DHV vs Advance Oh, wie peinlich
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AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich
am wochenende habe ich auch ne ganze horte deutscher flieger in unserem fluggebiet gesehen mit so einem ding. besser gesagt landen. die haben wohl ne sammelbestellung aufgegeben bei advance. das gurtzeug wäre mir nicht aufgefallen, wenn nicht auf der thermikmesse gesehen. außerdem wusste ich noch nicht, dass es es verordnung gibt mit flugverboten. dachte erst es sei ein liegegurtzeug für kinder. war ne echt supernette kleine horte von fliegern und fliegerinnen die sich in uns fluggebiet verlaufen hat. soll man den echt sagen, ja leute auch wenn ihr jetzt 2 stunden hergefahren seit, ihr dürft hier nicht fliegen. das würde bestimmt wieder zu hexenverbrennungen führen.
ist so ein startverbot nur für besitzer, die dieses gurtzeug besitzen auszusprechen oder gilt das auch für tandemanbieter die z.B. mit kindern fliegen und desen gurtzeuge kein gütesiegel haben? wie ist es denn mit den piloten die kampfsicheln fliegen, aber nicht in der liga sind. muss ich den auch startverbot erteilen? was ist wenn der geländehalter an dem tag nicht da ist?
ich glaube ich schaue in zukunft nicht so genau hin wer mit was fliegt. was ist mit staudruckgurtzeugen, die keine wirksamen protektoren haben bei start oder im fall der retterauslösung. bekommen die jetzt auch bald startverbot? oder trifft das nicht für die zu, weil die ja nen gütesiegel haben.
ich habe übrigens auch ein gurtzeug was ich ab und zu fliege. hat zwar ein gütesiegel, aber es würde heut kein´s mehr bekommen, weil protektor ein witz. fliege es nur ab und an mal, weil sehr schön zu fliegen.
timKommentar
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AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich
" Falls Piloten mit nicht geprüftem Gerät auf den Fluggeländen starten wollen, müsst ihr als Beauftragte für Luftaufsicht eingreifen. Fliegen mit nicht LTF geprüften Fluggerät oder Gurtzeuge ohne Protektor gefährden nicht nur den Einzelnen, sondern den Sicherheitsstandard des Flugsports. Die Rechtslage fordert Flugverbot."
Erstens der Sicherheitsstandard ist gefährdet! Diese Aussage bestätigt den Selbstzweck des Standards, die Einhaltung dient dem Standard nicht vorrangig der Gesundheit der Piloten.
Zweitens der Pilot gefährdet sich selbst, Selbstgefährung ist eine psychiatrische Einschätzung einer Person bei Verdacht auf autoagressive Handlungen oder Selbstmordtendenz. Ist der Startleiter deshalb nicht umgehend aufgefordert den startenden Piloten nach Verweis des Startplatzes der Polizei zum Selbstschutz zuzuführen?
Drittens "vol libre" wird demnächst als Terminus vom DHV zum Gebrauch im deutschen Luftraum verboten. Es ist angedacht als Strafe hierfür einen Flug mit einem Advance Lightness im Ausland zu verhängen, also hiermit der Zwang zur Selbstverstümmelung oder gar die Todesstrafe.
Viertens würde ich hilfreiche Hinweise des DHV gerne entgegen nehmen, die Verordnung und Regelung auch nur des kleinsten Details, durch Paragraphen die den Interessen der Drachen und Gleitschirmflieger gängeln, rufen aber mehr Widerwillen als das Gefühl der Sicherheit hervor.
Fünftens ist "die Freiheit über den Wolken", wohin wir laut VFR sowieso nicht hindürfen!
Es wird ja vielfach bezweifelt, dass der DHV primär die Interessen der HG und GS Flieger vertritt, gerne lasse ich mich über den Zweck des DHV aufklären! Wann erfodert die Rechtslage die Abschaffung des Selbstbestimmungsrechts?
Abschliessend bleibt einem vernünftigen Fieger gegenüber dem DHV sowieso nur der Rückzug in die innere Immigration und Anarchie!
