Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen
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AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen
Ein Deutscher will gar nicht Acro fliegen, ganz egal, wo er ist. Sonst hätten wir doch dieses Gesetz nicht. Schließlich leben wir in einer Demokratie. Oder?Kommentar
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Interessante Frage. Und ich bin mir da leider gar nicht so sicher. Zumindest, was die Versicherung angeht...http://malte.aeroKommentar
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AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen
Mein Hausverstand sagt mir:
Solange andere Länder Acro tolerieren, darf ich als DE dort Acro betreiben. ( Ich halte mich an die Regeln des Gastlandes)
Passiert etwas, greifen (auch) die Regeln meines eigenen Landes.
Ist vermutlich dem Gesetzgeber wurscht, aber die Versicherung wird, solange größere Zahlung verlangt werden, alle Register ziehen um nicht zahlungspflichtig zu werden.
Also, als Flugsportausübender werde ich bei den z.T. schwierig zu beurteilenden landesspezifischen Luftfahrtgesetzen zwangsläufig gegen irgendwelche Gesetze verstoßen.
Kein Problem im Nichtschadensfall, aber wenn - dann greift der Gesetzgeber oder was dieser vor Ort gerade so meint, denn - im Falle einer IPPI Card,
die ja international gültig sein sollte lt. FAI, sehen die Herren am Ossiacher See das wieder ganz anderst - mit Sicherheit nicht nur dort!
Nun klagt mal gegen eine Gemeinde, das Land, gegen den Staat und plötzlich bist für Jahre in der Psychatrie! (Haben wir da nicht so einen Präzedenzfall bei uns?)
Wenn man alles und jedes berücksichtigen wollte, darf´st eigentlich recht wenig machen, zumindest nicht so Teufelszeug wie PG / HG / o.Ä.
Kollektivsaufen an div. Festen ist OK. Stammtischlabern auch, Fußball mit all seinen Exzessen sowieso - usw. usf.Zuletzt geändert von WA; 12.08.2013, 23:59.Grüßle,
Wolfgang http://www.dgf-fn.de/Kommentar
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Da ist aufgelistet wem das Strandbad gehört.
LG Z!Kommentar
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Also um eines mal klar zu sagen: Es gelten IMMER die Regelungen in dem Land, in dem gerade unterwegs ist respektive fliegt.
"Heimat-Regeln" gibt es nicht.
In Deutschland gelten IMMER die deutschen Regelungen. Auch für Ausländer.
Diese Regelungen unterscheiden aber auch manchmal bestimmte Personengruppen, zum Beispiel können sie für Ausländer bestimmte Regeln festlegen. Beispiel:
"LuftVZO § 28 regelt diese Angelegenheit und legt die Anerkennung ausländischer Ausbildung in das Ermessen der Beauftragten."
Also steht GENAU dort, in den deutschen Regelungen, was für Lizenzen anerkannt werden und welche nicht.______________________________________
Grüße aus 0m GND,
FlynixKommentar
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Leider sind diese beiden Statements falsch:
Wir unterliegen beim Flugbetrieb im Ausland doppelter Rechtssetzung, nämlich der unseres Heimatlandes (dort wo der dauerhafte Wohnsitz, die Lizenz und die Versicherung ist) UND den Vorschriften des Gastlandes.
Anders wäre ein grenzüberschreitender Flug nicht möglich.
Dass das etlichen von Euch, insbesondere der Acro-Gemeinde, so nicht gefällt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Wir dürfen für Gelegenheitsflüge mit der Lizenz unseres Heimatlandes im Ausland fliegen, unter Beachtung der dortigen Regeln.
Ausländer fliegen in Deutschland ebenfalls FÜR GELEGENHEITSFLÜGE nach den Regeln ihres Heimatlandes.
Für den Franzosen mit den 100 Flügen Erfahrung, ohne Lizenz, gilt also: Er darf.
Erst wenn er seinen Wohnsitz für länger als 6 Monate nach D verlegt, muss er eine deutsche Lizenz erwerben.
Auch in Frankreich darf er allerdings (auf den vom FFVL betriebenen Geländen) nicht ohne Haftpflichtversicherung fliegen.
Und die gibt es nur nach einer Ausbildung in einer Flugschule.
Dort kann er auch eine Lizenz erwerben, und eine IPPI-Card dazu. Deren Anerkennung ist dann eine Frage des Einzelfalles.
