AW: Gleitschirm-Puppe sorgt für Großeinsatz
Also hier spielen mehrere Dinge hinein.
1. Mögliche Haftung für Fremdschäden.
Flugmodelle müssen in DE haftpflichtversichert sein. Als Besitzer sollte man also bei Außer-Kontrolle-Geraten seines Modells danach suchen, um möglicherweise entstandene Schäden begleichen zu können. Normalerweise wird von den Vereinen/Verbänden auch zu Namensanbringung am Modell geraten. Da es keinen "Schadensfreiheitrabatt" gibt, sollte die Hemmschwelle auch gering sein, Schäden zu melden. I.a. regelt der DMFV (oder andere Verbände oder die Versicherung) das unbürokratisch.
2. Warum hat der Besitzer sich nicht gemeldet?
Das ist reine Spekulation: Vielleicht hat er keine Haftpflicht? Vielleicht hat er auch einfach nur das Modell bisher nicht gefunden, vielleicht weiß/wußte er nicht, wo genau er suchen mußte?
3. Folgender Fall war vor Jahren im Fernsehen zu bewundern:
Fußgänger liegt auf Gehweg. Passant (oder Nachbar) ruft einfach so den KTW.
Fußgänger steht wieder auf und geht weg. KTW kommt, Passant/Nachbar kommt hinzu ==> Rechnung geht an Passant/Nachbar.
Hintergrund: Wenn zumutbar, muß der Melder sich vergewissern, ob KTW notwendig. In diesem Fall eindeutig, daß nicht. Ergo: Melder muß zahlen.
Im Zweifel wird es sicher nichts kosten.
4. Anderes Beispiel:
Katze sitzt auf Baum. Passant sieht das und denkt: Die arme Katze! Ruft Feuerwehr. Als die kommt, klettert die Katze weg. Anwohner,dem die Katze gerhört, kommt und fragt, was das soll. Erklärung. Anwohner sagt: Die Katze ist oft auf dem Baum und klettert oft rauf und wieder runter. Feuerwehr fährt wieder weg, aus Kulanz keine Rechnung. Wenn aber, hätte sie wohl der Melder zahlen müssen.
5. Generelles Fazit:
Wenn möglich und zumutbar, erstmal selbst die Lage beurteilen!
Also hier spielen mehrere Dinge hinein.
1. Mögliche Haftung für Fremdschäden.
Flugmodelle müssen in DE haftpflichtversichert sein. Als Besitzer sollte man also bei Außer-Kontrolle-Geraten seines Modells danach suchen, um möglicherweise entstandene Schäden begleichen zu können. Normalerweise wird von den Vereinen/Verbänden auch zu Namensanbringung am Modell geraten. Da es keinen "Schadensfreiheitrabatt" gibt, sollte die Hemmschwelle auch gering sein, Schäden zu melden. I.a. regelt der DMFV (oder andere Verbände oder die Versicherung) das unbürokratisch.
2. Warum hat der Besitzer sich nicht gemeldet?
Das ist reine Spekulation: Vielleicht hat er keine Haftpflicht? Vielleicht hat er auch einfach nur das Modell bisher nicht gefunden, vielleicht weiß/wußte er nicht, wo genau er suchen mußte?
3. Folgender Fall war vor Jahren im Fernsehen zu bewundern:
Fußgänger liegt auf Gehweg. Passant (oder Nachbar) ruft einfach so den KTW.
Fußgänger steht wieder auf und geht weg. KTW kommt, Passant/Nachbar kommt hinzu ==> Rechnung geht an Passant/Nachbar.
Hintergrund: Wenn zumutbar, muß der Melder sich vergewissern, ob KTW notwendig. In diesem Fall eindeutig, daß nicht. Ergo: Melder muß zahlen.
Im Zweifel wird es sicher nichts kosten.
4. Anderes Beispiel:
Katze sitzt auf Baum. Passant sieht das und denkt: Die arme Katze! Ruft Feuerwehr. Als die kommt, klettert die Katze weg. Anwohner,dem die Katze gerhört, kommt und fragt, was das soll. Erklärung. Anwohner sagt: Die Katze ist oft auf dem Baum und klettert oft rauf und wieder runter. Feuerwehr fährt wieder weg, aus Kulanz keine Rechnung. Wenn aber, hätte sie wohl der Melder zahlen müssen.
5. Generelles Fazit:
Wenn möglich und zumutbar, erstmal selbst die Lage beurteilen!
Kommentar