Hi,
ich bin gerade am Theoriepauken und da gibt es die Frage:
Der Kurs eines Gleitschirms und eines Segelflugzeugs kreuzen sich in einem deutschen (andere Variante: österreichischen) Fluggebiet auf annähernd gleicher Höhe. Welche Ausweichregel gilt.
Bisher dachte ich, die Ausweichregeln seien international geregelt. Nun ist die korrekte Lösung der Frage für das Österreichische Fluggebiet laut DHV aber: "Das Segelflugzeug muss ausweichen"
Auf verschiedenen Österreichischen Flugschulseiten stehen nur die gleichen Aussagen, die ich vorher auch kannte:
"Gleitschirme sind gleichberechtigt mit Drachen und Segelflugzeugen" sowie "Das von links kommende Luftfahrzeug muss ausweichen"
Wie ist das denn nun wirklich in Österreich mit den Segelflugzeugen? Gibt es da eine Sonderregel?
Gruß
Jochen
ich bin gerade am Theoriepauken und da gibt es die Frage:
Der Kurs eines Gleitschirms und eines Segelflugzeugs kreuzen sich in einem deutschen (andere Variante: österreichischen) Fluggebiet auf annähernd gleicher Höhe. Welche Ausweichregel gilt.
Bisher dachte ich, die Ausweichregeln seien international geregelt. Nun ist die korrekte Lösung der Frage für das Österreichische Fluggebiet laut DHV aber: "Das Segelflugzeug muss ausweichen"
Auf verschiedenen Österreichischen Flugschulseiten stehen nur die gleichen Aussagen, die ich vorher auch kannte:
"Gleitschirme sind gleichberechtigt mit Drachen und Segelflugzeugen" sowie "Das von links kommende Luftfahrzeug muss ausweichen"
Wie ist das denn nun wirklich in Österreich mit den Segelflugzeugen? Gibt es da eine Sonderregel?
Gruß
Jochen
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