Infinity Tumblings Daniela Martin

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  • Gooseman
    Registrierter Benutzer
    • 24.06.2009
    • 251

    Infinity Tumblings Daniela Martin

    Ein Rekordversuch und viel Irritation: Die 20-Jährige Gleitschirmakrobatin Daniela Martin aus Tuningen will am Sonntag in Konstanz eine Salto-Bestmarke knacken. Doch dies ist in Deutschland verboten - und es scheint niemand genau geklärt zu haben, ob sie gesetzliche Bestimmungen einhält. Erst nach SÜDKURIER-Recherchen hat das Regierungspräsidium reagiert.


    Alles Gute für den Versuch!

    *Kopfschüttel* zum wiehernden Amtsschimmel ..
  • smiley
    Registrierter Benutzer
    • 17.06.2004
    • 285
    • Zürichsee

    #2
    AW: Infinity Tumblings Daniela Martin

    Kreative Lösungsansätze:
    a) Mut zur Lücke: schliesslich kann es jedem passieren, aufgrund einer offensichtlichen Fehlmanipulation die Kontrolle über den Schirm so zu verlieren, dass es einen gleich mehrmals darüberkatapultiert.
    b) Die Schweiz anektiert das Gebiet rund um Konstanz. Das schöne Bodenseegebiet passt ja auch hervorragend zur Schweiz und seinen Seen. Bevor Peer Steinbrück mit seiner Kavalerie zurückschlägt und die UNO eine Sicherheitssitzung zum eidgenössischen Angriff einberuft, kann man ja die Gebietsansprüche im Sinne eines freundschaftlichen Aktes zurückschenken.

    Anmnerkungen zu...
    a) Das schöne wäre, dass es der wohl erste Weltrekord wäre, der rein zufällig entstanden ist
    b) Auch wenn es sich nur um einen Blitzangriff handeln würde, braucht es die Zustimmung des Gesamtbundesrates in der Schweiz. Ob dies einfacher ist als die Zustimmung der deutschen Behörden zu erhalten? Man weiss es nicht...!

    Fragen über Fragen...

    Kommentar

    • dicker-moench
      Registrierter Benutzer
      • 12.07.2008
      • 1300
      • Andreas Weller
      • Oberallgäu

      #3
      AW: Infinity Tumblings Daniela Martin

      ich frage mich wie sie das bei anderen Großveranstalltungen gemacht haben in Deutschland. Z.B. den Bawü´s. Da gab es die Genehmigungen ja auch. Sogar für einen 200er Infinity und das wo bei Ostwind die Verkehrsmaschinen bis auf 1800 Meter runter kommen um nach uns Gleitis zu schauen. bzw. Straßburg und BadenBaden zu landen.

      Wenn ich das richtig verstehen, findet es über Wasser statt. In Deutschland haben wir ja normalerweise keine Möglichkeit über Wasser zu trainieren, außer wir haben einen Hubi oder einen Heißluftballon. Dann wäre da nur noch das D-Bag Problem zu lösen. Wurde dies denn überhaupt geklärt. Soll doch jetzt auch verboten sein.
      In Oppenau konnten die Acrofliecher nur über dem Ibach ihre Manöver machen. Da brauchen sie kein Boot zur Wasserbergung. Die stecken dann tief genug im Bachbett.
      Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

      Kommentar

      • zuppi
        Registrierter Benutzer
        • 12.05.2003
        • 1704
        • Daniel Zuppinger
        • Niederrohrdorf

        #4
        AW: Infinity Tumblings Daniela Martin

        Zitat von dicker-moench
        Dann wäre da nur noch das D-Bag Problem zu lösen. Wurde dies denn überhaupt geklärt. Soll doch jetzt auch verboten sein.
        Streng genommen ist das in der CH auch verboten. Es gibt zwei Wege einen D-Bag 'Sprung' auszulegen:

        a) Abwurf eines Gegenstandes aus einem Flugzeug: Das ist verboten, bez. bewilligungspflichtig
        b) Wird einem Fallschirmabsprung gleichgestellt: Dazu muss der 'Abspringende' im Besitz eines gültigen Fallschirmspringerausweises sein.

