Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

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  • Hosenscheißer
    Registrierter Benutzer
    • 06.11.2005
    • 101
    • Andreas
    • n.a.

    Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

    Hallo.

    Gleich voreweg: ich will hier nicht einen Händler bashen, sondern nur meine eigene Auffassung der Situation von anderen Leuten hoffentlich bestätigen lassen, falls es zu zivilrechtlichen Streitigkeiten kommen sollte. Ich bin bzgl Gewährleistung völlig unbedarft; ich habe schon viele Schirme über den Gebrauchtmarkt gekauft und noch nie Probleme gehabt. Ich weiß zwar, dass es prinzipiell von privat zu privat auch Gewährleistung gibt, doch ist das schwer erstreitbar und für nich deswegen nicht relevant. Da ich kaum bei Händlern (außer neue Schirme) gekauft habe, habe ich an das Thema bis vor kurzem nie gedacht.

    Hier meine Geschichte.

    Ich habe letztes Jahr in Annecy einen Aspen4 probegeflogen, weil mich der Schirm interessiert hat. Bin damit über 4 Stunden in sommerlich thermischen Bedingungen geflogen und fand den Schirm gut; einzig die schlagenden großen Ohren haben micht gestört. Getestet habe ihn deswegen, weil ich meinen Mentor2M ständig um 2-3kg überladen und beim Steigen manchmal Proleme hatte.

    Nun habe ich mich heuer im Frühjahr wegen des Gewichtsproblems entschlossen einen Aspen4 zu kaufen und habe dann einen gebrauchten Aspen4 von Anfang 2012 mit nur 10 Std bei einem Internethändler in Ö gefunden. Ich wurde mit dem Händler bzgl Preis einig und habe den Schirm dann Ende April (Überweisung des Geldes war 24.04. Erstflug auch am gleichen Tag) gekauft.

    Ich bin den Schirm dann bis Anfang Juni aufgrund des schlechten Wetter nur 5 Stunden geflogen. Dabei habe ich aber bereits festgestellt, dass der Schirm einen schlechten Thermikbiss hatte und sich nicht ganz anfühlte wie der Aspen in Annecy. Ich führte das aber darauf zurück, dass die Flugbedingungen nicht immer gleich sind und ich in Annecy nur Luvthermik hatte, während wir hier in Ost-Ö sehr oft in aber zumeist leichten NW-Lees fliegen.

    Im Juni kam ich dann etwas mehr zum Fliegen und stellte dann fest, dass der Schirm nach rechts zog. Ich habe da einige Zeit gebraucht, um da drauf zu kommmen, da ich nur bei thermischen Bedingungen fliege und es ständig irgendwo hinzieht und ich meine Schirmkontrolle intuitiv abläuft. Ich habe als das Ziehen immer mit leichter gewichtsverlagerung ausgeglichen. Da ich aber ständig das Gefühl hatte, dass der Wind von links kommt, habe ich das genauer angeschaut und festgestellt, dass der Schirm bei hands-up in ca 2min einen Vollreis flog.

    Als ich das feststellte, dachte ich nicht daran, dass das ein Gewährleistungsfall sein könnte. Ich wollte den Schirm jedoch trimmen lassen und habe dann ~Ende Juni beim Skyclub in Gröbming angerufen bzgl eines Termines zum Trimmen. Dort bekam ich aber die Auskunft, dass der Lupo (Checker) den Sommer über nicht arbeitet und erst im Herbst wieder kommt. Ich wollte den Schirm aber beim Lupo trimmen lassen, weil ich seine Arbeitsweise kenne und sehr schätze. Ich beschoss deswegen das Problem über den Sommer zu beobachten und dann beim Lupo trimmen zu lassen.

    Inzwischen wurde ich mit dem Schirm aber nicht wirklich glücklich, da mir das Flugverhalten recht nervös vorkam. Außerdem hebelt der Schirm gewaltig. Deswegen fragte ich bei dem Händler, wo ich den Schirm gekauft hatte an, ob er mir den Schirm gegen einen anderen (gegen Aufpreis natürlich) tauschen würde. Er lehnte jedoch ab, da er bereits zwei Aspen4 in meiner Größe liegen hätte.

