Gurtzeug ohne Rückenschutz
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AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz
... bei offensichtlichen Mängeln glaub ich keinem Stempel. ... Andersherum sollte keine Plakette einen Spielraum lassen für irgendwelche Missverständnisse. Und diese Missverständnisse kann es bei dieser EAPR Formulierung geben, ein wenig Unachtsamkeit oder Coolnes oder Ablenkung vorausgesetzt.
genau wie das woody valley bei dem der protektor auch nur als zubehör extra zu bestellen ist. genau hier haben wir das zweierlei maß mit dem gemessen wird.
und ich als selbstständiger flieger muß halt wissen: ich brauche: schein, vers., helm, gz, protektor, rettung, schirm - alles jeweils mit zulassung. und ich brauch nicht auf jedem ein papperl wo draufsteht, daß ich ohne den anderen teilen nicht fliegen darf (bzw. ohne vers.schutz bin)
ps.: blos weil "in der regel" ein gurtzeug mit protektor verkauft wird, darf ich doch nicht mein hirn ausschalten. über protektoren wird soviel diskutiert, air/schaumstoff, bestehen (bestand zumindest) die möglichkeit verschiedene für das zu kaufende gz auszuwählen, sprich es ist in aller köpfe und jeder muß sich beim gz.kauf über diesen punkt gedanken machen und mit dem verkäufer reden. genauso: wenn kein fach fürn retter vorgesehen ist, muß ich mich auch kümmern, daß ich einen frontretter habe. da erwarte ich auch keinen hinweis extra auf dem gz. höchstens vlt. in der bedienungsanleitung.die antwort liegt irgendwo dazwischen
hauptsach´ ´s steigt!
adrianKommentar
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AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz
Ha, ha,
echt lustige Beiträge mit echt gutem Unterhaltungswert. Wäre echt interessant wie viele der Beitragschreiber ein Lightness schon mal in der Hand hatten bzw. sich überlegen eins zu kaufen. Holt doch noch mal ganz tief Luft und falls dann immer noch nötig erklärt mir noch mal bitte mit anderen Worten, ob es hier wirklich um den Schutz des Kunden geht???
.........meint Sebastian
Gibt es wirklich piloten die das lightness, in der annahme der protektor sein güsi-konform, gekauft haben?
Wenn ja, kann das einem schon angst machen und man muss sich fragen wohin das unsere gesellschaft geht.Servus
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Verdammt bin ich gut......Kommentar
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(hatte das verpasst)
Ich klinke mich aus diesem Fred aus, einige Beiträge sind mir einfach zu unfassbar.
Entschuldigt die Störung, gell !Kommentar
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AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz
könntest Du mir bitte einen Hinweis auf die Textpassage in der LTF2003 geben, aus der das hervor geht ? Ich habe die LTF2003 mehrfach durchgeschaut, habe so etwas aber nicht heraus lesen können.
Danke und Gruß,
Michael----
Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
100% biologisch abbaubar.Kommentar
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AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz
Schade. Gesetze vor Piloteneigenverantwortung. Wie will man da die Sicherheit als solche verbessern?
Wir haben alle Eigenverantwortung. Nur die versicherungstechnische Frage ist doch eine andere.
So sollte man es doch jedem Piloten überlassen, sein Material selbst zu wählen und dafür die Verantwortung zu tragen.
Mich persönlich interessieren Gütesiegel etc. kaum, ich fliege auch manchmal Gurt und Schirme ohne. Und war immer sicher unterwegs.
Dennoch sind gewisse Standards gut. Aber sie sind keine 100% Versicherung.Kommentar
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an die spezialisten,hätte da ein paar fragen zwecks protektor test.
1. es wird ein 50kg dummy verwendet,wird das dann hochgerechnet auf einen z.b
100kg pilot.
2.ist das bei der fallhöhe das gleiche,wenn ich nicht senkrecht aus 1,60m nach unten falle.dann hat er doch keine wirkung ???
wenns geht kurz und knackig antwort,der protektor thread ist da einfach zu lang um infos zu bekommen.
grüßewer fliegen will muß starten wollenKommentar
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AW: Gurtzeug ohne Rückenschutz
Schade. Gesetze vor Piloteneigenverantwortung. Wie will man da die Sicherheit als solche verbessern?
