AW: Jagdpächter gegen Groundhandling
Tatsächlich finde ich mit Google das Wort "Untersagungsverbot" nicht wirklich in Zusammenhang mit Befugnissen eines Jägers (sondern eher mit rechtskräftigen Urteilen eines ordentlichen Gerichtes).
Hat da jemand für mich ne Stelle zum Nachlesen der entsprechenden Verordnungen/Gesetze die dem Jäger diese nahezu hoheitliche Aufgabe -die ich eher bei der staatlichen Executive sehen würde ("Versammlungsverbot", "Platzverweis")- verleiht.
Ist der Jäger am Ende doch ein Hilfssheriff oder gar ne verkappte Politesse?
Grüße,
Kais
PS: Das "Bundesjagdgesetz" findet sich z.B. hier zum nachlesen (und da hab ich so einen Passus nicht gefunden. Der "Jagdschutz" bezieht sich da auf vollkommen andere Sachen).
Randbemerkung: Interessant finde ich, dass körperbehinderte Jäger tatsächlich auch Wild aus (fahrenden?) Autos heraus erlegen dürfen ... ;-) (§19 Absatz 11)
Tatsächlich finde ich mit Google das Wort "Untersagungsverbot" nicht wirklich in Zusammenhang mit Befugnissen eines Jägers (sondern eher mit rechtskräftigen Urteilen eines ordentlichen Gerichtes).
Hat da jemand für mich ne Stelle zum Nachlesen der entsprechenden Verordnungen/Gesetze die dem Jäger diese nahezu hoheitliche Aufgabe -die ich eher bei der staatlichen Executive sehen würde ("Versammlungsverbot", "Platzverweis")- verleiht.
Ist der Jäger am Ende doch ein Hilfssheriff oder gar ne verkappte Politesse?
Grüße,
Kais
PS: Das "Bundesjagdgesetz" findet sich z.B. hier zum nachlesen (und da hab ich so einen Passus nicht gefunden. Der "Jagdschutz" bezieht sich da auf vollkommen andere Sachen).
Randbemerkung: Interessant finde ich, dass körperbehinderte Jäger tatsächlich auch Wild aus (fahrenden?) Autos heraus erlegen dürfen ... ;-) (§19 Absatz 11)
Kommentar