    Ich habe dann den Schirm weitergeflogen und bis Ende August etwa 60Std zusammengebracht. Leistungsmäßig war ich mit ihm sehr zufrieden, doch das Flugverhalten machte mich nicht glücklich. Ich habe dann wieder den Skyclub kontaktiert, wo mir dann aber beschieden wurde, dass der Lupo länger auf Urlaub sei.

    Deswegen habe ich dann wieder bei "meinem " Händler angerufen und ihn bzgl meines Problems (Ziehen nach rechts) gefragt. Der sagte sofort, dass ich ihnen den Schirmm schicken sollte, sie würde die Trimmung runterlasern und das Problem sofort beheben. Als ich mich über die unerwartet freundliche Bereitwilligkeit zur Hilfe gewundert habe, fiel es mir wie Schuppen von den Augen: er ist ja Händler und muss mir Gewährleistung geben!!!

    Jedenfalls wurde der Schirm dann vermessen; die erste tel Auskunft war, dass die Tirmmung perfekt sei und dass sie nun zwei Testflüge machen würden.

    Diese wurden dann am vergangenen Wochenende gemacht und der Schirm flog dabei perfekt gerade aus. Diesen Montag rief ich dann beim Hänler an und der Händler erklärte mir alles. Der SChirm gehe noch am Montag zu mir zurück. Gleichzeitig sagte er mir aber, dass er mir schon ein Mail dazu geschrieben hat.

    Ich habe das Mail dann gelesen, wobei ich dann erschrocken die letzten Zeilen las: Rechnung für Trimmung 75,- Euro, Versand 9,- Euro und Probeflüge 35, Euro; zum Ganzen dannn noch die Mwst, also ca 130 Euro!

    Gestern habe ich dann den Schirm bekommen und dabei festgestellt, dass alle Stammleinen bis auf eine A und die beiden Stabis ordentlich geschlauft worden waren. Das beigelegte Checkprotokoll erklärte dann auch den Aufwand. Die Trimmung war beim Check wirklich schelcht gewesen. Die inneren As waren um 10mm zu kurz, während die äußeren zugleich um 15mm zu lang waren. Die größte Differnez fand ich mit 33mm von der dritte A-Anlenkung auf die 5. A-Anlekung (sind vielleicht 1,5 Meter auseinander)! jedenfall waren die inneren A und B zu kurz währen die äußeren A, B und die beiden C bis ca 15mm zu lang waren. Insgesamt war das also weit von der am Telefon beschriebenen "perfekten" Trimmung und die heftigen Schlaufungen waren absolut notwendig. Ich konnte den Schirm jedenfalls gestern noch kurz fligen und er fliegt tatsächlich wieder gerade aus! Außerdem vermute ich, dass diese schlechte Trimmung sich auch negativ auf das Flugverhalten ausgewirkt hat und mir der Schirm jetzt besser gefallen dürfte, so wie eim Testflug im letzten Jahr.

    Ich habe dem Händler dann in einem möglichst sachlich formulierten Email darauf hingewiesen, dass ich die Sache fünf Monate nach dem Kauf eindeutig als Gewährleistugsfall sehe (hatte Problem an Schirm, wurde von ihm behoben, Kosten gehen zu seinen Lasten) und die REchnung über 130,- Euro nicht bezahlen werde.

    Seine Antwort war kurz. Die Gewährleistung betreffe nicht ihn sondern den Hersteller und überhaupt lasse er das bei Nichtbezahlung von einem Inkassobüro abwickeln. Ich esuchte ihn dann in einem weiteren Schreiben, er möge sich bei einem Rechtsanwalt oder seiner Rechtsschutzversicherung hinsichtlich der situation beraten lassen; das wischte er mit der Aussage, dass das ganze nächste Woche zum Inkasso gehe von Tisch. Auf meine Argumente ging er nicht ein.

