Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

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  • Tino
    Registrierter Benutzer
    • 01.06.2009
    • 620
    • Tino

    #31
    AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

    Zu meiner Zeit haben wir noch nebenher den Ö-Schein bekommen. Damit hätte ich an den Schulungshängen fliegen können. Versicherung vorausgesetzt. Was ist damit? Gibt es das nicht mehr?

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    • dicker-moench
      Registrierter Benutzer
      • 12.07.2008
      • 1300
      • Andreas Weller
      • Oberallgäu

      #32
      AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

      Stimmt, ich habe den Stempel für den D-Schein damals bekommen.
      Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

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      • Steffen
        Registrierter Benutzer
        • 28.06.2002
        • 666

        #33
        AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

        Zitat von HarryXX88
        Ich bin auch segelflieger und bei uns war das auch kein Problem mit Flugauftrag zu fliegen bis der Schein da war. Musst halt im Trichter und im Blickfeld des Fluglehrers bleiben !
        Respekt, bei Euch geht es lustig zu! Nur weil ihr das macht, heißt das ja nicht, dass das korrekt ist, oder? Ganz im Ernst: Ich kenne die Problematik erst, seit ich Segelflieger bin! Genau da wollte ich ja das tun - und wurde aufgeklärt.

        Schreibe doch mal an den Juristen aus meinem ersten Link (bitte nicht mit mir irgendwelche Spitzfindigkeiten diskiutieren, ich habe alle Lizenzen, die ich will, mir ist das prinzipiell egal!) folgendes Szenario:

        Ich habe am Tag nach der bestandenen Prüfung mit Flugauftrag, aber ohne meine Lizenz erhalten zu haben, mit dem sündhaft teuren Vereinssegelflugzeug eine harte Aussenlandung. Mir ist nichts passiert, aber an einem am Feldrand geparkten Auto und am Flugzeug ist jeweils wirtschaftlicher Totalschaden entstanden.

        Ich bin mal gespannt, was er dazu sagt

        Wie gesagt, mir ist das Wurst. Der Fall ist sonnenklar, egal ob Du und andere aus meinen Zitaten schlau werdet, oder nicht. Da ich Euch nicht missionieren will und sowieso jeder eigenverantwortlich für sein Tun ist, würde ich dieses Thema für erschöpfend diskutiert erachten.

        Always happy landings,
        Steffen

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        • Himmelberührer
          Registrierter Benutzer
          • 01.12.2011
          • 537

          #34
          AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

          Zitat von Steffen
          ... würde ich dieses Thema für erschöpfend diskutiert erachten.
          (-.-)Zzzzzzzzzzzzzz........

          Kommentar

          • WA
            Registrierter Benutzer
            • 12.05.2006
            • 4097
            • wolfgang apel
            • Ravensburg

            #35
            AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

            Zitat von Steffen
            P.S. - Es ist also nicht "nett" oder besonders "kulant" wenn Dir der Fluglehrer einen Flugauftrag gibt bzw. Dir suggeriert, das das legal ist "passt schon", ohne das es ein Ausbildungsverhältnis gibt, sondern so ein Fluglehrer ist ein Riesenarschloch!

            Und für den Prüfer gilt das "Riesenarschloch" ebenso!!! Das ist ja echt unglaublich!!!
            Unglaublich finde ich, dass es hier keinen Mod zu geben scheint, der diese ungeheuerliche Beleidigung von Fluglehrern und Prüfern herausnimmt!

            Prüferinnen und Prüfer nebst Fluglehrern wissen auch nicht alles, das habe ich damals gemerkt als sie meine Frage nach dem frühesten Termin einer B-Scheinerlangung nach dem eben erst erfolgten A-Schein nicht beantworten konnten. "Du musst ein Jahr warten glaub" so die Antwort meines FL. und der Prüferin. Sie wussten beide nicht, dass die Regularien damals schon 2,5 Jahren vorher dahingehend geändert waren, dass die B-Scheinausbildung und Prüfung direkt im Anschluss der A-Scheinerteilung erfolgen kann.

            Meine damaligen Lehrer und Prüfer aber dermassen beleidigend zu titulieren, wäre mir allerdings im Traum nicht eingefallen.

            Was die Frage des Threaderstellers betrifft, auch wenn hier wieder mal unterschiedliche Meinungen herrschen: Absolutes Nein.

            Der Schein muss am Mann sein!

            Hatte gleiches Problem nach dem bestandenem Prüfungsflug als ich am darauffolgendem WE fliegen wollte, aber die Scheinzusendung ca. 10 Tage dauern sollte.

            Kein Problem so eine nette Stimme am DHV-Telefon, wir faxen Dir schnell eine Kopie und so geschah es auch.
            Grüßle,
            Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

            Kommentar

            • Baschi
              Registrierter Benutzer
              • 05.09.2008
              • 579
              • Sebastian

              #36
              AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

              Zitat von WA
              ....

              Hatte gleiches Problem nach dem bestandenem Prüfungsflug als ich am darauffolgendem WE fliegen wollte, aber die Scheinzusendung ca. 10 Tage dauern sollte.