Umgekehrt können wir Deutsche leider nicht ins Reich des "vol libre" nach Österreich oder F, oder E ausweichen, wenn uns hiesige Regeln nicht gefallen.
Da unsere Versicherung uns nach Deutschen Regeln versichert hat, beginnt bei einer Schräglage von 121° leider der Bereich,
wo die Versicherung sich aus der Leistungspflicht schleichen kann.
Damit fliegt der Deutsche "Vol-Libre"-Flüchtling ohne Versicherungs-Schutz, und das ist nach den Regeln BEIDER Länder illegal.
Das kommt natürlich erst auf, wenn es einen Unfall mit Fremdschaden gibt.
Aber eine Landung auf einem Sonnensegel mit Verletzung eines Badegastes ist genau so ein Fall.
Und es gewinnt besondere Schwere, wenn der Unfall ursächlich auf den Verstoß gegen die Regeln (Acro-Flugverbot bei Schräglagen über 120°) zurückgeführt werden kann.
Genau beim Acro-Fliegen (Sturz ins Segel nach verpatzter Ausleitung von Tumblings) ist das aber offensichtlich der Fall.
Anders als beim ebenfalls beliebten Fliegen nicht vollständig LTF-zertifizierter Flächen im Ausland.
Sorry, aber so isses. Da hat der MalteJ leider als einziger in diesem Faden einen gewissen Durchblick gezeigt:
und sich ansonsten bei der Auswahl der Landeflächen etwas defensiver zu verhalten.
Der große Drachenlandeplatz ist ja auch noch da.
Und das Fliegen mit Drachen und Gleitschirmen an der Gerlitze soll ja dadurch nicht ganz in Frage gestellt werden, oder ?
W.Kommentar
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Dass die Wasserrettung GRATIS arbeitet, habe ich bisher nur von diesem „Problemgebiet“ gehört.
Es ist ein toller Service, dass gelegentliche Wasserrettungen GRATIS durchgeführt werden.
Wenn allerdings die Anzahl der Wasserrettungen die Geduld der Retter überstrapaziert, dann sollten sich die potentiellen Wasserlander halt selbst organisieren.
Nur weil etwas GÜNSTIG ist, hat man ja nicht automatisch einen ANSPRUCH darauf, oder?
Es gibt genug Flugschulen die in Form von Sikus Böötliservice anbieten.
Also organisiert euch oder bezahlt halt ein Siku.Kommentar
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AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen
Ausländer fliegen in Deutschland ebenfalls FÜR GELEGENHEITSFLÜGE nach den Regeln ihres Heimatlandes.
Für den Franzosen mit den 100 Flügen Erfahrung, ohne Lizenz, gilt also: Er darf.
Erst wenn er seinen Wohnsitz für länger als 6 Monate nach D verlegt, muss er eine deutsche Lizenz erwerben.
Auch in Frankreich darf er allerdings (auf den vom FFVL betriebenen Geländen) nicht ohne Haftpflichtversicherung fliegen.
Und die gibt es nur nach einer Ausbildung in einer Flugschule.
Dort kann er auch eine Lizenz erwerben, und eine IPPI-Card dazu. Deren Anerkennung ist dann eine Frage des Einzelfalles.
Ich wäre mir nicht so sicher, ob der Wachtmeister der den nach einer Außenlandung kontrolliert das auch so sieht, dass er ohne gültige Papiere unterwegs sein darf, weil er das in Frankreich ja auch so darf.
Sonst werde ich Bürger von "Anarchieland" und darf dann hier alles???
kaisZuletzt geändert von KaiS; 13.08.2013, 12:13.Kommentar
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AW: Ärger im Fluggebiet Ossiacher See / Gerlitzen um die Wasserlandungen
[offtopic]
Auf deutschen Autobahnen dürfen Fahrer mit ausländischem Führerschein und Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen höchstens so schnell fahren wie es entweder das Land das den Führerschein ausgestellt, oder das Auto zugelassen hat zuhause gestattet.
D.h. z.B. mit Österreichischen Autos nie schneller als 130, genauso mit Österreichischen Führerscheinen.
Argument: Die haben Schnellfahren nicht gelernt, also sind sie an ihre "Lizenz" (Führerschein) gebunden.
Klasse Idee!
Kais
PS: Wie schnell darf man eigentlich in Holland fahren ;-)
[/offtopic]Kommentar
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Falls das jemand anders sieht, zeige er mir die entsprechenden Landesgesetzte.
Die Story hat ja nun wirklich einen meterlangen Bart.Kommentar
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