    Nun meine Frage: ich sehe das, so wie ich es beschrieben habe eindeutig als Gewährleistungsfall. Außerdem habe ich den Schaden vor Ablauf von 6 Monaten reklamiert, weshalb die Beweislast für eine ungerechtfertigte Gewährleistungsforderung beim Händler liegt. Liege ich hier mit meiner Meinung richtig?

    Mir taugt die ganze Sache natürlich nicht, doch sehe ich einem eventuellen Rechtsstreit gelassen entgegen, da ich mich im Recht wähne und zudem rechtsschutzversichert bin. Trotdem hätte ich das lieber anders geregelt.

    Danke, A.
  • micbu
    Registrierter Benutzer
    • 13.08.2006
    • 506
    • Michael Burkholz

    #2
    AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

    Aaaaalsoooo..........

    Der Gewährleistungsanspruch richtet sich natürlich gegen den Händler und nicht gegen den Hersteller. Was dein Händler dir da gesagt hat ist totaler Blödsinn.
    Die Leinen waren, gemäß Protokoll, nicht in Ordnung. Nun stellt sich aber die Frage, ist das normaler Verschleiss durch Längung/Verkürzung oder ist das ein Sachmangel?
    Bei der Übergabe müssen auch Verschleissteile welche für die Betriebssicherheit nötig sind innerhalb der Toleranzgrenze liegen. Dein Glück ist, dass der Händler 6 Monate in der Beweispflicht ist nachzuweisen, dass die Leinen bei der Übergabe in Ordnung waren.
    Dein Pech:
    So wie ich das verstanden habe hast du den Händler, beim Auftrag die Leinen zu prüfen, nicht darauf hingewiesen, dass du einen Gewährleistungsanspruch stellst sondern ihm nur einen Auftrag gegeben die Leinen zu prüfen und einzustellen. => Fehler!
    Er hat seine Leistung erbracht, du wirst wahrscheinlich zahlen müssen. Bevor ein Fehler in Eigenregie behoben wird muss dem Händler Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden. => Vorwegnahme einer Leistung!
    Du hättest im Vorfeld also Gewährleistungsansprüche stellen müssen und nicht erst nach erfolgter Reparatur! Inwiefern es von Bedeutung ist, dass der reparierende Betrieb gleich mit dem Verkäufer ist, das kann ich nicht abschätzen, aber ich vermute mal, dass das keine große Rolle spielen wird. Er hat die Arbeit, genau wie jeder andere Betrieb es auch getan hätte, auf deinen Auftrag hin ausgeführt.

    Michael
    Zuletzt geändert von micbu; 25.09.2013, 14:26.
    Michael

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    • MaTo
      Registrierter Benutzer
      • 10.06.2005
      • 140

      #3
      AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

      Und das gilt auch für Österreich???
      Der Fragesteller hat dort gekauft und nicht in Dd...

      Zitat von Hosenscheißer
      Nun habe ich mich heuer im Frühjahr wegen des Gewichtsproblems entschlossen einen Aspen4 zu kaufen und habe dann einen gebrauchten Aspen4 von Anfang 2012 mit nur 10 Std bei einem Internethändler in Ö gefunden. Ich wurde mit dem Händler bzgl Preis einig und habe den Schirm dann Ende April (Überweisung des Geldes war 24.04. Erstflug auch am gleichen Tag) gekauft.

      Kommentar

      • soundglider
        Registrierter Benutzer
        • 03.03.2009
        • 1387
        • Sebastian Barthmes

        #4
        AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

        Wie kam es überhaupt zu dem Missverständnis, dass du nicht wusstest, dass du etwas fürs Nachtrimmen zahlen musst? Wenn ers dir anbietet ohne Kostenvoranschlag oder Angebot kann er ja schlecht im Nachhinein eine Rechnung schreiben ohne dass du die Kosten abgesegnet hast? Kann mir kaum vorstellen, dass das vor Gericht eine Chance hätte, weil du ja Grund zur Annahme hattest, es sei ein kostenloser Gefallen oder im Rahmen der Gewährleistung, oder?
        https://vimeo.com/soundglider
        πάντα ῥεῖ

        Kommentar

        • Hosenscheißer
          Registrierter Benutzer
          • 06.11.2005
          • 101
          • Andreas
          • n.a.

