"Gruss zum Flug"
Import gebrauchter Gleitschirme, Gurtzeuge und Zubehör in die Schweiz: Das wär zwar für Deutsche User nur am Rande ein Thema, doch man bedenke auch Schweizer schauen sich im deutschen Gebrauchtmarkt um, resp. lesen mit.
Ev. könnt man da mal Erfahrungen und ergänzende Erkenntnisse anfügen.
Nebenbei gesagt möchte ich das Thema nicht auf der Basis von "kauft doch im eigenen Land usw" abhandeln, denn dies wäre dann etwas Uferlos und von Diskussionen wie "Geiz ist geil" möchte ich auch Abstand nehmen. Also bitte sachliche Hinweise.
Imort von Neumaterial ist in der Regel kein Problem und wird, wie bereits bekannt sein sollte, wie folgt abgehandelt:
Variante 1: Der EU-Verkäufer verrechnet netto und legt das "U-34 Formular" bei welches der Käufer am Zoll abstempelt und dem Verkäufer zurücksendet (was Vertrauenssache ist).
Variante 2: Der EU_Verkäufer bestätigt dass er die MWst von 19% zurückerstattet, der CH Käufer lässt sich die Formulare (verschiedene) am Zoll bestätigen (Ausfuhrbescheinigung, Kopie Rechnung und CH-Mwst) und sendet diese an den Verkäufer. Dieser überweist die auf der Rechnung vermerkte Mwst an den Käufer (was komplizierter ist).
Variante Gebrauchtmaterial:
1) "Geschenke" sind meines Wissens Zoll und Abgabenfrei - aber bis zu welchem Betrag (ich glaub 100sfr - was auch sehr wenig wäre)?
2) offiziell: OT Schweizer Zollamt: "...dass auch für gebrauchte Artikel bei der Einfuhr noch 8% Mwst auszurichten seien. (Ehrlich gesagt eigenartig: Werden doch beim Neukauf D-19% Steuern fällig und beim Verkauf allenfalls auch noch einmal CH-8% für den Kunden).
3) Jemand fährt aus D in die Schweiz und bringt die Teile dem Kollegen/der Kollegin.
4) ?
5)?
Import gebrauchter Gleitschirme, Gurtzeuge und Zubehör in die Schweiz: Das wär zwar für Deutsche User nur am Rande ein Thema, doch man bedenke auch Schweizer schauen sich im deutschen Gebrauchtmarkt um, resp. lesen mit.
Ev. könnt man da mal Erfahrungen und ergänzende Erkenntnisse anfügen.
Nebenbei gesagt möchte ich das Thema nicht auf der Basis von "kauft doch im eigenen Land usw" abhandeln, denn dies wäre dann etwas Uferlos und von Diskussionen wie "Geiz ist geil" möchte ich auch Abstand nehmen. Also bitte sachliche Hinweise.
Imort von Neumaterial ist in der Regel kein Problem und wird, wie bereits bekannt sein sollte, wie folgt abgehandelt:
Variante 1: Der EU-Verkäufer verrechnet netto und legt das "U-34 Formular" bei welches der Käufer am Zoll abstempelt und dem Verkäufer zurücksendet (was Vertrauenssache ist).
Variante 2: Der EU_Verkäufer bestätigt dass er die MWst von 19% zurückerstattet, der CH Käufer lässt sich die Formulare (verschiedene) am Zoll bestätigen (Ausfuhrbescheinigung, Kopie Rechnung und CH-Mwst) und sendet diese an den Verkäufer. Dieser überweist die auf der Rechnung vermerkte Mwst an den Käufer (was komplizierter ist).
Variante Gebrauchtmaterial:
1) "Geschenke" sind meines Wissens Zoll und Abgabenfrei - aber bis zu welchem Betrag (ich glaub 100sfr - was auch sehr wenig wäre)?
2) offiziell: OT Schweizer Zollamt: "...dass auch für gebrauchte Artikel bei der Einfuhr noch 8% Mwst auszurichten seien. (Ehrlich gesagt eigenartig: Werden doch beim Neukauf D-19% Steuern fällig und beim Verkauf allenfalls auch noch einmal CH-8% für den Kunden).
3) Jemand fährt aus D in die Schweiz und bringt die Teile dem Kollegen/der Kollegin.
4) ?
5)?
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