Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

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  • andsch
    Registrierter Benutzer
    • 20.11.2005
    • 2136
    • Andreas Schäfer
    • Fulda

    Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

    Moin,

    ich wollt mich nur mal auf nen aktuellen Status bringen.
    Was muss man mittlerweile in D machen um einen Schirm ohne LTF legal zu fliegen und Versicherungsschutz zu haben?

    - Bei "Schirm ohne Güsi" sollte ja egal sein ob Acrotüte, GüSi loser Serien-Wettkampfschirm, Speedflyer/MiniWing, oder einfach Exot aus dem Ausland, oder?
    - Macht es einen Unteraschied ob man sagt "in Deutschland" oder "als Deutscher"?
    - Sind die Faktoren "Versicherungsschutz" und "Legalität" immer direkt miteinander verknüpft?

    Danke schon mal für alle Antworten.

    //Andreas
    http://awesomeparagliding.tumblr.com/
  • thunder1986
    Registrierter Benutzer
    • 27.04.2011
    • 538
    • Andreas

    #2
    AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

    Kann die Frage zwar nicht beantworten, aber hätte an verlässlichen Antworten auch großes Interesse!
    Außerdem würde ich die Frage gerne erweitern auf: als Deutscher in Österreich fliegen ohne Güsi... wie sieht´s da aus?
    gibt ne Menge schöner Freestyle-Schirme die leider kein GüSi haben. Mit dem Speedfyler hat man das selbe Problem.

    Danke!
    Andi

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    • lemma
      Registrierter Benutzer
      • 31.03.2008
      • 1269
      • freiburg

      #3
      AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

      Welche Versicherung meinst du ?

      - Piloten / Halter Haftpflicht
      - Krankenversicherung
      - Berufsunfähigkeits oder Unfallversicherung ?
      - u.v.m

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      • andsch
        Registrierter Benutzer
        • 20.11.2005
        • 2136
        • Andreas Schäfer
        • Fulda

        #4
        AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

        Sehen wir das doch generell.

        - Haftpflicht muss ich haben dazu bin ich verpflichtet, also ist das schon mal interessant.
        - Krankenversicherung muss ja eh immer zahlen, auch bei "grober Fahrlässigkeit". Oder?
        - Unfall/BU hab ich nicht, vielleicht interessiert es ja trotzdem jemanden
        http://awesomeparagliding.tumblr.com/

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        • Cacao
          Registrierter Benutzer
          • 22.07.2003
          • 995

          #5
          AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

          Immer die gleiche Frage. Antwort: Gütesiegel gibt es schon lange nicht mehr, es gibt die Musterprüfung in D..
          Da die meisten GS-Hersteller weltweit anbieten, und D. ein großer Markt ist, haben die Produkte auch die Musterprüfung. Nur die Plakette oder Stempel oder Ähnliches ist im Ausland nicht drauf. Wenn man das haben will, gibt es das aber beim Importeur oder Händler gegen eine kleine Gebühr.
          Wenn es ausnahmsweise einen Schirm gibt, wo das nicht möglich ist, ist es fast immer ein Exot, den man z.B. nicht mehr als Gebrauchtschirm los wird.
          Bisher wurde bei Haftpflicht-Versicherung- Abschluss z.B. beim DHV nicht nach dem Schirm gefragt, weil der Pilot versichert wird. Bei einem Unfall, wo die Ursache die fehlende Musterprüfung war, könnte man in Schwierigkeiten kommen, was aber sehr sehr unwahrscheinlich ist.
          Zuletzt geändert von Cacao; 31.05.2012, 22:31.

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          • thunder1986
            Registrierter Benutzer
            • 27.04.2011
            • 538
            • Andreas

            #6
            AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

            Zitat von Cacao
            [SIZE=3][COLOR=#000000][FONT=Calibri]
            Bisher wurde bei Haftpflicht-Versicherung- Abschluss z.B. beim DHV nicht nach dem Schirm gefragt, weil der Pilot versichert wird. Bei einem Unfall, wo die Ursache die fehlende Musterprüfung war, könnte man in Schwierigkeiten kommen, was aber sehr sehr unwahrscheinlich ist.
            Genau das ist der springende Punkt, gibt es da evtl. Erfahrungen aus dem echten Leben?
            Ich meine wer trägt die Beweislast? Wenn ich mit einem Freestyler einen Klapper kassiere und einen anderen Piloten abräume, zahlt dann meine Haftpflicht weil sie sagt, der Klapper hätte auch mit jedem anderen Schirm passieren können oder kommt dann: Wir glauben der Schirm reagiert zu böse, beweise uns erstmal, dass es nicht am Schirm lag... Wie willst du das machen?