          #5
          AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

          Danke für die bisherigen Antworten. Das ist genau, das was ich mir erhofft habe.

          Bzgl der Auftragerteilung hinsichtlich Trimmung kann ich sagen, dass ich den Auftrag nicht dezitiert erteilt habe. Ich habe gefragt, was ob sie da etwas machen können und er hat sofort sinngemäß gesagt "Schick den zu uns, wir machen dir das". Ich habe es dabei so verstanden gehabt, dass sie das in Kulanz, also kostenlos machen. Ich habe deswegen auch nicht nach einem etwaigen Preis gefragt und auch keinen Kostenvoranschlag erhalten. Außerdem war dabei von Probeflug keine Rede. Die kamen dann erst bei dem Telefonat nach der durchgeführten Trimmung zustande, wobei ich dann aber dahingehend nicht widersprochen habe, dass die gemacht werden. Ich war ja in der Annahme, dass es kostenlos ist. Außerdem hat er ja gesagt, dass sie das klar machen, weil ihm das ein zufriedener Kunde wert ist. Wobei man das in mehrere Richtungen verstehen kann.

          Bzgl Trimmungsänderung kann ich nur sagen, dass ich mit einem anderen Checker darüber geredet habe und der meinte, dass so eine Trimmungsveränderung von Anfang an vorhanden gewesen sein muss, denn durch normalen Flugbetrieb könnte man diese "Schränkung" nicht erzielen.

          Ich werde das hinsichtlich meiner Auftragserteilung/späteren Gewährleisungsanspruch jedenfalls rechtlich prüfen lassen. Prinzipiell tuen mir die 130 Euro zwar schon weh, doch bin ich auch froh, dass der Schrim jetzt offensichtlich gut fliegt. Und ich ihn auch guten Gewissens weiterverkaufen könnte. Doch ist mit der ganze Zoff und Aufwand die 130,- Euro auch nicht wert. Nur fände ich es ärgerlich, dass ein Händler der entgegen seinem Lippenbekenntnis der "Kundenzufriedenheit" beim Geld beinhart ist (und eigentlich noch abzucashen veruscht, denn 75 Euro für eine Trimmeinstellung, die ca 30min dauert ist zuviel) und für sein Verhalten "belohnt" werden soll.

          Wobei ich schon sagen muss, dass ich nichts gegen ihn habe und ich vermutlich als Händler auch misstraurisch wäre, wenn jemand nach fast einem halben Jahr daherkommt und meint, "dein" Schirm fliegt komisch. Das hätte er doch viel früher bemerken müssen!

          Sch... Situation jedenfalls. Zumindest habe ich daraus etws gelernt, egal wie sie ausgeht.

          A.

          Kommentar

          • Ralf Antz
            Registrierter Benutzer
            • 02.08.2002
            • 839

            #6
            AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

            Zitat von Hosenscheißer
            für eine Trimmeinstellung, die ca 30min dauert ist zuviel
            Eine Trimmeinstellung dauert allermindesten;

            - Schirm auspacken und die Messung vorbereiten
            - ggf. ein Symmetriecheck VOR der eigentlichen Vermessung dann
            - Laservermessung selbst und wenn alles ok ist
            - Schirm versandfertig machen / Rechnung schreiben.

            Wenn etwas einzustelllen ist, wie bei Dir, kommt

            - die Neueinschlaufung dazu
            - ggf. mehrere Kontroll-Nachmessungen oder sicherheitshalber
            - eine 2. vollständige Vermessung.
            - ggf. weitere Nachprüfungen .........

            Wenn alles (auf Grund von reversiblen Leinenschrumpfungen) ... nicht wirklich befriedigend ist...... kann es auch vorkommen dass die Leinen vielleicht zu sehr geschrumpft sind. Dann ärgert man sich als Checker und

            - reckt jede Leine mit ca. 20daN Zug à 5 sec durch (dauert alleine ca. 30min) .... und lässt den Schirm liegen

            Dann fängt alles wieder von vorne an, wobei zu überlegen wäre, vor jedem Leinencheck eine Reckung zu machen, was den Check jedoch gut verteuern würde.
            Dies nur mal so zur Info

            Das Ganze dauert zwischen (Minimum) ca. 1 Std. und durchaus > 3 - 4 Std und mehr.... !!
            Ich würde im Schnitt mal ca. 1 Std. 20min nennen.

