Grünes Licht für DHV-Erprobungsprogramm E-Aufstieg-GS
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AW: Grünes Licht für DHV-Erprobungsprogramm E-Aufstieg-GS
Hallo Andi,
wenn´d erlaubst stell ich hier ein, was ICH unter dem E-Aufstieg sehe:
Momentan gibts für nen GS nur zwei Möglichkeiten, den Erdboden zu verlassen.
A: Fusstart mit Anlauf von einem geeigneten, hochgelegenen Punkt, zBsp von einem Berg
B: Man lässt sich aus der Ebene mit Hilfe eines Seiles, welches durch eine Winde eingeholt wird, nach oben ziehen.
Nun folgt der E-Start: Die Neigung eines Startberges oder ein ziehendes Seil wird durch eine Motorgetriebenen Propeller ersetzt. Dieser ist ALLEINIG zum Starten in die Lüfte konstruiert.
D.H. es ist "lediglich" eine weitere START-Art für eine GS nötig denn der eigentlcihe Flug ist wie bisher, je nach Thermik, vom können des Piloten oder günstiges Stoffprofil abhängig. Also weit weg von einem DULF und so. Oder?
Hoffe es wird bald eine bezahlbare Variante des E-Auftstiegs angeboten werden können
Leistungsbegrenzung im Sinne von Motorlaufzeit, man möge damit nicht Überland davonfliegen
Eine Startart hat ja nichts mit Überland zu tun. Nun lese ich, daß auch ein Motorschein-Inhaber das Gerät nicht fliegen darf. Das sieht für mich wie ein
DHV-Moschi aus. Welchen Sinn macht es wenn ein DULF-Moschi Pilot keinen E-Antrieb testen darf? (Ausser, das Flugschulen etwas verdienen...)
Sollte es bei der B Pflicht bleiben, hätten wir einen DHV Mini-Moschi erzeugt. Die DULF müssen in die Flugschule zurück wenn sie es fliegen möchten? Sollte A genügen, kommt dann eine weitere Testphase mit A Piloten?
Moschi Piloten bekommen ja keine B-Lizenz mehr. Das wäre also eine logische Fortzetzung der DULF/DHV Geschichte, aber keine Hilfe für die E-Start Idee..
Ich kann irren...So wie ich auch bei meiner ersten Moschi Stunde erfuhr, ätsch Andi, du bist der erste, der keinen B-Schein mehr bekommt...hihi..Grüße AndiKommentar
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AW: Grünes Licht für DHV-Erprobungsprogramm E-Aufstieg-GS
So stellt sich vielleicht schon länger als Dir dem B-Schein-Inhaber die Frage, warum einem möglicherweise immer nur bei Biergartenwetter im Flachland rumbrummenden Quirlpiloten bislang der Ausbau seiner Schirmbeherrschung erspart worden ist . Aber wenn's nun nicht mehr so ist, passt's schon.
CU
ShouldersStefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behaltenKommentar
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AW: Grünes Licht für DHV-Erprobungsprogramm E-Aufstieg-GS
Hallo,
die Diskussion "A - oder B-Schein ür den E-Aufstieg" verunsichert mich schon ein wenig....
hier ein Artikel von der "offiziellen" Seite dazu.
da steht noch nichts zu der benötigten Lizenz.
Und ein Auszug aus einem "DHV-Infoblatt E-Aufstiegshilfe" (Stand 20.02.2012):
Für die Teilnahme am Erprobungsprogramm mit der E-Aufstiegshilfe werden unter anderem folgende
Rahmenbedingungen fur eine Einweisung vorgeschrieben:
l. Piloten benötigen die A-Lizenz und mind. 100 Starts und Landungen (Anforderungen wie beim GSPassagierflug).
2. Feststellung der Eignung durch eine vom DHV autorisierte Flugschule. Der Pilot muss fortgeschrittene
Groundhandling-Fähigkeiten im ebenen Gelände nachweisen, Z.B. Schinn über sich halten.