            Die Formulierung "Ursache war die fehlende Musterprüfung" ist halt wie so oft sehr stark Auslegungssache und bringt einen im Ernstfall evtl. in Schwirigkeiten.

            bzgl. fast alle Schirme haben Musterprüfung:
            Das mag für "normale" Schirme und Streckenschirme gelten. bei Freestyle und Acroschirmen leider all zu häufig nicht. Und das nur weil die Steuerwege nicht zu irgendwelchen Vorgaben passen oder weil die Musterprüfung für kleine Hersteller zu teuer scheint?!


            Weiß jemand wie es mit Unfall/Lebens und Arbeitsunfähigkeitsversicherungen aussieht? Als alter Egoist mach ich mir darum mehr sorgen, als um eine Haftpflicht

            Danke, Grüße
            Andi

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            • Buntspecht
              Registrierter Benutzer
              • 16.02.2011
              • 191

              #7
              AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

              Thema Haftpflicht:

              Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schadenfälle, die
              a. sich in einem Gelände ereignen, für das eine behördliche Erlaubnis nicht erteilt ist und
              wegen Unterschreitung der behördlich vorgeschriebenen Entfernung von Wohngebieten
              und Flugplätzen nicht als erteilt gilt. Dies gilt nicht für Notlandungen.
              b. dadurch entstehen, daß für das Luftfahrtgerät kein ordnungsgemäßer Betriebstüchtigkeitsnachweis
              oder keine ordnungsgemäße Erprobungserlaubnis oder sonstige
              Betriebserlaubnis besteht;

              Quelle: http://parawing.de/download.html (Sonderbedingungen GFF-Luftfahrt-Haftpflicht)

              Ich interpretiere das wie in den oberen Posts: fehlender ordnungsgemäßer Betriebstüchtigkeitsnachweis muss Ursache sein, damit die Versicherung aussteigt.
              Wer ist aber in der Beweispflicht?

              Kommentar

              • andsch
                Registrierter Benutzer
                • 20.11.2005
                • 2136
                • Andreas Schäfer
                • Fulda

                #8
                daß für das Luftfahrtgerät kein ordnungsgemäßer Betriebstüchtigkeitsnachweis
                oder keine ordnungsgemäße Erprobungserlaubnis oder sonstige
                Betriebserlaubnis besteht.
                Aber genau darum geht es mir doch. Wenn ein Schirm LTF hat dann darf ich ihn in D automatisch legal fliegen.

                Habe ich z.B. In der Schweiz automatisch die "Betriebserlaubnis" für einen offenen Serienhochleister der kein LTF hat (weil es in der Schweiz keinen LTF-Zwang gibt) oder muss ich dazu Schweizer werden?

                Was muss ich tun um in D eine "ordnungsgemäße Erprobungserlaubnis oder sonstige
                Betriebserlaubnis" zu bekommen damit ich nen Acroschirm legal fliegen darf?
                http://awesomeparagliding.tumblr.com/

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                • Flynix
                  Registrierter Benutzer
                  • 02.07.2007
                  • 307
                  • Baden

                  #9
                  AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

                  Zitat von thunder1986
                  Genau das ist der springende Punkt, gibt es da evtl. Erfahrungen aus dem echten Leben?
                  .....

                  Weiß jemand wie es mit Unfall/Lebens und Arbeitsunfähigkeitsversicherungen aussieht? Als alter Egoist mach ich mir darum mehr sorgen, als um eine Haftpflicht
                  ...
                  Das interessiert mich auch.
                  Hab vor einiger Zeit mal einen Thread gestartet, um herauszufinden: Wie ist das im richtigen Leben, wie reagieren Versicherungen? Hat tatsächlich schon mal eine Versicherung die Zahlung verweigert?

                  Ergebnis: Viele Forums-Schreiber verlieren sich in Interpretationen von Versicherungs-Klauseln und Phantastereien, aber handfeste Fälle einer Zahlunsgverweigerung kennt niemand.

                  Es dürfte auch keine belastbareren Zahlen geben als die vom DHV kommuizierten. Wer sollte die auch erheben?


                  Zitat von Flynix
                  Ich nutze mal Peters Statement um einen neuen Faden aufzumachen.

                  Allerorten hört man von ".. dann bist du nicht versichert...; ...dann zahlt keine Versicherung..."; etc.

                  Hat denn schon mal jemand konkret die Erfahrung gemacht , dass eine Versicherung beim Gleitschirmfliegen eine Zahlung verweigert hat?

                  Also echte Fälle, wo eine Versicherung wegen eines konkreten Verstoßes ( illegaler Startplatz / nicht zugelassene Ausrüstung / kein deutscher Schein und trotzdem in FR geflogen; etc.) nicht oder nur vermindert bezahlt hat ?

