AW: Der Startleiter beim Fußstart - Rechte, Pflichten, Haftung ?
Hm, warum ist denn eigentlich keine klare Grundlage definiert? Das ist doch klar der Fall! Der Startleiter wirkt koordinierend und entzerrend, haftet aber für alles, was in der Verantwortung des Piloten steht, nicht!
Deshalb wäre es für mich, wenn ich mich in die Lage des DHV versetze, überhaupt nicht offensichtlich, warum man da eine weitere Grundlage schaffen müsste!
Ungefähr so, wie auf dem Jahrmarkt. Wenn viel los ist, wird das Einsteigen in die Karussells auch von "Einsteigeleitern" koordiniert. Wenn Du Dir beim Einsteigen das Bein verknackst oder Dir während der Fahrt kotzschlecht wird, kannst Du den "Einsteigeleiter" auch nicht dafür haftbar machen!
Grüße,
Steffen
Hm, warum ist denn eigentlich keine klare Grundlage definiert? Das ist doch klar der Fall! Der Startleiter wirkt koordinierend und entzerrend, haftet aber für alles, was in der Verantwortung des Piloten steht, nicht!
Deshalb wäre es für mich, wenn ich mich in die Lage des DHV versetze, überhaupt nicht offensichtlich, warum man da eine weitere Grundlage schaffen müsste!
Ungefähr so, wie auf dem Jahrmarkt. Wenn viel los ist, wird das Einsteigen in die Karussells auch von "Einsteigeleitern" koordiniert. Wenn Du Dir beim Einsteigen das Bein verknackst oder Dir während der Fahrt kotzschlecht wird, kannst Du den "Einsteigeleiter" auch nicht dafür haftbar machen!
Grüße,
Steffen
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