Hier ein Auszug aus einer Rechtsurteilsammlung.
"Ein Hobbybastler, der sich aus Spaß einen Gleitschirmpropellermotor auf den Rücken schnallt und dann damit auf das Fahrrad steigt, benötigt eine Fahrerlaubnis. Außerdem muß das Gefährt Haftpflicht versichert sein.
In dem verhandelten Fall war der Angeklagte dank seiner Konstruktion mit etwa 25 Stundenkilometern auf dem Rad über die Straßen gefahren. Dabei war er von der Polizei aus dem Verkehr gezogen und angezeigt worden. Die Richter des OLG Oldenburg befanden, daß es sich bei dem Gefährt nicht um ein muskelgetriebenes Fahrrad, sondern ein motorgetriebenes Kraftfahrzeug handle. Deshalb hätte der Beschuldigte eine Fahrerlaubnis der Klasse 1a oder 1 haben müssen. Diese habe er aber ebenso wenig besessen wie eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Propellerfahrrad. Da den Fahrer aber nur eine geringe Schuld traf, stellten die Richter das Verfahren dennoch ein (OLG Oldenburg, Az. Ss 105/99)."
Quelle .www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html
Gruss
sphinx
"Ein Hobbybastler, der sich aus Spaß einen Gleitschirmpropellermotor auf den Rücken schnallt und dann damit auf das Fahrrad steigt, benötigt eine Fahrerlaubnis. Außerdem muß das Gefährt Haftpflicht versichert sein.
In dem verhandelten Fall war der Angeklagte dank seiner Konstruktion mit etwa 25 Stundenkilometern auf dem Rad über die Straßen gefahren. Dabei war er von der Polizei aus dem Verkehr gezogen und angezeigt worden. Die Richter des OLG Oldenburg befanden, daß es sich bei dem Gefährt nicht um ein muskelgetriebenes Fahrrad, sondern ein motorgetriebenes Kraftfahrzeug handle. Deshalb hätte der Beschuldigte eine Fahrerlaubnis der Klasse 1a oder 1 haben müssen. Diese habe er aber ebenso wenig besessen wie eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Propellerfahrrad. Da den Fahrer aber nur eine geringe Schuld traf, stellten die Richter das Verfahren dennoch ein (OLG Oldenburg, Az. Ss 105/99)."
Quelle .www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html
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sphinx
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