Um die Worte eines Kollegen aus dem Forum zu benützen: Dieser Beitrag könnte Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten und könnte somit Allergien auslösen.Kommentar
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DHV – Informiert:
Mustergeprüftes Gerät:
Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig. Nach LuftVZO darf nur mit mustergeprüften Gleitschirmen und Gurtzeugen geflogen werden. Die Geräte sind entsprechend gekennzeichnet. Wir möchten Euch auf eine irreführende Kennzeichnung der Fa. Advance aufmerksam machen.
Das Gleitschirm Liegegurtzeug „Lightness“ besitzt keinen Rückenschutz, wie ihn die LTF vorschreibt. Eine LTF-Musterprüfung besteht deshalb nicht, das Gurtzeug darf in Deutschland nicht betrieben werden. Diese Tatsache geht aus der Kennzeichnung (Plakette) des Gurtzeugs jedoch keineswegs deutlich hervor. Dort ist vermerkt “in accordance to guidelines of EN 1651/LTF, loadtest only” Und zudem: “This model has been tested to the applying rules and regulation........and is airworthy”. Ohne LTF-Protektortest sind aber in Deutschland weder die geltenden Rules and Regulations eingehalten, noch kann das Gurtzeug als lufttüchtig bezeichnet werden.
Es haben sich bereits verunsicherte Kunden an den DHV gewandt. Man muss schon sehr mit der Materie vertraut sein, um aus der Formulierung „in Übereinstimmung mit den Richtlinien der LTF, nur Lasttest“ für sich herauszulesen, dass das Gurtzeug keine LTF-Musterprüfung hat und nur auf Festigkeit geprüft ist.Da bei diesem Modell praktisch keinerlei Rückenschutz vorhanden ist, sieht der DHV die Sicherheit der Benutzer akut gefährdet.
Die augenblickliche, potentiell irreführende Kennzeichnung kann zudem dazu führen, dass Piloten, im Glauben, ein LTF-geprüftes Gurtzeug zu benutzen, rechtlich belangt werden können (Ordnungswidrigkeit) und auch damit rechnen müssen, dass sie im Schadensfall keinen Versicherungsschutz haben.
Der DHV hat sich in dieser Angelegenheit bereits an den Hersteller Advance, die zuständige Prüfstelle EAPR und an das Luftfahrt-Bundesamt gewandt.
Advance hat nicht reagiert. Die Prüfstelle EAPR hat, angeblich in Rücksprache mit dem LBA, geantwortet, dass die LTF 35/03 oder 91/09 eine Verpflichtung zum Protektor eines Gurtzeuges nicht vorsehe. Das LBA aber widerspricht dem, denn 5.1.1 der LTF ist eindeutig: „Gleitsegelgurtzeuge müssen mit einer Schutzvorrichtung (Gurtzeugprotektor) ausgestattet sein, die Stöße auf die Wirbelsäule bei einer harten Landung wirksam dämpft. Der Nachweis der Dämpfungseigenschaften ist durch eine Verzögerungsprüfung zu erbringen.“
Falls Piloten mit nicht geprüftem Gerät auf den Fluggeländen starten wollen, müsst ihr als Beauftragte für Luftaufsicht eingreifen. Fliegen mit nicht LTF geprüften Fluggerät oder Gurtzeuge ohne Protektor gefährden nicht nur den Einzelnen, sondern den Sicherheitsstandard des Flugsports. Die Rechtslage fordert Flugverbot.
Für Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung. Ihr erreicht uns über bjoern@dhv.de sowie telefonisch unter 08022 / 9675-10.Kommentar
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wenn ich mir das so durchlese, geht es garnicht darum, dass grade das
lightness keinen protektor hat, sondern, dass es einen aufbäpper hat,
der wie eine ltf zulassung aussieht.
die geschichte mit dem "loadtest only" gibt es bei gleitschirmen der offenen klasse.
dort ist der lasttest vor wettkampfeinsatz vorgeschrieben.
dass desshalb aber die flugverbotsdebatte wieder aufgefrischt wird finde ich auch
höchst ungeschickt.cu flying
berndKommentar
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Nemeton
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Irgendwie ist doch alles zum Schmunzeln
Läge Deutschland mitten in den Alpen, wäre der Skisport erst gar nie aufgekommen.
