Info für Ex-Segelflieger mit altem PPL-C

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  • BeKu
    Registrierter Benutzer
    • 22.10.2009
    • 467
    • Bertram
    • Bayern

    Info für Ex-Segelflieger mit altem PPL-C

    Weil ich annehme, dass es im Forum einige Ex-Segelflieger gibt, die auch in Erwägung ziehen, später vielleicht mal wieder Segelfliegen zu wollen, hier ein paar "taufrische" Hinweise:

    Habe diese Woche beim Luftamt Süd in München nachgefragt, welche Regelung es gibt, um alte, abgelaufene PPL-C "wiederzubeleben".

    Hier in aller Kürze:

    Offensichtlich können alle alten PPL-C ab 1976 grundsätzlich auf den neueren GPL (Glider Pilot Licence) umgeschrieben werden (nach Nachweis 25 Starts etc. im Verein). Also auch, wenn sie nach der alten Gesetzeslage nie verlängert wurden.
    Seit 2008 ist jedoch leider (zusätzlich) eine s.g. Auffrischung der Theorie (also keine komplette Neuprüfung) in einer Flugschule sowie ein Überprüfungsflug mit einem Prüfer vom Luftamt erforderlich.

    Jetzt das WICHTIGSTE:

    Nächstes Jahr, also 2012, kommt eine Änderung wg. Europarecht, deren Auswirkungen mir die Dame am Telefon nicht nennen konnte. Weil offensichtlich nicht mal beim Luftamt jemand weiss, was kommt, wurde mir empfohlen, den Schein NOCH IN DIESEM JAHR wiederzubeleben, nicht dass er ggf. nächstes Jahr komplett verfällt.

    Dachte, dass diese Info für den ein oder anderen Ex-Segelflieger von Euch von Interesse sein könnte. Werd' mir jetzt auch überlegen, ob ich wieder mit dem Segelfliegen anfange, nur damit ich den neuen, dann "unverfallbaren" GPL-Schein bekomme.

    Segelfliegergrüße
    Bertram

    PS: Hat ja auch was, wenn nur diese ewige Vereinsmeierei nicht wär'...
  • micbu
    Registrierter Benutzer
    • 13.08.2006
    • 506
    • Michael Burkholz

    #2
    AW: Info für Ex-Segelflieger mit altem PPL-C

    Danke für die Info, das hört sich gut an. Mein Schein ist 88 abgelaufen und bin schon seit ein paar Jahren am überlegen, diesen wieder neu zu machen. Deine Info bestärkt nun meinen Entschluß!

    Michael
    Michael

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    • BeKu
      Registrierter Benutzer
      • 22.10.2009
      • 467
      • Bertram
      • Bayern

      #3
      AW: Info für Ex-Segelflieger mit altem PPL-C

      Mittlerweile habe ich vom Luftamt Südbayern (München) auch eine schriftliche Auskunft über die notwendigen Nachweise zur Wiederbelebung des alten PPL-C erhalten:

      Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Nachweise Segelfliegen.jpg
Ansichten: 1
Größe: 35,7 KB
ID: 811587

      Offensichtlich ist das Prozedere aber in anderen Bundesländern (Nicht-Bayern) deutlich einfacher: meistens nur 25 Starts mit je 5 pro eingetragener Startart ohne Prüfer und Theorie (also wie eine einfache Scheinverlängerung).
      Ob man zwischenzeitlich Drachen oder Gleitschirm geflogen ist, findet gar keine Berücksichtigung.

      Es scheint wirklich so zu sein, dass es diese Möglichkeit der Umschreibung des alten PPL-C nächstes Jahr überhaupt nicht mehr gibt!!

      Mehr dazu im Segelflug-Forum unter Ausbildung (nach "Abgelaufener PPL-C" suchen).

      Grüße
      Bertram

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      • ralph.s
        Registrierter Benutzer
        • 27.04.2011
        • 6

        #4
        AW: Info für Ex-Segelflieger mit altem PPL-C

        Hallo,

        ich möchte diesen Tread mal wieder aufnehmen. Ich habe dank dieses Hinweises im letzten Jahr meine seit über 10 Jahren abgelaufenen PPL-A, B und C (heißen jetzt etwas anders, SEP, TMG und GLP) wieder reaktiviert. Das ging völlig problemlos, einfach 3-4 Flugstunden zum wiederauffrischen, dann 1 Std. Überprüfungsflug zuzüglich 50Km Streckenflug mit Segelfugzeug für die GPL und fertig, aktuelles Medical ist natürlich nötig.

        Interessant ist, dass die neuen GPL (also Segelfluglizenzen) nun unbefristet erteilt werden, lediglich die Rechte aus der Lizenz dürfen nur bei Erfüllung der Anforderungen (Stunden usw) geltend gemacht werde. Man kann sich den Schein also ruhig ein paar Jahre in die Ecke legen und bei Bedarf mittels einstündigem Checkflug wieder aktivieren.

        Dieses vereinfachte Verfahren zur Reaktivierung geht nach der aktuell verlängerten Übergangsregelung nur noch bis zum 08.04.2013! Danach müßte der Schein komplett neu gemacht werden, also incl. Theorie usw.

        Also, wer seine Altlizenzen wieder haben will (und sei es nur zur Besitzstandswahrung) sollte diesen Sommer nutzen.

        Schöne Grüße

        Kommentar

        • BeKu
          Registrierter Benutzer
          • 22.10.2009
          • 467
          • Bertram
          • Bayern

          #5
          AW: Info für Ex-Segelflieger mit altem PPL-C

          Zitat von ralph.s
          Dieses vereinfachte Verfahren zur Reaktivierung geht nach der aktuell verlängerten Übergangsregelung nur noch bis zum 08.04.2013! Danach müßte der Schein komplett neu gemacht werden, also incl. Theorie usw.
          Habe diese Woche beim Luftamt Südbayern angerufen. Es ist so, wie Du schreibst. Habe auch letztes Jahr den Schein "wiederbelebt", nachdem mir gesagt wurde, dass es vielleicht nach dem 8. April 2012 nicht mehr möglich sei. Offensichtlich wurde erst kürzlich eine Verlängerung um genau ein Jahr vereinbart. Also bis 8. April 2013.
          Würde mich allerdings nicht wundern, wenn sich's dann kurzfristig wieder ändert.
          Und aufpassen: Jedes Bundesland kocht da offensichtlich seit Jahren ein wenig sein eigenes Süppchen. Am besten rechtzeitig schriftlich beim zuständigen Luftamt anfragen.

          Segelfliegergrüße
          Bertram

          PS: Ich musste zur Erneuerung die 50km nicht nochmal fliegen!?
          Zuletzt geändert von BeKu; 30.03.2012, 22:05. Grund: PS

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