Gleitschirm-Puppe sorgt für Großeinsatz

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  • Pikachu
    Registrierter Benutzer
    • 31.05.2004
    • 1556

    #16
    AW: Gleitschirm-Puppe sorgt für Großeinsatz

    Also hier spielen mehrere Dinge hinein.

    1. Mögliche Haftung für Fremdschäden.
    Flugmodelle müssen in DE haftpflichtversichert sein. Als Besitzer sollte man also bei Außer-Kontrolle-Geraten seines Modells danach suchen, um möglicherweise entstandene Schäden begleichen zu können. Normalerweise wird von den Vereinen/Verbänden auch zu Namensanbringung am Modell geraten. Da es keinen "Schadensfreiheitrabatt" gibt, sollte die Hemmschwelle auch gering sein, Schäden zu melden. I.a. regelt der DMFV (oder andere Verbände oder die Versicherung) das unbürokratisch.

    2. Warum hat der Besitzer sich nicht gemeldet?
    Das ist reine Spekulation: Vielleicht hat er keine Haftpflicht? Vielleicht hat er auch einfach nur das Modell bisher nicht gefunden, vielleicht weiß/wußte er nicht, wo genau er suchen mußte?

    3. Folgender Fall war vor Jahren im Fernsehen zu bewundern:
    Fußgänger liegt auf Gehweg. Passant (oder Nachbar) ruft einfach so den KTW.
    Fußgänger steht wieder auf und geht weg. KTW kommt, Passant/Nachbar kommt hinzu ==> Rechnung geht an Passant/Nachbar.
    Hintergrund: Wenn zumutbar, muß der Melder sich vergewissern, ob KTW notwendig. In diesem Fall eindeutig, daß nicht. Ergo: Melder muß zahlen.
    Im Zweifel wird es sicher nichts kosten.

    4. Anderes Beispiel:
    Katze sitzt auf Baum. Passant sieht das und denkt: Die arme Katze! Ruft Feuerwehr. Als die kommt, klettert die Katze weg. Anwohner,dem die Katze gerhört, kommt und fragt, was das soll. Erklärung. Anwohner sagt: Die Katze ist oft auf dem Baum und klettert oft rauf und wieder runter. Feuerwehr fährt wieder weg, aus Kulanz keine Rechnung. Wenn aber, hätte sie wohl der Melder zahlen müssen.

    5. Generelles Fazit:
    Wenn möglich und zumutbar, erstmal selbst die Lage beurteilen!

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    • NeroDaschner
      Registrierter Benutzer
      • 04.06.2002
      • 33

      #17
      Randnotiz : Gleitschirm-Puppe sorgt für Großeinsatz

      4. Anderes Beispiel:
      Katze sitzt auf Baum. Passant sieht das und denkt: Die arme Katze! Ruft Feuerwehr. Als die kommt, klettert die Katze weg. Anwohner,dem die Katze gerhört, kommt und fragt, was das soll. Erklärung. Anwohner sagt: Die Katze ist oft auf dem Baum und klettert oft rauf und wieder runter. Feuerwehr fährt wieder weg, aus Kulanz keine Rechnung. Wenn aber, hätte sie wohl der Melder zahlen müssen.

      Diese Information ist falsch!

      1.) Die Beseitigung von Gefahren für oder durch Tiere gehörte schon immer zu den Einsatzaufgaben der Feuerwehren.

      2.) Zahlen muss man den Einsatz nur, wenn einem nachgewiesen wird, dass man gewusst hat, dass keine Gefahr im Verzug ist und man sich einen Spaß erlauben wollte!

      Hintergrund: Die Bürger sollen lieber einmal zuviel anrufen, als zu lange zögern.

      Für detailierte Informationen, sowie die genauen Gesetztespassagen bitte PM.


      Gruß Nero

      Kommentar

      • Pikachu
        Registrierter Benutzer
        • 31.05.2004
        • 1556

        #18
        AW: Randnotiz : Gleitschirm-Puppe sorgt für Großeinsatz

        Zitat von NeroDaschner
        2.) Zahlen muss man den Einsatz nur, wenn einem nachgewiesen wird, dass man gewusst hat, dass keine Gefahr im Verzug ist und man sich einen Spaß erlauben wollte!
        Wie gesagt, in dem Fernsehbeitrag wurde das anders dargestellt. Ist ein paar Jahre her, aber vielleicht finde ich noch entsprechendes dazu.

        Kulanz bedeutet eben, daß die FW sehr wohl zwischen guter und "böser" Absicht unterscheidet.
        Von "Scherz erlauben" war keine Rede, das dürfte sogar eine Anzeige nach sich ziehen.
        Es ist richtig, daß man im Zweifel lieber den Notruf in Anspruch nehmen soll.

        Der andere Punkt ist aber der, wonach der "Verursacher" (hier demnach der Katzenbesitzer) die Zeche zahlen soll. Das könnte ich mir nicht so recht vorstellen...

