Hallo Leute,
kann ein Jagdpächter jemanden verweigern, auf einem landwirtschaftlich nicht genutzten Hügel Dinge zu tun, wie z.B. Groundhandling? Wenn ja, wo ist die Grenze? Darf die Fläche noch nicht einmal betreten werden, z.B. von einer lärmenden Schulklasse? Oder darf man evtl. seinen Lenkdrachen noch steigen lassen, jedoch den Gleitschirm nicht mehr?
Im konkreten Fall hatte er Angst, ich würde seine Tiere verschrecken, die würden sich in den tieferen Wald zurückziehen und er würde die nächsten 14 Tage kein Stück Wild mehr zu Gesicht bekommen?
Vielen Dank für Eure Hinweise!
Gruß,
Micha
kann ein Jagdpächter jemanden verweigern, auf einem landwirtschaftlich nicht genutzten Hügel Dinge zu tun, wie z.B. Groundhandling? Wenn ja, wo ist die Grenze? Darf die Fläche noch nicht einmal betreten werden, z.B. von einer lärmenden Schulklasse? Oder darf man evtl. seinen Lenkdrachen noch steigen lassen, jedoch den Gleitschirm nicht mehr?
Im konkreten Fall hatte er Angst, ich würde seine Tiere verschrecken, die würden sich in den tieferen Wald zurückziehen und er würde die nächsten 14 Tage kein Stück Wild mehr zu Gesicht bekommen?
Vielen Dank für Eure Hinweise!
Gruß,
Micha
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