Wir haben alle Eigenverantwortung. Nur die versicherungstechnische Frage ist doch eine andere.
So sollte man es doch jedem Piloten überlassen, sein Material selbst zu wählen und dafür die Verantwortung zu tragen.
Mich persönlich interessieren Gütesiegel etc. kaum, ich fliege auch manchmal Gurt und Schirme ohne. Und war immer sicher unterwegs.
Dennoch sind gewisse Standards gut. Aber sie sind keine 100% Versicherung.
Ich wurde am WE auf mein Lightness angesprochen und mir wurde mitgeteilt, das ich in Zukunft in diesem Fluggebiet mit diesem Gurtzteug nicht mehr so gerne gesehen bin.
Grund war die Mitteilung des DHV an die Vereinsvorstände, betreffende Piloten ein Flugverbot zu erteilen. :-( Ich werde das Gefühl nicht los, das der DHV da gerade einen Kleinkrieg gegen Advance und die LTF veranstaltet. Das verbessert denke ich jedoch nicht die Position des DHV, genau das Gegenteil ist der Fall. In der Szene macht sicht mittlerweile Unmut gegen den DHV breit, weil er die Eigenverantwortung der Piloten untergräbt.
Ich hätte es ok gefunden, wenn der DHV die Piloten darauf nochmals hingewiesen hätte, das sie mit einem Gurtzeug unterwegs sind, welches keinen, gemäß Gütesiegel brauchbaren Protektor hat. Ein Flugverbot zu erteilen halte ich für völlig überzogen. Wen, ausser mich selbst gefährde ich mit diesem Gurtzeug? Was kommt als nächstes? Grounden wir nun alle Gurtzeuge, Schirme, Drachen etc. die kein DHV-Gütesiegel haben?
Ich bin ein erwachsener Mensch mit ausreichend Flugerfahrung und ich möchte mir meine Selbstbestimmtheit nicht nehmen lassen.
Grüße,Zuletzt geändert von Patrick Jung; 13.03.2011, 22:47.PatrickKommentar
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Ich wüsste auf Anhieb genügend Gesetze, die mir eher schaden als nützen, z.B. der „ geringe Zuflusss und gewaltige Abfluss von Barschaft" und die ich, wenn ich der Argumentation Einiger folgen sollte, für mich gern als ungültig betrachten würde.
Als erstes würde ich mir eine richtige „Wumme“ von Colt oder Heckler und Koch zulegen, plus natürlich eine Panzerweste.
Schließlich könnte jemand auch ensprechnd denken, also es könnte „Gleiches Recht für Alle“ gelten.
Weil ja jemand auf die Idee kommen könnte, dass der Staat plus die Gesellschaft ihn trotz seiner „Großartigkeit“ materiell nicht ausreichend ausgestattet hat, und er sich desshalb anschickt, die dem engegenstehenden Gesetze kurz für sich nicht gelten zu lassen.
Schließlich ist gerade dasjenige das Problem , wo bisher noch jeder Staat schlicht versagt hat.
Das der Staat auch noch eine Musterprüfung für das kleinste aller manntragenden Flugzeuge plus Equipment vorschreibt, ist da eher eine „lässliche Sünde“ des Staates, aber immerhin……
Lustig wird’s in jedem Fall ….Zuletzt geändert von Cacao; 14.03.2011, 01:01.Kommentar
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Es gibt in Deutschland Gesetze, die unsere Fluggeräte betreffen. Der DHV hat in diesem Rahmen vom BMV die Beauftragung erhalten, die Luftaufsicht für unseren Flugsport zu führen (Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt). Das ist jetzt auch keine Alibiernennung, sondern wird auch immer wieder (meist aus gegebenen Anlässen wie z.B. Unfällen) durch das LBA eingefordert und kontrolliert.
Als unbürokratische und praktikabelste Lösung zur Durchführung dieser Luftaufsicht hat sich die Ernennung von "Beauftragten für Luftaufsicht" in zugelassenen und stark frequentierten Fluggeländen bewährt (meistens jemand aus einem ansässigen Club oder einer örtlichen Flugschule). Wer könnte sowas besser und mit vernünftigem Augenmaß regeln, als ein Pilot aus dem jeweiligen Gelände und einem geländehaltenden Verein (bitte jetzt keine Negativbeispiele, natürlich gibt es auch hier Leute, die diesen Job besser nicht machen sollten).
