzeit im eigenen Ermessen und ohne
                        Angabe von Gründen den PayPal-Käuferschutz zu ändern oder
                        zu streichen.

                        Das hätte ich jetzt aber so interpretiert, dass sie sich explizit das Recht vorbehalten, an dem Konstrukt Käuferschutz Änderungen vorzunehmen oder selbigen zu streichen, jedoch nicht, ohne dies vorher bekanntzugeben. Also zwar jederzeit möglich, aber wenn, dann ab Bekanntgabe für alle gültig. Ich kann aus dieser Klausel keine "fallweise Willkürlichkeit" rauslesen, wie Du das verstehst, bzw. es Dir anscheinend am Telefon gesagt wurde.

                        Wie sehen das die Spezialisten?

                        Gruß
                        Bernd

                        Kommentar

                        • Micha0365
                          Registrierter Benutzer
                          • 27.07.2006
                          • 1778
                          • Michael B.
                          • Süddeutschland

                          #42
                          AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

                          Glaube auch nicht, das PayPal auf Basis dieser AGB Cherry-Picking betreiben darf. Schließlich wird bei eBay-Deals sehr stark mit dem Käuferschutz geworben. Im Anschluss den Schutz nicht zu gewähren wäre wettbewerbsrechtlich sicher angreifbar.

                          Hatte vor 3 Monaten auch einen 75€ Fall. Verkäufer mit vielen positiven Bewertungen reagierte plötzlich auf nichts mehr und bekam innerhalb von Tagen eimerweise negative Bewertungen. Habe Käuferschutz beantragt und hatte mein Geld 4 Tage danach wieder zurück. Finde auch die "sofortige" Bezahlung super, die man mit PayPal realisiert hat. Verkäufer können die Ware noch am selben Tag versenden und tun dies oft auch.
                          ----
                          Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
                          100% biologisch abbaubar.

                          Kommentar

                          • JörgE
                            Registrierter Benutzer
                            • 14.05.2004
                            • 676
                            • Jörg
                            • Pfälzer

                            #43
                            AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

                            Zitat von El Zorro
                            Das hätte ich jetzt aber so interpretiert, dass sie sich explizit das Recht vorbehalten, an dem Konstrukt Käuferschutz Änderungen vorzunehmen oder selbigen zu streichen, jedoch nicht, ohne dies vorher bekanntzugeben. Also zwar jederzeit möglich, aber wenn, dann ab Bekanntgabe für alle gültig. Ich kann aus dieser Klausel keine "fallweise Willkürlichkeit" rauslesen, wie Du das verstehst, bzw. es Dir anscheinend am Telefon gesagt wurde.

                            Wie sehen das die Spezialisten?

                            Gruß
                            Bernd
                            ....aus dem Wort "streichen" erkennst Du, dass diese Regelung der AGB auf den Einzelfall zielt - oder glaubst Du im Ernst die streichen ihr gesamtes Geschäftsmodell ....?

                            Gruß
                            Jörg

                            Kommentar

                            • El Zorro
                              Registrierter Benutzer
                              • 28.12.2001
                              • 3339
                              • Nähe Freiburg ( D )

                              #44
                              AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

                              Zitat von JörgE
                              ... oder glaubst Du im Ernst die streichen ihr gesamtes Geschäftsmodell ....?
                              So hätte ich's verstanden. Als Notbremse, wenn irgendwas flächenmässig schiefläuft.
                              Danke für die Korrektur, Jörg!

                              Potentielles "streichen" bedeutet also, mit einem Bein schon im Leeren zu stehen.
                              Gut zu wissen!

                              Aber ich finde es schon befremdlich, dass es rechtens sein kann, ein Geschäftsmodell mit dem man wirbt, jederzeit bei Bedarf zu Lasten des Kunden in die Tonne kloppen zu können. Somit empfinde ich diese Klausel der AGB als sittenwidrig.

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                              • JörgE
                                Registrierter Benutzer
                                • 14.05.2004
                                • 676
                                • Jörg
                                • Pfälzer

                                #45
                                AW: Warnung vor betrügerischen GPS-Verkäufern bei eBay - 1.200,00 EUR pro Einzelfall

                                Zitat von El Zorro
                                .....Potentielles "streichen" bedeutet also, mit einem Bein schon im Leeren zu stehen.
                                .......
                                Aber ich finde es schon befremdlich, dass es rechtens sein kann, ein Geschäftsmodell mit dem man wirbt, jederzeit bei Bedarf zu Lasten des Kunden in die Tonne kloppen zu können. Somit empfinde ich diese Klausel der AGB als sittenwidrig.
                                ...... (Phrasendrechmodus an) Kaufst Du billig, kaufst Du teuer - wo kein Kläger, da kein Richter (aus).

                                Ich persönlich habe meinen E-Bay-Account seit langem gelöscht. Erworben habe ich dort nur alte Bücher um die € 1,00. Da kannst Du nichts verkehrt machen und der Ärger, wenn Dich einer bescheißt ist nach dem nächsten guten Gläschen Wein auch schnell verflogen.

                                Ich meine es gibt nichts, was ich nicht auch hier um die Ecke zu einem ähnlichen Preis bekomme.

                                Vor allem ist aber der Händler um die Ecke übermorgen vielleicht mein Kunde. Der Internethändler aus dem tiefen Osten oder gar aus dem Ausland ganz sicher nicht .....

                                Gruß
                                Jörg

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