                  Oder sind das immer nur (deutsche) Spekalationen und ausgemalte Horrorszenarien?
                  Thread: http://www.gleitschirmdrachenforum.d...eigert-Zahlung
                  Zuletzt geändert von Flynix; 01.06.2012, 12:51. Grund: LINK hinzugefügt
                  ______________________________________
                  Grüße aus 0m GND,

                  Flynix

                  Kommentar

                  • Peter Felk
                    Registrierter Benutzer
                    • 06.12.2001
                    • 560
                    • Peter Felk
                    • Neu-Ulm

                    #10
                    AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

                    Aktueller Fall vom letzten Wochenende. 2 Unfälle in Andelsbuch (Österreich).
                    1 Deutscher Pilot
                    1 Einheimischer Pilot

                    Bei beiden Unfällen war die Polizei am Landeplatz, um folgendes zu überprüfen, aufzuschreiben und zu dokumentieren (Foto).
                    - Musterzulassung (Gütesiegel) GS
                    - das gleiche am Gurtzeug
                    - Papiere Pilot. Sprich: GS-Lizenz, Versicherungsnachweis, sofern vorhanden Packnachweis Retter (kein Witz. Stand daneben).
                    Woher der Polizist das kennt? 50% aller Polizisten in Mittleren BreWa sind oder waren GS-Piloten oder wurden auf diese Dinge von Fliegenden Kollegen "geschult".

                    Vorletztes Wochenende:
                    Baumbergung eines Franzosen.
                    Selbes Pozedere wie oben, aber (jetzt kommt der Hammer) der eine Polizist hatte auf seinem Handy eine Tabelle mit allen gängigen Herstellern + Schirmen + Musterzulassungsnummern vom DHV. Der Polizist ist selber GS-Pilot.

                    Was die Polizei in Österreich mit den Daten macht? Keine Ahnung?

                    Grüße von Peter Felk

                    Kommentar

                    • Cacao
                      Registrierter Benutzer
                      • 22.07.2003
                      • 995

                      #11
                      AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

                      Bei allen genannten Versicherungen wird der Pilot versichert. Das bedeutet, dass für den Fall einer Zahlungsverweigerung die Versicherung dieses zunächst mit einem Fehler des Piloten begründen muss. Sollte der Schirm fehlerhaft sein, und dieser Fehler für den Unfall irgendwie der Grund sein, müsste die Versicherung das auch beweisen, was nicht so einfach ist.

                      Bei Krankenkassen wird immer gezahlt, weil nach einer Schuld an der Krankheit usw.seitens der Versicherung nicht gefragt wird.
                      Bei der Haftpflicht könnte die Frage eine Rolle spielen, ob der Pilot ursächlich was falsch gemacht hat. Diese könnte man, was das Fliegen angeht, immer dadurch beantworten, dass wenn der Pilot alles richtig gemacht hätte, wäre es nicht zum Schadensfall gekommen. Das führt zu nichts, dann würde bei Flugunfällen kaum jemals gezahlt werden.
                      Nur wenn der Pilot grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, könnte die Haftplicht-Versicherung sich das Geld beim Piloten wiederholen (grob gesagt).

                      Bei Unfallversicherungen usw. geht es um viel Geld für die Versicherten, da guckt die Versicherung vermutlich genau hin.
                      Wenn der Unfall bei einer Flugsituation geschah, die nicht versichert ist, zahlt sie nicht.
                      Jedenfalls kenne ich zwei Fälle, wo laut Aussage der Ehefrauen nicht gezahlt wurde, obwohl die einen Antrag bei der Versicherung gestellt hatten. Sie glaubten also, dass ein Versicherungsfall vorlag.
                      Das kann aber ich als Außenstehender nicht überprüfen, auch kann ich eigentlich nicht sagen, die Versicherung war im Unrecht, weil ich es nicht wissen kann.
                      Gefühlsmäßig glaube ich aber, die Versicherungen waren im Recht, obwohl ich den Ehefrauen das Geld gegönnt hätte, aber danach geht es nicht.
                      Da ich vermute, dass die meisten Versicherungspolicen über den DHV abgeschlossen sind, (die beiden Fälle, die ich nannte, waren das nicht), hat man auch eine starke Stellung gegenüber der Versicherung. Denn wenn die Versicherung schlecht begründet nicht zahlt, riskiert sie hoffentlich die günstigen Gruppenversicherungsverträge.

                      Wenn man allein dasteht, ist das sicher anders.
                      Sollte ein Schirm keine Musterprüfung haben (Musterzulassung ist was anderes, steht alles im Gesetz) dann ist es doppelt dumm, so was zu kaufen, denn einerseits riskiert man vermutlich seinen Hals als unbezahlter Testpilot, andererseits wird einem den Schirm niemand abkaufen. Selbst geschenkt könnte er noch zu teuer kommen.
                      Wenn man dagegen einen Schirm im Ausland billiger kauft, der in D. eine Musterprüfung bestanden hat, dann kann keine Versicherung daraus was machen, auch wenn der „Stempel" nicht drauf ist.
                      Mehr fällt mir dazu wirklich nicht ein.
                      Zuletzt geändert von Cacao; 01.06.2012, 18:06.

