AW: 2-Jahres-Check / Einzelfälle?
Nun gut der Hersteller gibt die Prüfanweisung vor. Diese Prüfanweisung muss sicherstellen dass der geprüfte Schirm dem hinterlegten Muster entspricht. Innerhalb gewisser Toleranzen dürfen da die Leinenlängen variieren. Auch klar.
Um das überprüfbar zu machen ist meines Erachtens das Hinterlegen des Betriebshandbuches, des Leinenplans und der Prüfanweisung erforderlich. Und es muss natürlich auch geprüft werden, bei der Zulassung des Schirmes (!), ob die Prüfanweisung dazu taugt zuverlässig reproduzierbare Ergebnisse zu liefern.
Wenn ich allerdings lese, dass für einen Gleitschirm drei verschiedene Listen mit Leinenlängen existieren, eine davon mit eklatant falschen Werten, dann vermute ich mal dass der Leinenplan und die Prüfanweisung nicht zum Prüfumfang dazugehören. Die Tüte wird also zwecks Zulassung im Nahkampf über dem Achensee gequält und wird dann zugelassen. Thats it? Was danach kommt is eh wurscht und in Verantwortung des Checkbetriebs und/oder Herstellers?
Nun gut der Hersteller gibt die Prüfanweisung vor. Diese Prüfanweisung muss sicherstellen dass der geprüfte Schirm dem hinterlegten Muster entspricht. Innerhalb gewisser Toleranzen dürfen da die Leinenlängen variieren. Auch klar.
Um das überprüfbar zu machen ist meines Erachtens das Hinterlegen des Betriebshandbuches, des Leinenplans und der Prüfanweisung erforderlich. Und es muss natürlich auch geprüft werden, bei der Zulassung des Schirmes (!), ob die Prüfanweisung dazu taugt zuverlässig reproduzierbare Ergebnisse zu liefern.
Wenn ich allerdings lese, dass für einen Gleitschirm drei verschiedene Listen mit Leinenlängen existieren, eine davon mit eklatant falschen Werten, dann vermute ich mal dass der Leinenplan und die Prüfanweisung nicht zum Prüfumfang dazugehören. Die Tüte wird also zwecks Zulassung im Nahkampf über dem Achensee gequält und wird dann zugelassen. Thats it? Was danach kommt is eh wurscht und in Verantwortung des Checkbetriebs und/oder Herstellers?
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