            ----------------------

            Zur Alterung:

            Eine Trimmveränderung von ca. 3cm relativem Unterschied nach ca. 60 Std. ist kein Einzelfall. Es handelt sich dann durchaus um altersbedingte Abnutzung, die durch eine normale Wartung korrigiert gehört. Hier einen Garantieanspruch geltend zu machen, ist sicherlich problematisch.

            Wie sehr sich das Schirmverhalten durch eine solche Vertrimmung ändern kann, hab ich schon oft versucht darzulegen. Dass 3cm dabei für viele Checks immer noch "akzeptabel" innerhalb einer +/- 15mm Toleranz liegt, sei noch mal am Rande bemerkt.
            Und ....... keine Sorge........ ich werde dieses Thema hier nicht wieder aufgreifen.

            Gruß vom

            Ralf
            Zuletzt geändert von Ralf Antz; 25.09.2013, 17:04.

            Kommentar

            • Ralf Antz
              Registrierter Benutzer
              • 02.08.2002
              • 839

              #7
              AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

              [QUOTE Einen Schirm der nicht geradeaus fliegt kann ich als Händler nicht verkaufen
              ohne das explizit vorher erwähnt zu haben. [/QUOTE]


              Schon richtig,- bin ich natürlich völlig eins... aber:
              Du kannst davon ausgehen, dass der Händler den Schirm nicht vorher geflogen ist (normalerweise geht man halt nicht davon aus, dass die Schirme nicht geradeaus fliegen).
              und es verging einfach zu viel Zeit, zu viele Betriebstunden bis der Schirm dann beim Nachtrimmen war - alles schwer beweisbar,- deshalb sprach ich von "problematisch".

              Ein seriöser Händler hätte die Nachtrimmung kostenfrei gemacht - ich denke, sowas sollte selbstverständlich sein. Aber,- meine Aussagen beziehen sich auch eher auf die Tatsache, bzw. Verwunderung darüber DASS sich Schirme so verziehen.

              Gruß vom Ralf

              Kommentar

              • schängelche
                Registrierter Benutzer
                • 21.10.2009
                • 154
                • Jörg

                #8
                AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                Zitat von Ralf Antz
                Und ....... keine Sorge........ ich werde dieses Thema hier nicht wieder aufgreifen.

                Gruß vom

                Ralf
                [ot]

                Ich aber

                Kann es sein das ein großer Deutscher Hersteller mit einem V förmigen Logo auch keinen richtigen Symetriecheck trotz Checkair macht?

                Grüsse

                Jörg

                [/ot]

                Kommentar

                • LEWI
                  Registrierter Benutzer
                  • 24.02.2003
                  • 301

                  #9
                  AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                  Wäre der nicht noch in die Gradientgarantie gefallen, 1 Jahr nach Erstkaufdatum.

                  Kommentar

                  • micbu
                    Registrierter Benutzer
                    • 13.08.2006
                    • 506
                    • Michael Burkholz

                    #10
                    AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                    Argh....Österreich.......hatte ich glatt überlesen.

                    Aber dennoch, wenn sich der Händler explizit auch an deutsche Kunden richtet (Versandangebot nach D auf der Website), dann muss er sich, nach D Recht, auch an die in D geltenden Rechte halten. Ein Problem ist immer nur das auch durchzusetzen. Vielen Händlern im Ausland ist das Recht in D, verständlicherweise, völlig egal. Ich vermute mal, dass das Gewährleistungsrecht in Ö aber ähnlich dem in D ist.