                      Kommentar

                      • Paratechrider
                        Registrierter Benutzer
                        • 07.07.2008
                        • 78
                        • Felix Schwind
                        • Fulda

                        #12
                        AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

                        Sorry, dass ich hier so ein altes Topic raussuche, aber ich habe irgendwo von einer Versicherung gelesen (finde es nicht mehr), die auch "offene Klasse" und "Speedrider/flyer" versichert (Haftpflicht, BU, des ganze Programm halt). Habe in ein paar Tagen einen Termin bei einem Makler von der Generali weil ich mich doch mal langsam etwas absichern will...
                        möchte da nicht ganz unvorbereitet hingehen, daher wollte ich mal fragen ob hier jemand schon Erfahrung mit dem Thema hat.

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                        • TranceAddicted
                          Registrierter Benutzer
                          • 28.02.2012
                          • 93

                          #13
                          AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

                          http://www.flugschulen.at/axa/seite1.html

                          Kommentar

                          • conny-reith
                            Registrierter Benutzer
                            • 19.01.2005
                            • 4826

                            #14
                            AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

                            Wer es braucht > Ein Auszug.

                            NEU: AXA bietet Versicherungsschutz für Speedflyer
                            • Trotz einer derzeit unklaren luftfahrtrechtlichen Zuordnung als Flugsportgerät bietet AXA nun auch für Speedflyer eine Halterhaftpflicht-Versicherung im üblichen Deckungsumfang für Paragleiter mit weltweiter Deckung (außer US).
                            • Und weil der „Playground“ der Speedflyer üblicher Weise hochalpines Gelände ist und dort schon einmal ein aufwendiger Rettungseinsatz verursacht werden kann hat man in das AXA Versicherungspaket für Speedflyer sinnvoller Weise auch erhöhte Bergungskosten bis EUR 10.000,-- mit eingepackt.
                            • Die Jahresprämie für diesen Versicherungsschutz beträgt EUR 110,-- und ist für OeAeC-, DHV und DÖSV-Mitglieder auf EUR 100,-- ermäßigt.
                            Gruß Conny
                            .............................
                            Zitat von Sir Isaac Newton: Was wir wissen, ist ein Tropfen, was wir nicht wissen, ein Ozean.

                            Kommentar

                            • JKarpf
                              Registrierter Benutzer
                              • 08.09.2009
                              • 126
                              • Jürgen Karpf
                              • Welden

                              #15
                              AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

                              Hallo Felix,

                              in den meisten Versicherungsverträgen findet sich im Kleingedruckten ein Ausschluss bzw. "Obliegenheit", sinngemäß "alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften müssen eingehalten werden" bzw. auch wenn ein solcher Ausschluss in der Haftpflichtversicherung nicht enthalten ist, sind Schadenfälle in Verbindung mit einer Straftat (Fliegen mit einem nicht zugelassenem Fluggerät) problematisch.

                              Empfehlung:
                              • Insofern empfehle ich Dir den Makler explizit auf die Rechtslage in Deutschland beim Fliegen ohne Güsi hinzuweisen.
                              • Bitte nimm zur Besprechung mit dem Makler einen Zeugen mit, der später den Gesprächsinhalt bestätigen kann und mach Dir eine Gesprächsnotiz
                              • Der Versicherungsvermittler muss in Deutschland ein Protokoll erstellen (lass Dich nicht auf einen schriftlichen Beratungsverzicht ein). Das Protokoll möglichst nicht gegenzeichnen.
                              • lass Dir mündliche Zusagen unbedingt schriftlich bestätigen. Wenn es ein GENERALI-Vertreter ist haftet sogar die GENERALI für seine Aussagen, wenn es ein Versicherungsmakler ist haftet nur er für falsche Beratung. Wenn nur der Makler dies bestätigt, sollte zusätzlich auch eine schriftliche Bestätigung der Versicherungsgesellschaft verlangt werden.
                              • Vor Vertragsschluss sollten die Versicherungsbedingungen genau durchgesehen werden (zwar mühsam - aber sinnvoll)


                              Bei der Haftpflicht über den DHV nochmals aktuell nachgesehen: dort sind solche Schäden weiterhin ausdrücklich ausgeschlossen ".... ausgeschlossen, wenn sie dadurch entstehen, dass das Fluggerät nicht ordnungsgemäß zugelassen oder mustergeprüft ist ... oder Pilot keinen ordnungsgemäßen Luftfahrtschein besitzt".
                              Zuletzt geändert von JKarpf; 26.09.2013, 12:27. Grund: Ergänzung aktuell DHV

                              Kommentar

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