Endlich !!!!! Tandemfliegen in Italien für Ausländische Piloten erlaubt
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AW: Endlich !!!!! Tandemfliegen in Italien für Ausländische Piloten erlaubt
Bittesehr, wenn man dich nur mit Gesetzestexten glücklich machen kann.
Hier äußert sich Ivan Basso von der FIVL nochmals über die wichtigsten Neuerungen.
http://www.fivl.it/index.php/ultime/...level-195.html
Aber was soll es, die deutschen Tandemflieger sind happy und dann ist ja alles gutKommentar
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AW: Endlich !!!!! Tandemfliegen in Italien für Ausländische Piloten erlaubt
Es wurde ein Präsidialdekret geändert. Das entspricht in Deutschland rechtlich in etwa einer Verordnung, ganz einfach zu vergleichen ist das nicht. Es ist also eher eine Verwaltungsvorschrift geändert worden und nicht ein Gesetz.
Es ist wohl tatsächlich so, dass das Fliegen zumindest inoffiziell in Italien geduldet wurde und man vielleicht auch zu faul war die Vorschriften zu ändern bzw. an die Realität anzupassen. In italien eine auf vielen Rechtsgebieten übliche Vorgehensweise.
Grüße
DirkKommentar
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AW: Endlich !!!!! Tandemfliegen in Italien für Ausländische Piloten erlaubt
Na das sind ja mal richtig schöne Überraschungen! Europa wächst auch in Kleinigkeiten langsam zusammen...
Oft ist man ja in Italien doch mit einem mulmigen Gefühl am Tandem geflogen, ich freu mich jetzt schon auf die nächsten Flüge!Kommentar
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Nach wie vor: Gewerbliches Bipo in Italien ist verboten. Auch für Italiener.Gabi Leixner und Harald E. Wolf - 1st pilot's mental and coaching center. Since 1995Kommentar
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Hallo aus Südtirol,
Hier ein kurzer Auszug aus http://www.girstmair.net/flashnews/index.htm der sich die mühe gemacht hat den Itakatext zu übersetzen.
3. Bei Personen aus dem Ausland welche nicht in Italien wohnhaft sind und im Besitz einer gültigen
Nationalen Berechtigung welcher auch vom Aero Club Italien anerkannt ist dürfen den Drachen und
Paragleitersport (VDS) auf Italienischen Gebiet nur dann ausüben, wenn diese im Besitz eines
Strafregisterauszuges sind - ausgestellt vom Questore der jeweiligen Provinz wo das zu befliegende
Fluggebiet einliegt.
Zum Beispiel Fluggebiet Kronplatz/Bruneck = Questore für Südtirol oder Fluggebiet
Bassano/Borso = Questore für Treviso oder Fluggebiet Trient = Questore Trentino u.s.w.
Ich will hier auch nicht noch weiter dazu ausholen aber nur soviel, Tatsache ist dass der jeweilige
Antragsteller mittels Überprüfung des Strafregisterauszuges durch leuchtet wird ob dieser gegen die
Öffentliche Sicherheit des Staates oder gegen das Terrorgesetz verstoßen hat.
grüße
GüntherKommentar
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Ab Flugsaison 2011 müssen alle über italienischem Boden erflogenen Flüge, die in XCcontest eingereicht werden auf ihre rechtliche Gültigkeit überprüft werden. Dieses Rechtsvergehen muss absofort mit aller Konsequenz verfolgt werden. Es kann nicht sein, dass hier willentlich gegen geltendes Recht verstoßen wird und niemand dafür in die Schranken gewiesen wird. Die italienische Justiz scheint hier wieder einmal, wie auch im Falle der illegal betriebenen Gleitschirmgewerbe, mehr als ein Auge zuzudrücken. Wieder einmal ist hier Selbstinitiative und somit der Einsatz der Gleitschimdrachenforum-User gefragt. Als abschreckende Sofortmaßnahme setze ich mich dafür ein, dass alle durch ausländische Piloten illegal erflogenen XC Flüge der letzten Jahre rückwirkend aberkannt werden. Als weiterer Schritt werden die Startplätze der kommenden Flugsaison auf Speikboden und Grente limitiert. Jeder Flug, auch von einheimischen Piloten, muss vor Flugantritt vom dort anwesenden DHV-Startleiter durch Kontrolle des gültigen NullaOstas und Flugscheines geprüft werden. Bei Zuwiderhandlung muss mit einer sofortigen Beschlagnahme der Flugausrüstung gerechnet werden. Nicht DHV-zertifizierte Schirme werden dabei noch vor Ort außer Gefecht gezogen. Für das Recycling sind 50€ zu entrichten, 5€ davon können durch den Kauf einer Speikboden Talfahrt wieder rückerstattet werden.Kommentar
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AW: Endlich !!!!! Tandemfliegen in Italien für Ausländische Piloten erlaubt
106 min zu früh__________________________
jedes Ding hat drei Seiten:
eine die du nicht siehst, eine die ich nicht sehe und eine die wir beide nicht sehenKommentar
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AW: Endlich !!!!! Tandemfliegen in Italien für Ausländische Piloten erlaubt
Ab Flugsaison 2011 müssen alle über italienischem Boden erflogenen Flüge, die in XCcontest eingereicht werden auf ihre rechtliche Gültigkeit überprüft werden. Dieses Rechtsvergehen muss absofort mit aller Konsequenz verfolgt werden. Es kann nicht sein, dass hier willentlich gegen geltendes Recht verstoßen wird und niemand dafür in die Schranken gewiesen wird. Die italienische Justiz scheint hier wieder einmal, wie auch im Falle der illegal betriebenen Gleitschirmgewerbe, mehr als ein Auge zuzudrücken. Wieder einmal ist hier Selbstinitiative und somit der Einsatz der Gleitschimdrachenforum-User gefragt. Als abschreckende Sofortmaßnahme setze ich mich dafür ein, dass alle durch ausländische Piloten illegal erflogenen XC Flüge der letzten Jahre rückwirkend aberkannt werden. Als weiterer Schritt werden die Startplätze der kommenden Flugsaison auf Speikboden und Grente limitiert. Jeder Flug, auch von einheimischen Piloten, muss vor Flugantritt vom dort anwesenden DHV-Startleiter durch Kontrolle des gültigen NullaOstas und Flugscheines geprüft werden. Bei Zuwiderhandlung muss mit einer sofortigen Beschlagnahme der Flugausrüstung gerechnet werden. Nicht DHV-zertifizierte Schirme werden dabei noch vor Ort außer Gefecht gezogen. Für das Recycling sind 50€ zu entrichten, 5€ davon können durch den Kauf einer Speikboden Talfahrt wieder rückerstattet werden.Kommentar
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