        In beiden Fällen trägt der Pilot des Flugzeugs (in diesem Fall also der Helikopterpilot) die Verantwortung.

        Gruss Daniel

        Kommentar

        • zuppi
          Registrierter Benutzer
          • 12.05.2003
          • 1704
          • Daniel Zuppinger
          • Niederrohrdorf

          #5
          AW: Infinity Tumblings Daniela Martin

          Zitat von smiley
          b) Die Schweiz anektiert das Gebiet rund um Konstanz. Das schöne Bodenseegebiet passt ja auch hervorragend zur Schweiz und seinen Seen. Bevor Peer Steinbrück mit seiner Kavalerie zurückschlägt und die UNO eine Sicherheitssitzung zum eidgenössischen Angriff einberuft, kann man ja die Gebietsansprüche im Sinne eines freundschaftlichen Aktes zurückschenken.
          Ach was, bis der mit seiner Kavallerie unterwegs ist, haben wir das Gebiet schon lange den Amis geschenkt, weil wir für irgend etwas Schuld sind... Der BR wirds schon richten 1

          1 Leider nicht lustig

          Kommentar

          • meitscha
            Registrierter Benutzer
            • 05.11.2011
            • 64

            #6
            AW: Infinity Tumblings Daniela Martin

            Was will sie mit 27 Tumblings machen? Ihren eigenen rekord brechen?
            oder von welchen Weltrekord sprechen die da?

            der weltrekord liegt bei 568!!!! in Buchstaben: Fünf-hundert-acht-und-sechzig

            aber bitte, viel glück dabei

            Kommentar

            • mondieu
              Registrierter Benutzer
              • 30.04.2012
              • 18

              #7
              AW: Infinity Tumblings Daniela Martin

              Zitat von meitscha
              Was will sie mit 27 Tumblings machen? Ihren eigenen rekord brechen?
              oder von welchen Weltrekord sprechen die da?

              der weltrekord liegt bei 568!!!! in Buchstaben: Fünf-hundert-acht-und-sechzig

              aber bitte, viel glück dabei

              Weltrekord für Frauen, wie es im Artikel steht.

              Das ist so wie: Wir sind Fußballweltmeister!!! (...im Frauenfußball)

              Sorry

              Kommentar

              • meitscha
                Registrierter Benutzer
                • 05.11.2011
                • 64

                #8
                AW: Infinity Tumblings Daniela Martin

                ah, ok.
                wusste nicht das dabei zwischen Frauen und Männern unterschieden wird.

                aber ok, dann wünschen wir mal viel Glück.

                mfg

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                • MalteJ
                  Registrierter Benutzer
                  • 17.02.2002
                  • 942
                  • Malte Janduda

                  #9
                  AW: Infinity Tumblings Daniela Martin

                  Zitat von zuppi
                  Streng genommen ist das in der CH auch verboten. Es gibt zwei Wege einen D-Bag 'Sprung' auszulegen:

                  a) Abwurf eines Gegenstandes aus einem Flugzeug: Das ist verboten, bez. bewilligungspflichtig
                  b) Wird einem Fallschirmabsprung gleichgestellt: Dazu muss der 'Abspringende' im Besitz eines gültigen Fallschirmspringerausweises sein.
                  Vom Gefühl her würde ich sagen weder noch.
                  Ich denke die Chancen soetwas als dritte (neue, nicht zugelassene) Startart für einen Gleitschirm zu verargumentieren sind gut. Denn genau das ist Intention der Handlung. Und auch das technische Material entspricht dem. Wir nutzen normale Gleitschirme und keine Fallschirme.
                  Somit wäre das ganze eine Ordnungswidrigkeit.

                  Viele Grüße vom Law-Noob,
                  Malte
                  http://malte.aero

                  Kommentar

                  • Pedro
                    Registrierter Benutzer
                    • 28.02.2002
                    • 1418

                    #10
                    AW: Infinity Tumblings Daniela Martin

                    Habs im TV gesehen,
                    da kann ich nur sagen "Bravo Daniela"
                    Sie hat 50 Tumblings geschafft.
                    pedro

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