              Kein Problem so eine nette Stimme am DHV-Telefon, wir faxen Dir schnell eine Kopie und so geschah es auch.
              Ich habe gestern extra nochmal den Brief derausgekramt, der zusammen mit meinem Tandemschein gekommen ist. Da steht drin, dass die Unterschrift eine Voraussetzung für die Gültigkeit ist. Was bitte schön soll dir dann das Gefaxte bringen??? Das Original muss unterschrieben sein und nicht irgendeine Kopie.

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              • micbu
                Registrierter Benutzer
                • 13.08.2006
                • 506
                • Michael Burkholz

                #37
                AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

                @Steffen,
                deine Quellen sind richtig, nur deine Interpretation ist falsch. Nach bestandener Prüfung hat man eben immer noch keinen Schein und ist somit immer noch Schüler. Erst nach Prüfung aller Unterlagen mit dem Ergebnis, dass die eingereichten Unterlagen ausreichen um den Schein auszustellen endet, mit der Aushändigung der A-Lizenz, das Schülerdasein.
                In dem Zeitraum Prüfung - Aushändigung der A-Lizenz darf ganz offiziell mit Flugauftrag geflogen werden.

                Michael
                Michael

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                • Pedro
                  Registrierter Benutzer
                  • 28.02.2002
                  • 1418

                  #38
                  AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

                  Zitat von JN
                  Nö, ist es nicht. Es ist ganz einfach: NEIN.
                  Jaja JN wie recht du hast, wenn die Deutschen Piloten das so haben möchten dann dürfen die das auch so haben.
                  Da wurde doch auch geschrieben dass der DHV vor austellung des Scheines das alles noch überprüfen muss (Berechtigung der Zulassung zur Prüfung etc.)
                  Die Prüfer vor Ort an einer HG und GS Prüfung müssen doch die Zulassung überprüfen ansonsten der "Prüfling" abgewiesen werden muss.
                  Nach bestandener Prüfung könnten doch selbige Prüfer ihren Stempel und Unterschrift ins Flugbuch machen und dies gilt dann als Lizenz bis der Schein vom DHV eintrifft.
                  Die Prüfer sind doch keine Hampelmänner wenn sie doch berechtigt sind Prüfungsflüge zu beurteilen.
                  Vielleicht versucht der DHV bei einer der nächsten Revisonen das ganze Prozedere zu vereinfachen, wäre doch m.M. für den DHV und die Piloten ein kleiner Fortschritt.
                  Ja lieber JN, "Ligapilot und S.C. Fan" nicht traurig sein wenn es denn mal auch in Deutschland nicht mehr so kompliziert zu und her geht !

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                  • WA
                    Registrierter Benutzer
                    • 12.05.2006
                    • 4097
                    • wolfgang apel
                    • Ravensburg

                    #39
                    AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

                    Zitat von Baschi
                    - Was bitte schön soll dir dann das Gefaxte bringen???
                    Nun, im Falle einer Überprüfung hätte ich zum. ein Papier dabei welches meine bestandene Prüfung dokumentiert. Ob das juristisch absolut wasserdicht war, war mir in dem Moment egal, bzw. solche Fragen kamen mir garnicht in den Sinn, hatte ich doch eine Kopie meines in Kürze auszustellendes Scheines in der Hand.
                    Grüßle,
                    Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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                    • Baschi
                      Registrierter Benutzer
                      • 05.09.2008
                      • 579
                      • Sebastian

                      #40
                      AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

                      Zitat von WA
                      Nun, im Falle einer Überprüfung hätte ich zum. ein Papier dabei welches meine bestandene Prüfung dokumentiert. Ob das juristisch absolut wasserdicht war, war mir in dem Moment egal, bzw. solche Fragen kamen mir garnicht in den Sinn, hatte ich doch eine Kopie meines in Kürze auszustellendes Scheines in der Hand.
                      Mein erster A-schein Flug war am Merkur. Ich stell mir gerade vor, ich hätte nur eine Kopie dabei, das Ganze ist noch nicht rechtsgültig und mich kräschts rein wie den Espero (bei dem wars am Merkur LP) und die Versicherung soll RICHTIG viel blechen. Wenn das stimmt, was in dem Brief steht, dann ist VOR der Unterschrift schwarzfliegen. Mit sehr wahrscheinlich unangenehmen Konsequenzen

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                      • baschj
                        Registrierter Benutzer
                        • 23.02.2012
                        • 156
                        • Sebastian Wyss
                        • Luzern

                        #41
                        AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

                        In der Schweiz erhalten wir einen Stempel in das Flugbuch. Dies sollte man dann solange dabei haben bis man den definitiven Ausweis erhalten hat.
                        Sieht dann so aus: Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

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                        • Steffen
                          Registrierter Benutzer
                          • 28.06.2002
                          • 666

                          #42
                          AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

                          Zitat von micbu
                          @Steffen,
                          deine Quellen sind richtig, nur deine Interpretation ist falsch.
                          Jetzt wirklich mein letzter Beitrag:

                          ist doch gar nicht meine Interpretation: da warnen die beratenden Juristen der Luftsportverbände (ich meine nicht nur die kleine DHV-Welt) regelmäßig vor, es steht alle paar Jahre im Aerokurier, im Fliegrmagazin und und und......


