Aus der aktuellen Swiss-Glider 4/2013, Seite 7.
Per 01. Februar 2013 wurde die Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorie geändert.
Neu dürfen ausländische Biplacepiloten, die Ihre Ferien in der Schweiz verbringen, mit ihren Verwandten oder Freunden gemeinsame Flüge durchführen (> gelegentliche nicht - kommerzielle Flüge <) .
Dieses Recht wird Schweizer Biplacepiloten im Ausland oft ebenfalls eingeräumt. Für kommerzielle Biplaceflüge von Ausländern wird weiterhin ein Schweizer Brevet verlangt.
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Ich persönlich finde, das ist eine gute Entwicklung Seitens des Schweizer Hängegleiter Verbandes.
Gruss Frank
Per 01. Februar 2013 wurde die Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorie geändert.
Neu dürfen ausländische Biplacepiloten, die Ihre Ferien in der Schweiz verbringen, mit ihren Verwandten oder Freunden gemeinsame Flüge durchführen (> gelegentliche nicht - kommerzielle Flüge <) .
Dieses Recht wird Schweizer Biplacepiloten im Ausland oft ebenfalls eingeräumt. Für kommerzielle Biplaceflüge von Ausländern wird weiterhin ein Schweizer Brevet verlangt.
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Ich persönlich finde, das ist eine gute Entwicklung Seitens des Schweizer Hängegleiter Verbandes.
Gruss Frank
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