                    Michael
                    Michael

                    Kommentar

                    • LEWI
                      Registrierter Benutzer
                      • 24.02.2003
                      • 301

                      #11
                      AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                      Zur Info gilt in Österreich:
                      Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

                      Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der klipp und klar geregelt ist. Garantie ist eine freiwilllige Zusage, im Rahmen derer man Ihnen vieles oder wenig (und auch unter bestimmten Bedingungen) zusagen kann.

                      Gewährleistung ist also ein gesetzlich verankertes Recht, vom Vertragspartner (Juristen nennen ihn "Übergeber") ein Einstehen für Mängel an der Sache zu fordern.

                      Wichtig: Das Unternehmen kann Ihre Gewährleistungsansprüche weder ausschließen noch wesentlich einschränken.

                      Wenn das im "Kleingedruckten" versucht wird, wäre das schlicht unwirksam. Geregelt sind die Gewährleistungsansprüche hauptsächlich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Konsumentenschutzgesetz (KSchG).

                      Ansprüche: Reparatur, Austausch, Preisminderung, Wandlung

                      Was bedeutet Gewährleistung? Sie als Käufer einer mangelhaften Ware haben den Anspruch, dass der Händler in erster Linie

                      den Mangel behebt (z.B. Reparatur)
                      die mangelhafte Sache austauscht oder – in zweiter Linie –
                      eine Preisminderung gewährt oder
                      die Sache gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurücknimmt (Wandlung).

                      Ob Ihr Vertragspartner den Mangel verschuldet hat oder nicht, ist unwesentlich.

                      Händler haftet für Mängelfreiheit

                      Gern behaupten Händler, sie hätten das beanstandete Gerät nicht erzeugt und seien für Mängel daher auch nicht verantwortlich. Das ist falsch. Damit kann ein Händler Sie nicht abwimmeln. Der Händler haftet in jedem Fall für die Mängelfreiheit der Ware.

                      Kommentar

                      • micbu
                        Registrierter Benutzer
                        • 13.08.2006
                        • 506
                        • Michael Burkholz

                        #12
                        AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                        O.k. die Gewährleistung an sich ist schon mal gleich. Wie sieht es in Ö denn mit der Beweislast und der Vorwegnahme einer Leistung aus?

                        Michael
                        Michael

                        Kommentar

                        • tarheel
                          Registrierter Benutzer
                          • 31.08.2013
                          • 157

                          #13
                          AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                          Hallo Zusammen,

                          um ehrlich zu sein, nach dem Durchlesen der verschiedenen Argumente fällt es mir schwer, mich zu positionieren. Letztlich glaube ich, dass 130 EUR sicher nicht wirklich einen Rechtsstreit begründen sollten, über welchen sich letztlich nur ein Anwalt freut...

                          In meinen Augen gehört aber zu jedem Schirmkauf eine ordentliche Portion Vertrauen, ich würde in dieser Situation zumindest erwarten, dass mir der Verkäufer auf kulanter Basis entgegenkommt, zumal du ihm ja sicher vor dem Einschicken deines Schirms die Situation beschrieben hast.

                          Verlohrengegangenes Vertrauen der Kunden wird in der Regel mit rückgängigen Umsätzen belohnt... dies sei dir vielleicht ein Trost...

                          Gruß Kessi

                          Kommentar

                          • meitscha
                            Registrierter Benutzer
                            • 05.11.2011
                            • 64

                            #14
                            AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                            Zitat von Hosenscheißer

                            Nun meine Frage: ich sehe das, so wie ich es beschrieben habe eindeutig als Gewährleistungsfall. Außerdem habe ich den Schaden vor Ablauf von 6 Monaten reklamiert, weshalb die Beweislast für eine ungerechtfertigte Gewährleistungsforderung beim Händler liegt. Liege ich hier mit meiner Meinung richtig?

                            Danke, A.
                            Ja, du hast recht
                            die 1. 6 Monate hat der Händler die Beweislastpflicht in den 2. 6 Monaten bist du beweislastpflichtig. heisst das erst nach 6 monaten die Beweislastumkehr zu tragen kommt.

                            das der Händler sofort mit Inkasso droht zeigt eigentlich nur, das er versucht dich einzuschüchtern.

