Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

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  • Manfred Laudahn
    Registrierter Benutzer
    • 01.08.2002
    • 881

    #46
    AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

    Dann will ich mich mal outen als Riesenarschloch und NoGo.
    Ich habe in meiner aktiven Zeit als Ausbildungsleiter in großem Stil Ausbildungsverhältnisse erst mit Scheinerteilung als beendet betrachtet und grundsätzlich, wenn nicht schon vorher geschehen, Höhenflugausweise für Buchenberg und Tegelberg ausgestellt.
    Diese Zeit liegt ein paar Jahre zurück, ich bin nur noch privat unterwegs.
    Ich glaube nicht, dass ihr es schafft, dafür gegen mich eine juristische Verurteilung zu erwirken.

    Arschlecken!
    Manfred

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    • UdoH
      Registrierter Benutzer
      • 27.01.2002
      • 1979
      • Udo Hartmann
      • WI

      #47
      AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

      Oh Mann wird sich hier mal wieder verstiegen....

      Als ich meine Prüfung bestanden hatte, sagte mir mein Prüfer ohne Frage danach, dass jetzt das Fliegen für mich nur noch eine Ordnungswidrigkeit wäre.

      Ich hatte übrigens außerdem einen D-Schein von Manni

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      • querformat
        Moderator
        • 02.08.2001
        • 1708
        • Dirk Soboll
        • Niederrhein

        #48
        AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

        Nach einer pm habe ich meinen Beitrag gelöscht; ich habe wohl völligen Unsinn geschrieben. Sry.

        Man ist also nur solange Schüler, bis man sich zur Prüfung anmeldet oder sie abgelegt hat, je nach juristischer Auslegung. Wenn man die Prüfung abgelegt hat, hat man noch keinen Schein, da er von der Behörde, dh DHV, noch nicht ausgestellt ist. Und ohne Schülerstatus keinen Flugauftrag, darf man also auch nicht fliegen, dh wenn in der Geschäftsstelle viele zu bearbeitende Scheine liegen, darf man dennoch nicht fliegen.

        Sry, ich finde das völligen Schwachsinn und halte es so wie Manni. Ich frage mich aber wirklich, ob es irgendeinen Menschen geben wird, der sich tatsächlich daran reibt, das die Schule einen Flugauftrag gestellt hat, wo doch der/die NichtMehrSchülerIn bewiesen hat, das sie fliegen kann und halt nur auf den Schein wartet.
        Zuletzt geändert von querformat; 21.10.2013, 16:18. Grund: Unsinn geschrieben

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        • dicker-moench
          Registrierter Benutzer
          • 12.07.2008
          • 1300
          • Andreas Weller
          • Oberallgäu

          #49
          AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

          also ich ahbe heute mit dem DHV telefoniert und hier zu dem Thema auch mal nachgefragt. Hier wurde mir mitgeteilt, dass eine Flugschüler nach erfolgreicher praktischer Prüfung bis zum Scheinerhalt im Flugauftrag der Schule fliegen darf unter den Voraussetzungen, nur in den Fluggeländen in dem der Schüler (nicht die Schüler) geschult wurde. Ich schreibe den Schüler, weil ja einige Flugschulen verschiedene Gelände nutzen und eben der Schüler nicht unbedingt an jedem Startplatz geschult wurde. Weiterhin muss der Flugschüler sich für den Tag einen Flugauftrag bei der Flugschule holen. Es geht nicht, dass er dann in den zwei bis drei Wochen bis zum Schein, einfach loszieht, bei 40 km/h Rückenwind z.B. Nicht denken das macht keiner. Dieses Jahr schon zwei mal erlebt.
          Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

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          • thmu
            Registrierter Benutzer
            • 20.06.2009
            • 664
            • Thomas Müller

            #50
            AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

            Aber im Falle eines Falles wird dann wohl kaum eine Versicherung der Flugschule einspringen. Bestimmt muss man dann schon eine eigene Fliegerhaftpflicht abgeschlossen haben.

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            • dicker-moench
              Registrierter Benutzer
              • 12.07.2008
              • 1300
              • Andreas Weller
              • Oberallgäu

              #51
              AW: Darf zwischen bestandener Prüfung und Scheinerteilung geflogen werden?

              ich kann es nur von mir sagen. Damals fragte mich der Prüfer und der Fluglehrer ob ich einen Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe.
              Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

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