Hallo an die Seile...
Ich hätt' da mal ne Frage... :
Die Grundausbildung zum GS-A Schein beinhaltet 20 Übungshangflüge - die zur A-Lizenz noch zusätzlich 40 Höhenflüge, wobei 10 Flüge >500m Höhendifferenz sein müssen (Hangstartberechtigung).
Wie viele davon werden aber wirklich während der Ausbildung gemacht? Wie viele habt Ihr gemacht?
Kürzlich legte mir ein Schüler (wieder mal) ein Ausbildungsnachweis vor, der rekordverdächtige 6 !! Übungshangflüge auswies. Unterschrieben hatten aber sowohl Pilot als auch Fluglehrer, dass die Grundausbildung vollständig und korrekt erfolgt sei.
Zugegeben,- er hatte noch weitere 7 "Höhenflüge" (grad mal über 100m) auf den Seiten für die A-Ausbildung gelistet (doppelte Eintragung spart Flüge - aber sie waren ja nicht mal doppelt eingetragen).
Unterm Strich.........trotzdem 13 Flüge, bestätigt... unterschrieben... abgehakt... davon 7 bereits für die A-Ausbildung anerkannt.
Ein weiterer Fall berichtet von insgesamt 7 Flügen. (die bereits alle für die A-Ausbildung gelten sollten... also 1.Flug gleich >100m Höhendifferenz). Und da diese Flüge natürlich "mehr" gelten als die popeligen 20 Übungshangflüge... wurden die 20 Übungshangflüge, obwohl kein einziger davon gemacht, kurzerhand gleich mitbestätigt.
Ein anderer Schüler machte seinen ersten Flug mit dem GS gar in Bassano... - nach wenigen Aufziehübungen! Fortschrittlich....muss ich zugeben.
Ein anderer Verantwortliche der Szene nahm einen L-Schein-Aspiranten mit wenigen Übungshangflügen gleich mal mit auf eine Flugreise nach Marokko (nachdem ihm erst mal ein Schirm verkauft wurde).
Eine weitere Schule bestätigte blanko gleich mal 20 Ü-Flüge, obwohl der Teilnehmer dann nur 12 gemacht hatte, die er dann gestreckt eintragen sollte.....
"Schreib da rein, was Du willst",- riet kürzlich ein Fluglehrer einem Teilnehmer....
Ein Bekannter von mir machte (vor Jahren) einen einzigen Windenschlepp als Windenfahrer (von 60) vor der Prüfung..... "weil er ja gutes technisches Verständnis hat".
usw. pp.
Ich möchte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn von 20 + 40 Flügen eröffnen. Lediglich wissen, ob die oben geschilderten Fälle "einzigartig" oder der Regelfall sind? Immer wieder ist von der Qualität einer Ausbildung die Rede....... Ist diese Vorgehensweise wirklich so gängig, vielleicht sogar beliebt bei den Schülern?
Gruß vom Ralf
Ich hätt' da mal ne Frage... :
Die Grundausbildung zum GS-A Schein beinhaltet 20 Übungshangflüge - die zur A-Lizenz noch zusätzlich 40 Höhenflüge, wobei 10 Flüge >500m Höhendifferenz sein müssen (Hangstartberechtigung).
Wie viele davon werden aber wirklich während der Ausbildung gemacht? Wie viele habt Ihr gemacht?
Kürzlich legte mir ein Schüler (wieder mal) ein Ausbildungsnachweis vor, der rekordverdächtige 6 !! Übungshangflüge auswies. Unterschrieben hatten aber sowohl Pilot als auch Fluglehrer, dass die Grundausbildung vollständig und korrekt erfolgt sei.
Zugegeben,- er hatte noch weitere 7 "Höhenflüge" (grad mal über 100m) auf den Seiten für die A-Ausbildung gelistet (doppelte Eintragung spart Flüge - aber sie waren ja nicht mal doppelt eingetragen).
Unterm Strich.........trotzdem 13 Flüge, bestätigt... unterschrieben... abgehakt... davon 7 bereits für die A-Ausbildung anerkannt.
Ein weiterer Fall berichtet von insgesamt 7 Flügen. (die bereits alle für die A-Ausbildung gelten sollten... also 1.Flug gleich >100m Höhendifferenz). Und da diese Flüge natürlich "mehr" gelten als die popeligen 20 Übungshangflüge... wurden die 20 Übungshangflüge, obwohl kein einziger davon gemacht, kurzerhand gleich mitbestätigt.
Ein anderer Schüler machte seinen ersten Flug mit dem GS gar in Bassano... - nach wenigen Aufziehübungen! Fortschrittlich....muss ich zugeben.
Ein anderer Verantwortliche der Szene nahm einen L-Schein-Aspiranten mit wenigen Übungshangflügen gleich mal mit auf eine Flugreise nach Marokko (nachdem ihm erst mal ein Schirm verkauft wurde).
Eine weitere Schule bestätigte blanko gleich mal 20 Ü-Flüge, obwohl der Teilnehmer dann nur 12 gemacht hatte, die er dann gestreckt eintragen sollte.....
"Schreib da rein, was Du willst",- riet kürzlich ein Fluglehrer einem Teilnehmer....
Ein Bekannter von mir machte (vor Jahren) einen einzigen Windenschlepp als Windenfahrer (von 60) vor der Prüfung..... "weil er ja gutes technisches Verständnis hat".
usw. pp.
Ich möchte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn von 20 + 40 Flügen eröffnen. Lediglich wissen, ob die oben geschilderten Fälle "einzigartig" oder der Regelfall sind? Immer wieder ist von der Qualität einer Ausbildung die Rede....... Ist diese Vorgehensweise wirklich so gängig, vielleicht sogar beliebt bei den Schülern?
Gruß vom Ralf
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