                          Zitat von micbu
                          Nach bestandener Prüfung hat man eben immer noch keinen Schein und ist somit immer noch Schüler. Erst nach Prüfung aller Unterlagen mit dem Ergebnis, dass die eingereichten Unterlagen ausreichen um den Schein auszustellen endet, mit der Aushändigung der A-Lizenz, das Schülerdasein.
                          In dem Zeitraum Prüfung - Aushändigung der A-Lizenz darf ganz offiziell mit Flugauftrag geflogen werden.

                          Michael
                          Ebenso falsch - lese doch nochmal die Texte der beratenden Juristen durch. Nach Deiner Prüfung bist Du kein Schüler mehr!

                          Edit: http://www.dhv.de/web/piloteninfos/a...raxispruefung/ da steht ganz klar, dass Du die Unterlagen (Ausbildungshandbuch) zur praktischen Prüfung mitbringen sollst, in denen die abgeschlossene Theorie- und Praxisausbildung bescheinigt wird. Klarer geht es wohl nicht, oder?

                          By the way, wenn wir gerade beim Haare spalten sind (sagt aber nicht, ich würde Haare spalten, der Fall ist nämlich klar!): da die Lizenz nur mit der eigenen Unterschrift gültig ist, hilft in der Übergangszeit auch ein offizieller Stempel von irgendwem im Flugbuch nichts! Zumindest nicht im deutschen Rechtsraum! Vielleicht mildert sich das dann in "Ordnungswidrigkeit" oder irgend etwas ab....aber das ist mir letztendlich komplett schnuppe!

                          Der DHV könnte das allerdings sehr schnell ändern, da er ja der "Beauftragte nach §31c" ist, müsste also nur den entsprechenden Passus in die Ausbildungsrichtlinien aufnehmen.

                          @ WA: ja, das klingt hart mit Deinem Prüfer und Deinen Lehrern. Richtig, sie müssen nicht alles wissen! Ein paar Dinge müssen sie Dir aber beibringen: nimm das Beispiel von Baschi - nehmen wir an, Du bist ein verunfallter Flieger in genau so einer Konstellation. Plötzlich heißt es dann: sorry, Du bist ohne gültige Lizenz geflogen, Deine Berufsunfähiggkeitsrente kannst du Dir in den Hintern stecken, eine Anzeige wegen Flug ohne Lizenz gibt es noch als Sahnehäubchen oben drauf.

                          Stellst Du Dich dann hin und sagst: mein Fluglehrer und mein Prüfer waren beide echt coole Typen, ok, sie haben mich falsch beraten und ich bin jetzt ruiniert, nene, aber echt lustige Kerle waren das schon! Nene, auf die lasse ich nicht kommen.

                          Ich sage das Deinem Prüfer auch gerne ins Gesicht! Das bleibt so stehen, bis er mir wasserdicht zeigt, das das, was er Dir geraten hatte, rechtlich unanfechtbar ist! (Dazu müsste in zukunft nur ein entsprechender Passus vom DHV offiziell in die Ausbildungsrichtlinien rein....). Für den Istzustand gilt: Ein Prüfer oder ein Fluglehrer, der einen ehemaligen Schüler derart dazu animiert ohne Lizenz zu fliegen ist ein absolutes NoGo!

                          Punkt!
                          Zuletzt geändert von Steffen; 17.10.2013, 13:03.

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                          • HarryXX88
                            Registrierter Benutzer
                            • 20.10.2009
                            • 1132

                            #43
                            AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

                            @ STeffen du kannst trotz abgeschlossener Theorie und Praxisausbildung trotzdem noch Schüler sein ... Wo genau kann ich denn deine beratenden Juristischen Texte nachlesen ? Du behauptest hier immer Dinge, die du mit Quellen aber nicht belegen kannst. Glaube nicht wirklich dass du Ahnung davon hast ....

                            Kommentar

                            • Quaxi

                              #44
                              AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

                              @Harry: ich glaube steffen meint - und ich kann das gut nachvollziehen - dass das ähnlich sein wird wie beim Autofahren.
                              Da bist du nach bestandener Fahr- und Theorieprüfung auch kein Fahrschüler mehr. Trotzdem darfst du, solange du den Lappen bzw. heute Plastikkarte, nicht in Händen hast, nicht Autofahren. Punktum.
                              Und da du - was logisch klingt - nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung kein Flug"schüler" mehr bist, kannst du auch keinen Flugauftrag erteilt bekommen - den gibts nämlich nur für "Schüler".

                              Kommentar

                              • HarryXX88
                                Registrierter Benutzer
                                • 20.10.2009
                                • 1132

                                #45
                                AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

                                Und wenn mir jetzt noch einer ne Quelle nennen kann wo das genauso schwarz auf weiß steht OHNE Freiraum für Interpretationen bin ich zufrieden !

                                Kommentar

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