Hätte die Elektrizität im Haushalt nie und nimmer Einzug gehalten.
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Oder sind gar nur die Fetzenflieger so große Hosensch***er.
HansKommentar
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Über das Schreiben des DHV habe ich mich auch gewundert.
Denn auch die vom DHV mit Ausweis versehenen Personen sind vom Staat nicht mit besonderen Rechten ausgestattet,
daher sind sie auch keine ausführenden Organe des staatlichen Gewaltmonopols.
Sie können deshalb bestenfalls nur als ausführende Organe für private (Eigentums)-Rechte fungieren.
Sie besitzen nur die Rechte, die auch jedem Bürger zustehen (Notwehr, Nothilfe, Notstand, Recht zur vorläufigen Festnahme und Sachwehr). Für weitergehende Schritte müssen alle die Dienste der Polizei in Anspruch nehmen.
Also ein echter Fall von Amtsanmaßung!
Der DHV sollte mal seinen Rechtanwalt fragen.
Mal wieder ein Fall von Bluff gegenüber den Mitgliedern. Besonders der Ausweis, der nicht mal das Papier wert ist, auf dem er gedruckt ist.
In der Sache (Protektor) hat der DHV natürlich recht, aber deswegen gleich so rumbluffen?Zuletzt geändert von Cacao; 21.02.2011, 16:21.Kommentar
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Ein paar Leute fühlen sich nach dem Rundschreiben an die Vereine bestimmt gleich mal 20 Zentimeter grösser. Ihr werdet sehen, der Kamm schwillt und damit gibt's auch die Konflikte.
Der DHV stärkt mit dem Schreiben Mr. Wichtig den Rücken.
Voll qualifiziert, ey...
Zuletzt geändert von El Zorro; 21.02.2011, 16:26.Kommentar
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Lieber Björn,
in Deiner Stellungnahme lese ich: „Gleitsegelgurtzeuge müssen mit einer Schutzvorrichtung (Gurtzeugprotektor) ausgestattet sein, die Stöße auf die Wirbelsäule bei einer harten Landung wirksam dämpft. Der Nachweis der Dämpfungseigenschaften ist durch eine Verzögerungsprüfung zu erbringen.“
Der Nachweis einer Dämpfung und eine Schutzvorrichtung ist auch beim Lightness schnell erbracht, jedoch wer definiert die "Wirksamkeit" und das Mass des Schutzes? Das Mass definiert dem zu Folge nicht das Luftfahrtbundesamt, da ist doch die Interessensvertretung DHV als definierende Prüf- und Zulassungsstelle in die Pflicht genommen.
Auch schon mal im Tread: die Willkürlichkeit des geforderten Schutzes, somit des Messwertes. Mir sind keine medizinisch und physikalisch belegten Grenzen bekannt, dem zu Folge müssen die Forderung und die Umsetzung der Protektorprüfung doch nicht ausreichend belegbar sein. Andernfalls muss ich darauf hoffen, dass meine Wirbelsäule auch eine Belastung mit axialer Krafteinwirkung erfährt... hoffentlich weiss das der Protektor wie er hinfallen muss. Und in der Startphase ist mir der Lightness lieber als ein Airbag, der noch nicht gefüllt ist. Also lieber eine ungesetzmässige Prellung als ein vorschriftsmässiger Bruch der Wirbelsäule? Und warum wird der Protektor dann nicht vom DSV gefordert, ist die Einwirkung auf die Wirbelsäule bei einem Sturz von einer Sprungschanze, beim Trickskifahren weniger für eine Wirbelsäulenverletzung prädestiniert?
