Hi!
Hab gerade vergeblich in den Prüfungsordnungen auf der DHV Seite zum B-Schein gesucht und bin leider nicht fündig geworden. Hoffe ihr habt Hinweise:
1) Gibt es Vorschriften in welchem Zeitraum die nachzuweisenden Flüge bzw. durch Flugschule zu bestätigende Übungen erfolgt sein müssen? Also wie "alt" dürfen diese Nachweise sein die man bei Beantragung des Scheins beim DHV einreicht?
2) Gibt es eine Einschränkung wieviel Zeit zwischen nachweislich (bestätigter) Teilnahme an B-Theorie und dem Ablegen der schriftlichen Prüfung liegen darf?
oder kurz: Wieviel "Pause" darf man sich zum Erreichen des B-Scheins gönnen sobald man damit angefangen hat?
Danke & Grüße,
Kai
Hab gerade vergeblich in den Prüfungsordnungen auf der DHV Seite zum B-Schein gesucht und bin leider nicht fündig geworden. Hoffe ihr habt Hinweise:
1) Gibt es Vorschriften in welchem Zeitraum die nachzuweisenden Flüge bzw. durch Flugschule zu bestätigende Übungen erfolgt sein müssen? Also wie "alt" dürfen diese Nachweise sein die man bei Beantragung des Scheins beim DHV einreicht?
2) Gibt es eine Einschränkung wieviel Zeit zwischen nachweislich (bestätigter) Teilnahme an B-Theorie und dem Ablegen der schriftlichen Prüfung liegen darf?
oder kurz: Wieviel "Pause" darf man sich zum Erreichen des B-Scheins gönnen sobald man damit angefangen hat?
Danke & Grüße,
Kai
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