3. Theoretische Einweisung mit mind. 8 Unterrichtsstunden (Luftrecht, Flugpraxis und Verhalten in
besonderen Fällen / menschliche Leistungsfahigkeit / Natur- und Umweltschutz, Technik /
Gerätekunde, Sicherheit gegenüber Dritten).
4. Praktische und technische Einweisung (Vorübungen ohne Abheben) wie z.B . Laufubungen mit Motor,
ohne Luftschraube, mit Schirm.
5. Praxis: Mind. 20 komplette Starts (inkl. Aufziehen des Schirms) mit E-Aufstiegshilfe im flachen
Gelände, davon mind. 10 mit einem Höhengewinn, der eine sichere Landeeinteilung ohne Motor
erlaubt.
6. Leistungsnachweis (Prüfung) durch die Flugschule und Meldung an den DHV.
7. Bestätigung des DHV, dass der Pilot an dem Erprobungsprogramm teilnimmt.
Sobald Flugschulen vom DHV autorisieli werden, werden die Adressen der Flugschulen veröffentlicht. Dies
wird voraussichtlich ab Frühjahr / Frühsommer 2012 der Fall sein.
Nach positivem Abschluss der Erprobung und Zustimmung des BMVBS ist beabsichtigt, erfolgreich
eingewiesene Piloten die Startart "E-Aufstiegshilfe Gleitschim1" in die Lizenz einzutragen (wie bei der EAufstiegshilfe
Hängegleiter).
Also: ich lese hier: A-Lizenz, nicht B !
Vielleicht ist meine Information nicht die neueste. Hat jemand noch aktuellere ?
Robs.d - nenne doch mal bitte die Quelle Deines Textes.
Gruss Hartmuthttps://vimeo.com/49892438Kommentar
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AW: Grünes Licht für DHV-Erprobungsprogramm E-Aufstieg-GS
Für die Teilnahme am Erprobungsprogramm ist u.a. der B-Schein Pflicht
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AW: Grünes Licht für DHV-Erprobungsprogramm E-Aufstieg-GS
Andy & Cowboy, danke für die Quelle.
Hatte glattweg vergessen, laufend auf die DHV-Seite zu schauen.
Das ist ja wirklich ärgerlich für einen geübten A-Schein-Inhaber.
Die Routine beim Schirmstart (die für den E-Start zweifellos erforderlich sind, ich hab's life gesehen und auch selbst schon probiert) hat auch der geübte A-Schein-Pilot.
Die Befürchtung, mittels E-Antrieb schnell mal auf Strecke gehen zu können, scheint ja bei Behörden und DHV wirklich tief drin zu sitzen .
Als ob sich ein A-Schein-Pilot um die Themen "Lufraumverletzungen" und "brauchbare Landeplätze im Gleitwinkelbereich" keine Gedanken machen würde, sobald er einen E-Antrieb fliegt.
Ich bin da jetzt auch ein bisschen verärgert - obwohl ich die B-Lizenz habe.
Einen guten Piloten macht m.E. nicht die Lizenz aus, sondern Können, Wissen und fliegerische Übung.
Den "Schein" gibt's bei manchen Flugschulen auch...... ach, das führt jetzt zu weit )
Gruss HartmutZuletzt geändert von hartmut_k; 07.05.2012, 10:24.https://vimeo.com/49892438Kommentar
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AW: Grünes Licht für DHV-Erprobungsprogramm E-Aufstieg-GS
Irgendwo muß der Gesetzgeber doch Richtlinien setzen. Mit E-Aufstieg begibt man sich in eine erweiterte Flugmöglichkeit als nur Abgleiter vom Hausberg und dann will er den B-Schein sehen. Finde ich voll i.O.
Wahrscheinlich gibt´s auch noch Leute mit Können, Wissen und fliegerischer Übung ohne A-Schein, das sind dann halt die Schwarzflieger, aber irgendwie doch nicht OK odrr.
"Den "Schein" gibt's bei manchen Flugschulen auch"......
....und da muß man sich ihn auch u.A. mit einem 10 km Streckenflug erarbeiten!Grüßle,
Wolfgang http://www.dgf-fn.de/Kommentar
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