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        • Cacao
          Registrierter Benutzer
          • 22.07.2003
          • 995

          #19
          AW: Gleitschirm-Puppe sorgt für Großeinsatz

          Jenseits aller juristischen Spitzfindigkeiten….
          Wenn es nach einigen Forum-Schreibern ginge, dürfte man aus Angst, später irgendwie belangt zu werden, keine Erste Hilfe leisten, man könnte ja was falsch machen, keine Feuerwehr, Polizei, Rettungshubschrauber usw. rufen.
          Wenn man ins Eis einbricht, darf man nicht „Hilfe“ rufen, es könnte ja zu teuer kommen…
          Und das soll ein Forum für Flieger sein? Wo „Fliegen" doch eine „gefahrengeneigte Tätigkeit“ ist.
          Ich glaube, da tickt irgendwas falsch…
          Zuletzt geändert von Cacao; 18.02.2012, 11:41.

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          • Thomas C
            Registrierter Benutzer
            • 09.09.2004
            • 1492
            • Austria!

            #20
            AW: Gleitschirm-Puppe sorgt für Großeinsatz

            Zitat von Cacao
            Jenseits aller juristischen Spitzfindigkeiten….
            Wenn es nach einigen Forum-Schreibern ginge, dürfte man aus Angst, später irgendwie belangt zu werden, keine Erste Hilfe leisten, man könnte ja was falsch machen, keine Feuerwehr, Polizei, Rettungshubschrauber usw. rufen.
            Wenn man ins Eis einbricht, darf man nicht „Hilfe“ rufen, es könnte ja zu teuer kommen…
            dass ich Dir mal zustimmen muss :-)

            aber so ist es leider. die gleichen bedenkenträger/wichtigtuer sind es dann, die den rettungsdienst verklagen werden wenn nicht 5min der Hubscrauber da war und sie Folgeschäden davontragen...

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            • Pikachu
              Registrierter Benutzer
              • 31.05.2004
              • 1556

              #21
              AW: Gleitschirm-Puppe sorgt für Großeinsatz

              Habe noch mal einiges dazu gesucht:

              1.) Die Beseitigung von Gefahren für oder durch Tiere gehörte schon immer zu den Einsatzaufgaben der Feuerwehren.
              Nicht in allen Bundesländern.
              Vgl. z.B.:



              Zitat:
              "Bisher waren die Einsätze für uns alles Notfälle, bei denen die Feuerwehr natürlich am Ende den Bürgern keine Rechnung vorlegt." Ob dies aber so bleibe, wenn die Feuerwehr mehrmals wegen derselben Katze gerufen werde, müsse man abwarten.
              Katzen auf Bäumen sind ohnehin ein Fall für sich. Rowenhagen: "Meistens flüchten die Tiere weiter ins Geäst, wenn man nach ihnen greift. Man findet aber nun mal auf Bäumen keine Skelette von verendeten Katzen, die nicht mehr den Weg nach unten gefunden hätten. Insofern raten wir dazu, sich auf das natürliche Geschick dieser Tiere zu verlassen, auch wenn es eine Weile dauern kann, bis sie sich herabtrauen."
              Was das Herbeirufen von Hilfe für andere betrifft, so kommt die Geschäftsführung ohne Auftrag in betracht.

              Wenn wir die Katze im Baum, die da absichtlich hinaufgelassen wird, betrachten, so handelt der Geschäftsführer (das ist der, der die FW ruft) nicht im Interesse des Geschäftsherren (dem die Katze gehört und der nicht will, daß sie heruntergeholt wird). Es käme dann noch in betracht, daß eine Unterhaltspflicht des Katzenbesitzers oder eine andere Pflicht, die im öffentlichen Interesse liegt, vorliegt, so daß der Wille keine Rolle spielte. Wenn also z.B. das kleine Kind des Geschäftsherren irgendwo längere Zeit einsam herumsteht und ganz offensichtlich sich niemand darum kümmert und dem Kind ein Schaden droht, dann sind Obliegenheitspflichten der Eltern verletzt und die Geschäftsführung ohne Auftrag ist sicher gerechtfertigt.

              Wie das im Falle einer Modellpuppe, die im Baum hängt, aussieht, ist m.E. zumindest fraglich. Um zum Fall zurückzukommen: Wenn man dem "vorbeirasenden" Autofahrer nicht zumuten kann, anzuhalten und die Sache in Augenschein zu nehmen (wäre für mich der Normalfall! Ich fahre doch nicht an einem (auch vermeintlich)Verletzten vorbei, wenn es anders geht!), wenn der Fahrer also nicht anders kann, z.B. weil die Straße zu weit am Baum vorbeiführt oder so, dann kann man ihm sicher keinen Strick daraus drehen. Die Frage aber bleibt dennoch, ob der Modellbesitzer zahlen muß.

              Zitat von Cacao
              Wenn es nach einigen Forum-Schreibern ginge, dürfte man aus Angst, später irgendwie belangt zu werden, keine Erste Hilfe leisten, man könnte ja was falsch machen, keine Feuerwehr, Polizei, Rettungshubschrauber usw. rufen.
              Falls Du mich damit meinst: Das sehe ich nicht so. Sicher soll man helfen, wann immer es geht. Auch Hilfe anfordern, wenn notwendig.

              Man sollte aber zunächst mal versuchen, wenn möglich sich selbst einen Überblick über die Lage zu verschaffen. Dies kann nämlich auch helfen, den Rettern vorab wichtige Infos über die Lage zu geben, damit die sich entsprehend vorbereiten können.

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