                            du hast schon recht, wende dich am besten sofort, an einen Rechtsanwalt deiner Rechtsschutzversicherung, der schreibt dann schonmal einen Brief an den Händler und bläst ihm die Schneid raus. (hatte schonmal so ein ähnliches Problem um 200€, habs auch mit dem rechtsschutz erledigt, und der hat ihm einen Brief zugestellt und die sache war erledigt und er hatte sich nicht mehr gemeldet)
                            der preis spielt hierbei keine Rolle, und für was zahlt man denn jahrelang den rechtsschutz. der jeweilige Anwalt der das dann erledigt freut sich doch über so eine kleinigkeit, da kann er mit wenig aufwand viel verdienen

                            das der Händler dafür zuständig ist und nicht der Hersteller ist auch klar, da jeder Händler beim Verkauf für die Mängelfreiheit der Ware haftet

                            Ps: und das gilt für Österreich! denn ich bin gottseidank einer

                            Zitat von micbu
                            So wie ich das verstanden habe hast du den Händler, beim Auftrag die Leinen zu prüfen, nicht darauf hingewiesen, dass du einen Gewährleistungsanspruch stellst sondern ihm nur einen Auftrag gegeben die Leinen zu prüfen und einzustellen. => Fehler!
                            Michael
                            na das hat er doch, er hat ihm gemeldet das bei dem von ihm gekauften Schirm eine Vertrimmung vorliegen muss, weil er auf eine Seite zieht.
                            das reicht doch. man muss keinen gewährleistungsanspruch extra stellen.

                            blöder ausschaun würde es wenn er ihn in den 2. 6 Monaten eingeschickt hätte, denn dann müsste der Käufer beweisen, das der Fehler schon beim kauf vorlag.
                            und das ist ja schier unmöglich.

                            aber da wir hier alle keine Juristen sind, kann dir nur der Weg zur rechtschutzversicherung helfen.
                            Gewährleistungsprobleme sind für die das tägliche Brot.
                            Zuletzt geändert von meitscha; 26.09.2013, 13:25.

                            Kommentar

                            • meitscha
                              Registrierter Benutzer
                              • 05.11.2011
                              • 64

                              #15
                              AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                              Zitat von Sommerflieger
                              Das stimmt nicht so ganz. Ich würde es mir gut überlegen ob ich die Rechtschutzversicherung wegen 130€ wirklich
                              bemühe. Mach das 2-3 Mal so und Dir wird ganz schnell gekündigt wegen zu häufiger Inanspruchnahme. Lies mal
                              aufmerksam das Kleingedruckte Deines Versicherungsvertrages ;-)
                              Sommerflieger
                              du bist ja ein witziger

                              der Versicherung ist es scheissegal um welche Betrag es geht, die verweisen dich nur zu einen Anwalt.
                              um so kleiner der betrag den der Anwalt der versicherung in Rechnung stellt ,umso besser für die Versicherung,
                              oder denkst du die zahlen lieber millionen als ein paar hunderter?

                              und wie häufig denkst du das sowas passiert? hast du jede woche so probleme mit dem recht? dann würd ich mal deine Lebensweise überdenken.
                              ich für meinen teil habe die bisher 1 mal benötigt, denn ich habe nicht jede woche/Monat/...... mit rechtsstreitigkeiten zu tun.

                              keine Rechtsschutzversicherung kündigt dich wegen kleinigkeiten, sie werden dir maximal im vorraus mitteilen das sie einen fall nicht übernehmen.
                              wo lebst denn du? hinterm Mond?

                              Zitat von Sommerflieger
                              Eine Rechtsschutz ist dazu da sehr kostenintensive Rechtsstreitigkeiten möglich zu machen
                              vielleicht solltest besser du mal den Vertrag einer Rechtschutzversicherung lesen

                              hier kannst du einige Fälle meiner Rechtschutzversicherung lesen, das sind alles kleinbeträge:

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                              und hier noch eins um satte 18€: (mit dem dürfte dann doch wohl dir überklugen die Luft ausgehen)
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                              Zuletzt geändert von meitscha; 26.09.2013, 14:17.

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