Zuletzt das Startverbot ob der Fremdgefährdung- wodurch gefährdet der Pilot ohne Protektor andere? Warum darf er nicht starten? Nur weil es in einem Gesetz steht? Es gibt aus dem Strassenverkehr auch ein Urteil, das besagt, dass das Gesetz dem Bürger dient und nicht umgekehrt. Gesetze dürfen nicht dem Selbstzweck dienen. Welche nachvollziehbare Gefährdung stellt ein Pilot ohne Protektor dem mit Protektor gegenüber dar?
Du kannst jetzt nichts ungesetzmässiges antworten, das ist mir schon klar. Aber ich wollte eigentlich nur sagen, dass sich das Mass der Dinge verschoben hat und es dem DHV entgegen Beteuerungen nicht gelungen ist unserem Sport die ausreichende Freiheit zu erhalten, die von den Piloten erwünscht wird, deren Interessensvertretung der DHV sein will. Aber das Mittelmass ist bekannter massen schwer zu treffen. Aber eine Institution die einen hypothetischen Grenzwert zum Gesetz erhebt findet artgemäss nur bedingt Zustimmung und Rückhalt.
Wäre es nicht mal an der Zeit sinnvolle Massnahmen zu erforschen und zu fördern ... nicht die Anwendung gleich so wichtig zu nehmen und diese per Gesetz zu glorifizieren (Preussens Glorie)!.. bei den Skihelmen scheint es doch zu funktionieren oder sind Skifahrer intellegenter als Piloten?Zuletzt geändert von MRB; 21.02.2011, 16:50.Kommentar
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AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich
hallo@Cacao, der DHV meint hier wohl die sogenannten Sicherheitsbeauftragten, die hier in Anlehnung an die "schwarze Sheriffs" mein Vorschlag: "Para-Marshals" für die jeweiligen Gelände-Halter das Hausrecht (Kontrolle aller Ausweispapiere einschließlich aller notwendiger Lizenzen und eingehender Gesichtskontrolle, Kontrolle der Flugausrüstung einschl. aller notwendigen Gütesiegel, stichprobeweise Kontrolle der Flugtüchtigkeit) ausüben sollen. Tolles Engagement vom DHV, der hier offensichtlich mit der Firma Advance eine Fehde austrägt. Wie wärs, wenn der DHV den Geländehaltern/Vereinen einen Zuschuss für die Einkleidung der "Para-Marshals" zahlt?
GrüßeKommentar
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AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich
....die jeweiligen Gelände-Halter das Hausrecht (Kontrolle aller Ausweispapiere einschließlich aller notwendiger Lizenzen und eingehender Gesichtskontrolle, Kontrolle der Flugausrüstung einschl. aller notwendigen Gütesiegel, stichprobeweise Kontrolle der Flugtüchtigkeit) ausüben sollen. ...
Grüße
Eines hast vergessen: Kontrolle des Geländhalterkonformen Werbeaufdrucks.Kommentar
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AW: DHV vs Advance Oh, wie peinlich
Mich würde dazu mal interessieren, wieviele Piloten so ein Lightness-Gurtzeug von Advance überhaupt in D fliegen und wieviel in Prozent das auf die ganze Pilotenmasse ausmachen würde. Ich meine, viele werden's wohl nicht sein und warum das von eurem Verband überhaupt thematisiert wird, muss man sich wirklich mal fragen......
Grundsätzlich könnte ich ja dieses Gurtzeug hier in der Schweiz jeder Zeit kaufen und auch fliegen. Aber ganz ehrlich, auch ich bevorzuge einen einigermassen vernünftigen Rückenschutz und ganz ohne würde ich mich wohl auch nicht in die Luft trauen. Ist zwar ein tolles Gurtzeug, bequem und so......... aber spätestens beim Preis war das für mich eh gleich wieder erledigt......
Gruss GeriKommentar
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Ähnlich wie die Polizei sollte der Beauftragte für Luftaufsicht eine einheitliche Uniform tragen damit sich die ganzen Illegalen noch schnell verstecken können wenn er kommt.
Was bedeutet Flugverbot,nur heute mit dieser Ausrüstung oder lebenslang weltweit ?Kommentar
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Weiter hinten im Elztal ist jedenfalls vom Kammschwellen noch nix zu merkenKommentar
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