Wenn jetzt dem Verband Tatsachen bekannt werden, die Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Piloten erkennen lassen oder die klare Verstöße gegen geltendes Recht darstellen, dann muss er natürlich handeln. Zum einen und wichtigsten zum Schutz seiner Piloten und zum anderen, um dabei seiner Rolle als Beauftragter gerecht zu werden.
Falls der DHV seien "Pflichten" als Beaufragter nicht nachkommt, können übrigens auch mal Verhältnisse wie in NRW bundesweit zur Normalität werden. Das tauchen in schöner Regelmäßigkeit Kontrolltrupps (nicht vom DHV) in Fluggeländen auf, die Scheine, Versicherungsnachweise und Gerätezulassungen kontrollieren. Bussgelder wegen Ordnungswidrigkeiten sind zwar nicht schlimm, können aber für den einzelnen doch sehr ärgerlich werden. Und um gleich der Frage "dürfen die das" zuvor zu kommen, die haben auch gerne mal ein paar offizielle Vertreter der Exekutive (sprich Polizei) dabei.
@Patrick
Du lebst in Deutschland in einem Staat, in dem vieles gesetzlich geregelt ist. Ob das gut oder schlecht oder eine Einschränkung deiner persönlichen Freiheit ist, das kann man jahrelang diskutieren. Fakt ist, dass du, wenn du heute diese für jeden geltenden Regeln überschreitest und dabei erwischt wirst, mit mehr oder wenig dramatischen Konsequenzen rechnen musst. Da gehört der Hinweis, dass du mit nicht zugelassener Flugausrüstung in einem Fluggebiet nicht gerne gesehen bist, noch zu den harmloseren.Schöne Flüge
ForumAdmin
Richard BrandlKommentar
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Hallo Richard,
was ist dann mit den vielen anderen nicht zugelassen Gurtzeugen, den Protos und Drachen, die in Deutschland keine Zulassung haben aber dennoch geflogen werden. Ok, da wurden dann die Piloten maximal drauf angesprochen aber nicht ausgegrenzt. Warum jetzt ausgerechnet bei diesem einen Gurtzeug???
Dazu kommt, dass das Recht ja wohl nicht für Alle gleichermaßen gilt. Bist Du der Streckencrack vor dem Herrn oder hast drei mal die WM gewonnen würde niemand auf die Idee kommen, diese Person drauf anzusprechen oder glaubst Du wirklich dem z.B. Grigel würde jemand in Deutschland verbieten mit diesem Gurtzeug zu fliegen??? Wäre übrigens auch bei einem deutschen Leistungspilot so.
Wen ausser vielleicht mich selbst schade ich mit diesem Gurtzeug? Wer wird im Worst Case zur Verantwortung gezogen? Werden künftig auch alle anderen Geräte, Gurtzeuge etc. überprüft und die Leute gegroundet?
Keine schöne Entwicklung die da stattfindet meine ich!
Im übrigen kenne ich auch Vereinsvorstände die mit diesem Gurtzeug unterwegs sind. Was machen die jetzt, machen die eine Selbstanzeige??? ;-)
und Wolfgang, ich brauche niemanden der mich beschützt, ich bin alt genug um das ganz alleine zu tun
Grüße,Zuletzt geändert von Patrick Jung; 14.03.2011, 09:38.PatrickKommentar
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Hallo Richard
deine Argumentation ist schon richtig,dann sollte doch der Dhv(und jede Zulassungstelle) auch die Gurtzeuge wo er 1.falsch getestet hat aus dem Vekehr ziehen und 2.die erst vor kurzem getestet Airbag Gurtzeuge wo nachweislich keinen Schutz beim starten geben aus dem Verkehr ziehen.Das wäre konseqent zum Schutz der Piloten.
Und nicht auf einem Gurtzeug rumhauen,wo es sogar auf der Hp steht das es keine Zulssung hat.
Grüße Jürgen
denke Ich weis wo ich hingeh wenn mir was passieren sollte mit den getesteten(zugelassenen) Gurtzeuge,hab aber leider keins von den.wer fliegen will muß starten wollenKommentar
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Zitat von wolfgang62
Und es geht nicht nur darum andere zu schuetzen, sondern manchmal muss man Leute auch vor sich selbst schuetzen...Kommentar
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